Sie lebt noch...
Hallo,
kürzlich hatte ich einen Bagatellunfall bei dem ich eine Straßenlaterne mit dem Reifen gestreift habe.
Doch ja, sie lebt tatsächlich noch. Einzig die Lampenschirmabdeckung aus Kunststoff ist heruntergefallen und zersplittert.
Als artiger Bürger habe ich den Unfall bei der Gemeinde angezeigt und sie schickten mir auch prompt eine Rechnung über 504.-€ für bereits ausgeführte Leistungen.
Die Summe setzt sich aus Gebühren Arbeitslohn und dem größten Posten des Materials in Höhe von 431.-€ zusammen. Für ein Teil welches einen geschätzten Wert von 1,50 € hat. Dieses wurde mit der Begründung berechnet, dass für die Lampe aufgrund des Alters keine Einzelteile mehr zu beziehen sind.
Kommen wir zu den Fragen die in dem Verfahren auftreten.
es wurde eine Rechnung beigefügt aus der die Summe von 431€ nicht hervorgeht. Selbst mit anteiligen Frachtkosten (für ein Teil was auf dem Lager des Bauhofs liegt) kann ich die Summe nicht nachvollziehen.
muss die Rechnung von der ausstellenden Behörde nachvollziehbar gestaltet sein?
Punkt 2
geschrieben wurde mir, dass der Schaden behoben wurde jedoch fehlt der Deckel bis heute.
ich fühle mich da sehr verarscht bis betrogen und bin aufgrund dieser Tatsache nicht gewillt überhaupt etwas zu bezahlen bis das bis ins Detail korrekt ist. Die einzige Gefahr die ich dabei sehe, ist die dass es ggf. teurer wird als derzeit.
wie sollte ich mit der Behörde verfahren?
danke schon mal
Beste Antwort im Thema
Kann ihm doch egal sein, welchen Dienstweg die Gemeinde wählt.
Die sollen sich mit seiner Autoversicherung über den Zeitwert der Lampe streiten.
Wie Corsa richtig sagt. Schaden der Kfz Haftpflicht melden. Diese kümmern sich auch um die Schadenabwehr und gegen ungerechtfertigte Forderungen.
40 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
(die 130% aus Integritätsinteresse dürften bei einer Straßenlaterne ja nicht greifen)
Würde ich nicht unbedingt sagen wenn die gleiche Laterne nicht mehr lieferbar ist. Von wegen einheitliches Erscheinungsbild usw..
Abgesehen davon finde ich die Summe jetzt nicht übertrieben, Ersatzteil, Lagerkosten, 2 Mann plus Steiger um die zu tauschen, Anfahrt, ...
Für einsfuffzich kriegt man nicht mal nen Lampenschirm bei Ikea. 🙄
Der größte Teil werden wohl die Lohnkosten sein. 2 Mann mit Hubwagen Anfahrtskosten und Arbeitszeitkosten plus MwSt da kommt dann ganz schnell so eine Summe zusammen, auch wenn der eigentliche Schaden an der Lampe nur 20 € sind.
Die Lampe steht noch und wurde repariert. Damit ist es offensichtlich kein technischer Totalschaden. Und dass es ein wirtschaftlicher TTS sein soll, wird bei Reparaturkosten von 500 Euro wohl niemand allen Ernstes behaupten wollen.
Dazu müsste der WBW der Straßenlaterne bei max 350 Euro liegen... 🙄
Sei froh, dass die das Teil nicht ganz austauschen mussten. Dann wäre es richtig teuer geworden.
Zahlen, Krönchen zurechtrücken und weiter lächeln...
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Würde ich nicht unbedingt sagen wenn die gleiche Laterne nicht mehr lieferbar ist. Von wegen einheitliches Erscheinungsbild usw..
Laut TE ist die Laterne (bzw. das benötigte Ersatzteil) nicht mehr lieferbar und es soll stattdessen ein komplett neuer Leuchtenkörper verbaut werden...
Zitat:
Abgesehen davon finde ich die Summe jetzt nicht übertrieben,
Ich habe auch gewisse Zweifel, dass sich die Summe so erheblich drücken lässt, dass sich ein echter Aufwand dafür lohnt. Allerdings klingt die Beschreibung im Eröffnungsbeitrag schon irgendwie danach, als ob die Gemeinde sich die Sache da etwas zu einfach machen würde.
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Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Der größte Teil werden wohl die Lohnkosten sein. 2 Mann mit Hubwagen Anfahrtskosten und Arbeitszeitkosten.
Und was machen die beiden mit den hubwagen ? Die leiter transportieren ?
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Die Lampe steht noch und wurde repariert.
oh, du bist inzwischen vor Ort gewesen und konntest dich davon überzeugen, dass die Angaben des TE aus dem Eröffnungsposting nicht mehr aktuell sind?
Zitat:
Dazu müsste der WBW der Straßenlaterne bei max 350 Euro liegen... 🙄
der WBW einer über 40 Jahre alten Straßenlaterne...
Zitat:
Sei froh, dass die das Teil nicht ganz austauschen mussten. Dann wäre es richtig teuer geworden.
jo, mit dem Spruch werden die Versicherungen ja auch immer gleich handzahm:
"Seien 'se froh, dass der Kotflügel für meinen 20 Jahren alten Benz überhaupt noch lieferbar war. Stellen 'se sich mal vor, ich hätte gleich 'nen ganz neuen kaufen müssen, dass wäre Sie aber teuer gekommen!"
😁
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Der größte Teil werden wohl die Lohnkosten sein. 2 Mann mit Hubwagen Anfahrtskosten und Arbeitszeitkosten plus MwSt da kommt dann ganz schnell so eine Summe zusammen,
ja, eine Summe von 73 Euro laut TE...
Zitat:
auch wenn der eigentliche Schaden an der Lampe nur 20 € sind.
Material für 431 Euro, laut TE...
Es könnte natürlich auch sein, das der TE die vorgelegte Kostenaufstellung fehlinterpretiert hat.
Das können wir allerdings aus der Ferne nicht erkennen, ohne es gesehen zu haben.
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
oh, du bist inzwischen vor Ort gewesen und konntest dich davon überzeugen, dass die Angaben des TE aus dem Eröffnungsposting nicht mehr aktuell sind?Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Die Lampe steht noch und wurde repariert.
Für den Schlaumeier, der meint, er hätte den Beitrag des TE besser verstanden als ich, habe ich mir erlaubt, die wesentliche Buchstaben zu markieren.
Zitat:
Original geschrieben von fletch37
Als artiger Bürger habe ich den Unfall bei der Gemeinde angezeigt und sie schickten mir auch prompt eine Rechnung über 504.-€ für bereits ausgeführte Leistungen.Die Summe setzt sich aus Gebühren Arbeitslohn und dem größten Posten des Materials in Höhe von 431.-€ zusammen. Für ein Teil welches einen geschätzten Wert von 1,50 € hat. Dieses wurde mit der Begründung berechnet, dass für die Lampe aufgrund des Alters keine Einzelteile mehr zu beziehen sind.
Das ist nach Angaben des TE der Inhalt der Rechnung, er wendet aber ein:
Punkt 2
geschrieben wurde mir, dass der Schaden behoben wurde jedoch fehlt der Deckel bis heute.
Zitat:
Original geschrieben von fletch37
danke für die vielen Antwortenich habe den Anhänger abgekuppelt und er ist gegen die Lampe gerollt auf abschüssigem Gelände.
Es war ne Bagatelle.. Ausgehend davon würde ich vermuten, dass der Deckel wegen des hohen Alters schon spröde und beschädigt war.Hallo,
melde es dem Hängerversicherer hier gibt es keinen SFR also auch keine Hochstufung.
Sollte dieser auf Gebrauch mit KFZ abstellen wird der Schaden 50/50 geteilt. Du mußt dann nur noch die Hälfte der ursprünglichen Gesamtsumme an den KH-Versicherer des ziehenden KFZ (zurück) zahlen und dein SFR ist gerettet.
Zitat:
Original geschrieben von SauRausLasser
Und was machen die beiden mit den hubwagen ? Die leiter transportieren ?Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Der größte Teil werden wohl die Lohnkosten sein. 2 Mann mit Hubwagen Anfahrtskosten und Arbeitszeitkosten.
Du kannst Einen darauf lassen das die BG es nicht zulässt das die Lampe mit Einsatz einer Leiter repariert wird. Man kann auch keine Leiter sicher an einem Mast anlegen und darauf arbeiten.
Dank BG und ihren Vorschriften wurde doch so Manches sehr Teuer, und sei es nur weil eine zweite Person vorgeschrieben ist welche an sich nicht gebraucht würde. Aber so sind die UVV nun mal.
Dazu kommt das wohl diverse Teile alter Lampen tatsächlich nicht mehr Lieferbar sind, sei es rein wegen des Alters, weil der damalige Hersteller nicht mehr existiert oder weil der Trend eh zu LED geht und die Hersteller die Umstellung dadurch fördern das keine Ersatzteile mehr produziert werden.
Irgendwo in der Region wurde die Umrüstung auf LED in einer Straße tatsächlich nur deswegen durchgezogen weil es die verbauten Lampen nicht mehr gibt.
ich verstehe die Diskussion nicht, ein Anhänger hat keine Hochstufung. Einfach Rechnung zur Versicherung und dann wird bezahlt. Er hat ja den Anhänger mit Hand geschoben und dann ist dieser weggerollt. Die Versicherung zahlt den Schaden dann komplett, weil es eine Reparatur und kein Totalschaden ist. Ausserdem ist der Aufwand da gegen anzugehen koplett gesehen warscheinlich teurer
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Du kannst Einen darauf lassen das die BG es nicht zulässt das die Lampe mit Einsatz einer Leiter repariert wird. Man kann auch keine Leiter sicher an einem Mast anlegen und darauf arbeiten.
Da hast du wohl Recht. Das beantwortet aber nicht wofür man einen Hubwagen braucht ?
Zitat:
Original geschrieben von SauRausLasser
Da hast du wohl Recht. Das beantwortet aber nicht wofür man einen Hubwagen braucht ?
Lampenschirmabdeckungen finden sich in der Regel Oben am Mast bei der Lampe und nicht mal der größte Mann der Welt kommt da ohne Hilfsmittel hin. Ergo braucht man entweder eine Leiter, was die BG dazu sagen würde? Oder eben einen Hubwagen.
Hmm, hier liegt nur ein Wortmissverständnis vor. Mit einem "Hubwagen" werden zB Paletten durch ein Lager gezogen. Was hier benötigt wird ist wohl eher ein Steiger (Hubarbeitsbühne) um eine Person nach oben zu befördern.
Grüße
Steini