Sind ( transportable ) Uralt-Halteverbote noch gültig?
Die Uralt-Halteverbote mit den alten gerundeten Pfeilen, bzw. mit der Doppelspitze,
http://www.rsa-95.de/VZ-Liste.htm
dürfen doch seit den 90er nicht mehr verwendet werden.
Wer hat Erfahrung mit der Obrigkeit, wie z.B. die Polizei oder das Ordnungsamt das wertet, wenn von Baufirmen solche Haltverbote, Z 283 oder Z 286, aufgestellt werden und der Bauarbeiter will, daß das dort parkende Fahrzeug abgeschleppt wird, weil der Halter nicht in der Nähe wohnt?
Normal dürften diese Amtspersonen doch garnicht einschreiten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Man sieht doch, was gemeint ist. 😠
Richtig,
alles andere sehe ich als eine noch nicht überwundene präpubertäre Phase.
Ob eine Ampel schon kirschgrün ist, dass man das (korrekte) Haltverbot um fast eine Wagenlänge überzieht, weil die Kugel der Anhängerkupplung noch im erlaubten Bereich hängt, weil +xx über Limit immer geht, weil der Autofahrer ein selbständig entscheidendes Wesen bleiben soll, ...
Sich mit höchster Präzision um die Radien von Pfeilen auf Haltverbotschildern oder eine falsche Farbe einer Parkscheibe zu kümmern, um ... um den da oben mal zu beweisen, dass man zumindest an diesem Schild auch mal den längeren hat. Was anders ist es doch nicht.
Einmal dem Ordnungsamt zeigen können, was Mann zu sein wirklich bedeutet, ihm wichtig ist. Mal legal etwas vermeintlich unzulässiges machen können. Da bricht der Marlboro-Man heraus, da wird man zum Rächer der Witwen und Nasenbohrer, der Robin Hood ohne zu merken, dass man in Wirklichkeit nur eine Lachnummer in grünen Strumpfhosen ist - lächerlich, wenn es nicht in Wahrheit traurig wäre.
Wie lange fühlt man sich nach einer solchen Heldentat als Held?
Halteverbot und man hat trotzdem dort geparkt - eines der letzten Abenteuer der Männlichkeit, selbst entdeckt, knallhart durchgezogen und im Internet berichtet, da läuft man plötzlich breitbeinig.
72 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
du siehst also kein Problem darin, daß alte Schilder eine andere Bedeutung haben können? 😁
Ich habe keine Probleme, dass unterschiedliche Symbole auf Schilder auch unterschiedliche Bedeutungen haben können.
Zitat:
Und daß alte Schilder eine andere Nummer haben? Es gibt sie einfach nicht im Katalog.
Die Nummern eines Schildes interessiert mich nicht, nur deren Bedeutung.
Zitat:
Man könnte denken sie könnten bedeuten was sie in der StVO von 1985 bedeutet haben.
Aber das ist problematisch.
Man kann auch zu viel denken, das ist eher problematisch.
Zitat:
Außerdem ist die Frage auch, sind auch die alten "km" Schilder wieder auferstanden?
Die Fragestellung hier waren Halteverbote.
Die km-Schilder kamen erst hinzu, als die Argumente für die Wichtigkeit von ganz bestimmten Radien an Pfeilen aus gingen.
Zitat:
Also, du hältst dich wohl daran.
Ich halte mich an die Symbolik, nicht an die Symbole.
Das ist vielleicht der Unterschied, ich tausche beim Einsteigen in das Auto nicht Gehirn gegen Gesetzbuch und halte mich nicht sklavisch an die aktuellsten Verordnungen.
Ich habe nicht die Aufmerksamkeitsspanne einer Stubenfliege und vergesse die Bedeutung eines Schildes, das ich 30 Jahre wegen Gültigkeit beachtet habe und mich morgens nicht mehr daran erinnern kann, weil sich um Mitternacht eine Katalognummer verändert hat.
Ich erfasse Aussagen und nicht Linienformen und ich fahre auch nicht Absicht vor einen Zug, weil das Warnschild für den Bahnübergang aufgrund einer nicht mehr rechtsgültigen Darstellung einer Lok keine Wirkung entfaltet hat und ich daraus einen eventuell formaljuristisch strittigen, aber für mich und meine Begleiter unbedingt zwanghaft durchzusetzenden Rechtsanspruch auf Kollision ableite.
Wieso immer die Durchsetzung dieser Rechtsansprüche im Haltverbot und bei Geschwindigkeitslimits, aber nicht an Bahnübergängen und Kaimauern - selektive Demenz?
Wo ist da plötzlich die innerlich aufsteigende Notwendig der Obrigkeit ihre Fehler und Ungerechtigkeiten mal an derartigen Örtlichkeiten unter die Nase zu reiben?
Man kann sich sicherlich auch Fotokopien von Katalogen und Gesetzestexte an die Seitenscheibe pappen, bevor man mit allen Rechten der StVO versehen gegen so einen Zug oder auch in ein Hafenbecken brettert.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Also ganz klar eine Handlung mit Vorsatz.Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
...obwohl sie den entsprechenden Gesetzestext mit Fotos, für die Ordnungsamtsstreifen, am Seitenfenster hatte.Da kann man nur hoffen das sich ein Richter findet, der euch zwei mal wieder das Oberstübchen richtig sortiert, weil ganz gesund kann es da drin wohl nicht mehr aussehen.
Solange man davon ausgeht, dass die alten Schilder nur bunte Blechtafeln sind - und auch ich bin ein Vertreter der Sicht der Dinge - sehe ich da kein Problem.
Nochmal: mir geht es hier einerseits um den gesunden Menschenverstand als auch um´s Prinzip. Wenn ich eine Baustelle oder einen Umzugs-LKW sehe, kann dort von mir aus ein handgemaltes Schild stehen; und ich werde mich daran halten. Pisst mich jedoch das OA an, weil ich irgendwo rumstehe und dies ein ungültiges VZ verbietet, werde ich gewiss keinen müden Cent zahlen.
So long
Ghost
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
..., weil ich irgendwo rumstehe und dies ein ungültiges VZ verbietet, werde ich gewiss keinen müden Cent zahlen.
Einer ist immer der erste, bei dem etwas klappt.
Vielleicht bist Du es, die Chance dafür existiert noch. 😉
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@Ghost: So halte ich das auch. Nicht, weil ich mich bei einem Mod einschleimen will, sondern weil ich den Nachbarn oder den Bauarbeitern keinen Stress machen will. Aber wenn ich auf einem halbleeren Parkplatz mit schwarzem Parkscheiben-Zz mal länger als die zulässige Zeit parken will, halte ich den Joker halt in der Hinterhand. Einmal habe ich das schon gemacht - gab kein Ticket. Von daher bleibt der Joker noch bei mir.
Zitat:
Ich habe keine Probleme, dass unterschiedliche Symbole auf Schilder auch unterschiedliche Bedeutungen haben können.
Symbol 1 = 3000 Liter wassergefährdende Stoffe maximal.
Symbol 2 = 20 Liter...
Nach deinem gesunden Menschenverstand:
Nehmen wir an ein Richter verurteilt dich weil du dich an die Bedeutung des alten Symbols gehalten hast.
Ist das so ok? Du hast das alte Schild doch beachtet. 😁
Wobei zwischendurch warens sogar mal 0 Liter - also je nachdem welcher StVO Fassung man glaubte. Da waren sich selbst Justiz und Verkehr nicht ganz einig. 😁
Das ist kompliziert, ich weiß.
Aber inzwischen gilt ja unstrittig 20 - beim neuen Schild.
Gilt 3000 beim alten?
Tja - das Thema alte und neue Schilder und deren Bedeutung nach der jeweils gültig gewesend seienden (oder auch nicht) StVO ist halt ein kompliziertes Thema. 😉
Daher belasse ich es meistens mit "man sieht doch was gemeint ist".
Vor allem Herzpfeile auf Zeichen 308 suchen ist witzlos.
Und gefährlich.
Beim Parken - naja da gibts sowieso soviel Probleme, allein die Frage wie beschildert man das Verbot in einer Parkbucht zu parken richtig, von daher meistens auch MSDWGI. Was nützt es mir wenn mein Auto wegen dem Stadtfest abgeschleppt wird, selbst wenn ich recht habe (und ob ich recht kriege, selbst wenn ich recht habe weil der Amtsrichter schlecht geschlafen hat, selber aufm Stadtfest war äh nach seiner Lebenserfahrung entscheidet).
Wobei es wirklich Situationen gibt, da gehört der Behörde eigentlich der ... aufgerissen.
Allerdings ist mir da meine Zeit meist zu schade. Sowas ist nur noch interessant bei gefährlichen Sachen.
Achso @pflaumenkuchen:
Deine Meinung zum abgestellten 30 (km überdeckten) Schild als Haltepunkt an der nicht akzeptablen Absperrung steht noch aus.
Wo gilt die (für dich)?
Auf dem Radweg - auf der Straße neben dem Radweg - in der Straße in die ich einbiege?
Für mich sieht es so aus, das es hier eine Gruppe Menschen gibt, die noch nicht verstanden hat, das Recht haben, und Recht bekommen zwei unterschiedliche Dinge sind. Diese Menschen parken in Einzelfällen in den Bereichen der eventuell ungülltigen Verkehrszeichen, und wurden noch nicht erwischt. Oder sie reden davon, das man dort halten/Parken dürfte, aber es nicht tun, weil sie im Hinterkopf wissen, das es ein Knöllchen gibt.
Wir wissen, das dieses Verkehrszeichen ungülltig ist (oder sein könnte). Wir wissen, das die eventuell ungülltigen Verkehrszeichen in den Augen der Ordnungshüter bevolgt werden müssen, was ein Knöllchen für den Fahrzeughalter zur Folge hat. Was wir ebenfalls wissen ist, das eine Rechtschutzversicherrung nicht alle Fälle übernimmt.
Deshalb würde mich mal interessieren, wer dort parkt, ob er das knöllchen sofort zahlt, und ob er die prozesskosten zahlt, wenn die Rechtschutzversicherrung nicht die Kosten übernimmt.
Zitat:
Jenes ist aber unter Fachleuten und interessierten Laien durchaus umstritten...
Nicht ganz so hastig, da fehlt etwas Differenzierung 😉
Strittig bedeutet strittig, aber nicht "was mir gerade recht kommt, das ist auch Recht", wenn es denn so eindeutig wäre, dann ist es doch nicht strittig.
Strittig bedeutet doch nicht, dass man etwas ganz sicher machen darf, sondern ein nicht unerhebliches Risiko besteht, ganz mächtig eins auf die Finger zu bekommen, wenn man es macht.
Es gibt eine Gruppe bei den Fachleuten, bei denen ist die Gültigkeit einiger alter Schilder nicht strittig sondern ohne Zweifel. Und das ist genau die Gruppe, die verbindlich entscheidet - zumindest erstinstanzlich so entschieden hat.
Das ist zwar alles aufgrund der nur untersten juristischen Stufe ohne jede Allgemeingültigkeit, aber immer in die selbe Richtung und auch anscheinend immer so beeindruckend in der Begründung gewesen, dass (zumindest bisher) niemand den Drang verspürte, auch noch den zweiten Level erreichen zu wollen.
Ich persönlich sehe es auch als Uneindeutig, aber gegenüber anderen Uneindeutigkeiten bis klaren Widersprüchen in der StVO und auch der Verordnungen untereinander innerhalb des StVG, ist diese Thematik der Schilder irgendwas zwischen Buddelkasten und Portokasse.
Aber Meinung ist nicht Verhalten - ich habe deutlich angenehmere Möglichkeiten gefunden, meine Freizeit abzuarbeiten.
Zitat:
Deine Meinung zum abgestellten 30 (km überdeckten) Schild als Haltepunkt an der nicht akzeptablen Absperrung steht noch aus.
Wo gilt die (für dich)?
Auf dem Radweg - auf der Straße neben dem Radweg - in der Straße in die ich einbiege?
Meine Meinung hält sich in Grenzen, so lange ich nicht weiß, was diese Situation mit dem Thema hier zu tun hat.
Dieses Beispiel hat nichts mit Behördenanordnung, Obrigkeit, Übergangsfristen oder Gültigkeit alter Schilder zu tun.
Hier hat irgendein Bauarbeiter irgendwas geübt. Rechtlich eine Unwirksamkeit aufgrund nicht nachvollziehbarer, nicht zuzuordnender Aufstellung, Das hat aber nichts mit abgelaufenen Übergangsfristen oder ungültig gewordenen Schildern oder unfähigen Behörden zu tun.
Es doch ein deutlicher Unterschied, ob man weiß, was gemeint ist oder ob man nur staunend und ratend davor steht.
Da wäre keine Veränderung, wenn die Schilder der aktuellen StVO entsprechen würden. Dieses Foto ist doch etwas für einen Bilder-Blog über die lustigsten Schilderanhäufungen in Deutschland.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Deshalb würde mich mal interessieren, wer dort parkt, ob er das knöllchen sofort zahlt, und ob er die prozesskosten zahlt, wenn die Rechtschutzversicherrung nicht die Kosten übernimmt.
Bei mir ist es so: Eine MA des hiesigen OA wollte mir mal ein Knöllchen wegen Parkens im Parkverbot anhängen, welches durch ein ungültiges Schild ausgewiesen wurde. Da ich zufällig gerade angelatscht kam, habe ich die MA freundlich darauf hingewiesen, daß besagtes Knöllchen keinen Rechtshintergrund hat. Daraufhin hat sie mit einem Kollegen / Chef telefoniert, und das Knöllchen vernichtet. Anschliessend hat sie mich gebeten, dort nicht mehr zu parken, auch wenn des Schild ned gültig ist; und wenn möglich kein Drama ( Zeitung etc ) daraus zu machen. Das ist für mich akzeptabel, also spiele ich mit.
Wie gesagt: Wer mich in Ruhe lässt, den lasse ich auch in Ruhe.
So long
Ghost
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Nicht ganz so hastig, da fehlt etwas Differenzierung 😉Zitat:
Jenes ist aber unter Fachleuten und interessierten Laien durchaus umstritten...
Strittig bedeutet strittig, aber nicht "was mir gerade recht kommt, das ist auch Recht", wenn es denn so eindeutig wäre, dann ist es doch nicht strittig.
Strittig bedeutet doch nicht, dass man etwas ganz sicher machen darf, sondern ein nicht unerhebliches Risiko besteht, ganz mächtig eins auf die Finger zu bekommen, wenn man es macht.
Es gibt eine Gruppe bei den Fachleuten, bei denen ist die Gültigkeit einiger alter Schilder nicht strittig sondern ohne Zweifel. Und das ist genau die Gruppe, die verbindlich entscheidet - zumindest erstinstanzlich so entschieden hat.
Seit der neuesten Version der StVO - ab dem 1.4.2013 sind mir noch keine Urteile hinsichtlich der Frage bekannt. Die Frage, ob V45 oder V46 gilt, wurde aber durchaus schon weiter oben entschieden. Aber halt nicht einheitlich.
Zitat:
Das ist zwar alles aufgrund der nur untersten juristischen Stufe ohne jede Allgemeingültigkeit, aber immer in die selbe Richtung und auch anscheinend immer so beeindruckend in der Begründung gewesen, dass (zumindest bisher) niemand den Drang verspürte, auch noch den zweiten Level erreichen zu wollen.
Das kann derzeit rein vom Zeitablauf noch nicht der Fall sein.
Zitat:
Ich persönlich sehe es auch als Uneindeutig, aber gegenüber anderen Uneindeutigkeiten bis klaren Widersprüchen in der StVO und auch der Verordnungen untereinander innerhalb des StVG, ist diese Thematik der Schilder irgendwas zwischen Buddelkasten und Portokasse.
Ich habe es bislang auch erfolgreich vermieden, mich in der Praxis in die Tiefen der verschiedenen Versionen zu begeben. Aber falls es mich erwischen sollte, werde ich sicher nicht gleich einen Rückzieher machen.
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Bei mir ist es so: Eine MA des hiesigen OA wollte mir mal ein Knöllchen wegen Parkens im Parkverbot anhängen, welches durch ein ungültiges Schild ausgewiesen wurde. Da ich zufällig gerade angelatscht kam, habe ich die MA freundlich darauf hingewiesen, daß besagtes Knöllchen keinen Rechtshintergrund hat. Daraufhin hat sie mit einem Kollegen / Chef telefoniert, und das Knöllchen vernichtet. Anschliessend hat sie mich gebeten, dort nicht mehr zu parken, auch wenn des Schild ned gültig ist; und wenn möglich kein Drama ( Zeitung etc ) daraus zu machen. Das ist für mich akzeptabel, also spiele ich mit.Wie gesagt: Wer mich in Ruhe lässt, den lasse ich auch in Ruhe.
So long
Ghost
Ach so - und wenn ich an derselben Stelle parke, habe ich denselben Stress? Egal - ich kann damit im Zweifel recht gut umgehen. Aber ich gehe davon aus, dass ich da eine Ausnahme bin. 🙂
Wenns hart auf hart kommt wird zu recht abgeschleppt, der Aufsteller der Schilder kann ein Verwarnungsgeld bekommen.
So erging es uns als, wir noch das durchgestriche P auf weissem Grund (Gültig ab 1934 bis 1971/72?) aufgestellt haben, statt eines heute gültigen Parkverbotschildes/eingeschränktes Halteverbot..
20 Euro hat es die Firma gekostet, 160 Euro in der Summe den Falschparker, mit Behinderung..
Das Schild in Verbindung mit Euronen? 😕 Kann ich mir gerade nicht vorstellen. 😁