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Sitz ausbauen

Opel Corsa C
Themenstarteram 15. Juli 2010 um 14:53

hey leute...will nächstes we an meinem Corsa c 1.2l Schroth Gurte installieren und wollte fragen, ob ich immer noch befürchten muss, dass der Airbag auslöst, wenn ich die Batterie abgeklemmt habe und 10min gewartet habe, wenn ich dann den Sitz ausbaue und ihn dabei ankippe um an die Stecker unterhalb des Sitzes zu kommen?

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29 Antworten

Sollte kein Problem sein, habe ich auch schon gemacht. Batterie abgeklemmt, Sitzschienen gelöst und Stecker abgezogen. Ich mußte damals den Teppich austauschen. Auch beim Zusammenbau gab es keine Probleme.

lass während der ganzen zeit die batterie abgeklemmt, dann passiert auch nichts :)

Themenstarteram 15. Juli 2010 um 15:09

ja die bleibt dann auch die ganze zeit ab...hatte denn wer von euch schon nach dem wiedereinbau mit der Aribagkontrollleuchte, dass diese dann leuchtete?oder sollte dies nicht möglich sein, wenn ich die batterie abgklemmt habe´?

Zitat:

Original geschrieben von treest0r

...hatte denn wer von euch schon nach dem wiedereinbau mit der Aribagkontrollleuchte, dass diese dann leuchtete?oder sollte dies nicht möglich sein, wenn ich die batterie abgklemmt habe´?

nein, alles im grünen Bereich.

kann ich bestätigen. hab meine sitze ebenfalls schon öfters ausgebaut (einmal auf gsi sitze gewechselt, einmal sitzheizung eingebaut und einmal mit leder bezogen). es gab nie n problem danach.

am 15. Juli 2010 um 18:23

Zitat:

Original geschrieben von treest0r

hatte denn wer von euch schon nach dem wiedereinbau mit der Aribagkontrollleuchte, dass diese dann leuchtete?oder sollte dies nicht möglich sein, wenn ich die batterie abgklemmt habe´?

Das passiert dir nur, wenn du die Batterie zwischendurch anklemmst ;)

und wie trägst du die gurte ein beim TÜV ? mfg

Themenstarteram 16. Juli 2010 um 7:02

die lasse ich beim tüv gar nicht eintragen, weil du im lieferumfang ne abe kriegst und sie somit nach sachgemäßen einbau eintragungsfrei sind.wenn du sie also am punkt c, den umlenkpunkten der hinteren gurte festmachst, brauch man nichts eintragen lassen

am 16. Juli 2010 um 7:44

Richtig. Hast du denn auch das Torx Werkzeug um die Sitze auszubauen? Vorsicht ist auch noch geboten beim anbringen der rechten Lasche des Gurtes, dafür mußt du den Gurstraffer lösen .

Kann auch noch etwas zu den Schroth Gurten sagen die sehen nict nur klasse aus die bringen auch was hatte damals einen Frontal zusammenstoß ich mit meinem Corsa A mit Schroth Gurten gegen nen Audi A4 halbes jahr alt. Ohne die Gurte wäre ich aus dem Auto nicht Lebend rausgekommen. Hatte nichtmal Gurtverletzungen.

Ich kann diese Gurte nur empfehlen und hinweisen das man sie unbedingt so einbaut wie es beschrieben ist. Da wirken Kräfte die unvorstellbar sind. Mfg

Themenstarteram 16. Juli 2010 um 8:08

ja klar da habe ich das richtige werkzeug damir ich das auch alles vernünftig rein und wieder raus kriege...ja nach anleitung sollte man schon arbeiten, da sonst ja auch gleich die abe erlischt...ja mit dem abklemmen der batterie dürfte ja eig nicht mehr am gurtstraffer passieren oder?

am 16. Juli 2010 um 9:45

Ja dann passiert eigentlich nichts nur trotzdem wäre ich vorsichtig da du ja direkt mit dem Teil in Kontakt bist. Aber hat bei mir auch geklappt. Allerdings hab ich ja auch Kfz-Mechaniker gelernt und zehn Jahre in dem Beruf gearbeitet. Kann dazu sagen mir ist sowas noch nie hochgegangen egal ob Airbag oder Gurtstraffer.

Themenstarteram 16. Juli 2010 um 10:08

okay und als völlig unfähig würde ich mich auch nicht bezeichnen, deswegen denke ich mal das ich das ganze auch hinkriegen werde ohne große umstände

Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang!

Themenstarteram 19. Juli 2010 um 20:19

ja aber ich mache weder etwas am airbag noch am gurtstraffer, da ich dieses teile in keinsterweise auseinander bauen muss noch bearbeiten

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