SF von Eltern übernehmen

Folgendes - Ich habe den Führerschein seit 2005 aber eine eher schlechte Einstufung da ich nicht durchgehend ein Auto auf mich Versichert hatte.Es war SF5
Jetzt kommt es im letzten Jahr zur "Tragödie" ein aberwitziger "Rempler" und die Versicherung stuft mich in "M".
Beiträge werden hierdurch fast Unbezahlbar wenn man die anderen Aspekte wie Benzin,Steuern,Reparatur usw Berückstichtigt,da fährt man mit ÖPNV besser,und so wird es auch sein wenn ich keine Lösung finde.
Mir hatte ein Versicherungsmann einmal erwähnt das die Übernahme der Prozente von den Eltern Möglich ist,hatte aber nicht näher nachgehakt und jetzt wo ich schonmal hier bin Frag ich euch jetzt.
Mein Vater ist fast 80 und fährt Jahrelang nicht mehr und hat es auch nicht mehr Vor.Wie läuft das ganze ab?
Wer ist Zuständig für den Übertrag? Seine alte Versicherung?(HUK), oder kann das jeder machen wie meine Versicherung, die ich mir aussuchen kann?Welche Unterlagen werden benötigt?Ist das aus der Ferne Machbar oder nur vor Ort - mein Vater lebt 800km von mir entfernt... Was würde mich erwarten bei Führerschein 2005 und "M" Stufe? Könnte ich in SF20 reinkommen wenn er die entsprechende Schadenfreiheit hat?

42 Antworten

Da der Eröffnungspost schon fast 5 Stunden her war, habe ich das vergessen 😁.
Dann wird er wohl Pech gehabt haben. Nachfragen würde ich aber trotzdem.

Einfach bei der HUK nachfragen, nach 10 Jahren werden bei der HUK die Datensätze gelöscht, ist eine EU-Bestimmung.
Aus Erfahrung kann ich sagen, das dies nicht immer klappt und der Datensatz auch nach mehr als 10 Jahren noch einsehbar ist. Ist der Vertrag z. B. 2014 beendet worden, könnte er noch 9 Jahre übernehmen. Sollte der SF vom Vater noch abrufbar sein, könnte man dann erst einmal das Auto auf den Vater versichern und anschließend einen VN-Wechsel auf den Sohn machen, dann würden SF20 gehen, sofern da überhaupt SF20 drauf waren

noch weiß ich nix aber habe hier ein paar gute Infos bekommen, danke dafür.

Wie lange müsste Er als VN "hinhalten", wenns denn klappt? Ich kann das ganze ja nicht gleich n paar Wochen später auf mich übertragen?

Ach noch was, wenn es nicht funktionieren sollte.

Ein Allianz Makler sagte zu mir, Komm zu uns und ich Stufe dich nicht in "M" wie deine alte Versicherung sondern in SF 1/2,paar hundert günstiger, ist das ne Marketing Masche?

Von wegen ich unterschreibe für SF 1/2 und dann kommt Post, Entschuldigen sie wir müssen sie nach unserer Prüfung in "M" einstufen bitte nochmal Kohle her?

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Zitat:

@Robertttt schrieb am 20. März 2025 um 15:40:52 Uhr:


..............
Wie lange müsste Er als VN "hinhalten", wenns denn klappt? Ich kann das ganze ja nicht gleich n paar Wochen später auf mich übertragen?

Wie ich es machen würde, habe ich weiter oben schon geschrieben.

Den Lösungsvorschlag des Allianz-Vertreters würde ich in dem Fall, dass das mit dem SFR des Vaters nicht funktioniert annehmen. Das hatte ich dem TE in diesem Thread auch empfohlen.

dank dir hab ich überlesen, also ein Jahr okay. bin dann soweit bedient thx

Der Lösungsvorschlag vom Allianzer würde mir ca 200 Euro sparen im Gegensatz zu "M" - SF 1/2 ist auch Heftig.

Jetzt sind die Hoffnungen aber erstmal bei Plan A.

Eilig hab ichs nicht so mit ÖPNV ist auch nicht übel besser als den Versicherungen Geld hinterherzuwerfen.

Mir geht jetzt gerade noch was durch den Kopf, so eine Situation ist durch die Jahre und schlechte Gesundheit sicher nicht unmöglich.
Was machen die Versicherungen wenn ein Todesfall des VN eintritt? Nach meinem Gedankengang ohne irgendetwas dazu gelesen zu haben, denke ich mir die Versicherung wird gekündigt, zum Todestag?

Die Versicherung erfährt von dem Todesfall erts, wenn der SFR auf eine andere Person wegen Tod des bisherigen VN erfolgen soll. Bei meiner Versicherung geht das bis zu einem Jahr nach Tod des bisherigen VN, wie lange das bei anderen Versicherungen geht, weiß ich nicht.

Bei Tod eines VN und Halters, muss das Auto, wenn es nicht abgemeldet wird, zeitnah auf jemand zugelassen und versichert werden. Dann kann auch evtl der SF übertragen werden. Wenn das Auto abgemeldet wird, ist es möglich, den SF noch 10 Jahre auf einen Berechtigten zu Übertragen, zumindest bei der HUK

Muss der Tote zu Lebzeiten zugestimmt haben? Oder kann ein Erbe darüber beliebig verfügen?

Zitat:

Oder kann ein Erbe darüber beliebig verfügen?

Ja.

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 20. März 2025 um 19:52:12 Uhr:



Muss der Tote zu Lebzeiten zugestimmt haben? Oder kann ein Erbe darüber beliebig verfügen?

Als ich den SFR meiner Schwester übernahm, musste sie weder zustimmen noch bereits verstorben sein. Sie kriegte eine einfache Mitteilung darüber.

Bei der HUK muss der Verstorbene nicht zugestimmt haben. Der Erbe muss aber die Verwandtschaftsbedingungen erfüllen.

Wenn ich tot bin, interessiert mich nicht, wer meinen SFR übernimmt. Bei der Übernahme des SFR meines Vaters musste er auch nicht zustimmen.

Das handhabt wohl jede Versicherung anders.
Bei der WGV muss der übertragende per Unterschrift zustimmen.

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