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SF Rabatt wie oft übertragbar ?

Themenstarteram 28. Oktober 2005 um 7:10

HI,

folgende Frage stell ich mir:

Wie oft kann ich den SF Rabatt auf eine andere Person übertragen ?

Bsp. 2. Wagen Vater, mit SF 5 übertragen auf meine Person.

Mittlerweile SF 8 => wird aber nicht benutzt da ich ab 19.11.2004 mit neu Fahrzeug anmeldung und abtretung der SF 22 von meinem Onkel nun auf SF 23 Fahre.

Können die beiden Rabatte nochmal übertragen werden ?

also quasi mein eigener SF 8 Rabatt

und der momentan Aktive SF 23

Wie oft ist eine Übertragung auf eine andere Person möglich ?

gibt es da eine Grenze ?

Danke für eure Antw.

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18 Antworten

Eine Grenze, wie oft der SFR übertragen werden darf, gibt es m.E. nicht.

Die sonstigen Hindernisse wurden hier schon öfter besprochen: Begrenzt ist der Personenkreis, von dem offiziell übertragen werden darf ("(übertragende) Dritte können nur Ehepartner, Eltern oder Kinder des Versicherungsnehmers oder juristische Personen sowie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Großeltern, Enkel oder Lebenspartner sein").

Und der SFR kann nur insoweit übertragen werden, wie der SFR-Übernehmende nach der Führerschein-Besitzdauer selbst hätte erfahren können.

Themenstarteram 28. Oktober 2005 um 8:04

ja das ist mir alles klar.

Ich meine mich jedoch zu erinnern das manche Gesellschaften im Bereich der Übertragung eine Begrenzung machen d.h. wurde schon 2 mal auf andere Person übertragen geht es kein drittes mal...

bsp. von vater auf sohn dann auf mutter.....

Zumindest findet sich in den Tarifbestimmungen "meiner" Versicherung kein solcher Passus.

Eine sehr häufige SFR-Übertragung macht aber auch wenig Sinn, weil er wegen der oft kürzeren Führerschein-Besitzdauer der Übernehmenden dezimiert würde.

Ich habe selbst zwei Rabatte (SF 17 geerbt und SF10 selbst erfahren, zur Zeit nutze ich nur einen Rabatt). Daher würden mich eventuelle Beschränkungen auch interessieren.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Hawky

Zumindest findet sich in den Tarifbestimmungen "meiner" Versicherung kein solcher Passus.

Eine sehr häufige SFR-Übertragung macht aber auch wenig Sinn, weil er wegen der oft kürzeren Führerschein-Besitzdauer der Übernehmenden dezimiert würde.

Ich habe selbst zwei Rabatte (SF 17 geerbt und SF10 selbst erfahren, zur Zeit nutze ich nur einen Rabatt). Daher würden mich eventuelle Beschränkungen auch interessieren.

Dazu gibt es auch bei deiner Gesellschaft einen Passus. Da steht nämlich dass die Übertragung nur möglich ist wenn der neue Versicherungsnehmer glaubhaft macht, das Fahrzeug in dem Zeitraum in dem der SF "erfahren" wurde überwiegend gefahren zu haben.

Der Threadstarter hat bei der Übertragung des SF von seinem Vater auf sich bestätigt das Fahrzeug überwiegend gefahren zu haben. Jetzt kommt eine andere Person ins Spiel, die behauptet sie sei der Hauptnutzer gewesen.

Also fehlt entweder der ersten oder der zweiten Übertragung die Grundlage. Denn nur einer der Fahrer kann das Fahrzeug überwiegend genutzt haben.

Es ist demnach nur die schadenfreie Zeit übertragbar, die nach der ersten Übertragung "erfahren" wurde.

Stimmt, da steht so ein ähnlicher Passus, allerdings sehr schwammig: "Anrechenbar ist die Zeit, in der der Versicherungsnehmer das Fahrzeug nicht nur gelegentlich gefahren hat". "Nicht nur gelegentlich" ist eine recht dehnbare Formulierung, die m.E. nicht ausschließt, dass mehrere Personen ein Auto so nutzen.

Themenstarteram 28. Oktober 2005 um 10:51

Zitat:

Original geschrieben von Wuge

 

Der Threadstarter hat bei der Übertragung des SF von seinem Vater auf sich bestätigt das Fahrzeug überwiegend gefahren zu haben. Jetzt kommt eine andere Person ins Spiel, die behauptet sie sei der Hauptnutzer gewesen.

Also fehlt entweder der ersten oder der zweiten Übertragung die Grundlage. Denn nur einer der Fahrer kann das Fahrzeug überwiegend genutzt haben.

Es ist demnach nur die schadenfreie Zeit übertragbar, die nach der ersten Übertragung "erfahren" wurde.

was heißt das nun im klartext?

Wenn ich SF übertragen bekommen aber nach 5 Jahren diese auf einen anderen übertragen will geht das oder nicht ? bzw. werden dann nur die 5 Jahre angerechnet ? oder wie ?

weil in den 5 Jahren kann ja auch schon jemand anders das Fahrzeug andauernd gefahren haben.

Hi,

wenn du einen dir übertragenen SFR erneut überträgst wird in der Regel nur die in dieser Zeit erfahrene SF-Klasse übergeben.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hi,

wenn du einen dir übertragenen SFR erneut überträgst wird in der Regel nur die in dieser Zeit erfahrene SF-Klasse übergeben.

Grüße

Schreddi

Genauso ist das.

Themenstarteram 30. Oktober 2005 um 7:14

also heißt das....

Kunde 45 Jahre vor einem Jahr SF 23 übertragen bekommen will nun diese Prozente auf seine Frau 45 Jahre(für 2. Wagen) übertragen,

dann bekäm also die Frau nur SF 1 ? Weil er ja nur 1 Jahr gefahren ist ? obwohl die schon 25 Jahre den Führerschein hat ??

richtig verstanden ?????

Zitat:

Original geschrieben von magictrigger

also heißt das....

Kunde 45 Jahre vor einem Jahr SF 23 übertragen bekommen will nun diese Prozente auf seine Frau 45 Jahre(für 2. Wagen) übertragen,

dann bekäm also die Frau nur SF 1 ? Weil er ja nur 1 Jahr gefahren ist ? obwohl die schon 25 Jahre den Führerschein hat ??

richtig verstanden ?????

Hallo magictrigger,

so ist es.

skysurfer5

am 28. Mai 2014 um 9:17

Hallo,

das Thema hat zwar schon ein paar Jahre auf dem Buckel, aber ich denke meine Frage ist hier gut aufgehoben.

Meine Oma hat einen SFR32 den meine Mutter übernehmen soll (Mutter -> Tochter). Allerdings hat unser Versicherer festgestellt, dass dieser bereits ein mal vererbt wurde (Opa -> Oma). Unser Versicherer vererbt leider nur ein mal.

Jetzt zu der Idee: :)

Wir versichern die Oma bei einem Versicherer der mehr Übergaben akzeptiert oder gar nicht darauf achtet, wie oft der SFR übertragen wurde. -2005/bei anderen Versicherungen waren anscheinend mehr übergaben möglich-.

Nach 1/2 Jahr übergeben wir den SFR auf meine Mutter und versichern das KFZ im nächsten Zug wieder bei unserem Ursprungsversicherer.

Da wir hier einen neuen Vertrag abschließen, dürfte der doch von der Übernahme nichts wissen und ich könnte zu gegebener Zeit den SFR übernehmen.

So und jetzt zu Frage:

Könnte das gehen? :)

Ich bin mal davon ausgegangen, dass die Anzahl der maximalen Vererbungen nicht einheitlich geregelt ist. Kennt ihr eine Versicherung, bei der mehr als eine SFR Übergabe möglich ist, bzw. eine die dies gar nicht interessiert?

VG Potato

Zitat:

Original geschrieben von magictrigger

HI,

folgende Frage stell ich mir:

Wie oft kann ich den SF Rabatt auf eine andere Person übertragen ?

Bsp. 2. Wagen Vater, mit SF 5 übertragen auf meine Person.

Mittlerweile SF 8 => wird aber nicht benutzt da ich ab 19.11.2004 mit neu Fahrzeug anmeldung und abtretung der SF 22 von meinem Onkel nun auf SF 23 Fahre.

Können die beiden Rabatte nochmal übertragen werden ?

also quasi mein eigener SF 8 Rabatt

und der momentan Aktive SF 23

Wie oft ist eine Übertragung auf eine andere Person möglich ?

gibt es da eine Grenze ?

Danke für eure Antw.

Hallo, wenn ich das richtig verstehe ist der SF 8 seit 10 Jahren ungenutzt, eine Übertragung geht in der Regel nur für SF die innerhalb der letzten 12 Monate genutzt wurden. Das kann von VS zu VS unterschiedlich sein. Müsste man in den Bedingungen nachlesen.

Grüße

Klaus

Klaus, du musst mal aufs Datum der Threaderöffnung schauen! :D

am 30. Mai 2014 um 8:20

Aber meine Frage ist aktuell,... :)

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