Sind ( transportable ) Uralt-Halteverbote noch gültig?
Die Uralt-Halteverbote mit den alten gerundeten Pfeilen, bzw. mit der Doppelspitze,
http://www.rsa-95.de/VZ-Liste.htm
dürfen doch seit den 90er nicht mehr verwendet werden.
Wer hat Erfahrung mit der Obrigkeit, wie z.B. die Polizei oder das Ordnungsamt das wertet, wenn von Baufirmen solche Haltverbote, Z 283 oder Z 286, aufgestellt werden und der Bauarbeiter will, daß das dort parkende Fahrzeug abgeschleppt wird, weil der Halter nicht in der Nähe wohnt?
Normal dürften diese Amtspersonen doch garnicht einschreiten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Man sieht doch, was gemeint ist. 😠
Richtig,
alles andere sehe ich als eine noch nicht überwundene präpubertäre Phase.
Ob eine Ampel schon kirschgrün ist, dass man das (korrekte) Haltverbot um fast eine Wagenlänge überzieht, weil die Kugel der Anhängerkupplung noch im erlaubten Bereich hängt, weil +xx über Limit immer geht, weil der Autofahrer ein selbständig entscheidendes Wesen bleiben soll, ...
Sich mit höchster Präzision um die Radien von Pfeilen auf Haltverbotschildern oder eine falsche Farbe einer Parkscheibe zu kümmern, um ... um den da oben mal zu beweisen, dass man zumindest an diesem Schild auch mal den längeren hat. Was anders ist es doch nicht.
Einmal dem Ordnungsamt zeigen können, was Mann zu sein wirklich bedeutet, ihm wichtig ist. Mal legal etwas vermeintlich unzulässiges machen können. Da bricht der Marlboro-Man heraus, da wird man zum Rächer der Witwen und Nasenbohrer, der Robin Hood ohne zu merken, dass man in Wirklichkeit nur eine Lachnummer in grünen Strumpfhosen ist - lächerlich, wenn es nicht in Wahrheit traurig wäre.
Wie lange fühlt man sich nach einer solchen Heldentat als Held?
Halteverbot und man hat trotzdem dort geparkt - eines der letzten Abenteuer der Männlichkeit, selbst entdeckt, knallhart durchgezogen und im Internet berichtet, da läuft man plötzlich breitbeinig.
72 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Nicht wirklich. Das ist von 2010 - mittlerweile haben wir eine neue StVO.Ich habe gerade hier noch was zum Thema gefunden.
Ich zitiere da nichts weiter raus. Rechtssicher ist die derzeitige Lage halt nicht. Ich bin aber der Auffassung, dass das uralte Blech nicht gültig ist.
Teste es doch einfach mal ! 😁
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Die Uralt-Halteverbote mit den alten gerundeten Pfeilen, bzw. mit der Doppelspitze,
http://www.rsa-95.de/VZ-Liste.htm
dürfen doch seit den 90er nicht mehr verwendet werden.
Wer hat Erfahrung mit der Obrigkeit, wie z.B. die Polizei oder das Ordnungsamt das wertet, wenn von Baufirmen solche Haltverbote, Z 283 oder Z 286, aufgestellt werden und der Bauarbeiter will, daß das dort parkende Fahrzeug abgeschleppt wird, weil der Halter nicht in der Nähe wohnt?
Normal dürften diese Amtspersonen doch garnicht einschreiten.
🙄 🙄 ... und der nächste nässt sich dann wieder ein, weil ja auf Baustellen nicht gearbeitet wird. Is doch ganz klar, daß diese Schilder gebraucht werden, um die freie Fläche für geplante Bauarbeiten vorbereitend frei zu machen.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
🙄 🙄 ... und der nächste nässt sich dann wieder ein, weil ja auf Baustellen nicht gearbeitet wird. Is doch ganz klar, daß diese Schilder gebraucht werden, um die freie Fläche für geplante Bauarbeiten vorbereitend frei zu machen.Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Die Uralt-Halteverbote mit den alten gerundeten Pfeilen, bzw. mit der Doppelspitze,
http://www.rsa-95.de/VZ-Liste.htm
dürfen doch seit den 90er nicht mehr verwendet werden.
Wer hat Erfahrung mit der Obrigkeit, wie z.B. die Polizei oder das Ordnungsamt das wertet, wenn von Baufirmen solche Haltverbote, Z 283 oder Z 286, aufgestellt werden und der Bauarbeiter will, daß das dort parkende Fahrzeug abgeschleppt wird, weil der Halter nicht in der Nähe wohnt?
Normal dürften diese Amtspersonen doch garnicht einschreiten.
Wenn ich das gelten lassen würde, was hier einige mit "Kindergarten" usw. beschimpfen, oder "man sollte doch den gesunden Menschenverstand ... " oder "man weis doch, wieso die Schilder aufgestellt wurden ... ", dann könnten wir auch z.B. bei der ´Tempobeschänkung innerhalb der Stadt, auf einer freien Ausfallstraße, Tempo 150 gelten lassen, nur weil sie Kilometer weit einsehbar und frei ist.
Wir haben nun mal Gesetze und Vorschriften und ich verlange von JEDEM, für den sie gelten, daß er sie auch beachtet und einhält. Da ist es egal, ob es eine Privatperson ist, eine Baufirma oder ein Amtsträger und wenn ein Amtsträger bei mir versucht, sich mit Winkelzügen aus der Verantwortung zu ziehen, dann hat er schlechte Karten.
Bezüglich der ungültigen VZ hoffe ich jetzt auf eine Entscheidung der Strafverfolgungsbehörden, denn meiner Freundin hat man ein Ticket verpaßt, obwohl sie den entsprechenden Gesetzestext mit Fotos, für die Ordnungsamtsstreifen, am Seitenfenster hatte.
Die Ordnungsamtsleitung war nicht begeistert, als ihr die Kopie der Strafanzeige wegen Verdacht der falschen Verdächtigung und Verdacht der Rechtsbeugung im Mailfach landete.
Wir wollen ersuchen, selbst wenn das erst mal eingestellt werden sollte, die Sache auf dem Verwaltungsrecht weiter zu führen, damit es entsprechende höchstrichterliche Entscheidungen gibt.
Entweder gelten die Gesetze uneingeschänkt für jeden, oder wir erlauben jedem Schilderaufsteller, egal ob Behörde oder Wirtschaft, das zu machen, was für ihn kostengünstig ist. Da greife ich auch gerne die Ironie auf, daß man doch auch Schilder aus "Adolfs Zeiten" verwenden könne, wenn die noch im alten Firmenkeller lagern.
Nee, es hat doch einen Grund, warum entsprechende Vorschriften und Sinnbilder geändert wurden und an die Aktuellen muß man sich eben halten.
Hier noch ein paar Auszüge der Seite http://www.rsa-95.de/Schilder2010.htm
Die alten Schilder sind dennoch verbindlich
Diese Aussage muß man differenziert betrachten. Wäre es tatsächlich so, daß die alten Schilder uneingeschränkt weiter gelten, hätte man im Jahr 1992 die Übergangsregelung nicht benötigt. Zudem gäbe es dann auch keinen Grund für die Aufregung die jetzt im Gange ist und erst recht keinen Bedarf, etwas zu ändern - sprich die Schilder umzurüsten.
Allerdings gibt es durchaus Einschränkungen in der Rechtswirkung der alten Schilder. Zivilrechtlich gesehen, kann die bewusste Mißachtung eines alten Schildes im Falle eines Unfalls zur Haftung führen (z.B. Überholen im Überholverbot). Im ordnungsrechtlichen Sinn hingegen, kann die Mißachtung der alten Schilder (also ohne Unfall bzw. Gefährdung) nicht geahndet werden - z.B. bei der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Hierzu gibt es bereits entsprechende Urteile aus vergangenen Jahren.
Vornehmlich bezüglich der Geschwindigkeitsbeschränkungen kann ich nur hoffen, daß nicht irgendwo vor einer Dorfschule, die sich vielleicht kurz hinter dem Ortsschild, also "auf dem Land" befindet, noch ein altes 30er Schild mit dem km-Aufdruck befindet, denn nach geltenden Urteilen dürfte man da dann 100 fahren.
Wäre es nicht sinnvoller sich ein schönes Hobby zu suchen? Dann muss man vor Langeweile nicht durch alle Instanzen klagen, wegen so einem Blödsinn bzw. weil man ein Ticket bekommen hat und meint im Recht zu sein...
Das wäre insbesondere zu empfehlen, wenn die Rente in absehbarer Zeit bevorsteht und man dann noch viel weniger zu tun hat. Was kommt dann? Wird dann auf Ungültigkeit geklagt, wenn Verkehrsschilder leicht ausgebleicht sind und nicht mehr exakt die Farbe, mit der sie im Katalog dargestellt sind?
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Meines Wissens gab es die Diskussion hier auch schonmal... rechtlich gesehen sind 2 Standpunkte möglich. Man kann zwar überlegen, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Aber andererseits ändert sich nur das Layout, nicht die grundsätzliche Bedeutung der Verkehrsschilder, so daß eine Ordnungswidrigkeit u.U. trotzdem vorliegen kann (du kannst nicht innerorts an einem 50 Schild vorbeiknallen und behaupten, das Layout war falsch und du wusstest nicht, daß du nur 50 durftest).
Das würde dann aber ggF im Einzelfall vor Gericht entschieden.
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Bezüglich der ungültigen VZ hoffe ich jetzt auf eine Entscheidung der Strafverfolgungsbehörden, denn meiner Freundin hat man ein Ticket verpaßt, obwohl sie den entsprechenden Gesetzestext mit Fotos, für die Ordnungsamtsstreifen, am Seitenfenster hatte
😕
Bevor ich da etwas in Richtung Unterstellung mir vorstelle, wie habe ich mir das vorzustellen, so von Eurer Intuition her, derartiges zu machen?
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
...obwohl sie den entsprechenden Gesetzestext mit Fotos, für die Ordnungsamtsstreifen, am Seitenfenster hatte.
Also ganz klar eine Handlung mit Vorsatz.
Da kann man nur hoffen das sich ein Richter findet, der euch zwei mal wieder das Oberstübchen richtig sortiert, weil ganz gesund kann es da drin wohl nicht mehr aussehen.
Ähm euch ist schon klar, daß der Gesetzgeber den Mist verbrochen hat...
Immerhin hat der die Optik der Schilder geändert und mit einer Übergangsfrist den Gemeinden viel Zeit gelassen - vermutlich zu viel - keiner wollte das in seiner Amtszeit machen... 😁
Dann wenn sie ungültig sind jetzt draufzukommen man könnte sie gelten lassen? Wobei die Frage ist wie will man das jetzt noch hinkriegen?
In den Verkehrszeichenkatalog aufnehmen?
Manche Schilder sind übrigens in ihrer Bedeutung unterschiedlich...
Zwar nicht so schlimm als würde das alte Schild 150 bedeuten und das neue 50 - aber in gewisser Weise...
Manche Nummern im Katalog sind andere Schilder...
Schwierig. 😁
Nee irgendwas ist da faul...
Und zwar beim Staat.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Dann wenn sie ungültig sind jetzt draufzukommen man könnte sie gelten lassen?
Die Frage ist eher, ob die alten Zeichen jemals ungültig geworden sind?
Diese "Ungültigkeitserklärung" aus 2009 soll doch aufgrund eines Formfehlers niemals eine Rechtswirksamkeit erlangt haben. Die alten Schilder sind nicht neu auferstanden, die waren nie verstorben:
http://www.n-tv.de/.../...auer-stoppt-Schilder-Wahn-article821987.html
http://m.bmvbs.de/.../...lte-verkehrsschilder-bleiben-gueltig.html?...
Wenn das tatsächlich so sein sollte, dann wird das mehr als eng mit irgendwelchen schriftlichen Hinweisen an Seitenscheiben und Strafanzeigen wegen falscher Verdächtigung.
Was die Rampensau da... ach ich sags nicht.
Überleg mal, du hast alte Schilder die haben aber nicht die Bedeutung der neuen Schilder.
Das ist so bei einem Schild.
Da wurde eine Mengenangabe in der Erklärung geändert.
Was tust du?
Und du hast eine Nummer im Verkehrszeichenkatalog - die ist neu besetzt worden.
Wenn das alte Schild weiter gilt - unter welcher Nummer? Die alte ist besetzt, ne neue gibts nicht.
Was tust du?
Wenn dann gehört das komplett neu geregelt.
Und irgendwas hat man sich doch bei den neuen Schildern gedacht.
Und die Übergangsregelung war unglaublich lang. Eben vermutlich zu lang.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Und die Übergangsregelung war unglaublich lang.
Die Übergangsregelung war nicht, die ist immer noch, hier liegt doch der entscheidende Punkt.
Von 1992 an, mit der Einführung der neuen Schilder, waren alle von Dir genannten Situationen bereits entstanden und es waren 17 Jahre lang, bis 2009 keine Probleme gewesen.
In 2009 ist doch nur der Endtermin dieser Übergangsfrist weggefallen. Wir befinden uns schildbürgerlich immer noch in der Übergangsfrist und damit in einer Zeit ohne Probleme.
Zitat:
Was tust du?
Immer noch das Selbe, was ich auch schon seit 1992 gemacht habe.
Ich habe damit 2009 nicht aufgehört.
du siehst also kein Problem darin, daß alte Schilder eine andere Bedeutung haben können? 😁
Und daß alte Schilder eine andere Nummer haben? Es gibt sie einfach nicht im Katalog.
Man könnte denken sie könnten bedeuten was sie in der StVO von 1985 bedeutet haben.
Aber das ist problematisch.
Außerdem ist die Frage auch, sind auch die alten "km" Schilder wieder auferstanden? Die schon lange tot waren - also schon vor der Übergangsregelung, deren Entfernung und jetzt vielleicht wieder in Kraft treten. Wobei das nicht die Übergangsregelung ist die wieder in Kraft tritt.
Da hab ich echt nen km/h Schild umsonst entfernen lassen. 😁
Und ne Baustellenfirma die nen Ortseingang mit einem km Schild beschildert hat angezeigt.
Die nutzt seitdem immerhin keine km Schilder mehr.
Auch sowas geiles hier hat schon Museumswert.
Also das "schippkapp"
Das 2. ist ein 30 km Schild.
Das km ist überklebt.
Dadurch wirds natürlich richtiger. 😁
Also, du hältst dich wohl daran. Auch wenn das gar kein Schild aus der Übergangsregelung ist.
Ich sag dir es ist rein von der Gefährdung her dort nicht notwendig.
Das stand vorher woanders, die Höhe war sowieso..., Aber es steht jetzt so nur da um der Absperrung halt zu geben. keine Zeit das 30 km abzumontieren.
Und die Absicherung ist unter aller Sau bzw. so nicht erlaubt. Brettergebastel da.
Vertrau mir das ist so.
Aber was will man von meist ausländischen Subunternehmern erwarten, bei uns im Staat nimmt man immer den billigsten, sieht man am BerlinBrandenburgerFlughafen wohin das führt.
Und für neue Schilder ist auch kein Geld da, weil man den billigsten nimmt.
Jemand der gescheite Absperrungen macht und neue Schilder hat ohne ausländische (is noch übrig wollen Einfahrt teeren? und Farbe auch noch da) ist uns wohl zu teuer. 🙄
Aber egal...
Die lustigste Frage wenn du dich dran hältst:
Soll das für den Radweg gelten?
Soll das für die Straße links vom Radweg gelten?
Oder für die Straße in die ich einbiege?
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Die Übergangsregelung war nicht, die ist immer noch, hier liegt doch der entscheidende Punkt.Von 1992 an, mit der Einführung der neuen Schilder, waren alle von Dir genannten Situationen bereits entstanden und es waren 17 Jahre lang, bis 2009 keine Probleme gewesen.
In 2009 ist doch nur der Endtermin dieser Übergangsfrist weggefallen. Wir befinden uns schildbürgerlich immer noch in der Übergangsfrist und damit in einer Zeit ohne Probleme.
Jenes ist aber unter Fachleuten und interessierten Laien durchaus umstritten...
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Also ganz klar eine Handlung mit Vorsatz.Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
...obwohl sie den entsprechenden Gesetzestext mit Fotos, für die Ordnungsamtsstreifen, am Seitenfenster hatte.Da kann man nur hoffen das sich ein Richter findet, der euch zwei mal wieder das Oberstübchen richtig sortiert, weil ganz gesund kann es da drin wohl nicht mehr aussehen.
Oh doch, da stimmt alles und wir halten uns an das, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Die entsprechenden Infos an der Seitenscheibe dienen nur dazu, die Kontrollpersonen von eigenem Schaden für sich abzuhalten, doch wer das nicht kapieren will, der muß dann eben mit den dienst- und strafrechtlichen Konsequenzen leben.
Du scheinst einer zu sein, dem die Gesetze und Verwaltungsvorschriten egal sind und der scheinbar der meinung ist, ist die Fahrbahn frei, dann fahre ich eben mit 100 durch die Stadt und wenn es jemanden erwischt, dann war er eben zur falschen Zeit am falschen Ort und hat Pech gehabt.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
du siehst also kein Problem darin, daß alte Schilder eine andere Bedeutung haben können? 😁Und daß alte Schilder eine andere Nummer haben? Es gibt sie einfach nicht im Katalog.
Man könnte denken sie könnten bedeuten was sie in der StVO von 1985 bedeutet haben.
Aber das ist problematisch.Außerdem ist die Frage auch, sind auch die alten "km" Schilder wieder auferstanden? Die schon lange tot waren - also schon vor der Übergangsregelung, deren Entfernung und jetzt vielleicht wieder in Kraft treten. Wobei das nicht die Übergangsregelung ist die wieder in Kraft tritt.
Da hab ich echt nen km/h Schild umsonst entfernen lassen. 😁
Und ne Baustellenfirma die nen Ortseingang mit einem km Schild beschildert hat angezeigt.
Die nutzt seitdem immerhin keine km Schilder mehr.Auch sowas geiles hier hat schon Museumswert.
Also das "schippkapp"Das 2. ist ein 30 km Schild.
Das km ist überklebt.
Dadurch wirds natürlich richtiger. 😁
Also, du hältst dich wohl daran. Auch wenn das gar kein Schild aus der Übergangsregelung ist.
Ich sag dir es ist rein von der Gefährdung her dort nicht notwendig.
Das stand vorher woanders, die Höhe war sowieso..., Aber es steht jetzt so nur da um der Absperrung halt zu geben. keine Zeit das 30 km abzumontieren.
Und die Absicherung ist unter aller Sau bzw. so nicht erlaubt. Brettergebastel da.
Vertrau mir das ist so.
Aber was will man von meist ausländischen Subunternehmern erwarten, bei uns im Staat nimmt man immer den billigsten, sieht man am BerlinBrandenburgerFlughafen wohin das führt.Und für neue Schilder ist auch kein Geld da, weil man den billigsten nimmt.
Jemand der gescheite Absperrungen macht und neue Schilder hat ohne ausländische (is noch übrig wollen Einfahrt teeren? und Farbe auch noch da) ist uns wohl zu teuer. 🙄Aber egal...
Die lustigste Frage wenn du dich dran hältst:
Soll das für den Radweg gelten?
Soll das für die Straße links vom Radweg gelten?
Oder für die Straße in die ich einbiege?
Wenn ich mir die rechte Seite der 30 ansehe, ist da die alte km Bezeichnung überklebt und das bedeutet, daß das Schild ungültig ist.