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SF-Klasse / Rabatte auf Tochter übertragen und selbst auch behalten?

Themenstarteram 1. Dezember 2017 um 20:04

Guten Abend,

ich habe schon viel im Netz recherchiert, aber widersprüchliche Informationen zum Thema gefunden, vielleicht weiß ja hier jemand Bescheid:

Meine Mutter besitzt seit 10 Jahren einen Kleinwagen, den ich (Führerschein seit 5 Jahren) auch gelegentlich gefahren habe. Heute hat sie sich ein neues (etwas größeres) Auto geholt, ich soll den älteren Kleinwagen bekommen, juhu.

Nun haben wir gelesen, dass meine Mutter mir grundsätzlich ihre SF-Klasse übertragen kann, sodass ich in einen günstigeren Vertrag einsteigen kann, als wenn ich als "Fahranfänger" bei der Versicherung offiziell bei 0 oder 1/2 starten würde. Das klingt ja erst mal gut.

Allerdings gibt es einen Haken, denn meine Mutter gibt Ihre SF-Klasse damit wohl vollständig und endgültig an mich ab und verliert sie dadurch.

Meine Überlegung: Wenn meine Mutter aber erst mal beide Fahrzeuge offiziell behält und die Versicherungen beide auf sich laufen lässt, während ich den ersten, älteren Wagen aber natürlich weiter benutze, könnte sie mir dann zu einem späteren Zeitpunkt den Wagen und die SF-Klasse übertragen, OHNE dabei selbst ihre SF-Klasse für den neueren Wagen zu verlieren?

Wir möchten natürlich nicht, dass ich die günstige SF-Klasse meiner Mutter übernehme, sie dann dafür aber zurückgestuft wird und mit einer teuren Klasse neu anfangen muss.

Es wäre toll, wenn da jemand Klarheit reinbringen könnte. Danke. :-)

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12 Antworten

Nein, der SFR ist nur einmal "erfahren" worden, lässt sich nicht verdoppeln.

Möglich wäre es natürlich, dass ihr zweites Fahrzeug eine Sondereinstufung bei einigen Versicherungen erhält. Halt als Zweitwagen.

Die Mutter sollte das in der Versicherung teurere Auto mit dem jetzigen SFR versichern und das billigere als Zweitwagen versichern. Ist vermutlich günstiger, als wenn du neu anfängst.

Nach einigen Jahren dann den Zweitwagen auf dich ummelden, dann kannst du den SFR des Zweitwagen übernehmen. Dabei wird aber eine etwaige Sondereinstufung herausgerechnet. Beispiel: Als Zweitwagen angefangen mit SFR 2, jetzt SFR 7. Dann kannst du nur 5 Jahre übernehmen.

Wende dich mal an die Versicherung wo der jetzige Wagen versichert ist, die finden bestimmt eine Lösung das der Zweitwagen mit SF4 starten kann.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 1. Dezember 2017 um 21:48:46 Uhr:

Wende dich mal an die Versicherung wo der jetzige Wagen versichert ist, die finden bestimmt eine Lösung das der Zweitwagen mit SF4 starten kann.

Aber eher nicht im Internet...

Sollte der alte Wagen bei deiner Mutter versichert bleiben, müsste sie dich als "Fremdfahrer" eintragen lassen, sonnst dürftest du "deinen" Wagen legal nicht fahren :D. Das ist immer teuerer (bei mir - doppelt für die HV), als wenn man nur sich bzw. (Ehe)Partner als Fahrer einträgt.

Alternativ könntes du

- den alten Wagen auf dich als Einzelfahrer versichern lassen, vermutlich nur HV+TK (dann dürfte deine Mutter den Wagen nicht fahren),

- deine Mutter ihren neuen Wagen (vermutlich HV+VK) nur auf sich versichern lassen (den Wagen dürftes du nicht fahren)

Man müsste vergleichen ob und wie sich die Summe der Beiträge unterscheiden würde.

bei solchen Threads frage ich mich immer, welche Anspruchshaltung eigentlich manche Leute heutzutage haben. :confused:

Sollen das nächste Mal auch gleich Onkel, Oma, Schwippschwager und Konsorten mit derselben Versicherung billig durch die Gegend fahren dürfen???

Den Sinn eines SF-Rabatts scheinen manche nicht ganz verstanden zu haben. Er ist zwar übertragbar, aber nur in bestimmten Fällen und natürlich nur stets für einen bestimmten Nutznießer.

Zitat:

@Kappa13 schrieb am 2. Dezember 2017 um 00:13:53 Uhr[/url]:

Sollte der alte Wagen bei deiner Mutter versichert bleiben, müsste sie dich als "Fremdfahrer" eintragen lassen, sonnst dürftest du "deinen" Wagen legal nicht fahren :D. Das ist immer teuerer (bei mir - doppelt für die HV), als wenn man nur sich bzw. (Ehe)Partner als Fahrer einträgt.

... (dann dürfte deine Mutter den Wagen nicht fahren),

...(den Wagen dürftes du nicht fahren)

Illegal im Sinn von gesetzlich verboten ist es nicht, wenn jemand, der im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist, ein Kfz führt, der im Versicherungsschein nicht erwähnt ist. Das wäre auch irrsinnig. Beispiel: der VN ist mit Angehörigen oder Freunden in Urlaub, auf der Rückfahrt ist er krank, es fährt sein Bruder. Das wäre in diesem Fall nicht einmal vertragswidrig. Vertragswidrig wäre es, wenn eine im Versicherungsschein nicht erwähnte Person ständig mit dem Fahrzeug fährt. Deshalb handelt sie aber noch lange nicht gesetzwidrig.

Bei den meisten Versicherungen verdoppelt sich auch der Beitrag keinesfalls, wenn ein Kind in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN als (zusätzlicher oder überwiegender) Fahrer vertraglich gemeldet wird.

Zitat:

@soringer schrieb am 2. Dezember 2017 um 18:38:33 Uhr:

Illegal im Sinn von gesetzlich verboten ist es nicht, [...] Vertragswidrig

Stimmt, mein Fehler, habe falsch formuliert.

"Darf" jeder, der einen gültigen Führerschein besitzt. Nur sollte er/sie einen Unfall bauen, dann könnte es zu Schwierigkeiten kommen. Die HV zahlt zwar dem Gegner, der VN zahlt aber dann der Versicherung die Differenz zwischen HV-Beiträgen "ohne Fremdfahrer" und "mit Fremdfahrer"nach, bzw. könnte die Versicherung eine "Strafe" verlangen.

Hi,

bzgl. SF-Übertragung..

Mann kann nur soviel "bekommen" wie man den F-Schein hat.

In diesem Fall, Deine Mutter SF 10 = 10-Unfallfreie Jahre

Du 5-Jahre F-Schein

ergibt, Du bekommst max. SF 5 !

Wie wäre es denn, wenn Deine Mutter den Wagen auf Ihren NAmen, als Zweitwagen anmeldet ?

Gibt i.d.R. SF2 ..

Und den könnte sie Dir dann im folgenden Jahr, dann SF3, übertragen..

Grüße

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 3. Dezember 2017 um 12:29:37 Uhr:

Hi,

bzgl. SF-Übertragung..

Mann kann nur soviel "bekommen" wie man den F-Schein hat.

In diesem Fall, Deine Mutter SF 10 = 10-Unfallfreie Jahre

Du 5-Jahre F-Schein

ergibt, Du bekommst max. SF 5 !

Wie wäre es denn, wenn Deine Mutter den Wagen auf Ihren NAmen, als Zweitwagen anmeldet ?

Gibt i.d.R. SF2 ..

Und den könnte sie Dir dann im folgenden Jahr, dann SF3, übertragen..

Grüße

Übertragen kannst du aber dann nur SF1

Themenstarteram 6. Dezember 2017 um 15:10

Hallo,

erst mal vielen Dank für eure hilfreichen Antworten und entschuldigt, dass ich mich erst jetzt zurückmelde.

Eure Antworten haben das bestätigt, was ich eh schon vermutet habe. Tatsächlich habe ich in den letzten Tagen auch noch mal intensiv mit der Versicherung hin- und hergeschrieben, um Klarheit in die Sache zu bringen.

Deren Antwort war ganz simpel: Die SF meiner Mutter (sie hat übrigens "nur" 6, obwohl schon Jahrzehnte den Führerschein, die Unfallbauerin ;-)) ist personengebunden und kann deshalb nicht für beide Fahrzeuge gelten, selbst wenn beide auf sie zugelassen und versichert sind. Die aktuelle Versicherung meinte, dass sie durchaus den kleineren, älteren Wagen jetzt als Zweitfahrzeug weiter auf meine Mutter versichert lassen können, er wird dann aber in die SF 1/2 (Sonderklasse) eingestuft, weil sie ja ihre selbst erfahrene SF6 auf den neuen Wagen "mitnimmt". Da dachte ich erst: Na gut, dann wenigstens SF 1/2, finanziell ist das besser als bei 0 anfangen. Der Clou ist aber: Ich kann den Wagen genauso gut auf mich selbst versichern, denn auch ich werde (weil ich schon seit 5 Jahren den Führerschein besitze) direkt von jeder Versicherung in die SF 1/2 eingestuft! Somit hat sich die Sache nun also erledigt, meine Mutter bekommt in ein paar Tagen ihren neuen, ich melde den alten auf mich um und versichere ihn auch auf mich.

Dazu hätte ich aber schon noch eine Frage: Meine Mutter hat bislang den Versicherungsvertrag des "alten" Wagens NICHT gekündigt, weil ich den Wagen jetzt auch direkt übernehmen und fahren möchte (darf ihn morgen schon abholen). D. h., der alte Wagen ist weiter auf sie versichert, bis ich ihn auf mich umschreiben lasse und meine Versicherung greift, oder? Habe hier in Berlin nämlich leider erst für den 21.12. einen Termin zur Umschreibung bekommen, früher war nix drin, und vorher kann ich den ja auch nicht auf mich versichern, weil die Versicherung erst greift, wenn er offiziell auf mich zugelassen ist, richtig? Trotzdem müsste der alte Wagen ja weiter versichert sein, selbst wenn es da ein paar Tage "Überlappung" mit dem Neuen gibt, den sie dann schon fährt und versichert hat, oder? Hoffe ich hab das jetzt nicht zu kompliziert ausgedrückt. Fahre den Wagen sowieso schon, seit ich den Führerschein habe, will nur sichergehen, dass er in den ca. 1,5 - 2 Wochen "Überlappung" auch wirklich noch versichert ist (meine Mutter hat wie gesagt nix gekündigt), bis er dann ab dem 21.12. offiziell auf meinen Namen zugelassen und versichert ist.

Der Wagen ist versichert bis zur Ummeldung. Würde aber trotzdem mal prüfen, ob es nicht günstiger ist den Wagen auf die Mutter versichert und auch als Halter zu lassen. Wenn das Auto schon länger auf deine Mutter zugelassen ist, ist es nämlich bei Zulassung auf dich, noch älter und i.d.R teurer.

Einfach bei der Versicherung sich das mal ausrechnen lassen und nicht nur auf die SF schauen.

Die SF 6 geht halt zum neuen Wagen und der alte beginnt wieder mit SF 1/2 oder mit SF 2 oder sogar mit SF4, dies regeln die Versicherungen unterschiedlich, aber wenn alle Fahrer über 23 sind geht auch eine bessere Einstufung, bis zu SF 4. Mal in den AKB lesen oder die Versicherung fragen.

Ob das ohne Beratung funktioniert????????

das ging aber mal oder ?

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