Sie lebt noch...

Hallo,

kürzlich hatte ich einen Bagatellunfall bei dem ich eine Straßenlaterne mit dem Reifen gestreift habe.

Doch ja, sie lebt tatsächlich noch. Einzig die Lampenschirmabdeckung aus Kunststoff ist heruntergefallen und zersplittert.

Als artiger Bürger habe ich den Unfall bei der Gemeinde angezeigt und sie schickten mir auch prompt eine Rechnung über 504.-€ für bereits ausgeführte Leistungen.

Die Summe setzt sich aus Gebühren Arbeitslohn und dem größten Posten des Materials in Höhe von 431.-€ zusammen. Für ein Teil welches einen geschätzten Wert von 1,50 € hat. Dieses wurde mit der Begründung berechnet, dass für die Lampe aufgrund des Alters keine Einzelteile mehr zu beziehen sind.

Kommen wir zu den Fragen die in dem Verfahren auftreten.
es wurde eine Rechnung beigefügt aus der die Summe von 431€ nicht hervorgeht. Selbst mit anteiligen Frachtkosten (für ein Teil was auf dem Lager des Bauhofs liegt) kann ich die Summe nicht nachvollziehen.

muss die Rechnung von der ausstellenden Behörde nachvollziehbar gestaltet sein?

Punkt 2
geschrieben wurde mir, dass der Schaden behoben wurde jedoch fehlt der Deckel bis heute.

ich fühle mich da sehr verarscht bis betrogen und bin aufgrund dieser Tatsache nicht gewillt überhaupt etwas zu bezahlen bis das bis ins Detail korrekt ist. Die einzige Gefahr die ich dabei sehe, ist die dass es ggf. teurer wird als derzeit.

wie sollte ich mit der Behörde verfahren?

danke schon mal

Beste Antwort im Thema

Kann ihm doch egal sein, welchen Dienstweg die Gemeinde wählt.

Die sollen sich mit seiner Autoversicherung über den Zeitwert der Lampe streiten.

Wie Corsa richtig sagt. Schaden der Kfz Haftpflicht melden. Diese kümmern sich auch um die Schadenabwehr und gegen ungerechtfertigte Forderungen.

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Melde den Schaden Deiner KFZ HAftpflichtvers. und schildere dort genau, was bisher passiert ist.
Wegen den Zeitwertersatz bei älteren beschädigten Teilen kenn sie sich da aus.

Später kannst Du ja den Schaden zurückkaufen, damit der SFR unbelastet bleibt.

Zitat:

Original geschrieben von fletch37



ich fühle mich da sehr verarscht bis betrogen und bin aufgrund dieser Tatsache nicht gewillt überhaupt etwas zu bezahlen bis das bis ins Detail korrekt ist. Die einzige Gefahr die ich dabei sehe, ist die dass es ggf. teurer wird als derzeit.

Diese Gefahr sehe ich auch, denn genau wie jeder privat geschädigte hat natürlich auch die Gemeinde das Recht den großen Dienstweg zu wählen und die offene Zahlung mit juristischer Hilfe beizutreiben.

Ich kenne diese Lampe nicht im Detail, aber an sich scheinen mir 431€ für Ersatzteil, Anfahrt, Abfahrt, Arbeitslohn, Funktionsprüfung, ggf. Arbeitsbühne u.s.w. jetzt nicht utopisch überzogen.

Kann ihm doch egal sein, welchen Dienstweg die Gemeinde wählt.

Die sollen sich mit seiner Autoversicherung über den Zeitwert der Lampe streiten.

Wie Corsa richtig sagt. Schaden der Kfz Haftpflicht melden. Diese kümmern sich auch um die Schadenabwehr und gegen ungerechtfertigte Forderungen.

Hallo,

du hast die Lampe schon heftig angestoßen, denn sonst wäre die Abdeckung nicht heruntergefallen.
Der geforderte Preis scheint mir nicht so unrealistisch zu sein wenn man voraussetzt, dass eine komplett neue Leuchte montiert werden muss.
Selbst wenn die Abdeckung noch erhältlich wäre, würde die nicht wirklich billig sein, also nicht nur 1,50 €, wie du annimmst.

Liebe Grüße
Herbert

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Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn


Kann ihm doch egal sein, welchen Dienstweg die Gemeinde wählt.

In der Theorie durchaus, in Bezug auf seine konkreten Bedenken natürlich nicht.

Der Fragestellung nach gehe ich davon aus, dass er den Schaden selbst begleichen möchte (alles andere würde bei einer Schadenssumme von ca. 500€ vermutlich auch unwirtschaftlich.)

Denn:

Zitat:

Die einzige Gefahr die ich dabei sehe, ist die dass es ggf. teurer wird als derzeit.

Und die besteht eben, je nach Dienstweg.

Ein Posting einfach mal durchlesen, bevor man drauf antwortet.😉

Warum sollte das so sein?

Wenn man bedenkt, was der Versicherte bei einem Rückkauf zurückzahlen muss, dann sehe ich dabei überhaupt kein Problem.

Ich würde die Rechnung ganz schnell bezahlen. Mein Nachbar hat letztes Jahr auch eine Laterne erwischt, es war nur das Lampenglas (Kunststoff) runtergefallen. Die Rechnung lag bei über 3000,-, da es keine Ersatzteile mehr für die Laterne gab. Seine Versicherung hat den Fall damals geprüft und gezahlt.

Bei so geringen Schadenssummen würde ich keine große Hoffnung auf schadenmindernde Bemühungen der Versicherung setzen.

Der Rabattverlust bringt denen mehr Einnahmen, als sie für den Schaden bezahlen müssen. Wenn der Versicherte den Schaden zurückkauft (womit ja zu rechnen ist) hätten sie gar kostenlos gearbeitet.

Wenn, dann würde ich die Rechnung direkt bei der Gemeinde hinterfragen. Man könnte z.B. fragen, welchen Wert die beschädigte Laterne vor dem Unfall überhaupt noch hatte und ob nicht durch die Reparatur eine Wertverbesserung eintreten würde.

Grundsätzlich muss man natürlich auch ohne Reparatur zahlen, da auch die Gemeinde das Recht auf eine fiktive Abrechnung hat.

danke für die vielen Antworten

ich habe den Anhänger abgekuppelt und er ist gegen die Lampe gerollt auf abschüssigem Gelände.
Es war ne Bagatelle.. Ausgehend davon würde ich vermuten, dass der Deckel wegen des hohen Alters schon spröde und beschädigt war.

Wie mir die Gemeinde mitteilte hat die Lampe ein Alter von mehr als 40 Jahren .. scheint mir Sinn zu machen den Zeitwert zu hinterfragen

Mir wurde berichtet dass eine Reparatur erfolgt sei. Damit ist die Rechnung generell aus dem Bereich der Fiktion in der Realität angekommen. Jedoch ist eine Reparatur nicht erfolgt und somit schätze ich die Aussage als Lüge ein.

Zitat:

Jedoch ist eine Reparatur nicht erfolgt und somit schätze ich die Aussage als Lüge ein.

Was zwar uns hön ist aber ich vermute leider dass es auch bei einer Behörde so ist, dass der Schädiger keine mitspracherecht hat, wie der geschädigte das Geld investiert.

Zitat:

Original geschrieben von fletch37


...
.. scheint mir Sinn zu machen den Zeitwert zu hinterfragen
...

Wenn du Langeweile hast, dann kannst du das machen.

Wie würdest du dich denn verhalten, wenn du in eine alte, rostige Schutzplanke fährst und die beschädigst; auch den Zeitwert hinterfragen?

Oder wenn dir jemand ins Auto fährt und z. B. einen Kotflügel eindellt.

Was würdest du davon halten, wenn die Versicherung nur den Zeitwert ersetzen würde?

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken



Oder wenn dir jemand ins Auto fährt und z. B. einen Kotflügel eindellt.
Was würdest du davon halten, wenn die Versicherung nur den Zeitwert ersetzen würde?

Dir ist aber schon klar, dass es alltägliche Praxis und geltendes Recht ist, dass Reparaturkosten nur bis zur Totalschadengrenze erstattungsfähig sind?

(die 130% aus Integritätsinteresse dürften bei einer Straßenlaterne ja nicht greifen)

Nun ja,

Delle im Kotflügel = Totalschaden

Aber es gibt nichts, was es nicht gibt.

Nimm dir einen B-Corsa, Baujahr 1996, mit 280.000 km auf der Uhr und einer HU-Fälligkeit von 10/2014.

Dann lass dir einen Kotflügel erneuerungswürdig eindellen und frage einen Sachverständigen deiner Wahl nach der Reparaturwürdigkeit dieses Schadens...

Schwierig ist bei einer Laterne halt, den Wert vor dem Unfall zu bestimmen. Man könnte natürlich mal auf dem Amt nachfragen, was bei Laternen so für Abschreibungsfristen vorgesehen sind...

(Nur kenne ich mich mit den behördlichen Rechnungsführungen nicht genug aus, um da konkreter zu werden.

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