Sind Lüsterklemmen im Motorraum verboten? (Rechtsfrage)

Guten Tag,

gibt es ein Verbot für die Verwendung von Lüsterklemmen im PKW?
Insbesodere für die Verkabelung im Motorraum? Oder ist dies lediglich nicht mehr gebräuchlich wegen der bekannten Gefahren wie Vibration, die zum Brand führen kann? Mir geht es hierbei um die Rechtslage. Ich habe es in dieses Forum geschrieben, da ich ein erhebliches Sicherheitsrisiko vermute.

Vielen Dank
Alex

Beste Antwort im Thema

Ich glaube hier wird ziemlich extrem dramatisiert. Ich komme beruflich aus der Elektrotechnik und sehe ständig alle möglichen legalen und illegalen verbindungen.
Das Einfachste ist wohl sich einen ordentlichen Klemmenblock zu kaufen (Lüsterklemme in "nicht so billlig"😉 und das ganze zu verbinden.
Löten ist unkritisch sofern das ganze keiner stetigen Zugbelastung ausgesetzt ist. Vibrationen alleine lassen eine Lötstelle nicht innerhalb von 40 Jaren brechen (~40 weil ich noch nichts Älteres gesehen habe).

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Voraussetzung für den Einsatz einer Lüsterklemme ist natürlich die ordnungsgemäße Anbringung und Abisolierung. Oder man frickelt sie irgendwie in einen abgedichteten Sicherungskasten mit rein.
So einfach nackig im Motorraum rumhängen lassen würde ich eine Lüsterklemme nun auch nicht... im Motorraum isses entweder sehr heiss oder auch feucht. Beides verträgt eine gemeine unisolierte Lüsterklemme nicht unbedingt 😉
Nicht umsonst sind in bestimmten Motorbereichen ab Werk entsprechende geeignete Steckerverbinder verarbeitet.

Zitat:

@princeton schrieb am 1. März 2018 um 15:51:25 Uhr:


Besser, oder schlechter als schäbige ATU-Kabeldiebe dürften Lüsterklemmen auch nicht sein...!
Allgemein gilt, dass z.B im Falle eines Brandes die Kaskoversicherung die Leistung verweigern kann, wenn ein Sachverständiger Pfusch bei der Elektrik diagnostiziert...!

-🙂

Aber das ist bei gelöteten Verbindungen nicht anders.
Ist eben auch nicht fachgerecht, wenn es vielleicht auch eine Weile hält.
Lötverbindungen sind leider weder vibrationsfest noch korrosionssicher. Dazu hat Lötzinn die unangenehme Eigenschaft unter Zug zu fließen und unter Vibration Microrisse zu bilden, was früher oder später zwangsläufig dazu führt dass es irgendwann unterm Schrumpfschlauch zu kokeln beginnt (die Zugfestigkeit einer fachgerechten Crimpverbindung liegt um etwa den Faktor 10 über einer Lötverbindung).Eine KFZ typische Verlötung von flexibler Litze wird im Laufe der Zeit IMMER am Übergang verzinnt zu unverzinnt brechen. Der Supergau ist natürlich quetschen UND löten, dann addieren sich die Nachteile beider Methoden.
Der einzige Grund warum im privaten Bereich im KFZ überhaupt gelötet wird ist imho: Es ist einfach und man braucht kein teures Werkzeug dazu.
Ich sag aber gar nix dagegen, ich hab’s ja früher auch gemacht weil ich nichts besseres hatte .
Wenn man für Zugentlastung sorgt und das ganze nicht gerade fliegend baumeln lässt hält’s schon eine Weile.

naja, ggf. Zugentlastung ist natürlich Voraussetzung. Unter Spannung hält das ned lange...
Ich hatte z.B. die Kupferlitzen meines NWS-Kabels am Vectra B zusammenglötet, nachdem ich den porösen Stecker erneuern musste. Hielt jahrelang bis zum Ende, stand aber auch unter keinerlei Belastung, ausser bissl Vibration und Wärme.
Und evtl. zwei Stücke Schrumpfschlauch übereinandersetzen ... als Knickschutz.

Ich hab mich auch grad gefragt, was der TE wohl an seiner Leitung aufhängen könnte, daß die Lötstelle unter Zug fließen sollte.
Kabel im Auto werden i.d.R. (meistens zusammen mit vielen anderen Kabeln) alle paar Zentimeter irgendwo befestigt.
Zusätzlich gibt es Schrumpfschläuche mit Kleber innen, die dann nach ordentlicher Schrumpfung (Heißluftpistole) auch absolut wasserdicht sind. Wenn jemand löten kann, halten solche Verbindungen länger als das Auto.

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Mir ging es tatsächlich lediglich um die Rechtslage, sofern bekannt. Ich habe das Auto so als Nachbesserungsversuch aus der Werkstatt bekommen und habe meine Zweifel, dass dies so rechtens ist.

Es gibt kein Gesetz, dass das verbietet. Im Haftungsfall, also wenn ursächlich diese Kabel einen Schaden verursacht haben, dann zitiert der Gutachter die VDE 100, die dann als Maßstab für die geltenden technischen Regeln genommen werden.

Es gibt aber viele Unwissende, auch TÜV Prüfer, die einem gerne erzählen, dass angeblich irgendwas verboten sei. Hat mir auch mal einer versucht bei Lötverbindungen zu erzählen.

Technisch von allen Laien und Experten wird natürlich das Crimpen allgemein akzeptiert. Aus meiner Sicht ist das aber gerade vibrationstechnisch schlechter als eine vernünftig ausgeführte Lötung.

Also von einer Werkstatt würde ich das definitiv nicht akzeptieren!
Was machen die denn hauptberuflich?

-🙂

Zitat:

@princeton schrieb am 1. März 2018 um 21:34:25 Uhr:


Also von einer Werkstatt würde ich das definitiv nicht akzeptieren!
Was machen die denn hauptberuflich?

-🙂

Schonmal eine KFZ-Werkstatt gefunden, die sich mit Elektrik, bzw. Elektronik auskennt?

Statt des KFZ-Elektrikers wurde der KFZ-Mechatroniker geschaffen. Das ist der, der sich sowohl mit Mechanik als auch mit Elektrik nicht auskennt. (Nur Spass)

Ich hatte mal bei einem VW-Golf Typ 17, also ein Golf eins, bei einem Golf GTI
einen gerissenen Gasbowden- Zug mit einer Lüsterklemme Not repariert.

Mir ist also der Gasbowdenzug gerissen, und da habe ich das mit der Lüsterklemme geflickt.

Eigentlich wollte ich das nächsten Tag ordentlich reparieren, und den das Boden zu erneuern, war dann aber zu faul, und bin auch noch circa drei Jahre mit dem Auto gefahren, ohne Probleme und habe das Auto dann sogar noch mit dem geflickten gasbowdenzug und der Lüsterklemme verkauft.

Den Käufer hat es auch nicht gestört.

"Also von einer Werkstatt würde ich das definitiv nicht akzeptieren!"
so seh ich das auch.
für einen fachbetrieb gehört es sich dass man "nach den anerkannten regeln der technik" arbeitet und dazu gehören lüsterklemmen im fahrzeug nicht.
wenn sie dir mal flux vorm tüv dein rückwärtslichtkabel so flicken damit er über den tüv geht wäre das vielleicht ok aber als vernüftige reperatur gewiss nicht (und im rahmen einer gewährleistungsgeschichte würde ich es auch nicht akzeptieren)

---------
wenn man sowas macht:
->die einzellitzen in eine adernendhülse crimpen. denn für nur einzellitzen sind lüsterklemmen nicht gemacht (erst recht nicht welche wo die schraube direkt auf die leitung geht)
->zugentlastung fehlt (man sollte das kabel also irgendwo befestigt haben) (bei unisolierten flachsteckhülsen und anderen crimkontakten hast du einen teil der die litzen fasst, also den kontakt herstellt, und dann hast du weiter hinten einen zweiten hals der die isolierung fasst. kommt zu auf das kabel zieht es also erstmal an der isolierung und weniger an den stromführenden litzen
->die schrauben der lüsterklemme können sich lösen (dagegen hilft ggf etwas schraubensicherung)
....sprich man kann mit den dinger durchaus rumpfuschen aber vernüftig ist was anderes (um am oldi mal das radio zu verkabeln oder ein lautsprecherkabel zu verlängern ok aber als vernüftige reperatur in einem motorraum nein danke und selbst bei der beleuchtungsanlage eher nur als kurzfristige notreperatur)

Bei Kabelverbindungen immer wieder lustig was Laien meinen was fachgerecht ist und was nicht. VDE kann man auch getrost rauslassen, die Normen gelten für Hausinstallationen etc.. Rechtsverbindlich - wenn auch leider etwas wischi-waschi - sind letztlich auch die anerkannten Regeln der Technik.

Je nach Leitungsart ist sogar simples verdrillen plus Schrumpfschlauch fachgerechte Lösung.

Löten hat dagegen so seine Nachteile. Highlight ist Kabelenden verlöten und dann crimpen. Wenn man schon unbedingt unnötig doppelt dann zumindest erst crimpen und dann verlöten, nicht anders herum. In Zeiten vor den Aderendhülsen fand man das noch ganz toll Kabelenden erst zu verlöten und dann in die Klemme. Dass das nichts taugt hat man recht schnell gemerkt, trotzdem sieht man es auch heute noch oft genug.

Kommt immer auf den Einsatzzweck an, und ob Feinadrig oder Normal.

Foto von der Klemme, wenn da schon drüber diskutiert wird??

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