Sie lebt noch...
Hallo,
kürzlich hatte ich einen Bagatellunfall bei dem ich eine Straßenlaterne mit dem Reifen gestreift habe.
Doch ja, sie lebt tatsächlich noch. Einzig die Lampenschirmabdeckung aus Kunststoff ist heruntergefallen und zersplittert.
Als artiger Bürger habe ich den Unfall bei der Gemeinde angezeigt und sie schickten mir auch prompt eine Rechnung über 504.-€ für bereits ausgeführte Leistungen.
Die Summe setzt sich aus Gebühren Arbeitslohn und dem größten Posten des Materials in Höhe von 431.-€ zusammen. Für ein Teil welches einen geschätzten Wert von 1,50 € hat. Dieses wurde mit der Begründung berechnet, dass für die Lampe aufgrund des Alters keine Einzelteile mehr zu beziehen sind.
Kommen wir zu den Fragen die in dem Verfahren auftreten.
es wurde eine Rechnung beigefügt aus der die Summe von 431€ nicht hervorgeht. Selbst mit anteiligen Frachtkosten (für ein Teil was auf dem Lager des Bauhofs liegt) kann ich die Summe nicht nachvollziehen.
muss die Rechnung von der ausstellenden Behörde nachvollziehbar gestaltet sein?
Punkt 2
geschrieben wurde mir, dass der Schaden behoben wurde jedoch fehlt der Deckel bis heute.
ich fühle mich da sehr verarscht bis betrogen und bin aufgrund dieser Tatsache nicht gewillt überhaupt etwas zu bezahlen bis das bis ins Detail korrekt ist. Die einzige Gefahr die ich dabei sehe, ist die dass es ggf. teurer wird als derzeit.
wie sollte ich mit der Behörde verfahren?
danke schon mal
Beste Antwort im Thema
Kann ihm doch egal sein, welchen Dienstweg die Gemeinde wählt.
Die sollen sich mit seiner Autoversicherung über den Zeitwert der Lampe streiten.
Wie Corsa richtig sagt. Schaden der Kfz Haftpflicht melden. Diese kümmern sich auch um die Schadenabwehr und gegen ungerechtfertigte Forderungen.
40 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Hmm, hier liegt nur ein Wortmissverständnis vor. Mit einem "Hubwagen" werden zB Paletten durch ein Lager gezogen. Was hier benötigt wird ist wohl eher ein Steiger (Hubarbeitsbühne) um eine Person nach oben zu befördern.
😉 So ist es 😉
Zitat:
Original geschrieben von SauRausLasser
😉 So ist es 😉Zitat:
Original geschrieben von steini111
Hmm, hier liegt nur ein Wortmissverständnis vor. Mit einem "Hubwagen" werden zB Paletten durch ein Lager gezogen. Was hier benötigt wird ist wohl eher ein Steiger (Hubarbeitsbühne) um eine Person nach oben zu befördern.
Dann darf ich dich für deine provozierende Art gleich anrügen. Wenn du doch ein falsch gebrauchtes Wort erkennst, dann stelle es doch gleich klar und warte nicht darauf dass der andere aus der Haut fährt um dann schön zuzuschauen wie sich ein Streit entwickelt 🙁
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Dann darf ich dich für deine provozierende Art gleich anrügen.
Nein, darfst du nicht. Meine Art war nicht provozierend sondern fragend.
Mein Fehler Das Teil heißt Hubsteige und nicht Hubwagen
http://static.mascus.com/.../...des-benz-814-hubsteige,176671280-1.jpg
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Eigentlich heisst es Hubsteiger
oh je ..
Ihr habt schon richtig verstanden .. 431 euro Material und 73 €uro für Gebühren, Auslagen und Arbeitszeit.
Ich hätte verstanden wenn die Summen exakt andersrum gewesen wären und hätte zähneknirschend bezahlt.. So wirkt die ganze Rechnung erlogen, was auch den Fakten entspricht.
Inzwischen habe ich es der Versicherung gemeldet und lasse sie prüfen.
Zitat:
Original geschrieben von fletch37
oh je ..Ihr habt schon richtig verstanden .. 431 euro Material und 73 €uro für Gebühren, Auslagen und Arbeitszeit.
Ich hätte verstanden wenn die Summen exakt andersrum gewesen wären und hätte zähneknirschend bezahlt.. So wirkt die ganze Rechnung erlogen, was auch den Fakten entspricht.
Inzwischen habe ich es der Versicherung gemeldet und lasse sie prüfen.
Und kein Arbeitslohn ?
Arbeitslohn oder Arbeitszeit, das ist doch egal.
Es ist auch unerheblich, ob die Reparatur bereits durchgeführt wurde oder ob das erst in einigen Monaten erfolgt.
Sicher ist aber, dass eine Reparatur erforderlich ist und erfolgen wird.
Ich halte die Rechnung für angemessen, die hätte IMO sogar deutlich höher ausfallen können, ohne dass da irgend jemand etwas dran ändern könnte, außer vielleicht ein Gericht, aber dann kämen vermutlich noch Sachverständigen- und Anwaltskosten hinzu.
Man hätte es ja auch selbst reparieren können
Zitat:
Original geschrieben von fletch37
oh je ..Ihr habt schon richtig verstanden .. 431 euro Material und 73 €uro für Gebühren, Auslagen und Arbeitszeit.
Ich hätte verstanden wenn die Summen exakt andersrum gewesen wären und hätte zähneknirschend bezahlt.. So wirkt die ganze Rechnung erlogen, was auch den Fakten entspricht.
Inzwischen habe ich es der Versicherung gemeldet und lasse sie prüfen.
Mal zu den Preisen, war noch eine günstige Funzel
http://www.elektroradar.de/.../Default.aspx?...Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Man hätte es ja auch selbst reparieren können
Mit "selbst" meinst Du den Verursacher?
Aus welchem Grund sollte eine Gemeinde denn ihn, dich oder mich an ihrer Straßenbeleuchtung herumfummeln lassen?
Oder meinst Du mit "selbst" den Bürgermeister, die Gemeindearbeiter vom Bauhof oder den Stadtförster?
Warum sollten denn
dieselbst Hand anlegen?
Damit es für den Schadenverursacher billiger wird?
Selbst wenn sie es täten, bekommen die ihren Arbeitslohn geschenkt?
Kosten die dann nichts?
Oder ist die Meinung eher "Die sind ja eh da"?
Fragen über Fragen.....
Zum TE: Ich finde nach wie vor, Du bist mit knapp 500€ für eine defekte Straßenlampe sehr gut bedient.
Deine Versicherung wird das nicht anders sehen.