SF bei Versicherungswechsel wg. Rabattschutz

Hallo liebe Mototalker,

ich habe 2 verschiedene Aussagen von meinem Versicherer zum Versicherungswechsel, und würde gerne wissen was richtig ist.
Ich bin z.Z. im SF11 und hatte einen Haftpflichtschaden (650€) mit Rabattschutz im August 2012.
Ein Mitarbeiter sagt mir, dass wenn ich die Versicherung wechsel, ich dann nur noch SF6 , bzw. SF7 in 2016 haben werde.
Ein weiterer Mitarbeiter sagt mir, dass das keine Auswirkungen hat, da der Schaden länger als 3 Jahre zurück liegt.
Was ist nun richtig ?
Ich würde mich freuen, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen könnte :-)

Grüße....

....den gesprochenen Mitarbeiter bekommt man ja heutzutage nicht mehr an den Hörer, ist jedes mal ein anderer.... schöne neue Welt ;-)

28 Antworten

Gibt viele Fallen bei Kfz Verträgen.

Wenn man bei einer Direktversicherung sein will, sollte man sich halt einfach auskennen.

ich hab dir doch schon das kapitel benannt. du solltest nicht die bedingungen überfliegen sondern das kapitel lesen :-)

ansonsten hier mal online stellen.

gruß

Zitat:

Bei einem Versichererwechsel werden dem Nachversicherer sowohl
für die Kfz-Haftpflicht- als auch für die Vollkaskoversicherung gemäß
I.5.2.7 die schadenfreien Jahre bestätigt, die sich ohne Rabattschutz
ergeben hätten

europa akb.

folglich unfall wird gemeldet?

ja zudem noch klarstellend in I.8.2

gruß

I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2 und I.2.3 – werden nicht berücksichtigt

I.5.2.7 Bescheinigung beim Wechsel des Versicherers Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer wird der Vertrag so behandelt, als habe der Rabattschutz nicht bestanden. Dem Nachversicherer werden auf dessen Anfrage – abweichend von I.8.2 – die schadenfreien Jahre bestätigt, die sich ohne Rabattschutz ergebe

Ähnliche Themen

Hallo,

ich kenne nur von der Directline, dass der Rabattschutz auch bei der Meldung an den Nachversicherer Berücksichtigung findet. Dafür hat die Directline andere unerfreuliche Regelungen in den AGB.

Gruß Rainer

Welche sind das denn und bei welchem der 3 Tarife?

Hallo,

wenn ich das richtig verstehe übernehmen die keinen Rabatt von einer anderen Person, selbst z. B. nicht durch den Ehepartner, wenn der Versicherungsnehmer verstorben ist.

Gruß Rainer

Hallo Leute,

ich danke euch für die Infos ! Nun bin ich schlauer.
Werde definitiv wechseln...., ich schreib dann hier rein was draus geworden ist ;-)

Ich grüße euch

Die SF werden nicht übernommen.

Brauchst nicht zu schreiben.

Ist jetzt schon klar.

Die SF werden bestimmt übernommen, fragt sich nur wieviel

man beachte, dass das was garnicht erst bestätigt wird auch schwierig zu übernehmen ist.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 19. November 2015 um 16:42:47 Uhr:


man beachte, dass das was garnicht erst bestätigt wird auch schwierig zu übernehmen ist.

Statistik dazu?

häää?

Hallo zusammen,

hatte heute einen Brief der Europa im Briefkasten.
" bezugnehmend auf unser o.g. Telefonat, muss ich Ihnen mitteilen das ich versehendlich eine falsche Aussage getroffen habe.
Da ich in Ihrem Vertrag den früheren Rabattschutz übersehen habe, hab ich ich Ihnen mitgeteilt, das Sie im Falle eines Versicherungswechsels die SF11 von uns bestätigt bekommen.
Dies ist leider nicht richtig. ...........(......)
Ok, da haben sie ihren Fehler bemerkt, und wenigstens die "Eier" gehabt das auch postalisch mitzuteilen.
Also SF7 statt SF11 bei Versicherungswechsel.....

Grüße...

Deine Antwort
Ähnliche Themen