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Sind ( transportable ) Uralt-Halteverbote noch gültig?

Themenstarteram 26. April 2013 um 14:29

Die Uralt-Halteverbote mit den alten gerundeten Pfeilen, bzw. mit der Doppelspitze,

http://www.rsa-95.de/VZ-Liste.htm

dürfen doch seit den 90er nicht mehr verwendet werden.

Wer hat Erfahrung mit der Obrigkeit, wie z.B. die Polizei oder das Ordnungsamt das wertet, wenn von Baufirmen solche Haltverbote, Z 283 oder Z 286, aufgestellt werden und der Bauarbeiter will, daß das dort parkende Fahrzeug abgeschleppt wird, weil der Halter nicht in der Nähe wohnt?

Normal dürften diese Amtspersonen doch garnicht einschreiten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Man sieht doch, was gemeint ist. :mad:

Richtig,

alles andere sehe ich als eine noch nicht überwundene präpubertäre Phase.

Ob eine Ampel schon kirschgrün ist, dass man das (korrekte) Haltverbot um fast eine Wagenlänge überzieht, weil die Kugel der Anhängerkupplung noch im erlaubten Bereich hängt, weil +xx über Limit immer geht, weil der Autofahrer ein selbständig entscheidendes Wesen bleiben soll, ...

Sich mit höchster Präzision um die Radien von Pfeilen auf Haltverbotschildern oder eine falsche Farbe einer Parkscheibe zu kümmern, um ... um den da oben mal zu beweisen, dass man zumindest an diesem Schild auch mal den längeren hat. Was anders ist es doch nicht.

Einmal dem Ordnungsamt zeigen können, was Mann zu sein wirklich bedeutet, ihm wichtig ist. Mal legal etwas vermeintlich unzulässiges machen können. Da bricht der Marlboro-Man heraus, da wird man zum Rächer der Witwen und Nasenbohrer, der Robin Hood ohne zu merken, dass man in Wirklichkeit nur eine Lachnummer in grünen Strumpfhosen ist - lächerlich, wenn es nicht in Wahrheit traurig wäre.

Wie lange fühlt man sich nach einer solchen Heldentat als Held?

Halteverbot und man hat trotzdem dort geparkt - eines der letzten Abenteuer der Männlichkeit, selbst entdeckt, knallhart durchgezogen und im Internet berichtet, da läuft man plötzlich breitbeinig.

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Zitat:

Original geschrieben von twindance

hat jemand Erfahrung mit Amtspersonen, wenn ein solch ungültiges Schild noch verwendet wird.

Es wird üblicherweise "beknollt".

Derartige Schilder befinden sich - wie bereits in der Fragestellung erwähnt - praktisch nur noch bei privaten Firmen im Einsatz und werden annähernd immer mit einem direkten Bezug zu einer massiv erkennbaren Arbeitsnotwendigkeit aufgestellt. Wie in der Fragestellung genannt zB. bei (Straßen-)Bauarbeiten.

Vom OA werden die Genehmigungsunterlagen der Baustelle kontrolliert und auch die Aufstellung der Schilder gem. der Genehmigung nachgemessen, der Aufstellungsort. Zumindest hier in Berlin passiert dies praktisch immer.

Sowie durch einen "Privatmann" ein limitierendes Schild aufgestellt wird, klingelt keine 30 Minuten später beim OA das Telefon mit einer Beschwerde, dass mit Sicherheit völlig unzulässig und viel zu weiträumig Parkmöglichkeiten weggenommen werden und dem wird natürlich nachgegangen.

Aufgrund der Gesamtsituation mit einer genehmigten Baustelle, genehmigter Schilderaufstellung und Überprüfung vor Ort, gehe ich mal davon aus, dass hier nicht mit einem Geodreieck noch die Pfeile der Schilder vermessen wird - das Schild macht offensichtlich die richtige Aussage und ist zweifelsfrei schlüssiger Bestandteil der örtlichen Gesamtsituation.

Ein derartiges Schild befindet sich doch nicht mitten auf einem freien Feld und lässt mächtig Raum für jedwede Interpretationen. Es gehört immer zu einer Gesamtsituation, die von jedem erfassbar ist, der schon länger als 3 Jahre auf diesem Planeten verweilt und ohne drei schwarze Punkte auf dem Oberarm unterwegs ist.

Irgendwelche Verurteilungen durch Richter beziehen sich dann eben auch immer mit dem "ist doch erkennbar, was gemeint ist" womit nicht zwingend die winkelexakte Ausführung eines Pfeils gemeint war, sondern die aufgerissene Straße, die Bagger, die Leute mit Schaufeln und Schubkarren, die Baucontainer und den riesen Abwasserrohren am Straßenrand.

Alles nicht gesehen oder schon gesehen aber keine keine Ahnung, was das bedeuten kann; aber der falsche Pfeil, der ist einem aufgefallen und was er bedeutet, genauer nicht mehr bedeutet, dass kann man absolut präzise zuordnen.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

nunja, andernorts verlangen dann aber Amtsrichter, daß man eine neue grüne Plakette ins Auto hängt.

Und wehe man hat die alte auch noch drin...

und nun kann man endlich eine berechtigte Retourkutsche fahren?

Nagt das mit dem Vorwurf der falschen Plakette so sehr, dass man eine Chance mit einem falschen Schild sich nicht entgehen lassen kann?

 

Leute, wenn das Dreijährige machen, die Minderwertigkeitskomplexe bekommen, weil der große Bruder schon mit Messer und Gabel und man selbst immer noch mit dem Löffel und Schieber essen muss, dann mag das noch in Ordnung sein.

Aber wenn die mit 6 Jahren dies immer noch nicht verwunden haben, dann sollte man anfangen zu überlegen, was da falsch gelaufen ist.

Ihr plärrt hier immer noch herum mit dem Buddelkastenverhalten:

"Ich muss und der braucht das nicht, nee, dann brauch ich auch nicht".

Erwachsene Leute, die gerne mal mit über 200 km/h in einem Auto unterwegs sind, weil sie eine entsprechende Reife verfügen und bei vielen Situationen selber entscheiden wollen und mit der bei ihnen selbstverständlich vorhandene klare Denk- und Entscheidungsfähigkeit verweisen.

und bei erst bester Gelegenheit in das Windelalter zurück fallen:

Zitat:

Wenn Parkscheiben nach alter StVO nicht mehr gültig sind, warum sollten es dann andere Verkehrsschilder sein?

Weil da ein großer gelber Bagger steht.

---

Wir können das gerne auch auf einer erwachsenen Ebene machen:

Was macht für Dich/Euch den so wichtigen Unterschied, dass dort nun das alte Schild gegen das aktuell gültige Schild mit gleicher Aussage hingeplanzt werden muss?

Und bitte der Erwachsenen-Modus, kein:

"der muss das, weil ich das auch musste",

und auch nicht den Regelfetischisten in sich entdecken:

"der muss das, weil das so im Gesetz steht"

Naja, wenn die Obrigkeit wegen alter Parkscheiben - die ja nicht mehr gültig sind - Tickets verteilt, muss sie sich halt an ihren eigenen Maßstäben messen lassen. Entweder gelten halt auch alte Zeichen oder auch nicht.

In der Praxis bin ich nebenbei ein recht entspannter Typ und würde beispielsweise Bauarbeiten sicher nicht behindern. Aber wenn ich mal was übersehe - perfekt bin ich nicht - wäre ich schon gewillt, den Streit mit der Obrigkeit einzugehen.

Wenn ich mir mal auf einem mit schwarzem Parkscheiben-Zusatzzeichen-beschildertem Parkplatz ein Ticket einfangen würde, wäre das mein Joker.

Wasser predigen und Wein trinken lasse ich im Zweifel bei der Obrigkeit nicht durchgehen.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Naja, wenn die Obrigkeit wegen alter Parkscheiben - die ja nicht mehr gültig sind - Tickets verteilt, muss sie sich halt an ihren eigenen Maßstäben messen lassen. Entweder gelten halt auch alte Zeichen oder auch nicht.

Also doch Kindergarten

In der Praxis bin ich nebenbei ein recht entspannter Typ und würde beispielsweise Bauarbeiten sicher nicht behindern. Aber wenn ich mal was übersehe - perfekt bin ich nicht - wäre ich schon gewillt, den Streit mit der Obrigkeit einzugehen.

Dir ist aber schon klar, dass dies ein Streit mit den Bauarbeitern ist?

War das Umsetzen berechtigt, dann zahlst Du es. War es unberechtigt, dann zahlt die Baufirma. Die haben das Umsetzen veranlasst.

Dieser Obrigkeit, der Du hier entgegen trittst, streitest und etwas beweisen kannst, weil Du hier im Recht bist, der geht das alles komplett nicht nur an der Nase vorbei.

Eine Baufirma und dort ein Mitarbeiter der sich sich eine Abmahnung einfängt, weil er keine korrekten Schilder besorgt hat und daraus nun auch noch Abschleppkosten entstanden sind, Kosten, die genau diese Schilder vermeiden sollten..

Bei dem wackelt Arbeitsplatz und Existenz, aber er hätte ja rechtzeitig die korrekten Schilder besorgen können und damit dem Ärger entgangen wäre - selber Schuld. In etwa so, wie Du rechtzeitig eine korrekte Plakette hättest besorgen können um Ärger zu entgehen und nun aus Rache Gerechtigkeitsgedanken nicht mal mehr überblicken kannst, wen Du da über die Klinge springen lässt und dies deshalb, weil er genau das getan hat, was Du getan hast.

Ein ruhiger, entspannter Typ, der abgeklärt weiß, welche Folgen sein erwachsenes Handeln haben wird und daher immer überlegt die korrekten Entscheidungen trifft.

:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

 

Dieser Obrigkeit, der Du hier entgegen trittst, streitest und etwas beweisen kannst, weil Du hier im Recht bist, der geht das alles komplett nicht nur an der Nase vorbei.

Eine Baufirma und dort ein Mitarbeiter der sich sich eine Abmahnung einfängt, weil er keine korrekten Schilder besorgt hat und daraus nun auch noch Abschleppkosten entstanden sind, Kosten, die genau diese Schilder vermeiden sollten..

Bei dem wackelt Arbeitsplatz und Existenz, aber er hätte ja rechtzeitig die korrekten Schilder besorgen können und damit dem Ärger entgangen wäre - selber Schuld. In etwa so, wie Du rechtzeitig eine korrekte Plakette hättest besorgen können um Ärger zu entgehen und nun aus Rache Gerechtigkeitsgedanken nicht mal mehr überblicken kannst, wen Du da über die Klinge springen lässt und dies deshalb, weil er genau das getan hat, was Du getan hast.

Ich verstehe grundsätzlich was Du meinst. ABER: Der Obrigkeit ist es genauso egal, wenn sie mich über die Klinge springen lässt und damit meine Existenz vernichtet.

Deswegen verstehe ich den User ichtyos genauso: Die "Obrigkeit" verlangt auf der einen Seite, daß ich mich penibel an jede Vorschrift halte, und sanktioniert mich, wenn ich das ned tue. Auf der anderen Seite soll ich mich an irgendwelchen Schildern orientieren, welche ned mehr zugelassen sind?

 

;)

 

So long

Ghost

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Naja, wenn die Obrigkeit wegen alter Parkscheiben - die ja nicht mehr gültig sind - Tickets verteilt, muss sie sich halt an ihren eigenen Maßstäben messen lassen. Entweder gelten halt auch alte Zeichen oder auch nicht.

Also doch Kindergarten

Nö - wenn die "Staatsmacht" (im weiteren Sinne) auch die Beachtung ungültiger Schilder fordert, muss sie sich halt an ihren eigenen Maßstäben messen lassen.

 

Zitat:

Zitat:

In der Praxis bin ich nebenbei ein recht entspannter Typ und würde beispielsweise Bauarbeiten sicher nicht behindern. Aber wenn ich mal was übersehe - perfekt bin ich nicht - wäre ich schon gewillt, den Streit mit der Obrigkeit einzugehen.

Dir ist aber schon klar, dass dies ein Streit mit den Bauarbeitern ist?

War das Umsetzen berechtigt, dann zahlst Du es. War es unberechtigt, dann zahlt die Baufirma. Die haben das Umsetzen veranlasst.

Korrekt - und wenn da irgend so ein buntes Blech rumstand, das nicht der aktuellen StVO entspricht, werde ich im Zweifel nicht zahlen.

Zitat:

Dieser Obrigkeit, der Du hier entgegen trittst, streitest und etwas beweisen kannst, weil Du hier im Recht bist, der geht das alles komplett nicht nur an der Nase vorbei.

Keineswegs - die stellen Verfahren dann auch gerne mal einfach so ein.

Zitat:

Eine Baufirma und dort ein Mitarbeiter der sich sich eine Abmahnung einfängt, weil er keine korrekten Schilder besorgt hat und daraus nun auch noch Abschleppkosten entstanden sind, Kosten, die genau diese Schilder vermeiden sollten..

Bei dem wackelt Arbeitsplatz und Existenz, aber er hätte ja rechtzeitig die korrekten Schilder besorgen können und damit dem Ärger entgangen wäre - selber Schuld. In etwa so, wie Du rechtzeitig eine korrekte Plakette hättest besorgen können um Ärger zu entgehen und nun aus Rache Gerechtigkeitsgedanken nicht mal mehr überblicken kannst, wen Du da über die Klinge springen lässt und dies deshalb, weil er genau das getan hat, was Du getan hast.

Tja nun, wer alte und ungültige Blechtafeln aufstellt, sollte sich halt nicht wundern, wenn die nicht beachtet werden. Die Obrigkeit macht es ja vor - was nicht mehr gilt, gilt halt nicht mehr.

Zitat:

Ein ruhiger, entspannter Typ, der abgeklärt weiß, welche Folgen sein erwachsenes Handeln haben wird und daher immer überlegt die korrekten Entscheidungen trifft.

In der Tat. Aber solange die Obrigkeit alte Parkscheiben nicht anerkennt, sollte sie sich nicht wundern, wenn der normale Verkehrsteilnehmer auch andere alte Verkehrszeichen nicht für voll nimmt. ;)

 

Edit: @Ghost: Zumindest Du hast mich verstanden.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Naja, wenn die Obrigkeit wegen alter Parkscheiben - die ja nicht mehr gültig sind - Tickets verteilt, muss sie sich halt an ihren eigenen Maßstäben messen lassen. Entweder gelten halt auch alte Zeichen oder auch nicht.

Gedanklich gesehen vollkommen richtig. Das Recht muss auf beiden seiten identisch sein. Allerdings ist es in Sachen Park/Halteverbot kein alleiniger Streit zwischen Fahrer und Kommune, weil unschuldige dritte in den Kampf hineingezogen werden. Manchmal schädigt der Fahrer auch nur sich selbst.

-Das erste ist, das man nicht die Komune angreift, sondern eine private Baufirma, die eventuell so unter Konkurenzdruck ist, das sie sich kein anderes Schild leisten kann. Die Baufirma ruft ja keinen Schlepper, sondern die Politesse, was für den geschädigten den abschleppvorgang kostenlos macht.

-Das zweite ist die Unfallgefahr, wenn der Wagen nicht von der Baustelle entfernt wird. Wird der Wagen durch Steinsplitter beschädigt, dann hat man viel Spaß zu beweisen, das der Schaden vorher noch nicht da war. Eine verschmutzung des Wagens ist auch möglich. Das Geld, was man sich beim Knöllchen gespart hat investiert man dann in eine Waschstraße.

-Eventuell werden noch andere Verkehrsteilnehmer behindert, je nachdem ob die Fahrbahn verengt ist.

-Es gibt sogar Fälle, wo eh Halte/Parkverbot herrscht, und die Schilder nur eine kleine Erinnerung sind. Zwischen Duisburg und Breitscheid auf der B288 ist in einer Nothaltebucht ein Parkverbotsschild mit rundem Pfeil. Ein ungülltiges Parkverbotsschild hebt kein bereits bestehendes Parkverbot auf.

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Ich verstehe grundsätzlich was Du meinst. ABER: Der Obrigkeit ist es genauso egal, wenn sie mich über die Klinge springen lässt und damit meine Existenz vernichtet.

Das gibt einem das zumindest moralische Recht, es ebenso mit anderen Leuten zu machen?

Oder von anderer Seite:

Das verbietet es mir, besser als "die da" zu sein?

Zitat:

Auf der anderen Seite soll ich mich an irgendwelchen Schildern orientieren, welche ned mehr zugelassen sind?

So ein Schild sind doch zwei Dinge, eine Blechtafel und eine Aufforderung an mich (dem Fahrer), die aufgrund einer gewissen "Notwendigkeit" gemacht wird.

Will man tatsächlich so weit gehen, dass man nicht mal mehr über Aufforderung bzw. Notwendigkeit nach denkt und sich nur noch an der formal (nicht) korrekten Ausführung eines Stück Blechs orientiert um einer "Obrigkeit" etwas heimzuzahlen?

Selbst wenn man ganz platt davon aus geht, dass einige Schilder nur zum Abkassieren existieren, so dreht es sich doch hier um Aufforderungen bzw. Anweisungen an den Fahrer, die mit vielem zu tun haben, aber doch nicht zum Vorteil "des Staates" bzw. zur Drangsalierung des Autofahrers durch gelangweilte Sesselquäler existieren.

Wir sind hier bei Baustellen, Umzügen, oder auch Ladezonen, Wende- und Rangierbereiche, das Freihalten von Sichtbereichen vor Kindergärten und Fußgängerüberwegen, die wegen Bauarbeiten am ursprünglichen Standort an eine andere Stelle verlegt wurden.

Sämtliche Schilder dieser Art sind doch ausschließlich in Zusammenhang mit dem Schutz oder deutlicher Arbeitserleichterung meiner Mitmenschen und auch mir selbst aufgestellt. Eine "berechtigte Missachtung" wirkt doch in keinster Weise gegen "die Obrigkeit", sondern ausschließlich gegen Mitmenschen.

Du machst einen Umzug, hast feste Termine, alles perfekt durchorganisiert, das Umzugsunternehmen stellt diese ungültigen Haltverbote (mit zZ "wegen Umzug") vor Deiner Tür auf und ich und ein Kumpel zeigen der Obrigkeit mal, wo der Frosch die Locken hat.

3 Stunden Verzögerung, 400 Euro Abschleppkosten und auch noch zwei Strafanzeigen wegen Nötigung (gesamt etwa 10-15 TS), wenn mein Kumpel und ich zu unseren umgesetzten Fahrzeugen zu weit laufen mussten.

Vor Deiner Tür wird der Fahrbahnbelag, Ab- und Frischwasserkanal erneuert und ich sorge aufgrund meiner einwandfrei begründeten Gerechtigkeitdurchsetzung dafür, dass dies ein Monat länger dauert, teurer wird und Du über die Anliegerumlage mit einer netten Summe an den Abschleppkosten und der Baukostensteigerung beteiligt wirst.

Und dann kommt Dein Kind noch aus dem Haus gerannt und wird von einem anderen Autofahrer zu spät erkannt, weil ich "berechtigt" dort geparkt habe und beim Eintreffen des Rettungswagens dann auch noch meinen Joker ziehe.

Und Du wirst so stolz auf mich sein (müssen), weil ich diese "Obrigkeit" in ihre selbst aufgestellten Grenzen und mit ihren eigenen Mitteln zurück gejagt habe.

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Naja, wenn die Obrigkeit wegen alter Parkscheiben - die ja nicht mehr gültig sind - Tickets verteilt, muss sie sich halt an ihren eigenen Maßstäben messen lassen. Entweder gelten halt auch alte Zeichen oder auch nicht.

Gedanklich gesehen vollkommen richtig. Das Recht muss auf beiden seiten identisch sein. Allerdings ist es in Sachen Park/Halteverbot kein alleiniger Streit zwischen Fahrer und Kommune, weil unschuldige dritte in den Kampf hineingezogen werden. Manchmal schädigt der Fahrer auch nur sich selbst.

Nö - mir als Autofahrer ist es letztlich egal, wer da ein nicht mehr gültiges Schild hingestellt hat.

Zitat:

-Das erste ist, das man nicht die Komune angreift, sondern eine private Baufirma, die eventuell so unter Konkurenzdruck ist, das sie sich kein anderes Schild leisten kann. Die Baufirma ruft ja keinen Schlepper, sondern die Politesse, was für den geschädigten den abschleppvorgang kostenlos macht.

Wenn die Baufirma kein legales Schild hat, sollte sie sich nicht für so einen Auftrag bewerben.

Zitat:

-Das zweite ist die Unfallgefahr, wenn der Wagen nicht von der Baustelle entfernt wird. Wird der Wagen durch Steinsplitter beschädigt, dann hat man viel Spaß zu beweisen, das der Schaden vorher noch nicht da war. Eine verschmutzung des Wagens ist auch möglich. Das Geld, was man sich beim Knöllchen gespart hat investiert man dann in eine Waschstraße.

Naja - wenn mir mein jemand mein Auto verschmutzt oder beschädigt, habe ich den in aller Regel schon recht schnell gefunden.

Zitat:

-Eventuell werden noch andere Verkehrsteilnehmer behindert, je nachdem ob die Fahrbahn verengt ist.

Mag sein. Eine korrekte Beschilderung geht anders. Und wenn jemand erkennt, dass da nur bunte Blechtafeln rumstehen, die nach der geltenden StVO nicht gültig sind...

Zitat:

-Es gibt sogar Fälle, wo eh Halte/Parkverbot herrscht, und die Schilder nur eine kleine Erinnerung sind. Zwischen Duisburg und Breitscheid auf der B288 ist in einer Nothaltebucht ein Parkverbotsschild mit rundem Pfeil. Ein ungülltiges Parkverbotsschild hebt kein bereits bestehendes Parkverbot auf.

Korrekt. Nur würde ich mal so ganz frech vermuten, dass die Nothaltebucht nicht zur Fahrbahn gehört. Dem Schild - egal mit welchem Pfeil - würde ich so spontan ohnehin null Regelungsinhalt wegen der Bucht zuordnen.

 

Korrekt.

Sieht man bei vielen Stadt oder Dorffesten, so eine Beschilderung über "Buchten" hinweg.

 

Selbst wenns die richtigen Schilder sind - wo "entwickeln" diese Schilder denn das Park oder Halt Verbot?

Das kann man mal nachlesen.

Und dann können wir hier weiterdiskutieren.

 

Und MSDWGI? Wie im Fall des Ortsunkundigen der durchaus annehmen kann, daß der Gehweg in der verkehrsberuhigten Zone eine Parkmarkierung ist (kann eigentlich nix anderes sein, gibt keine Gehwege) kann der Ortsunkundige der das Fest nicht kennt annehmen, daß man in der Parkbucht weiterhin parken darf.

Allerdings wenns der ortsansässige Richter nach seiner "allgemeinen Lebenserfahrung" (welche auch immer das sein soll - oder schlecht geschlafen hat wegen dem Stadtfest oder schlecht... hat) als sein örtliches MSDWGI interpretiert hat man schlechte Karten.

Auch wenn man recht hat... Daher verkneife ich mir das lieber.

 

Oder wenn die Firma so "unklug" ist und nur auf der Seite wo sie den Kanal aufreißen will ein Halt-Verbot aufstellt.

Theoretisch kann ich mich genau gegenüber von dem Kanal auf die andere Straßenseite (natürlich richtig in Fahrtrichtung) stellen.

Ganz legal. :D

Nur passt dann nix mehr durch bzw. vielleicht noch nen Motorrad wenn die aufbaggern.

Ist nicht mein Fehler und wenn ichs erkenne, dann stelle ich mich auch nicht gegenüber hin.

Erkenne ich aber nicht, daß die da aufbaggern wollen - könnte auch wegen Hecke schneiden oder nur Kanal reinigen stehen oder sonstwas...

Wobei, da könnte man mich zum glück kaum verurteilen - allerdings trau ich bayerischen Amtsrichtern alles zu.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

-Das erste ist, das man nicht die Komune angreift, sondern eine private Baufirma, die eventuell so unter Konkurenzdruck ist, das sie sich kein anderes Schild leisten kann. Die Baufirma ruft ja keinen Schlepper, sondern die Politesse, was für den geschädigten den abschleppvorgang kostenlos macht.

Wenn die Baufirma kein legales Schild hat, sollte sie sich nicht für so einen Auftrag bewerben.

Wenn ein Autofahrer sich darüber aufregt, wie blöde doch die Politesse ist, weil sie eine Parkscheibe nicht anerkennt, weil sie eine rosa Farbe hat, denkt die Baufirma bestimmt genau so. Seit 3 Jahren ist das Schild nicht mehr Zeitgemäß, keiner hats gemerkt oder gesagt, und dann kommt da so ein Idiot, der rumnörgelt, weil die Pfeile nicht eckig sind. Ich bin klar dafür, das es eine Gleichberechtigung geben muss. Und zwar, das beide Seiten nicht penibelst auf irgendwelchen Kleinscheiß achten. Ist eine rosa Parkscheibe im Auto, weiß die Politesse was gemeint ist. Stehen runde Pfeile auf einem Schild weiß der Autofahrer was gemeint ist. Aber wir leben in einem Land, wo einige Bürger genau so schwachsinnig sind, wie die Gesetze.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

-Das zweite ist die Unfallgefahr, wenn der Wagen nicht von der Baustelle entfernt wird. Wird der Wagen durch Steinsplitter beschädigt, dann hat man viel Spaß zu beweisen, das der Schaden vorher noch nicht da war. Eine verschmutzung des Wagens ist auch möglich. Das Geld, was man sich beim Knöllchen gespart hat investiert man dann in eine Waschstraße.

Naja - wenn mir mein jemand mein Auto verschmutzt oder beschädigt, habe ich den in aller Regel schon recht schnell gefunden.

Außer große Töne spucken ist da als geschädigter nicht viel drin. In meiner Nachbarschaft gab es eine Baustelle inklusive Halteverbotsschild. Ein Anwohner wollte aber direkt vor seinem Haus parken, wo die Baustelle ist, und hat sich da bequem hin gestellt. Es gab Zeugen, Gutachter, und den ganzen Kram. Gebracht hat es nichts, außer das er bei den Bauarbeitern Stress gemacht hat. Aber es ist auch nicht viel passiert. Ein Kran, der ein Loch gebuddelt hat ist mit der Schaufel über das Fahrzeug geschwenkt, und hat etwas Sand verstreut. Nach einer Wagenwäsche, und etwas Pollitur war aber nichts mehr auf seinem heiligen A6 zu sehen. Das blöde war nur, das er der festen Überzeugung war, das ihm nun eine kleine Fahrzeugaufbereitung zusteht, und hat für die Farzeugwäsche über 100 euro aus eigener Tasche gezahlt.

Aber zurück zum Thema mit den Pfeilen. Wenn man genauer hinguckt haben die eingekauften Baustellenschilder meistens noch keine Pfeile. Die Pfeile werden nachträglich vor Ort mit weißem Tesafilm draufgeklebt, oder wieder zugeklebt, je nachdem in welcher Richtung die Pfeile gerade stehen müssen. Das haben die schon so gemacht, als ich noch jung war, und die eckigen Tesafilmpfeile damals nicht wie die runden originalen Pfeile ausgesehen haben. Nur gab es damals diese Diskussion noch gar nicht. Theoretisch gesehen dürfte es deshalb fast keine Baustelenschilder mit runden Pfeilen geben.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

-Eventuell werden noch andere Verkehrsteilnehmer behindert, je nachdem ob die Fahrbahn verengt ist.

Mag sein. Eine korrekte Beschilderung geht anders. Und wenn jemand erkennt, dass da nur bunte Blechtafeln rumstehen, die nach der geltenden StVO nicht gültig sind...

Also wird die Schuld wieder von der Kommune auf die Bürger geschoben, das sie sich darum kümmern sollen, das die Schilder richtig sind. Interessante Meinung. Ich als Bürger rege mich darüber auf, das meine Steuergelder für neue Schilder ausgegeben werden, obwohl die bis auf eine Winzigkeit genau so aussehen, wie die alten. Wenn ich mich als Anwohner daum kümmere, dann schade ich mir ja finanziell selber. Davon abgesehen, das mir die alten Pfeile optisch besser gefallen.

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Wenn die Baufirma kein legales Schild hat, sollte sie sich nicht für so einen Auftrag bewerben.

Wenn ein Autofahrer sich darüber aufregt, wie blöde doch die Politesse ist, weil sie eine Parkscheibe nicht anerkennt, weil sie eine rosa Farbe hat, denkt die Baufirma bestimmt genau so. Seit 3 Jahren ist das Schild nicht mehr Zeitgemäß, keiner hats gemerkt oder gesagt, und dann kommt da so ein Idiot, der rumnörgelt, weil die Pfeile nicht eckig sind. Ich bin klar dafür, das es eine Gleichberechtigung geben muss. Und zwar, das beide Seiten nicht penibelst auf irgendwelchen Kleinscheiß achten. Ist eine rosa Parkscheibe im Auto, weiß die Politesse was gemeint ist. Stehen runde Pfeile auf einem Schild weiß der Autofahrer was gemeint ist. Aber wir leben in einem Land, wo einige Bürger genau so schwachsinnig sind, wie die Gesetze.

Ooch, gemerkt haben das schon so einige Leute - steht ja hier im Startbeitrag. Ansonsten gibt es hier noch ein wenig Lektüre. ;) Und wenn "Vater Staat" so kleinlich ist, muss er halt damit rechnen, dass die Bürger genau so werden.

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Aber zurück zum Thema mit den Pfeilen. Wenn man genauer hinguckt haben die eingekauften Baustellenschilder meistens noch keine Pfeile. Die Pfeile werden nachträglich vor Ort mit weißem Tesafilm draufgeklebt, oder wieder zugeklebt, je nachdem in welcher Richtung die Pfeile gerade stehen müssen. Das haben die schon so gemacht, als ich noch jung war, und die eckigen Tesafilmpfeile damals nicht wie die runden originalen Pfeile ausgesehen haben. Nur gab es damals diese Diskussion noch gar nicht. Theoretisch gesehen dürfte es deshalb fast keine Baustelenschilder mit runden Pfeilen geben.

Habe ich in der Tat auch schon so gesehen. Da in dem Fall nicht feststeht, wer das Klebeband da raufgepappt hat, gilt im Zweifel das Schild so, wie es ohne Aufkleber ausgesehen hat. Beim Anfang soweit kein Problem, beim Ende steht da was anderes, als angeordnet wurde.

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Mag sein. Eine korrekte Beschilderung geht anders. Und wenn jemand erkennt, dass da nur bunte Blechtafeln rumstehen, die nach der geltenden StVO nicht gültig sind...

Also wird die Schuld wieder von der Kommune auf die Bürger geschoben, das sie sich darum kümmern sollen, das die Schilder richtig sind. Interessante Meinung. Ich als Bürger rege mich darüber auf, das meine Steuergelder für neue Schilder ausgegeben werden, obwohl die bis auf eine Winzigkeit genau so aussehen, wie die alten. Wenn ich mich als Anwohner daum kümmere, dann schade ich mir ja finanziell selber. Davon abgesehen, das mir die alten Pfeile optisch besser gefallen.

Tja nun - siehe oben. Die Gestaltung von Pfeilen wie von Parkscheiben ist im Detail festgelegt. Und wenn die Obrigkeit so kleinlich ist, bin ich es im Zweifel auch.

Und um es mal klar zu sagen: Wenn beispielsweise mein Nachbar wegen Umzug oder Bauarbeiten ein temporäres Halteverbot beantragt und ungültige Schilder hinstellt, parke ich da nicht. Ich sehe ja durchaus, was gemeint ist und bin da durchaus flexibel. :cool:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Und um es mal klar zu sagen: Wenn beispielsweise mein Nachbar wegen Umzug oder Bauarbeiten ein temporäres Halteverbot beantragt und ungültige Schilder hinstellt, parke ich da nicht. Ich sehe ja durchaus, was gemeint ist und bin da durchaus flexibel. :cool:

Naja, ich glaube, das du deinen Nachbar magst. Andere würden ihrem nachabr bestimmt am letzten Tag noch auf diese Weise einen rein würgen. :D

am 28. April 2013 um 8:42

Ich würde so vorgehen??

Nicht lange rätseln ob der Pfeilradius auch noch stimmt, sondern warum das Schild dort stehen könnte (bspw Durchfahrtsbreiten, ungünstige Verkehrsführung usw.).

Danach eigenverantwortlich handeln!!!!

Man könnte klar auch alle Schilder alle 2 Jahre auswechseln, bist Du dafür wenn der Staat dazu wieder die Hand aufhält???

Einige Gemeinden haben Schilder viell. noch aus "Adolfs-Zeiten" (Achtung Ironie), die dann höchstens einmal im Jahr zum Dorffest aus der Halle gerollt werden.

So what??

Ohje... scheinbar degenerieren wir jetzt langsam aber sicher auch in Richtung Amerika, wo man in die Gebrauchsanleitung schreiben muss, dass man Haustiere nicht zum trocknen in die Mikrowelle stecken oder der Fahrer eines Wohnmobils mit Tempomat nicht während der Fahrt nach hinten gehen und einen Kaffee trinken darf... oder dass man auf Kaffeebecher überall "Vorsicht heiss!" draufdrucken muss, weil der degenerierte Mensch nicht mehr weiss, dass Kaffee nunmal heiss serviert wird...

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