Sichtfahrgebot... und was macht ihr?
da im Trauerfred die Diskussion angestoßen wurde,
was das SichtfahrGEBOT eigentlich so fur Auswirkungen mit sich bringt,ich aber diesen fred nicht zumüllen will,
habe ich diesen Fred aufgemacht.
Ich persönlich hlate es für nahezu unmöglich dies so zu beachten, wie es schwarz auf weiß steht.
Dann kann ich gleich aufhören zu fahren.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@BMW K100RS16V schrieb am 26. Juli 2015 um 23:21:58 Uhr:
Gott sei dank sind wir ja alle SO brav!ich kann mich an ANDERE Gesetze Erinnern:
niemand darf den Anderen mehr als notwendig belästigen oder gefährden!
Wer Sachen auf die Straße bringt die geeignet sind andere zu gefährden ist dafür VOLL haftbar-Wenn man etwas DARF heißt das nicht dass es so gut war- der Motorradfahrer hatte KEINE Chance!
Andere Legen sich auf die Fresse weil sie TROTZ Sichtfahrgebot die Bitumen nicht gesehen haben - und das bei Nässe...- ich stelle mir das lustig vor wenn da noch ein Mähdrescher mit 3,50 m Breite daher gekommen wäre-
Haben manche User so ein kurzes Kurzzeitgedächtnis?
gut Manche fahren so schlecht dass sie langsam fahren MÜSSEN - ob sie dann SICHER fahren ist dann wieder was anderes!
Du eröffnest einen thread um Deine Meinung kund zu tun und attackierst alle, die diese nicht bedingungslos teilen oder gar dagegen argumentieren. Dass die Gürtellinie für Dich nach unten keine Grenze darstellt, ist nicht neu.
Das Thema war Fahren auf Sicht. Alles Andere, was Du da schreibst, hat damit nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Wer eher langsamer und vorsichtig, statt auf Risiko fährt, den steckst Du in die Schublade "Schlechter Fahrer" Deine Welt ist so einfach.
Aber das ist für mich der Oberhammer:
Dass Du die Vorstellung "lustig" findest, wenn jemand auf spiegelglattem Bitumen zu Fall kommt und in einen Mähdrescher rutscht.
Das ist ja wohl das Allerletzte. Du solltest Dich wahrlich schämen.
157 Antworten
Ist hier vor allen Dingen mit den "Sprinter"-Typen so. Wenn einer ganz langsam
fährt halt ich immer Abstand. Da die es eigentlich immer eilig haben, kann da nur
etwas auf der Straße sein. Oder der sucht eine Adresse und biegt womöglich
ab oder macht eine Vollbremsung. Damit bin ich immer gut gefahren.
auf das wollte ich hinaus!
Klar- will ich auch überleben - aber IMMER und zu JEDERZEIT so fahren dass ich auf hindernis das auf mich ZUKOMMT
rechtzeitig zum Stehen komme ist aus meiner Sicht unmöglich!
es heißt auch ich soll in der MIR zur verfügung stehenden Strecke wo ich sehe zum Stehen kommen - der verunglückte hat aber weiter gesehen - der Mähdrescher hat seine Strecke die er "eigentlich" gesehen hat verkürzt!
wenn man sich das Fahrzeug auch anschaut ist der Fahrer nicht mir 100 reingefahren sondern "relativ" langsam!
ds was GDIDDIDLE und andere beschrieben habe unterschreibe ich gerne- ich VERSUCHE so zu fahren -dass es dann Situationen gibt die das nicht mehr ermöglichen-..... tja!
Sichtfahrgebot umfasst auch die Straßenzustände und auf das wollte ich hinaus - als ich von den Bitumen geschrieben habe!
dann müsste man jedesmal prüfen ob die Bitumen die Selben sind- oder sauglatt!
Fakt- ich kann nicht jedesmal anhalten und überprüfen was mir wann wo entgegenkommt und MEINE Spur mitnutzt!
Zitat:
@WeWa2 schrieb am 27. Juli 2015 um 15:01:24 Uhr:
Ist hier vor allen Dingen mit den "Sprinter"-Typen so. Wenn einer ganz langsam
fährt halt ich immer Abstand. Da die es eigentlich immer eilig haben, kann da nur
etwas auf der Straße sein. Oder der sucht eine Adresse und biegt womöglich
ab oder macht eine Vollbremsung. Damit bin ich immer gut gefahren.
Kann ich toppen. In den 80ern galt für Motorräder auf mehrspurigen Straßen auch innerorts das Rechtsfahrgebot. Ich fuhr damals in Berlin eine Vespa, und habe mir auf einer bestimmten Straße in Schöneberg schnell das Rechtsfahren und das Auffahren abgewöhnt. Da war nämlich ein Straßenstrich, und egal wer dort rechts fuhr, der hatte seine Augen nicht auf der Straße, sondern auf der Auslage. Und er stieg ohne Zögern in die Eisen, wenn ihm was gefiel...
Ich oute mich einmal als jemand, der auch meistens eine auf die Sichtweite angepassten Geschwindigkeit nicht einhält bzw. sogar deutlich überschreitet. Problem: Hier haben die Kurven meist einen recht weiten Radius, d.h. du hast zwangsweise hohe Kurvengeschwindigkeiten, um richtig schräg zu sein.... dazu ist die Landschaft leider recht unübersichtlich. Müsste ich immer mit einer auf die Sichtweise angepassten Geschwindigkeit fahren, würde mir das (hier) keinen Spaß machen.
Dadurch bedingte Situationen, in denen es wirklich eng wurde (in den letzten 10 Jahren bei gefahrenen 150.000km):
1.) Autobahn A7, Kasseler Berge, ca. 220 km/h, plötzlich ein Stauende. Da mein Bremsweg nicht reichte, bin ich noch mit etwa 60 km/h zwischen den Autos durch und bin dann etwa auf Höhe des 5. oder 6. Autos zu stehen gekommen. Zum Glück nichts passiert.
2.) Auf einer engen, sehr unübersichtlichen Strecke ist nach einer uneinsehbaren Kurve plötzlich ein die komplette Fahrbreite einnehmender Mähdrescher auf meine Straße eingebogen. Es gab keinen Notausgang. Ich hatte etwa geschätzte 90 km/h drauf. Von dem Bremsvorgang selbst weiss ich nichts mehr (wohl adrenalinbedingt). Auf jeden Fall bin ich etwa zwei Meter vor dem Mähdrescher zu stehen gekommen. Als ich mich umdrehte, ging entlang der Kurve eine etwa 40m lange Bremsspur 😉 Das war wirklich knapp.
3.) In eine nicht einsehbare Kurve zu schnell reingefahren. Die Kurve verengte sich zu einer Spitzkehre. Ich habe es nicht mehr geschafft, auf eine für die Spitzkehre passende Geschwindigkeit zu kommen und bin abgestiegen.
Grundsätzlich ist es aber meistens so, dass es selbst bei Hindernissen in nicht einsehbaren Kurven noch einen "Notausgang" gibt. Und wenn dieser über den begrünten Streifen neben der Straße geht.... Man muss sich dann halt trauen, diesen mitzubenutzen.
In Kulmbach / Oberfranken (Freistaat Bayern) sind letzte Nacht zwei Männer ins Freibad eingestiegen und vom 5 Meter Turm gesprungen. Das Dumme an der Sache: Das Becken war leer. Als man die beiden am Morgen entdeckte, lebte noch einer. Der ist inzwischen auch verstorben.
Auch beim Springen sollte man sehen, wo man hinspringt.
Da brauchts keine Gesetze und Verordnungen oder deren Kenntnis. Zuweilen reicht einfach der Verstand. Wenn er denn gerade funktioniert. Man spekuliert in Richtung Alkohol/Drogen...
Wenn ich mich und vermutlich jeder andere hier, stehts an das Sichtfahrgebot halten würden, würden wir alle 50er Roller fahren.
Nicht mal nen Autobahnzubringer dürfte man hochziehen, könnte ja n Geisterfahrer kommen.
engen Kurven im Gebirge, entlang an Felswänden, nur mit schleifender Kupplung, könnte ja ein Bus ums Eck rum kommen.
Durch bewaldete Gebiete max. 25 km/h, könnte ja genau vor mir ein Reh rausspringen.
Wer also behauptet stehts innerhalb der Sichtweite anhalten zu können, lügt sich selbst was vor oder ist ein Verkehrshindernis.
Ich glaube ich muss hier mal was klarstellen:
Ich behaupte keinesfalls, mich grundsätzlich so zu verhalten, dass ich exakt nach der Vorschrift des § 3 StVO fahre. Weder was das Sichtgedöns anbelangt noch was die zulässige Höchstgeschwindigkeit anbelangt. Ich weiß sehr wohl, was passiert, wenn ich im dritten Gang auf einer Landstraße mal den Drehgriff der ZZR 1100 nach hinten ziehe. 151 PS sind schon eine Macht. Das werde ich hier nicht weiter ausführen.
Aber man muss schon unterscheiden zwischen Kamikazepiloten, die nur auf glückliche Zufälle vertrauen und solchen, bei denen beim Fahren der Verstand noch auf "on" ist.
Es hat sicher Gründe, weshalb ich seit 40 Jahren und mehreren hunderttausend Motorradkilometern noch am Leben bin.
So wie ich diesen Dreschercrash anschaue und aus jahrelanger Erfahrung in Sachen Unfallaufnahme und -bearbeitung, war dieser Unfall für den Motorradfahrer absolut vermeidbar.
Der Typ der letztes Jahr mit der R1 in den Treckeranhänger geknallt ist, hatte -folgt man der Argumentation des TE, dass das bloße Vorhandensein eines Hindernisses bereits eine Schuld generiert - auch keine Chance, trotz einer Sichtweite von 200 Metern.
Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe:
Mit über 150 km/h auf dem Hinterrad (bei erlaubten 70 afaik) und bekifft.
Aber absolut auf Sicht gefahren. Er hat den querenden Trecker gesehen. Und die zwei voll beladenen Maisanhäger in die er dann geknallt ist.
Aber in der Unfallaufnahme und seitens der Versicherer, hier der des Drescherfahrers spielt das sehr wohl eine Rolle. So rum muss man das auch sehen. Die können sich sehr wohl auf den Wortlaut des § 3 berufen und genau so werden die argumentieren.
Hätte sich er Junge dran gehalten wäre er nämlich noch am Leben.
Danke Zombie, sehe ich auch so.
Ich fahre keinesfalls immer nach Sichtfahrgebot.
Jedoch fahre ich deutlich langsamer in einer Gegend wo ich vorher noch nicht war.
Wie ist das, wenn ich auf der AB mit 280 langfahre und 20m vor mir zieht einer raus?
Ich konnte vorher mehrere 100m schauen.
Nein, das ist optional.
Erfordert aber mindestens so viel Aufmerksamkeit wie uneinsichtige Kurven fahren.
Zitat:
@DerZombie schrieb am 27. Juli 2015 um 17:26:43 Uhr:
Wenn ich mich und vermutlich jeder andere hier, stehts an das Sichtfahrgebot halten würden, würden wir alle 50er Roller fahren.Nicht mal nen Autobahnzubringer dürfte man hochziehen, könnte ja n Geisterfahrer kommen.
engen Kurven im Gebirge, entlang an Felswänden, nur mit schleifender Kupplung, könnte ja ein Bus ums Eck rum kommen.
Durch bewaldete Gebiete max. 25 km/h, könnte ja genau vor mir ein Reh rausspringen.Wer also behauptet stehts innerhalb der Sichtweite anhalten zu können, lügt sich selbst was vor oder ist ein Verkehrshindernis.
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 27. Juli 2015 um 17:37:40 Uhr:
Ich glaube ich muss hier mal was klarstellen:Ich behaupte keinesfalls, mich grundsätzlich so zu verhalten, dass ich exakt nach der Vorschrift des § 3 StVO fahre. Weder was das Sichtgedöns anbelangt noch was die zulässige Höchstgeschwindigkeit anbelangt. Ich weiß sehr wohl, was passiert, wenn ich im dritten ....
So wie ich diesen Dreschercrash anschaue und aus jahrelanger Erfahrung in Sachen Unfallaufnahme und -bearbeitung, war dieser Unfall für den Motorradfahrer absolut vermeidbar.
...
siehste und das reicht mir !!!
ich denke dass es zwar viele SAGEN aber dennoch im nötigsten Fall es dann doch anders ist!-
Sichtfahrgebot und keiner würde mehr Motorradfahren!
vergiss nciht dass es ein junger unerfahrener Mann war - und dann noch eventuell ohne ABS
und schon sieht man das ER es nicht konnte- wie gesagt- ICH hätte es anders gemacht- reingeknallt wäre ich dem nicht - aber ob ich es überlebt hätte weiß nur der Teufel!
Stichwort Mut zur Lücke!
Alex...- und schon ist alles gut!
Zitat:
fährst du immer so um die Kurven dass du in jrdem Fall vor einem entgegenkommenden Hindernis welches auch deine Spur beansprucht zum stehen kommst?
Alex
Sichtfahrt immer, aber nicht "von Anfang" an. Ich habe halt auch viel lernen müssen und Erfahrung machen dürfen.
Was fällt mir da beispielhaft ein aus früheren Tagen?
- Autounfall. Auto mit Bodenseite zu mir auf meiner Fahrbahn, bei Nacht.
- Anhänger unbeleuchtet und ohne Rückstrahler parkt in Serpentine in Griechenland oder Türkei, (lange her) desgleichen Sattelauflieger in Bulgarien
- Traktorgespann unbeleuchtet in Bayern
- diverse Wildwechsel, Rennfahradfahrergruppen, Kettenfahrzeuge beim Manöver aus dem Wald über die Straße
- Viehtrieb überall
- überholendes Auto auf meiner Seite
Da war so einiges nachts dabei oder in der Dämmerung. Ich habe das Glück gehabt, die Sachelagen unbeschadet überstanden zu haben. Aber mit jeder Erfahrung wurde ich vorsichtiger - ist ja auch keine Kunst. Eine XT500 fühlt sich am wohlsten bei 4500 bis 5500 U/min. Das sind 100 bis 120 km/h. Schneller möchte ich mit der originalen 6V/35W-Beleuchtung auch nicht um die nächtliche Kurve. 45W sind um einiges besser aber dennoch kein Xenon. Aber heavy ist eine Überraschung nach oder in der Kurve immer
Zumal bei einer Gefahrenbremsung sich die Gabel verwindet und man da auch noch gegenlenken muß. Bei den langen Gabeln mit den 23-Zöllern ist das dann schon extrem.
Also ich fahr (fahrzeugunabhängig) nur noch so schnell, wie ich gucken kann
Zitat:
@adi1204 schrieb am 27. Juli 2015 um 17:40:43 Uhr:
Wie ist das, wenn ich auf der AB mit 280 langfahre und 20m vor mir zieht einer raus?
Ich konnte vorher mehrere 100m schauen.
So lange der auch 280 fährt, ist es unproblematisch.😁
Der Verordnungsgeber hat den § 3 ziemlich wachsweich formuliert:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten
Und bei Tempo 280 hast Du in jedem Fall eine Mitschuld wenn Du mit dieser Geschwindigkeit an deutlich langsamer fahrenden Fahrzeugen vorbei rast und es zum Unfall kommt.
Rechne das mal in m/s um, dann muss Dir klar sein, dass der Ausscherende Dich gar nicht sehen konnte, als er den Fahrstreifenwechsel einleitete.
Ich persönlich hätte nicht den Nerv, mit diesem Tempo (ich nehme an, Du redest von einem Auto, die Ducati wird das wohl nicht schaffen) an einer Kolonne vorbeizubrettern.
Mein aufgemotzter Porsche 944 S2 lief Tacho 300. Das kann man mal auf der A 81 Weinsberg-Würzburg machen, die ist schnurgerade und kaum Verkehr, oder auf der 81 Richtung Singen, aber da habe ich das auch nur gemacht, wenn wirklich kein Fahrzeug vor mir war.
Zitat:
@DerZombie schrieb am 27. Juli 2015 um 17:26:43 Uhr:
Wenn ich mich und vermutlich jeder andere hier, stehts an das Sichtfahrgebot halten würden, würden wir alle 50er Roller fahren.Wer also behauptet stehts innerhalb der Sichtweite anhalten zu können, lügt sich selbst was vor oder ist ein Verkehrshindernis.
Das versuche ich eigentlich schon,
klar geht das nur bei stehenden oder liegenden Hindernissen, für Gegenverkehr bleibt meist nur der Mut zur Lücke
und Ja so ein paar gerade noch Anker hab ich auch schon geworfen 😁 dieses auf Sicht anhalten zu können (vor stehenden liegenden Hindernissen) ist besonders in Alpinen Gegenden imho fast lebenswichtig.
grüßchen Frank