Sicherheitswesten auf der Straße
Hallo Leute,
wie ich aus dem ADAC Newsletter erfahren habe, will der ADAC jetzt irgendwann 750.000 Sicherheits- bzw. Warnwesten an Kleinkinder verteilen, damit diese im Verkehr während der dunklen Jahreszeit besser gesehen werden. Auch begegne ich in meinem Alltag immer mehr Radfahrer, die Warnwesten anziehen bzw. diese orangen "Müllmänner-Jacken".
Ich finde dass es der falsche Weg ist, solche Sicherheitswesten bzw. es sind ja eigentlich Warnwesten zu verteilen. Denn wenn diese Kleidung im Umlauf ist, dann verliert die die Warnfunktion und wird zu etwas alltäglichem.
Außerdem verlieren die Autofahrer die Aufmerksamkeit und werden Personen leichter übersehen, die schwarze Kleidung tragen.
Was meint ihr?
Beste Antwort im Thema
alter schwede,
das macht der adac betimmt schon seit 3 jahren, dass an schulkinder westen verteilt werden, ist also absolut nix neues.
ich frage mich nur nach dem sinn des ganzen,
denn wenn die meisten kiddies eh von mama und papa in ihrem v8 windel offroad panzer zur schule gekarrt werden, brauch se auch keine westen
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Als Biker habe ich mich dagegen gewehrt, weil es Scheiße aussieht, seit ich aber mal mit so einem Ding rum gefahren bin, und angesprochen wurde wie extrem auffällig ich jetzt unterwegs bin, ziehe ich das Ding immer an. Leider zerrt der Wind dran rum, ich muss mir noch eine engere besorgen.
oder mehr essen 😁
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
oder mehr essen 😁Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Als Biker habe ich mich dagegen gewehrt, weil es Scheiße aussieht, seit ich aber mal mit so einem Ding rum gefahren bin, und angesprochen wurde wie extrem auffällig ich jetzt unterwegs bin, ziehe ich das Ding immer an. Leider zerrt der Wind dran rum, ich muss mir noch eine engere besorgen.
Nö, dann passt ja die Kombi nicht mehr, da ist die Weste das kleinere Übel.
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Gena das ist auch meine Meinung und wohl die Ansicht der Gesetzgebung - Auffällig kann weiß, rot, gelb oder auch orange sein. Deshalb muss ich aber noch lange nicht mit einer in Ausführung, Funktion geprüften und für den Straßenverkehr zugelassenen WARNEINRICHTUNG herumspringen. Lächerlich ist es allerdings, dass gerade was Warnwesten betrifft, keine EU-Einigung in Aussicht steht. So dürfen sich immer noch die Westen unterscheiden, und es ist auch nicht einheitlich geklärt, wann getragen werden darf oder muss.
Da es sich aber bei den vom ADAC verteilten Westen nicht um eine Warnweste im Sinne der STVZO handelt, ist die Diskussion eigentlich egal.@MvM,
wenn du glaubst, dass du, nur weil du dich als Fußgänger im Straßenverkehr bewegst, tun und lassen kannst was immer du möchtest, täuschst du dich gewaltig. Da kannst du sogar schnell mal die "Pappe" verlieren.PS.: Bei uns im Landkreis wurden schon Motorradfahrer von der Polizei aufgefordert ihre Warnwesten auszuziehen. Bei Widerworten wurden die Verwarnungen kostenpflichtig...
Weisst du, Laecherlich finde ich wenn Leute nach einer Regelung schreien. Da muss wieder ein Gesetz her weil man selbst zu faul ist zum Denken. Und das Motorradfahrer aufgefordert werden die Dinger auszuziehen, glaub ich kaum. In Frankreich sogar Pflicht 😉
Ich hab hier das Gefuehl das die Gegner sich nur zu Eitel sind so ein Ding anzuziehen. Mehr ist das nicht.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Und das Motorradfahrer aufgefordert werden die Dinger auszuziehen, glaub ich kaum. In Frankreich sogar Pflicht 😉
Wie gesagt, solange es dazu nicht eine belastbare Quelle (Rechtsvorschrift, ergangenes Verwarn- oder Bußgeld, etc.) gibt, halte ich das für Legendenbildung. So wie damals mit dem Bußgeld für den (fehlenden) Strich in Kennzeichen und ZB I...
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Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Gena das ist auch meine Meinung und wohl die Ansicht der Gesetzgebung - Auffällig kann weiß, rot, gelb oder auch orange sein. Deshalb muss ich aber noch lange nicht mit einer in Ausführung, Funktion geprüften und für den Straßenverkehr zugelassenen WARNEINRICHTUNG herumspringen. Lächerlich ist es allerdings, dass gerade was Warnwesten betrifft, keine EU-Einigung in Aussicht steht. So dürfen sich immer noch die Westen unterscheiden, und es ist auch nicht einheitlich geklärt, wann getragen werden darf oder muss.
Da es sich aber bei den vom ADAC verteilten Westen nicht um eine Warnweste im Sinne der STVZO handelt, ist die Diskussion eigentlich egal.@MvM,
wenn du glaubst, dass du, nur weil du dich als Fußgänger im Straßenverkehr bewegst, tun und lassen kannst was immer du möchtest, täuschst du dich gewaltig. Da kannst du sogar schnell mal die "Pappe" verlieren.PS.: Bei uns im Landkreis wurden schon Motorradfahrer von der Polizei aufgefordert ihre Warnwesten auszuziehen. Bei Widerworten wurden die Verwarnungen kostenpflichtig...
Obwohl dein beitrag so dämlich geschrieben ist, wie es ein Forentroll es in der regel macht, gehe ich ausnahmsweise darauf ein.
-Du forderst eine Einigung, in der Beschaffenheit einer Warnweste, obwohl du noch nicht mal weißt, das es diese bereits gibt. Sie müssen der EN ISO 20471 entsprechen.
-Das Motorradfahrer ihre Warnwesten ausziehen mussten kann sogar real sein.
Ob es auch stimmt, sollte aber mit Angabe einer Quelle, auch bestätigt werden. Die Westen sind für Fußgänger gedacht, können aber noch bei "üblichen" Autobahngeschwindigkeiten getragen werden.
Bei Windgeschwindigkeiten von 300km/h flattern sie nur noch rum. Die Nähte können reißen und die Weste auf der Windschutzscheibe eines hinterherfahrenden Fahrzeugs landen, das dann im Blindflug unterwegs ist.
Für Motoradfahrer gibt es daher spezielle Westen mit Reißverschluss. Sollte die Polizei wirklich Motorradfahrer gezwungen haben, ihre Westen auszuziehen, kann dies nur auf der Autobahn erfolgt sein.
-Ich habe nicht geschrieben, das ich als Fußgänger alles machen darf. Ich schrieb, das der Kleidungsstil eigentlich egal ist. Das überziehen der Warnweste ist erlaubt. Das alleinige Tragen der Weste auf nacktem Körper ist verboten.
Bei Männern kommt eine Strafbarkeit nach §183 Abs. 1 StGB – exhibitionistische Handlungen – in Betracht.
Exhibitionismus einer Frau kann aber nach §183a – Erregung öffentlichen Ärgernisses – ebenfalls strafbar sein.
PS: Dieses Beispiel mit den Nackedeis - bitte - nicht ganz ernst nehmen.
Troll hin Troll her!
- Fakt ist nunmal, dass eine Warnweste im Sinne der StVO eben nur eine Warnweste ist, wenn sie der ISO 20471 entspricht. Alles andere ist lediglich ein farblich auffälliger "Fetzen"...
- Fakt ist ebenfalls, dass eine Warnweste dazu da ist, den fließenden Verkehr vor einer außergewöhnlichen Gefahr zu warnen und nicht grundsätzlich jeden Motorradfahrer zum "Glühwürmchen" macht...
- Findest du es Einheitlich, wenn im vereinten Europa der eine Gesetzgeber etwas vorschreibt, was der Andere verbietet, der Nächste verbietet aber nur ahndet wie's gefällt und es einem Vierten völlig bums ist?
PS.:
Komisch, dass es immer wieder Menschen gibt, die beleidigend werden müssen, wenn sie nicht mehr diskutieren können. Intelligenz und Kinderstube zeigt das jedenfalls nicht. Da bin ich dann doch lieber ein "Forentroll"
Gute Nacht!
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
- Findest du es Einheitlich, wenn im vereinten Europa der eine Gesetzgeber etwas vorschreibt, was der Andere verbietet, der Nächste verbietet aber nur ahndet wie's gefällt und es einem Vierten völlig bums ist?PS.:
Komisch, dass es immer wieder Menschen gibt, die beleidigend werden müssen, wenn sie nicht mehr diskutieren können. Intelligenz und Kinderstube zeigt das jedenfalls nicht. Da bin ich dann doch lieber ein "Forentroll"
Gute Nacht!
Andere Länder, andere Sitten. Die vereinheitlichung hat bereits deutlich zugenommen. Wer ins Ausland fährt hat sich gefälligst zu informieren, welche Gesetze dort gelten. Lechts oder Linksverkehr, Maut-Plicht, Warnwesten-Pflicht, erlaubte Höchstgeschwindigkeiten auf Landstraßen und Autobahnen. Selbst zwischen deutschen Bundesländern gibt es minnimale Unterschiede.
Als Troll bezeichne ich welche, die mit unpassenden Paragraphen um sich schmeißen, in der Hoffnung, das andere so blöd sind dies zu glauben. Wer nach einem netten Hinweis, das es sich bierbei um Fahrzeugzulassungen ahndelt, immer noch auf dem Paragraphen rumreitet hat es nun mal nicht anders verdient als Troll (Störenfried) bezeichnet zu werden.
Fakt ist nun mal: Eine Warnweste ist pflicht, wenn es um eine Autopanne handelt, kann aber auch auf dem Fahrrad getragen werden. Abblendlicht ist nachts pflicht, kann aber auch tagsüber genutzt werden. usw usw usw...