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SF-Übertragung mit Versicherungswechsel ohne Verlust möglich?

Themenstarteram 16. Oktober 2019 um 8:42

Hallo zusammen,

ich habe bereits die Suchfunktion genutzt, jedoch keine genaue Antwort auf meine Frage gefunden..

Ganz gängiger Fall: Ich bin seit September 2015 mit meinem Erstauto über meinen Vater versichert (Zweitwagen von ihm). Er ist derzeit auch der Halter, ich der eingetragene Fahrer.

Nächstes Jahr wird die Versicherung mit SF5 eingestuft.

Nun möchte ich dieses Jahr die Versicherung auf mich übertragen und zeitgleich wechseln, weil der aktuelle Versicherungsanbieter dann zu teuer wäre.

Den Ablauf habe ich inzwischen größtenteils verstanden, mein Vater kündigt die VS zum Jahresende, ich melde mein Auto neu auf mich an, gebe eine Vorversicherung mit SF5 an und informiere dann die neue Versicherung dass mir die SF aus der vorigen Versicherung übertragen werden soll, soweit korrekt?

Nun stellt sich mir die Frage wie man das jetzt am besten zeitlich anstellt ohne ein Jahr keine SF Erhöhung zu bekommen (weil Zulassung und Versicherungsbeginn ist am 01.01 nicht möglich, erst am 02.01, somit wäre 2020 kein ganzes "Fahrjahr") und ohne ein weiteres Jahr bei der aktuellen Versicherung zu bleiben (Zulassungswechsel jetzt im Oktober, somit aber neue Vertragslaufzeit bis Oktober 2020 und muss bei der teuren Versicherung bleiben).

Wann würdet ihr das Auto ummelden und die Versicherung wechseln, damit die Laufzeit nur bis 31.12 des nächsten Jahres geht und ich keine SF herschenke? Bzw. ist das überhaupt möglich?

Gruß Nadine

Beste Antwort im Thema

@TE

So wird das nix. Schnapp dir alle Versicherungsunterlagen und den Papa und geh zu einem Versicherungsberater der derzeitigen Versicherung. Dort die Vertrags- und SF-Übertragung auf dich klären.

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Hi,

wenn du das Auto komplett auf dich übernimmst, also Zulassung und Versicherung muss dein Vater nicht kündigen. Die Versicherung endet mit der Abmeldung und du kannst den Wagen bei der Zulassung auf dich mit jeder gewünschten Versicherung versichern.

Im allgemeinen reicht es wenn ein Wagen 6 Monate und ein Tag auf dich versichert ist damit der SFR in nächsten Jahr um eine Stufe steigt (also besser wird) somit hast du da überhaupt keine Probleme und kannst praktisch jederzeit wechseln.

Gruß Tobias

Themenstarteram 16. Oktober 2019 um 8:54

Hallo Tobias,

vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Das mit den 6 Monaten wusste ich tatsächlich nicht, dachte sobald da ein Tag vom Jahr fehlt wird es dir nicht angerechnet.

Ich glaube ich denke da gerade zu kompliziert aber wenn ich jetzt im Oktober das Auto neu zulasse beginnt und endet meine Versicherung immer im Oktober, oder?

Also wirds schwierig das genau zum Jahresende hinzubekommen?

Noch eine Frage falls es nicht möglich ist zum Jahresende zu wechseln, wenn ich im Dezember wechsle dann erlischt durch den Zulassungswechsel die Versicherung automatisch ohne die Kündigungsfrist von 4 Wochen, oder? Muss ja fast so sein

Danke Dir!

Hi,

das hängt von der Versicherung ab, bei den meisten Läuft das Versicherungsjahr immer vom 1.1.-31.12

Einige machen es vom Vertragsabschluss abhängig z.b. halt dann Oktober, dann müsste man bei einem späteren gewünschten Versicherungswechsel auch mit Frist zum 31. Oktober kündigen.

Ja mit der Abmeldung endet der Versicherungsvertrag egal wann das ist. Da gibt's auch keine Kündigungsfrist. Du kannst den Wagen danach mit jeder gewünschten Versicherung direkt auf dich zulassen.

Gruß Tobias

Themenstarteram 16. Oktober 2019 um 9:42

Alles klar, leuchtet mir jetzt ein, danke!

Hab jetzt allerdings festgestellt dass einige Versicherungen, die beim Vergleich rauskamen keine Rabattübertragung unterstützen, z.b. AD. Die günstigste, die das unterstützt ist schon um einiges teurer, sogar teurer als wenn ich bei der aktuellen Versicherung bleiben würde und dort auf mich übertragen.

Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich nicht dieses Jahr nur den Versicherungsnehmer umstelle, also zukünftig ich anstatt meines Vaters und er bleibt Fahrzeughalter bis nächstes Jahr. Dann wäre die Versicherung 2020 zwar auch teurer als wenn er VS-Nehmer und Halter ist aber viel günstiger als wenn ich direkt VS-Nehmer und Halter wechsle, da eben die günstigen Versicherungen das anscheinend nicht unterstützen.

Somit müsste ich nächsten Winter nur die Zulassung ändern, der Rabatt wurde dann bereits übertragen.

Wäre in diesem Fall sinnvoller, oder?

Lieber Dine115,

langsam glaube ich wir haben nicht alle Daten ..

Warum sollen andere Versicherungen ehrlich erfahrene Schadenfreie Jahre (SF) nicht übernehmen...

Da fällt mir nur ein, dass es sich hier um eine Sonderregelung für Deinen Vater gahandelt haben könnte.

Und dann muss natürlich niemand sagen, dass das was für Deinen Vater gilt auc für Dich gelten soll.

Außerdem hast Du selbst bemerkt, dass die Höhe der SF und des %-Satzes nicht immer auch günsigere Beiträge bedeutet.

Das bedeutet: Wenn Du uns (oder Deinem freundlichen Vermittler/Makler) sagst was Du wirklich willst (vielleicht nur wenig bis gar nichst bezahlen),

DANN können wir oder andere Dich auch wirklich beraten, zumal ja da noch anderes wie Wohnort, Haus etc. dazukommt..

JETZT wäre das mit der Sonderregelung die erste Frage und dann können wir hier gerne weiter Posting-Ping-Pong spielen

Du weißt ja schon, dass das mit der An- / Ummeldung nicht so wichtig ist.

@TE

So wird das nix. Schnapp dir alle Versicherungsunterlagen und den Papa und geh zu einem Versicherungsberater der derzeitigen Versicherung. Dort die Vertrags- und SF-Übertragung auf dich klären.

Zitat:

@Datschi0825 schrieb am 16. Oktober 2019 um 11:56:31 Uhr:

JETZT wäre das mit der Sonderregelung die erste Frage und dann können wir hier gerne weiter Posting-Ping-Pong spielen

Du weißt ja schon, dass das mit der An- / Ummeldung nicht so wichtig ist.

Die TE schrieb doch:

"Ich bin seit September 2015 mit meinem Erstauto über meinen Vater versichert (Zweitwagen von ihm). [...] Nächstes Jahr wird die Versicherung mit SF5 eingestuft."

D.h. man kann von 5 "echten" Jahren ausgehen ("echte" SF5), es sei denn man hätte die Versicherung in den vergangenen Jahren in Anspruch genommen (ohne Rückstufung dank "Rabattschutz").

Themenstarteram 16. Oktober 2019 um 10:13

Was ich wirklich will?

Klar will ich wenig für eine Versicherung bezahlen, aber das will doch vermutlich jeder, oder?

Bin jetzt nicht unbedingt scharf drauf die falsche Lösung zu wählen und 150€ mehr zu bezahlen.

Und warum die SF-Übertragung nicht geht? Das weiß wohl nur der Versicherer, der schreibt auf seiner Website:

Zitat:

"Übertragung der Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person

Die Übertragung der SF-Klasse auf eine andere Person wird von einigen Versicherungsunternehmen ermöglicht. Wir denken, dass jeder Autofahrer eigene Fahrerfahrungen machen sollte. Die Anrechnung der Schadenfreiheit von Dritten (etwa von Vater zu Sohn) führen wir deshalb nicht durch."

Die erste Versicherung, die diese Übertragung ermöglicht ist halt leider in Kombination mit einer Neuzulassung sehr viel teurer.

Deshalb war eben mein Gedanke, dieses Jahr die Versicherung auf meinen Namen umstellen (kostet nur minimal mehr, was ja ok ist) und nächstes Jahr die Zulassung umstellen.

Habe mich nur gefragt ob das so möglich ist.

Danke schonmal

Zitat:

Die erste Versicherung, die diese Übertragung ermöglicht ist halt leider in Kombination mit einer Neuzulassung sehr viel teurer.

HUK hat mir bestätigt sie würden das machen, habe aber bisher noch nicht getan (HUK24 vermutlich auch). Beide werden in den Vergleichsportalen NICHT berücksichtigt (am besten online über HP die Beträge berechen lassen).

 

Zu Kappa13

09-12.2015 : SF1/2,wenn "Zweitwagenregelung" und Fahrer unter 23 Jahre

SF1/2 für das Kind gewähren andere Versicherer auch, wenn Elternteil eine Kfz-Versicherung dort hat

evtl. wäre hier auch eine Rückdatierung in KH zum 1.7.2015 sinnvoll GEWESEN ... (das sollte ein Berater angesprochen haben)

2016 : SF1/2, da in 2015 keine 180 Tage versichert

2017 : SF1

2018 : SF2

2019 : SF3

Daher riecht es für nach Sonderregelung => also doch mit Papa zum Versicherungsberater, da gibt es auch "unabhängige", die das für Geld tun.

Schönen Gruß

Erst einmal im Versicherungsschein schauen ob da eine Sondereinstufung hinterlegt ist, dann Führerschein und Versicherungsschein nehmen und sich beraten lassen.

Themenstarteram 17. Oktober 2019 um 6:34

@Kappa13 danke für den Tipp, werde direkt bei HUK mal nachschauen

Von einer Sonderregelung weiß ich aktuell nichts, werde das am Wochenende prüfen, danke Euch für den Hinweis!

Der Versicherung ist es übrigens egal, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist.

Für die Übertragung des SFR ist es wichtig, dass ihr der Versicherung klarmacht, dass DU in den 5 Jahren den Wagen gefahren bist.

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