Sitzbelegung - Airbagauslösung

VW Phaeton 3D

Hallo Ihr Lieben,

mein Freundlicher hat mich vergangenen Freitag verwirrt.
Ich fragte, ob man das -nervtötende- Gebimmel der Gurtwarnung abstellen könne, da ich erst eine Strecke rückwarts fahren muss, um meine Latifundien zu verlassen und dabei noch nicht angeschnallt bin. Oder ich setze Abends rückwärts rein, läuft auf das gleiche Gebimmel hinaus.

Er meinte dann, das sei zwar von den Göttern der volkstümlichen Fortbewegungsmittel nicht geplant, aber er habe einen findigen Mann in der Werkstatt, der das wohl richten könne.

So weit, so gut.

Dann sagte er, dass, solange kein Gurt im Gurtschloss (der Fahrerseite) stecke, die Airbags nicht auslösen würden.
Für die Beifahrerseite leuchtet mir ein, dass nur bei belegtem Sitz der Airbag auslöst. Das wird m.E. aber nicht über den Gurt sondern über einen Sensor im Sitz geregelt. Und ähnliches stelle ich mir für die Fahrerseite auch vor.

Kann mein Freundlicher Recht haben? Nicht angeschnallt, dann gar kein Schutz??

25 Antworten

Es gibt 2 Möglichkeiten

1. die Gurt(schloss)erkennfunktion ausser Betrieb setzen => schlecht

2. nur die Gurtwarnfunktion ausser Betrieb => gut

Die Gurterkennung ausser Betrieb setzen ist schlecht, denn das System erkennt natürlich, dass jemand auf dem Fahrersitz sitzt, löst aber die Airbags anders aus, da der Sensor meldet Person ist nicht angeschnallt.

Die Airbags werden früher und in einer anderen Stufe gezündet, da die Verzögerung durch den Gurt fehlt - zumindest denkt das System das, somit ist der Airbagschutz kaum mehr gegeben, wenn das System von falschen Parametern ausgeht - Airbagsysteme sind ja schon lange nicht mehr duale Systeme, die nur 2 Zustände kennen, sondern die besitzen ja hunderte Möglichkeiten, wie ausgelöst wird.

Unproblematisch ist, wenn man nur das Warnsignal abschalten kann - geht bei eigentlich allen Fahrzeugen aus der VAG Gruppe - zulässig ist beides nicht, aber letzteres ist ja unkritisch, ersteres nicht.

Aufpassen aber der TÜV München hat das bei mir mal bemängelt und musste nach Rückprogrammierung dann zur Wiedervorführung (da Sicherheitsaustattung), bei anderen hatte ich das Problem noch ncht.

Hallo!

Deine Ausführungen leuchten ein!

Ich gehe davon aus, dass man die "richtige" Variante dadurch erkennt, dass man im Display neben dem Tacho das Anschnallsymbol noch sehen kann.

Und ich gehe davon aus, dass fast sämtliche freundliche es so gemacht haben wie bei mir, und das Gurtschloss deaktivieren!

Schön wäre es jetzt mal einen technisch versierten Kollegen hier zu bekommen, der mal kurz beschreiben kann wie man die Geschichte programmiert.
Mein Auto geht nun am Diestag in die Werkstatt zwecks Austausch Lenkrad etc. ( wens interessiert steht alles in anderen Threads ) und da wäre es nicht schlecht wenn ich denen etwas vorlegen kann wie es geht! Klingt komisch, is aber so!
Weil die letztes Mal schon rumtelefonieren mußten um herauszufinden wie man nun die Gurtgeschichte deaktiviert!

Also wäre gut wenn hier jemand mal kurz die Codes für VAGCOM sagen könnte!

Danke im voraus

Guano

Zitat:

Original geschrieben von DanielW29


...

Unproblematisch ist, wenn man nur das Warnsignal abschalten kann - geht bei eigentlich allen Fahrzeugen aus der VAG Gruppe - zulässig ist beides nicht, aber letzteres ist ja unkritisch, ersteres nicht.

Aufpassen aber der TÜV München hat das bei mir mal bemängelt und musste nach Rückprogrammierung dann zur Wiedervorführung (da Sicherheitsaustattung), bei anderen hatte ich das Problem noch ncht.

Bitte wo steht geschrieben, dass ein Angurthinweissignal gesetztlich vorgeschrieben ist? 😕

Der TÜV hat keine Ahnung, selbst erlebt beim Thema "Motorrad und Bremslicht".

Also lasst es Euch wegprogrammieren und gut ist. 😉

Momo

Also das Gurtschloss wird überhaupt nicht deaktiviert , was ein Quatsch. Sonst würde ja auch die Gurtstraffautomatik auch nicht funktionieren.

Es wird lediglich die Bimmel abgeschaltet. Punkt . Ende.

Klartext???:
Mann, mann, mann ...@danielW29, mach hier nicht alle bekloppt ohne Hintergrundwissen und mit "Hirngespinnsten" der TÜV würde sowas fordern können.

dsu

Ich habe noch das Schreiben von damals darin steht als Kernaussage:

Alle fest installierten Sicherheitseinrichtungen müssen entweder nicht vorhanden sein, oder funktionieren

Genauso wurde bei mir ganz früher eine defekte Nebellampe bemängelt obwohl es keine Pflicht dafür gab, das abbauen hat damals aber genügt, da diese nicht Serienaustattung waren bzw. Pflicht, aber defekt dran lassen durfte ich diese genausowenig.

Seit 1.4.2006 gelten die neuen TÜV Bestimmungen, bei denen auch die Elektronik überprüft wird, über OBD(2) und CAN und andere Bussysteme - die Müncher liessen bei mir einfach ein Standardprogramm durchrennen, das sich in alle Sicherheitssysteme eingeloggt hat.

ABS, Airbag, ESP Gurtstraffer usw werden soweit vorhanden immer komplett getestet - bei der Prüfsumme fällt halt das deaktivierte Bit auf.

Lieferant der TÜV-Vergleichsdaten für die Sicherheitssysteme ist ist http://www.fsd-web.de/

Was es genau war, war denen egal - ich bekam halt halt einen Fehler in der Checksumme fertig und heimgehen

TÜV selber kostet übrigens 2 Euro mehr wegen dieser Elektronik und Steuergeräte überprüfung.

Dafür ist AU mit OBD(2) Fahrzeugen ca 30% günstiger geworden

Allerdings sind glaub bisher noch nicht so arg viele TÜV Prüfstellen schon umgestellt.

OK, wenn Nebelleuchten installiert sind, dann müssen die auch funktionieren.

Das der Check einen Fehler gefunden hat, der auf das deaktivierte Gurtsignal hinweist ist dann aber blöde (wenn es so war). Dann wirds zum Problem/Ärgernis.

Warum man beim Phaeton nicht das Gurtbimmeln so einstellen kann, dass es erst ab x km/h oder y Meter Fahrt bimmelt? Die Software kann so programmiert werden. Ein Softwarupdate und alles wäre vom Tisch.

Momo

Wieso müssen Nebellampen denn funktionieren wenn sie nicht vorgeschrieben sind und sicher montiert? und ein Gurtwarner soll dann optional sein, obwohl fest vom Werk ins Sicherheitssystem verbaut? Da wäre eher unlogisch... ;-)

Es war mit dem Auto der erste TÜV und nach dem Ändern über VAGCom entsprach der Wert dem Auslieferzustand.

Wie gesagt was es war, war denen egal ich hatte eben nur nicht den von der FSD hinterlegten für mein Modell vorgesehenen Wert.

In die einzelnen Bits was es genau ist, hat der Prüfer nicht reingesehen - da kam halt rot auf dem Display und fertig.

Hier übrigens ein PDF der FSD was im Rahmen der HU alles überprüft werden soll

http://www.fsd-web.de/.../2007_02_fsd_praesentation.pdf

Auf Seite 12 sieht man dann z.B. das Ergebnis "Systemdaten nicht eingehalten" <== das sind alle Steuergeräteabweichungen zum Originalvorgabewert

Un der Originalwert wird so festgelgt: Unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Identifikationsmerkmale wird überprüft, ob alle Systeme, die in den Verbauinformationen angegeben sind, im Fahrzeug verbaut sind oder unerlaubt entfernt wurden, dazu zählt z.B. auch ein Hill-Hold, nicht allgem. Pflicht dennoch ein Teil der Verbauinformation, muss also zwingend funktionieren.... ansonsten Mangel

Verbauinformationen kommen direkt vom Hersteller normalerweise sogar aus der Produktion und können bis zum Einzelfahrzeug individuell sein!!

"Mit einer Prüfung elektronisch geregelter Fahrzeugsysteme im Rahmen der Prüfung nach 96/96/EG kann sichergestellt werden, dass das ursprüngliche Sicherheitsniveau des Fahrzeugs erhalten bleibt und nicht unbemerkt Systemfehlern, Verschleiß, Ausbau oder Manipulation zum Opfer fällt."

Und Software macht hier nicht - och jo das geht ja noch ;-)) - sondern da wird eben im Zweifelsfall ,wenn die Checksummen nicht stimmen, ein Fehler ausgegeben, wenn der Zustand nicht dem ürsprünglichen vom Hersteller vorgegebenem entspricht.

Die TÜV Untersuchung in einer modernen TÜV Stelle ist ganz anders wie früher, hier ist mind. 50% Elektroniktest.

Zitat:

Original geschrieben von DanielW29


Wieso müssen Nebellampen denn funktionieren wenn sie nicht vorgeschrieben sind und sicher montiert? und ein Gurtwarner soll dann optional sein, obwohl fest vom Werk ins Sicherheitssystem verbaut? Da wäre eher unlogisch... ;-)

Es ist ja kein Sicherheitssystem, ich würde es mit dem ACC gleichsetzen.

Die Gesetzeslage schreibt vor, das man sich anzuschnallen hat. Wer es nicht tut und erwischt wird, muss zahlen. Ob die Kiste eine Gurtanschnallkontrolle hat oder nicht ist völlig egal.
Das Gebimmel ist nur nötig, damit es bei Erfüllen der anderen Kriterien den letzten Punkt im Crashtest gibt.

Alle anderen Dinge funktionieren ohne Warnton genauso wie vorher. Wenn es anders wäre, dann müßte man dem Airbag-SG explizit mitteilen, das es sich auf den Gurtkontakt nicht verlassen kann. Das ist aber nicht der Fall, das ist eine Modifikation am Kombiinstrument, das ist für Ton und Bild zuständig.

Zitat:

Un der Originalwert wird so festgelgt: Unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Identifikationsmerkmale wird überprüft, ob alle Systeme, die in den Verbauinformationen angegeben sind, im Fahrzeug verbaut sind oder unerlaubt entfernt wurden, dazu zählt z.B. auch ein Hill-Hold, nicht allgem. Pflicht dennoch ein Teil der Verbauinformation, muss also zwingend funktionieren.... ansonsten Mangel

Hm, das erscheint sinnvoll.

Zitat:

"Mit einer Prüfung elektronisch geregelter Fahrzeugsysteme im Rahmen der Prüfung nach 96/96/EG kann sichergestellt werden, dass das ursprüngliche Sicherheitsniveau des Fahrzeugs erhalten bleibt und nicht unbemerkt Systemfehlern, Verschleiß, Ausbau oder Manipulation zum Opfer fällt."

Ja, das mag ja alles sein und trotzdem hat es nur wenig mit Sicherheit zu tun. Heutzutage weiss jeder, das man sich auf jedem Platz anzuschnallen hat. Punkt.

Was macht der TÜV eigentlich wenn der ACC-Sensor verstellt ist und das System daraufhin nicht mehr korrekt funktioniert ?? Das kriegt man nur mit Eigendiagnose nicht mit. Und wie siehts nun mit dem ursprünglichen Sicherheitsniveau aus ??

Gruss
gmduser

Steht in der Verbauinformation Gurtwarnleuchte dann muss diese sowohl verbaut sein wie funktionstüchtig egal ob diese gesetzlich notwendig ist oder nicht.

Im Beispiel TÜV Prüfplan sieht man die Hill Hold Funktion exemplarisch - diese ist im Prinzip auch nur Software - wird aber natürlich in den Verbauinformationen als einer von vielen Punkten erfasst und damit auch geprüft sofern diese bei dem Modell von Werk aus vorhanden war.

Die neue Prüfung ist eben nicht mehr wie früher für alle gleich sondern ist für jedes Fahrzeug individuell und das ist eben das neue.

Das PDF durchzulesen ist durchaus informativ, denn das sind die rechtlichen Vorgaben für die neue elektronische TÜV Prüfung - diese werden von FSD verbindlich ausgearbeitet - der TÜV setzt nur um.

Dank ISO 900x liegen eh für jedes gebaute Fahrzeug alle Daten in der Produktion vor - hier ist der Mehraufwand also ganz gering.

Diese Prüfung ist dank Software absolut unproblematisch, kurz Diagnose ran, alle Systeme abgefragt und die Checksummen verglichen.... das dauert 1-2 Minuten und man hat einen Berg von Informationen - denn im modernen Auto lässt sich mit den Steuercomputern ja fast alles messen und überwachen....

München hatte halt so einen OBD Scanner schon - gesetzlich vorgesehen war er ab April 2006, die Einführung flächendeckend beginnt aber erst jetzt langsam seit April 2007, da die FDS Prüfnormen wohl auch noch nicht ganz fertig waren.

Solche Systeme wie ACC sind - zumindest kenne ich das von BMW - zu weit über 99,999% failsafe konstruiert, und arbeiten im Zweifelsfall gar nicht bevor Falschdaten kommen, da der Phaeton ja jetzt nicht irgendwo auf dem Hinterhof zusammengebastelt wird, bin ich mir sicher, dass das genauso ist und mechanische Fehlstellungen eindeutig Fehler erzeugen, elektronische sowieso entweder in der Eigendiagnose oder um übergeordneten Steuergerät - anders kenne ich das nicht - schon aus Haftungsgründen (speziell in USA)

Ich kenne Tests im Automobilbereich die liefen 3 Jahre! und zwar praktisch 24h/7 Tage und das war nur im halbkritischen Bereich.

Kritische Systeme haben oft Testlaufzeiten von 6-10 Jahren (bei Bosch z.B.)

Zitat:

Original geschrieben von DanielW29


Steht in der Verbauinformation Gurtwarnleuchte dann muss diese sowohl verbaut sein wie funktionstüchtig egal ob diese gesetzlich notwendig ist oder nicht.

Im Beispiel TÜV Prüfplan sieht man die Hill Hold Funktion exemplarisch - diese ist im Prinzip auch nur Software - wird aber natürlich in den Verbauinformationen als einer von vielen Punkten erfasst und damit auch geprüft sofern diese bei dem Modell von Werk aus vorhanden war.

Die neue Prüfung ist eben nicht mehr wie früher für alle gleich sondern ist für jedes Fahrzeug individuell und das ist eben das neue.

Das PDF durchzulesen ist durchaus informativ, denn das sind die rechtlichen Vorgaben für die neue elektronische TÜV Prüfung - diese werden von FSD verbindlich ausgearbeitet - der TÜV setzt nur um.

Dank ISO 900x liegen eh für jedes gebaute Fahrzeug alle Daten in der Produktion vor - hier ist der Mehraufwand also ganz gering.

Diese Prüfung ist dank Software absolut unproblematisch, kurz Diagnose ran, alle Systeme abgefragt und die Checksummen verglichen.... das dauert 1-2 Minuten und man hat einen Berg von Informationen - denn im modernen Auto lässt sich mit den Steuercomputern ja fast alles messen und überwachen....

München hatte halt so einen OBD Scanner schon - gesetzlich vorgesehen war er ab April 2006, die Einführung flächendeckend beginnt aber erst jetzt langsam seit April 2007, da die FDS Prüfnormen wohl auch noch nicht ganz fertig waren.

Solche Systeme wie ACC sind - zumindest kenne ich das von BMW - zu weit über 99,999% failsafe konstruiert, und arbeiten im Zweifelsfall gar nicht bevor Falschdaten kommen, da der Phaeton ja jetzt nicht irgendwo auf dem Hinterhof zusammengebastelt wird, bin ich mir sicher, dass das genauso ist und mechanische Fehlstellungen eindeutig Fehler erzeugen, elektronische sowieso entweder in der Eigendiagnose oder um übergeordneten Steuergerät - anders kenne ich das nicht - schon aus Haftungsgründen (speziell in USA)

Ich kenne Tests im Automobilbereich die liefen 3 Jahre! und zwar praktisch 24h/7 Tage und das war nur im halbkritischen Bereich.

Kritische Systeme haben oft Testlaufzeiten von 6-10 Jahren (bei Bosch z.B.)

HAHAHA, ne Doktorarbeit über das Abschalten von Gurt-Bimmeln......

Dürfen wir dich jetzt peso2 nennen ?
Der zitiert auch immer die Ausnahmen der Ausnahmen und "den Antrag auf den Antrag". Man sollte nicht als Beispiel die Ausnahmen als Richtlinie hervorkramen , wo sich schon Leute beim Sch..... den Hals gebrochen haben. 😁

Und selbst für den Fall ,das du Recht hättest ---> nicht immer stur ohne Einschalten des Menschenverstandes den "andreren Schafen" hinterherrennen und den "Wahnsinnigen" aus irgendwelchen Gesetzestexten Folge leisten.

Deine Beiträge wirken auf mich ,als das du auch deine Steuererklärung mit einer roten Zipfelmütze ausfüllen würdest , wenn es demnächst irgend ein Trottel in Berlin so vorschreiben würde.

@threadersteller:
lass es ganz easy abschalten so wie fast Alle hier auch und guttttt isssssses.

Naja ob persönliche oder allgemeine Beleidigungen anstatt Argumente von geistiger Reife zeigen - ich meine eher nicht - hier empfehle ich allgemein frischen Fisch essen, das fördert das Gehirn! :-) :-)

Ich denke es ist für den einen oder anderen evtl durchaus interessant, dass die 96/96/EG die grösste Umstellung des TÜV Prüfverfahrens ist, die es je gab - und eben das erklärte Ziel in naher Zukunft ist auf der Basis individuell hinterlegter Daten Fahrzeuge zu prüfen.

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