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Frage zur Berechnung meine SF-Klasse für Vollkasko

Themenstarteram 10. Januar 2016 um 13:01

Hallo zusammen,

ich müsste bis morgen eine Frage zu meiner SF-Klasse hinsichtlich Vollkasko klären und erreiche da heute leider niemand bei meiner (Internet-)Kfz-Versicherung und hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe seit 04/2002 den Führerschein und hatte in der Zeit überwiegend Autos mit Haftpflichtversicherung oder Teilkasko versichtert, sehr selten auch Vollkasko. Von 01/2013 bis 03/2014 hatte ich zuletzt ein Fahrzeug mit Vollkaskoversicherung, mit ich dann 07/2015 und SF-9 meinen ersten Haftpflicht-Schaden anrichtete (reguliert wurde der nur der Schaden am generischen Fahrzeug) und mein Fahrzeug im Nachgang auch verkaufte.

Dann habe ich mir einen Kleinwagen zugelegt und diesen bei einer anderen Versicherung mit einer reinen Haftpflicht versichert. Da ich hier aber natürlich den Schaden bei der Vorversicherung angeben musste, stuften die mich auf die SF-Klasse 3 (51%) zurück - das sehe ich derzeit im Kundenbereich.

Wenn ich jetzt morgen ein Auto zulassen möchte, bei dem ich eine Vollkasko-Versicherung wünsche, gilt dann auch für die Vollkasko-Versicherung SF-3, da man ja immer die SF-Klasse für Haftpflicht und Vollkasko bei den Online-Rechnern getrennt eingeben muss. Ich hatte zudem bereits einen größeren Teilkaskoschaden (Fahrzeugdiebstahl), der liegt aber mehr als 3 Jahre zurück.

Vielen Dank vorab!!

Beste Antwort im Thema

Ist doch alles gut. Du besorgst dem TE jetzt bei dem viertgrößten Versicherer die SF 9. Dann ist der doch so etwas von zufrieden.

Trotzdem habe ich den Satz von Dir jetzt nicht verstanden. Ist aber auch nicht wichtig.

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Da Du in 2015 eine Vollkasko hattest, bekommst Du diese SF-Einstufung bei deinem jetztigen Fahrzeug.

Themenstarteram 10. Januar 2016 um 13:07

Also hätte ich dann für die Vollkasko SF-9 und für die Haftpflicht die bestehende SF-3?

Hier erfolgt die Angleichung an die KH-SF-Klasse, da die VK-Deckung schon länger als 1 Jahr nicht mehr besteht.

Themenstarteram 10. Januar 2016 um 13:09

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 10. Januar 2016 um 14:08:45 Uhr:

Hier erfolgt die Angleichung an die KH-SF-Klasse, da die VK-Deckung schon länger als 1 Jahr nicht mehr besteht.

Das kann wahrscheinlich nur die Versicherung exakt bestimmen oder gibt es da eine (grobe) Formel?

Richtig.

Wichtig ist aber auch, daß Du beim vorigen Versicherer keine Sondereinstufung hattest.

Denn sonst meldet er nicht die SF9 an die neue Versicherung weiter.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 10. Januar 2016 um 14:08:45 Uhr:

Hier erfolgt die Angleichung an die KH-SF-Klasse, da die VK-Deckung schon länger als 1 Jahr nicht mehr besteht.

Wieso?

Er hatte in 07/2015 eine VK.

Also noch keine Unterbrechung länger als ein Jahr.

Zitat:

Von 01/2013 bis 03/2014 hatte ich zuletzt ein Fahrzeug mit Vollkaskoversicherung

Verstehe ich den Satz des TE vielleicht falsch?

Themenstarteram 10. Januar 2016 um 13:17

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 10. Januar 2016 um 14:15:31 Uhr:

Zitat:

Von 01/2013 bis 03/2014 hatte ich zuletzt ein Fahrzeug mit Vollkaskoversicherung

Verstehe ich den Satz des TE vielleicht falsch?

Habe ich vielleicht ein wenig missverständlich formuliert. Den letzten VK-Schutz hatte ich bis März 2014 - also defintiv mehr als 1 Jahr her.

Für mich hast Du das nicht missverständlich formuliert. :)

am 10. Januar 2016 um 13:20

Der bedingungspassus bzgl. der angleichung ist optional.

wenn der sfr länger 1 jahr liegt, gilt best-off.

OK, irgendwie scheint hier der Beitrag, oder Satzzeichen geändert worden zu sein.

Dann besteht nur die Hoffnung, daß die neue Versicherung kulant ist und den damaligen SFR anrechnet.

Wenn nicht dann HP und VK in der SF3.

Themenstarteram 10. Januar 2016 um 13:22

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 10. Januar 2016 um 14:20:33 Uhr:

Der bedingungspassus bzgl. der angleichung ist optional.

wenn der sfr länger 1 jahr liegt, gilt best-off.

was heißt "best-off"? Ich wollte heute nach der passenden Versicherung recherchieren und möchte dafür eben möglichst realistische Angaben verwenden.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 10. Januar 2016 um 14:20:33 Uhr:

Der bedingungspassus bzgl. der angleichung ist optional.

wenn der sfr länger 1 jahr liegt, gilt best-off.

Dann zeige doch einmal einen Versicherer, der "best of" in den Bedingungen stehen hat.

SF 3 für H / VK

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