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PKW Versicherung und Motorradvers. gleiche SF Klassen als Zweitfahrzeug?

Themenstarteram 6. Januar 2014 um 18:57

Hallo zusammen,

ich besetze ein PKW und ein Motorrad.

Das Auto u. Motorrad ist auf mich zugelassen.

Das Auto läuft z.Z. (Vers.-Jahr 2014) mit SF 24 =25% Beitragssatz.

Wie hoch wird das Motorrad als Zweitfahrzeug eingestuft?

Auch mit SF 24=25% ???

Eine Versicherung will mich mit ca. 70% einstufen, da die Prozente bereits beim PKW verbraucht sind... so dessen Auskunft.

Ist das so? Oder verarsche?

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13 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von justinmanu

Hallo zusammen,

ich besetze ein PKW und ein Motorrad.

Das Auto u. Motorrad ist auf mich zugelassen.

Das Auto läuft z.Z. (Vers.-Jahr 2014) mit SF 24 =25% Beitragssatz.

Wie hoch wird das Motorrad als Zweitfahrzeug eingestuft?

Auch mit SF 24=25% ???

Eine Versicherung will mich mit ca. 70% einstufen, da die Prozente bereits beim PKW verbraucht sind... so dessen Auskunft.

Ist das so? Oder verarsche?

Einstufung erfolgt in den meisten Fällen mit SF1/2 70 % (neue Rabattstaffel). Eine Sonder-Einstufung als Zweitwagen ist normal nicht möglich. SF24 schon gar nicht, es sei denn, es besteht ein SFR der für das Motorrad übernommen werden kann. Pro SFR kann nur EIN Fahrzeug versichert sein.

Moin,

 

Prozente sind Schall und Rauch, besonders nach dem in 2013 eingeführten Tarif.

 

Das KRAD hat eine andere SFR Staffel als der PKW.

 

Vergleiche die Beiträge, nicht die Prozente.

 

Früher war SF1 = 100% heute ist SF1 = 60%, trotzdem ist der Beitrag i.d.R. höher, weil der Grundbeitrag (früher SF1) angehoben wurde.

 

Beispiel:

früher SF1 100% = 1000,-

heute SF1  60% = 1200,- weil der Grundbeitrag auf 2000,- verdoppelt wurde.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

Prozente sind Schall und Rauch, besonders nach dem in 2013 eingeführten Tarif.

Das KRAD hat eine andere SFR Staffel als der PKW.

Vergleiche die Beiträge, nicht die Prozente.

Früher war SF1 = 100% heute ist SF1 = 60%, trotzdem ist der Beitrag i.d.R. höher, weil der Grundbeitrag (früher SF1) angehoben wurde.

Beispiel:

früher SF1 100% = 1000,-

heute SF1  60% = 1200,- weil der Grundbeitrag auf 2000,- verdoppelt wurde.

Stimmt, Prozemte unterscheiden sich. Da hab ich jetzt nicht Acht gegeben *schäm*

Besser wie SF1/2 oder SF1 wird das in diesem Fall aber nichts..

am 6. Januar 2014 um 19:17

Zitat:

Original geschrieben von audi-autob

Einstufung erfolgt in den meisten Fällen mit SF1/2 70 % (neue Rabattstaffel). Eine Sonder-Einstufung als Zweitwagen ist normal nicht möglich. SF24 schon gar nicht, es sei denn, es besteht ein SFR der für das Motorrad übernommen werden kann. Pro SFR kann nur EIN Fahrzeug versichert sein.

Eine neue Rabattstaffel gibt es nicht bei Motorrädern.

Die gilt nur für PKW.

Viele Versicherer haben bei Motorräder keine Zweitwagenregelung.

Es gibt aber einige, die es haben.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Zitat:

Original geschrieben von audi-autob

Einstufung erfolgt in den meisten Fällen mit SF1/2 70 % (neue Rabattstaffel). Eine Sonder-Einstufung als Zweitwagen ist normal nicht möglich. SF24 schon gar nicht, es sei denn, es besteht ein SFR der für das Motorrad übernommen werden kann. Pro SFR kann nur EIN Fahrzeug versichert sein.

Eine neue Rabattstaffel gibt es nicht bei Motorrädern.

Die gilt nur für PKW

Hab mich schon geschämt ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Zitat:

Original geschrieben von audi-autob

Einstufung erfolgt in den meisten Fällen mit SF1/2 70 % (neue Rabattstaffel). Eine Sonder-Einstufung als Zweitwagen ist normal nicht möglich. SF24 schon gar nicht, es sei denn, es besteht ein SFR der für das Motorrad übernommen werden kann. Pro SFR kann nur EIN Fahrzeug versichert sein.

Viele Versicherer haben bei Motorräder keine Zweitwagenregelung.

Es gibt aber einige, die es haben.

Sind dann aber auch meist nicht die günstigsten in diesem Bereich, wodurch sich das Ganze relativiert.

@all

 

Ich wollte jetzt nicht speziell auf die unterschiedlichen SFR Klassen eingehen, sondern damit eigentlich nur sagen, dass man keine %te vergleichen soll.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

@all

Ich wollte jetzt nicht speziell auf die unterschiedlichen SFR Klassen eingehen, sondern damit eigentlich nur sagen, dass man keine %te vergleichen soll.

Das stimmt

Themenstarteram 7. Januar 2014 um 7:43

Hallo zusammen,

Danke für eure Antworten.

Mein Fall:

Ich hatte vor vielen Jahren mein Motorrad über meine Frau versichert. Zu diesem Zeitpunkt hatte meine Frau kein Fahrzeug auf sich zugelassen bzw. versichert. So zu sagen als Rabattretter über die versicherungsfreien Jahre.

Dann hat sie ein PkW auf sich zugelassen und versichert.

An das Motorrad hatte keiner von uns gedacht. Also lief die Versicherung mit den vor Jahren angefangenen SF Klassen so weiter.

Jetzt hab ich das Motorrad auf mich zugelassen, weil ich dachte ich fahre mit meiner SF Klasse günstiger.

Nun ja.

Da ist wohl in den letzten Jahren einiges falsch gelaufen, wenn ich das so richtig sehe. Oder?

Was wäre gewesen, wenn in der Zeit der zu niedrig eingestuften SF -Klasse, ein Schaden passiert wäre. Personenschaden oder ein anderes Fahrzeug wäre zu Schaden gekommen?

Ich denke mal: es wäre teuer gewurden.

am 7. Januar 2014 um 8:11

Welche zu niedrigen SF?

Ich kapier nicht, was du meinst?

Also ich habe PKW und Motorrad die gleiche SFR. Motorrad ist eine Sondereinstufung da nur ich es fahre. Früher lief Moped auf Frau, die hat die SFR dann auf PKW genommen, und ich das Moped als "Zweitfahrzeug" versichert. Alles gut!!

LEjockel

Themenstarteram 8. Januar 2014 um 13:21

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Welche zu niedrigen SF?

Ich kapier nicht, was du meinst?

Hallo,

1. Alt (2013): Versicherung des Motorrades (SF10) über meine Frau mit bereits versicherten PKW (SF 17).

2. Neu (2014): Versicherung des Motorrades (SF 1/2) über mich mit bereits versicherten PKW (SF23)

Da ist doch bei Pos.1 an sich was falsch gelaufen?

Das Motorrad ist nicht mit SF 1/2 sondern mit der SF Klasse vom Auto versichert gewesen, obwohl die SF- Klasse durch den PKW verbraucht wurden.

Meine Frage daher: Was wäre in der Zeit von Pos.1 gewesen bei einem Schadensfall?

Besser? Ist ein bisschen Undurchsichtig.

 

Ganz einfach: Der Schaden wäre reguliert worden und die Versicherung hochgestuft. Vielleicht wäre dann aufgefallen, dass in der Vergangenheit eine vermeintlich (Das denkst Du Dir ja nur, oder hat die Versicherung das so gesagt?) falsche Einstufung vorlag. Aber das ist dann das Problem der Versicherung.

 

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