Sind Kostenvoranschläge schlüssig und bindend?
Freitag ist eine Nachbarin an meinem Coupe langgeschrammt. Hinten links Stoßstange und Kotflügel, zum Glück nur Lackschaden. Montag habe ich einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Guckst Du hier. http://hometown.aol.de/guentherdortmund/page1.html
Um der Nachbarin Kosten zu sparen, habe ich heute versucht, auf Grundlage des Kostenvoranschlags "nur" die Stoßstange reparieren zu lassen (Pos. 1005 für 8,50 € und Pos. 1030 für 23,- € zuzügl. Verbringung 87,- €) Aber ätsch. Jetzt sagt Fiat, die Pos. 1010 für 200,10 € und die Pos. 1020 für 184,- € gehörten "in dem Fall" zur Stoßstange. Also inkl. Märchensteuer 584,41 €.
Die Nachbarin ist Stocksauer und fühlt sich von mir verarscht.
Ist ein Kostenvoranschlag nicht bindend? Natürlich übernähme auch Ihre Versicherung den Schaden. Aber Sie scheut die Höherstufung.
Gruß, Günther.
20 Antworten
*uff*
Also aus eigner Erfahrung kenn ich folgende Vorgehensweise:
- Ursprüngl. Kostenvoranschlagspreis zzgl. 20% Differenz unter Vorbehalt überweisen, wenn Arbeit an sich in Ordnung ist
- gleichzeitig Beschwerde
- abwarten
Muss dazu sagen, dass es sich hier um eine Handwerkerleistung handelte (Heizung....) - und wir am Ende damit durchkamen.
Also ganz bindend isser nich - es ist ja "nur" ein Voranschlag.
Aber da er aus Erfahrung und unter Gewissheit ausgeführt wird, müsste man schon davon ausgehen, dass die "Trefferquote" hoch ist.
Also bei Bausachen sind 20% Überschreitung nach geltender Rechtssprechung "in Ordnung" soweit ich weiß.
Genauer weiß ich es leider nicht, sorry.
Ist ärgerlich.
Und ne freie Werkstatt?
Grüße
Schreddi
Hallo ,
Kostenvoranschläge sind für Kunden nicht verbindlich.
steht da so :http://www.ksa.at/recht/vorkauf/Kostenvoranschlag.html
http://de.wikipedia.org/wki/Kostenvoranschlag
Grüße
capri
Zitat:
Original geschrieben von capri17
Hallo ,
Kostenvoranschläge sind für Kunden nicht verbindlich.
steht da so :http://www.ksa.at/recht/vorkauf/Kostenvoranschlag.htmlhttp://de.wikipedia.org/wki/Kostenvoranschlag
Grüße
capri
Da bezahlt man 50,- Euronen für so einen Kostenvoranschlag in der KFZ-Werkstatt, die Nachbarin und ich verlassen sich auf die Richtigkeit, und dann ist das Ding für eine Werkstatt nicht mal bindend? Dann könnte der Meister ja ganz auf seine Mühe verzichten, mündlich irgend einen Phantasiebetrag daherbrabbeln, und hätte (rechtlich) den gleichen Standpunkt? Wozu also die 50,- € für ein Stück Scheißhauspapier?
Gruß, Günther.
Pos. 1010/1020
Ist das die Arbeitzeit? Boah haben die einen Stundenlohn.
Die gehört ja dann logischerweise dazu, oder nich ?
Christo
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Sieht wohl leider danach aus.
Die reden sich damit raus , nicht alle Preise im Kopf zu haben.
Zitat:
Original geschrieben von Gott78
Pos. 1010/1020
Ist das die Arbeitzeit? Boah haben die einen Stundenlohn.
Die gehört ja dann logischerweise dazu, oder nich ?Christo
Auf dem Kostenvoranschlag sind NUR Arbeitzeiten. Fiat 87,-€/Stunde und Lackierer 115,-€/Stunde. Mit Teilen (Kotflügel, Stoßstange) läge der Schaden ca. über 4000,-.
Aber warum beinhaltet eine "Kotflügelreparatur 1010/20" lt. Kostenvoranschlag eine Stoßstange?
Gruß, Günther.
PS. Ich habe mich schon beim Lackierer beworben. Als Dank für die Bewerbung wurden mir 500,- € Unkostenbeitrag überwiesen :-)).
Wurde die Stoss(s)tange auch beschädigt oder muss diese abgebaut werden damit der Kotflügel ordentlich repariert werden kann ?
1010 ist das An/Abbauen der Stoss(s)tange
1020 ist das anrühren der Farbe
das les ich da zumindest raus.
Christo
Zitat:
Original geschrieben von Gott78
Wurde die Stoss(s)tange auch beschädigt oder muss diese abgebaut werden damit der Kotflügel ordentlich repariert werden kann ?
1010 ist das An/Abbauen der Stoss(s)tange
1020 ist das anrühren der Farbedas les ich da zumindest raus.
Christo
Stoßstange und Kotflügel sind beschädigt. Aber 1010 dreht sich doch eher um An/Abbau der Kotflügel-Anbauteile. Und 1020 bezieht sich doch auch nur auf den Kotflügel? Oder liege ich da falsch?
Gruß, Günther.
PS. Der größere Schaden ist an der Stoßstange. Der Kotflügel hat nur einen geringeren Lackschaden als die Stoßstange.
Zitat:
Original geschrieben von güntherdortmund
Stoßstange und Kotflügel sind beschädigt. Aber 1010 dreht sich doch eher um An/Abbau der Kotflügel-Anbauteile. Und 1020 bezieht sich doch auch nur auf den Kotflügel? Oder liege ich da falsch?
Gruß, Günther.
PS. Der größere Schaden ist an der Stoßstange. Der Kotflügel hat nur einen geringeren Lackschaden als die Stoßstange.
Genau sagen kann dir das nur der Meistro.😉
Ich denke 1010 ist einfach nur das fertigmachen zum Lackieren und das wieder zusammenschustern inkl. irgendwelcher Spangen und Schrauben und vllt ne Zierleiste.
1020 ist das anmischen der Farbe, wird pauschal gemacht.
Christo
Zitat:
Original geschrieben von Gott78
Genau sagen kann dir das nur der Meistro.😉
Ich denke 1010 ist einfach nur das fertigmachen zum Lackieren und das wieder zusammenschustern inkl. irgendwelcher Spangen und Schrauben und vllt ne Zierleiste.
1020 ist das anmischen der Farbe, wird pauschal gemacht.Christo
Sch.... Pauschalen. Und wie sag ichs meiner Nachbarin? Da hilft auch kein "Fairy Ultra". Die meint, ich will Sie abzocken.
Gruß, Günther.
hmm
also einerseits sehe ich eindeutig einen verbindlichen
Kostenvoranschlag.
Nirgendwo ist ein Hinweis auf "freibleibend", oder
"unverbindlich" zu sehen.
Es darf sich also daran gehalten werden. Richtig?
Andererseits ist die Info darüber ja nur sinnvoll, wenns
um unsaubere Abrechnung geht, die eine Überschreitung
der Gesamtsumme zur Folge hat...
darf man sich die Positionen so rauspicken?
hab da keine Ahnung.
Zitat:
die Pos. 1010 für 200,10 € und die Pos. 1020 für 184,- € gehörten "in dem Fall" zur Stoßstange.
das is ja glatt gelogen!
Wer lesen kann, hat Vorteile. Ich sags immer.
"Anbauteile linker oder rechter Kotflügel".
Da kommt so oft das Wort Stoßstange vor, daß ichs nich mehr hören kann! *gg*
Bei 1020 hat er ja bedingt recht. Ein bischen von dem Lack
kommt da schon hin. Aber im Ernst - was soll denn das...
Wie isses denn mit ner freien Werkstatt?
Da kannst du mit dem halben Preis rechnen.
Dort kriegst du auch deinen Stempel ins Serviceheft 😉
Ich kenne mich zwar auch nicht wirklich damit aus, vom Gefühl würde ich aber sagen:
Selbst wenn der Kostenvoranschlag als Ganzes bindend wäre, hast du keinen Anspruch darauf, einzelne Positionen da heraus zu picken und dich nur auf die zu berufen.
Aber das ändert auch nichts daran, dass es schwierig ist, das deiner Nachbarin beizubringen.
Meine Nachbarin hat mir geglaubt und den Fall Ihrer Versicherung übergeben.
Aber mein telefonat mit dem Sachbearbeiter der "keine Sorge" war weniger erbaulich.
1.) Abrechnung nach Kostenvoranschlag ist okay. Aber keine Reparatur, keine Erstattung der Märchensteuer. War mir bekannt und ist verständlich.
2.) Auslagenpauschale max. 20,- € ohne Nachweis. Da mach ich mir den Spaß, und rechne Lohnausfall, Kilometergeld etc. mal dagegen.
3.) Erstattung der 50,- € für den Kostenvoranschlag? KEINE Chance. Das wäre NICHT erstattungsfähig, obwohl ich die schon inkl. Märchensteuer bezahlt habe. Sozusagen persönliches Pech.
In meinem heutigen Schreiben an Herrn "keine Sorge" habe ich mich bedankt. Fristsetzung 14 Tage zur Erstattung aller entstandenen Vermögensschäden, ansonsten Einschaltung meines Rechtsanwaltes und Gutachter zur Beweissicherung und Prüfung einer ggf. entstandenen Wertminderung für mein top-gepflegtes Coupe. Leihwagen steht mir doch auch zu, wenn ich am Auto den Schaden beseitige.
Wieder eine klasse Assekuranz. Gut das die meine Geduld nicht kennen.
Bei meinem letzten Schaden (Front) hat die gegnerische Assekuranz nach freundlichem Schriftverkehr die Auslagenpauschale auf 280,- € erhöht (natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht).
Gruß, Günther.
Zitat:
Original geschrieben von UrQuattro
Wer lesen kann, hat Vorteile. Ich sags immer.
"Anbauteile linker oder rechter Kotflügel".
Da kommt so oft das Wort Stoßstange vor, daß ichs nich mehr hören kann! *gg*
NATÜRLICH ist bei Fiat mit KOTFLÜGEL auch "Stoßstange, Motor und Waschmaschine" gemeint :-)).
Ich lass jetzt also für das Geld den kompletten Wagen überholen und eine neue Waschmaschine und der Plasma-Fernseher ist NATÜRLICH auch noch enthalten. Oder?
Gruß, Günther.