Sind ( transportable ) Uralt-Halteverbote noch gültig?
Die Uralt-Halteverbote mit den alten gerundeten Pfeilen, bzw. mit der Doppelspitze,
http://www.rsa-95.de/VZ-Liste.htm
dürfen doch seit den 90er nicht mehr verwendet werden.
Wer hat Erfahrung mit der Obrigkeit, wie z.B. die Polizei oder das Ordnungsamt das wertet, wenn von Baufirmen solche Haltverbote, Z 283 oder Z 286, aufgestellt werden und der Bauarbeiter will, daß das dort parkende Fahrzeug abgeschleppt wird, weil der Halter nicht in der Nähe wohnt?
Normal dürften diese Amtspersonen doch garnicht einschreiten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Man sieht doch, was gemeint ist. 😠
Richtig,
alles andere sehe ich als eine noch nicht überwundene präpubertäre Phase.
Ob eine Ampel schon kirschgrün ist, dass man das (korrekte) Haltverbot um fast eine Wagenlänge überzieht, weil die Kugel der Anhängerkupplung noch im erlaubten Bereich hängt, weil +xx über Limit immer geht, weil der Autofahrer ein selbständig entscheidendes Wesen bleiben soll, ...
Sich mit höchster Präzision um die Radien von Pfeilen auf Haltverbotschildern oder eine falsche Farbe einer Parkscheibe zu kümmern, um ... um den da oben mal zu beweisen, dass man zumindest an diesem Schild auch mal den längeren hat. Was anders ist es doch nicht.
Einmal dem Ordnungsamt zeigen können, was Mann zu sein wirklich bedeutet, ihm wichtig ist. Mal legal etwas vermeintlich unzulässiges machen können. Da bricht der Marlboro-Man heraus, da wird man zum Rächer der Witwen und Nasenbohrer, der Robin Hood ohne zu merken, dass man in Wirklichkeit nur eine Lachnummer in grünen Strumpfhosen ist - lächerlich, wenn es nicht in Wahrheit traurig wäre.
Wie lange fühlt man sich nach einer solchen Heldentat als Held?
Halteverbot und man hat trotzdem dort geparkt - eines der letzten Abenteuer der Männlichkeit, selbst entdeckt, knallhart durchgezogen und im Internet berichtet, da läuft man plötzlich breitbeinig.
72 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Seit der neuesten Version der StVO - ab dem 1.4.2013 sind mir noch keine Urteile hinsichtlich der Frage bekannt.Zitat:
Es gibt eine Gruppe bei den Fachleuten, bei denen ist die Gültigkeit einiger alter Schilder nicht strittig sondern ohne Zweifel. Und das ist genau die Gruppe, die verbindlich entscheidet - zumindest erstinstanzlich so entschieden hat.
Ja und?
Es ist strittig, immer noch und wird auch noch eine ganze Weile so bleiben, bis eine wenigstens halbwegs verbindliche Rechtsprechung existiert.
Weder die Bedeutung des Begriffes strittig, noch die Tatsache, dass es dies heute ist und sicherlich auch noch etliche Monate so sein wird, hat sich am 1.4.13 verändert.
Die Argumentationskette hat sich durch §53 Abs.2 a) stark verändert, aber nicht, dass zwei recht unterschiedliche und strittige Sichtweisen möglich sind.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Das kann derzeit rein vom Zeitablauf noch nicht der Fall sein.Zitat:
Das ist zwar alles aufgrund der nur untersten juristischen Stufe ohne jede Allgemeingültigkeit, aber immer in die selbe Richtung und auch anscheinend immer so beeindruckend in der Begründung gewesen, dass (zumindest bisher) niemand den Drang verspürte, auch noch den zweiten Level erreichen zu wollen.
und exakt wegen dem von Dir klar erkannten Grund besteht derzeit immer noch eine Unklarheit und damit strittige Situation.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ich habe es bislang auch erfolgreich vermieden, mich in der Praxis in die Tiefen der verschiedenen Versionen zu begeben. Aber falls es mich erwischen sollte, werde ich sicher nicht gleich einen Rückzieher machen.Zitat:
Ich persönlich sehe es auch als Uneindeutig, aber gegenüber anderen Uneindeutigkeiten bis klaren Widersprüchen in der StVO und auch der Verordnungen untereinander innerhalb des StVG, ist diese Thematik der Schilder irgendwas zwischen Buddelkasten und Portokasse.
Diese Entscheidung steht Dir auch frei, und das andere Leute dies in welche Richtung und aufgrund welcher persönlichen Motivation auch immer anders handhaben, steht denen ebenso frei.
Und da es unverändert strittig ist, steht es auch frei, darüber auch noch nach dem 1.4.13 zu streiten.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Die Argumentationskette hat sich durch §53 Abs.2 a) stark verändert, aber nicht, dass zwei recht unterschiedliche und strittige Sichtweisen möglich sind.
Jener Part lautet:
Zitat:
Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Nur blöd, dass deren Gültigkeit seit dem zumeist abgelaufen ist. Die standen schon oft als unverbindliches Blech rum. Also nichts mit weiterhin Gültigkeit behalten. Da hätte stehen müssen: werden erneut gültig. Steht da aber nicht. Und nun? 😕
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
und exakt wegen dem von Dir klar erkannten Grund besteht derzeit immer noch eine Unklarheit und damit strittige Situation.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Das kann derzeit rein vom Zeitablauf noch nicht der Fall sein.
An dem Punkt sind wir uns schon mal einig.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Diese Entscheidung steht Dir auch frei, und das andere Leute dies in welche Richtung und aufgrund welcher persönlichen Motivation auch immer anders handhaben, steht denen ebenso frei.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ich habe es bislang auch erfolgreich vermieden, mich in der Praxis in die Tiefen der verschiedenen Versionen zu begeben. Aber falls es mich erwischen sollte, werde ich sicher nicht gleich einen Rückzieher machen.Und da es unverändert strittig ist, steht es auch frei, darüber auch noch nach dem 1.4.13 zu streiten.
Falls ich das mal machen muss, werde ich auch hier darüber berichten. Die Chancen stehen aber schlecht.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Für mich sieht es so aus, das es hier eine Gruppe Menschen gibt, die noch nicht verstanden hat, das Recht haben, und Recht bekommen zwei unterschiedliche Dinge sind. Diese Menschen parken in Einzelfällen in den Bereichen der eventuell ungülltigen Verkehrszeichen, und wurden noch nicht erwischt. Oder sie reden davon, das man dort halten/Parken dürfte, aber es nicht tun, weil sie im Hinterkopf wissen, das es ein Knöllchen gibt.Wir wissen, das dieses Verkehrszeichen ungülltig ist (oder sein könnte). Wir wissen, das die eventuell ungülltigen Verkehrszeichen in den Augen der Ordnungshüter bevolgt werden müssen, was ein Knöllchen für den Fahrzeughalter zur Folge hat. Was wir ebenfalls wissen ist, das eine Rechtschutzversicherrung nicht alle Fälle übernimmt.
Deshalb würde mich mal interessieren, wer dort parkt, ob er das knöllchen sofort zahlt, und ob er die prozesskosten zahlt, wenn die Rechtschutzversicherrung nicht die Kosten übernimmt.
Null Problemo bei ungültigen VZ zu parken. Bei der im Bild überklebten 30 sieht das anders aus, weil ich als Kraftfahrer das auf die Schnelle nicht erkennen könnte, es sei denn, es ist Nacht und die km wurden mit nicht reflektierender Folie überklebt, oder ein gravierender Helligkeitsunterschied läßt das erkennen.
Dann würde ich zwar erst mal die 30 einhalten, aber so schnell wie möglich das überprüfen und der Kontrollbehörde Dampf machen. Dazu reicht eine Mail.
Bei ungültigen Z 283 und Z 286 nutze ich natürlich den mir "freiwillig" spendierten Parkraum, vornehmlich in der Innenstadt mit Parkplatznot.
Der Hinweis hier, man müsse doch erkennen, was das Schild sagt und was da von der anordnenden Behörde gewollt ist, das interessiert nicht.
Wenn die Behörde eine Anordnung erlässt, dann hat sie auch eine Kontrollpflicht, ob die Anordnung auch korrekt befolgt wurde. Ist das Personal dazu nicht in der Lage, weil es die ungültigen VZ nicht von den Gültigen unterscheiden kann, dann muß sie ihr Personal eben nachschulen. Dazu hat der Leiter eine entsprechende Kontrollpflicht.
Ich als Bürger muß mich schließlich auch an die Gesetze halten und z.B. meinen P-Schein regelmäßig verlängern lassen. Auch bei der Steuer muß ich mich korrekt verhalten, sonst kann es passieren, daß ich für einen Cent zu wenig gezahlt, plötzlich eine Mahnung erhalte und dann ggfls. erhebliche Gebühren mit verlangt werden.
Das erkennt man doch sofort, daß das kein echtes 30 Schild ist sondern ein gebasteltes. Die Schriftart und der Abstand nach rechts.
Aber erstaunlich, daß Pflaumenkuchen zweifelsfrei sagen kann es würde nicht gelten wegen der Art der Aufstellung? 😕
Ansonsten würde er sich wohl daran halten (und ich auch).
Da wäre ich bei Baustellen wirklich vorsichtig. Es ist zwar weit weg von der Fahrbahn, rechts neben dem Radweg und relativ niedrig, aber wenn was wäre... Und sei es nur, daß er sich nen Reifen kaputtfährt. 😁
Bei Baustellen kannst du alles finden. Selbst bei großen Baustellen.
Wobei ich sagen muß, an ein "km" Aufhebungsschild nach der Schwäbisch Gmünder Baustelle (das ist auch ne riesige Baustelle, fast schon S21...) als es wieder mehrspurig wurde hab ich mich dann gern dran gehalten. 😁
Aber, daß da kein Geld für echte Schilder da ist?
Nächste Frage:
Was ist mit selbstgemalten! 70 oder 30 Schilder gemacht aus "Verbot für Kraftfahrzeug aller Art" - ich hatte zu genau diesem Thema hier schonmal ein Thema mit Bildern von selbstgemalten Schildern.
Oder aus 80 kann man mit etwas Farbe auch 30 machen - oder umgekehrt. 😁
MSDWGI..
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Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Nur blöd, dass deren Gültigkeit seit dem zumeist abgelaufen ist. Die standen schon oft als unverbindliches Blech rum. Also nichts mit weiterhin Gültigkeit behalten. Da hätte stehen müssen: werden erneut gültig. Steht da aber nicht. Und nun? 😕Zitat:
Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Und Du willst mit Deinen Lese- und Verstehensfähigkeiten uns hier etwas erklären, oder hast Du bewusst nur selektiv zitiert, um weiter Stimmung zu machen?
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__53.htmlZitat:
StVO § 53 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. April 2013 in Kraft.
(2) Die Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565; 1971 I S. 38), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1737) geändert worden ist, tritt mit folgenden Maßgaben an dem in Absatz 1 bezeichneten Tag außer Kraft:
1. Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
2. ...
Da steht nicht, dass diese Verkehrszeichen für weiterhin gültig erklärt werden, sondern da steht, dass die vorhandene Gültigkeitserklärung am 1.4.13 erlischt.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Aber erstaunlich, daß Pflaumenkuchen zweifelsfrei sagen kann es würde nicht gelten wegen der Art der Aufstellung? 😕
Was soll an meiner Aussage 😕 sein?
Schilder stehen am rechten Fahrbahnrand und müssen in Fahrtrichtung erkennbar aufgestellt sein, diese (modifizierte) 30 km/h Limitierung gilt, so wie sie aufgestellt ist, für diesen Weg auf dem gebaut wird. Allerdings eben wegen diesen Bauarbeiten so verschmälert wurde, dass er nicht mehr mit einem Kraftfahrzeug befahrbar ist und vermutlich als reiner Rad- und Fußweg nie für PKW befahrbar war.
Allerdings ist es grundsätzlich schwer, anhand dieses Bildes eine tatsächliche Aussage zur Situation zu machen. Der blaue Lolli, der Rad- und Fußweg anordnet, steht links und ein deutliches Stück entfernt von diesem Weg. Sollte das für diesen Weg gelten, müsste das Ding rechts an der Mauerecke stehen.
Wenn hier nicht mehr relevante Dinge vorhanden sind, als der einschränkende Bildausschnitt zeigt, dann ist hier keines der auf dem Bild erkennbaren Verkehrszeichen allein schon von seinem Aufstellungsort und Ausrichtung ("Zeigerichtung"😉 auch nur irgendwie mit der StVO in Einklang zu bringen.
Das ist eine Kunstinstallation und ich habe keine Ahnung, was der Künstler mir damit sagen wollte.
Ich versteh deine Argumentation nicht.
Es kommt also nicht darauf an wie das Schild aussieht, aber bei der Aufstellung wirst du jetzt kleinlich? 🙄
In Baustellen sind andere Höhen, andere Orte, andere Größen - neben "alte" Schilder wie "km" oder der Schippemann mit Kappe - durchaus üblich.
Oder zu kleine 30 Zonen Schilder - da würdest du dich ernsthaft beschweren?
Aber nicht wenn die Zeichen gar nicht mehr im Katalog vorhanden sind?
Nein, ich verstehs irgendwie nicht.
Wie siehts eigentlich aus mit einer Anzeige gegen die Firma - die 30 (km) sind durchaus von der Geradeausstraße zu erkennen - und wurden auch gefahren?
Oder nehmen wir an es wäre geblitzt worden?
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Es kommt also nicht darauf an wie das Schild aussieht, aber bei der Aufstellung wirst du jetzt kleinlich? 🙄
Die Aufstellung ist doch das Erste.
Dieses 30er Schild hat aufgrund seiner Aufstellung und Ausrichtung eine Wirkung für den Fußgängerweg. Fahre ich da nicht lang, war es das auch schon wieder.
Ob der Aufdruck einen (vielleicht) nicht mehr zulässigen Inhalt darstellt, interessiert doch erst, wenn das Ding überhaupt eine für mich (vielleicht) zu beachtende Auswirkung haben könnte. Hat es aber nicht, dieses Schild entfaltet auch dann keine Wirksamkeit für die davor quer verlaufende Straße, wenn es "aktuell" wäre.
Was interessiert die falsche Farbe eines Sakkos, was es ohnehin nicht in meiner Größe gibt?
Zitat:
In Baustellen sind andere Höhen, andere Orte, andere Größen - neben "alte" Schilder wie "km" oder der Schippemann mit Kappe - durchaus üblich.
Ja,
und es ist auch üblich, dass Autofahrer in der Stadt mit 60 km/h und mehr unterwegs sind.
Zitat:
Oder zu kleine 30 Zonen Schilder - da würdest du dich ernsthaft beschweren?
Wo beschwere ich mich?
Du bist es doch, der sofort nach kleinsten Abweichungen von Aufdrucken scannt, ohne zu bemerken, dass dieses Schild ohne jede Relevanz ist.
Zitat:
Wie siehts eigentlich aus mit einer Anzeige gegen die Firma -
Weil Du durch ein ungültiges Schild, welches zusätzlich falsch aufgestellt ist, tatsächlich benachteiligt wirst oder weil der Kampf für die absolute Einhaltung aller Vorschriften durch jeden (außer vielleicht Dich selbst) Deine bedingungslose Lebensaufgabe darstellt?
Zitat:
Oder nehmen wir an es wäre geblitzt worden?
oder nehmen wir an, der Papst hätte nackig vor dem Schild gestanden.
Beides nicht passiert und damit maximal noch interessant für eine Zwischenklausur im Verkehrsrecht beim Jura-Studium. Wo es allerdings auch nicht um das Ergebnis selbst geht, sondern nur um das wissenschaftlich korrekte Ableiten nach geltenden juristischen Maßstäben.
Wobei wir dann auch wieder bei Deiner Auslegung des aktuellen §53 StVO sind - die voll in die Hose gegangen ist, weil Du Vorschriften interpretierst, die nicht mal im Ansatz in ihrer Aussage und Wirkung von Dir verstanden worden sind.
Keine Sorge, ich versteh die schon. 😉
Aber du willst hier Rosinen picken und sagst alle Baustellenschilder gelten für dich und dann hängst du dich an der Höhe oder dem Abstand auf - und sichtbar ist das Schild...
Und ich könnte dir auch sehr gut Schilder zeigen die fest montiert sind (also keine Baustellenschilder) und in Größe, Abstand, Höhe nicht stimmen. 😉 Oder bei denen statt 2,1 Meter tatsächlich 2,0 Meter stehen, eben "etwas" ausgebessert. Was reflektierenderweise nachts sehr unpraktisch ist...
Gibt genug Beispiele, aber wozu die Mühe, verstehst du sowieso nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Keine Sorge, ich versteh die schon. 😉
So richtig wohl dann doch nicht
Zitat:
Aber du willst hier Rosinen picken und sagst alle Baustellenschilder gelten für dich und dann hängst du dich an der Höhe oder dem Abstand auf - und sichtbar ist das Schild...
Von mir werden alle Schilder beachtet, die an mich gerichtet sind und einen relevanten Informationsinhalt für mich haben.
Haltverbote interessieren mich null, wenn ich nicht halten möchte. Das Schild in dem Beispielfoto ist für mich so aufgestellt, dass es sich recht eindeutig auf den Weg und nicht auf die Straße bezieht.
Jemand, der an dieser Stelle vorbei gefahren ist, der mag aufgrund deutlich mehr Informationen dies anders und vielleicht richtiger sehen. Ich kann mich nur an die Zweidimensionalität dieses Fotos orientieren.
Zitat:
Und ich könnte dir auch sehr gut Schilder zeigen die fest montiert sind (also keine Baustellenschilder) und in Größe, Abstand, Höhe nicht stimmen. 😉 Oder bei denen statt 2,1 Meter tatsächlich 2,0 Meter stehen, eben "etwas" ausgebessert. Was reflektierenderweise nachts sehr unpraktisch ist...
Was juckst Du dich jetzt an einer Höhe auf?
Lies meine Beiträge, da geht es nicht um die Höhe. Du musst Dir nichts ausdenken, um es dann an diesem Ausgedachten ad absurdum führen zu können. Lies einfach, was geschrieben steht.
Zitat:
Gibt genug Beispiele, aber wozu die Mühe, verstehst du sowieso nicht.
Du verstehst mich, dass ich nichts verstehe - na dann ist doch gut.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Da steht nicht, dass diese Verkehrszeichen für weiterhin gültig erklärt werden, sondern da steht, dass die vorhandene Gültigkeitserklärung am 1.4.13 erlischt.
Nur sind die Schilder schon sehr lange ungültig.
gibs auf, das Forum ist für solche Feinheiten zu grob gestrickt. 😁
Für sowas gibts andere Orte.
Beschränken wir uns auf Hilfen, immerhin brauchts hier 2 Seiten oder mehr bis einer auf §25a StVG kommt. Und da soll dann ein Fragender auswählen.
Sowieso arme Schweine die hier nen Thema eröffnen (wobei es besser wird).
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
gibs auf, das Forum ist für solche Feinheiten zu grob gestrickt. 😁
Ich habe mitunter eine Engelsgeduld.
Zitat:
Für sowas gibts andere Orte.
Weis ich doch. 😉
Zitat:
Beschränken wir uns auf Hilfen, immerhin brauchts hier 2 Seiten oder mehr bis einer auf §25a StVG kommt. Und da soll dann ein Fragender auswählen.
Jeder antwortet halt nach seinen Kenntnissen. Das geht auch schon mal bei null los.
Zitat:
Sowieso arme Schweine die hier nen Thema eröffnen (wobei es besser wird).
Ich habe hier auch schon ein Thema eröffnet und sehe mich nicht als armes Schwein. 😉 Aber ich verstehe schon, was Du meinst.