Sf 1/2 ???
Was bedeutet SF 1/2 eigentlich genau??
Einerseitz "Zweitwagen" und andererseits "1/2 Jahr Unfallfrei gefahren" oder wie???
Mein Problem:
Ich war bisher bei der Europa Versicherung versichert, aber die haben ja alle unter 25 rausgeschmissen ;(
Ich hatte 2003 einen Unfall der wurde über die Haftpflicht abgerechnet, das ist allerdings schon läner als ein halbes Jahr her, das war ca. im April oder Mai 2003! Da bin ich ja quasi ein halbes Jahr unfallfrei wieder gefahren und kann bei ner neuen Versicherung mit SF 1/2 (115-140%) einsteigen, oder?? Oder muss ich mit S einsteigen (meist 145-155%)
Ich brauch zum 23.02.2004 eine neue günstige Versicherung!
20 Antworten
SF 1/2 bedeutet, dass man ein halbes Jahr "schadenfrei" gefahren ist. Meist bekommt der 2-Wagen auch diese SF-Klasse, wenn Fahranfänger damit fahren.
Du hast jetzt ein Problem. Entweder du findest eine Versicherung, die dich mit SF S (Schadenklasse) aufnimmt, oder du fängst von vorne mit SF 0 wieder an. Mein Vorschlag: Einen 2-WAgen über die Eltern oder Familie laufen lassen und nach wenigen Jahren auf sich selbst überschreiben, dann kannst du bereits in SF 2 fahren (=85%).
Mit SF-S nimmt mich JEDE Versicherung, das hab ich schon geklärt, aber ich will ja mit SF 1/2 genommen werden weil ich ja länger als 6 Monate "schadenfrei" gefahren bin!
Die Europa hat alle unter 25 rausgeschmissen und jetzt will ich zur AXA Alternative weil die bei meinem Auto genau so günstig ist!
Wenn die Europa denen bestätigt das ich mindestens 6 Monate schadenfrei gefahren bin dann werd ich bei der AXA bestimmt mit SF 1/2 (115%) aufgenommen, oder ???
sf 1/2
Zitat:
Original geschrieben von gsiler
Mit SF-S nimmt mich JEDE Versicherung, das hab ich schon geklärt, aber ich will ja mit SF 1/2 genommen werden weil ich ja länger als 6 Monate "schadenfrei" gefahren bin!
Die Europa hat alle unter 25 rausgeschmissen und jetzt will ich zur AXA Alternative weil die bei meinem Auto genau so günstig ist!
Wenn die Europa denen bestätigt das ich mindestens 6 Monate schadenfrei gefahren bin dann werd ich bei der AXA bestimmt mit SF 1/2 (115%) aufgenommen, oder ???
Nein wirst du nicht! Weil SF 1/2 keine reelle Schadenfreiheitsklasse ist. Sie kommt nur bei einer Neueinstufung aus bestimmten Gründen zur Anwendung. Z.B. Zweitwagen... über die Eltern ist die beste Lösung...
greetz cisco
Ja dann wird es wohl günstiger kommen wenn ich sage das ich das erste mal ein Auto auf meinen Namen versichere!
Da ich den Führerschin schob über 3 Jahre habe komme ich bei den meisten Versicherungen mit 140% rein!!
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Was kommt eigentlich nach SF 1/2?? Kommt dann SF 1 oder SF 2?
Und wie lange sollte man warten bis man einen Wagen auf sich selber überschreiben lassen sollte?
Zitat:
Original geschrieben von gsiler
Ja dann wird es wohl günstiger kommen wenn ich sage das ich das erste mal ein Auto auf meinen Namen versichere!
Da ich den Führerschin schob über 3 Jahre habe komme ich bei den meisten Versicherungen mit 140% rein!!
Ja richtig, wenn du über 3 Jahre den Führerschein hast, dann bekommst du fast überall SF 1/2 = 140%, musst dann die Vorversicherung nicht angeben.
Zitat:
Original geschrieben von Domme
Ja richtig, wenn du über 3 Jahre den Führerschein hast, dann bekommst du fast überall SF 1/2 = 140%, musst dann die Vorversicherung nicht angeben.
Ja das ist nicht schlecht, dann bin ich nach einem Jahr dann wieder auf 100% !!!
Zitat:
Original geschrieben von Domme
Ja richtig, wenn du über 3 Jahre den Führerschein hast, dann bekommst du fast überall SF 1/2 = 140%, musst dann die Vorversicherung nicht angeben.
Falsch, wen man die Vorversicherung nicht angibt
ist und bleibt das Versicherungsbetrug !!
Zitat:
Und wie lange sollte man warten bis man einen Wagen auf sich selber überschreiben lassen sollte?
ich würde sagen frühestens 7 Jahre !
...
achja ziwschen Sf 1/2 und S klasse sind bei den meisten Versicherern 15 % unterschied ( Beitragssatz ) !!
Auszug
Achja hier mal ein Satz aus den Vr-bedingungen, vielleicht interessiert er ja auch den Kollegen Domme bevor er hier nochmehr... 🙂
(2)
Verschweigt der VN in der Kfz-Versicherung das bestehen einer Vorversicherung und muss der Vertrag nach Auskunft des Vorversicherers in die Schadenklassen S oder M eingestuft werden, so beträgt der Beitrag für das erste Versicherungsjahr das doppelte des Beitrags, der bei richtiger Einstufung hätte erhoben werden müssen. Insoweit werden die Rechte des Versicherers nach den §§ 16 bis 22 VVG ausgeschlossen.
Entsprechendes gilt bei unrichtigen Angaben zur Einstuffung bei Vetragsabschluss und bei Fahrzeugwechsel !
sollte mal nur so am rande erwähnt sein....
Du hast schon Recht, dass man das angeben muss. Ich habe das auf den allgemeinen Fall bezogen, wenn man 3 Jahre lang den FS hat.
Die Leute, die in die Schadenklasse S heruntergestuft werden, werden irgendwo registriert und jeder Versicherer hat dann dort Einsicht. Bin mir jetzt aber ncht sicher, ob das schon nach einem oder erst nach 2 Unfällen passiert.