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Servicevertrag Sinnvoll, oder nicht?

Themenstarteram 3. Dezember 2006 um 10:22

Aus gegebenem Anlass, beschäftigt mich die Frage, wie sinnvoll ein Servicevertrag ist.

Die Suche, hat mir jedenfallst nich die erhoffte Hilfe gebracht.

Meine Fragen:

1. Hat jemand schon Erfahrungen damit gesammelt?

2. Kann mann einen Vertrag der 2 Jahre Läuft, einfach nochmal verlängern?

3. Wie sieht es aus, wenn mann vor Ablauf des Vertrages, das Auto Verkauft oder Schrottet?

4. Kosten Nutzen verhältniss?

5. Gibt es Ausschlüsse von Leistungen (vor allem, nach Ablauf der Garantiezeit) ?

6. Beinhaltet der Vertrag auch Verschleissteile?

So mal sehen, was sich da zusammentragen lässt.

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21 Antworten

Re: Servicevertrag Sinnvoll, oder nicht?

 

Zitat:

Original geschrieben von teddy7500

6. Beinhaltet der Vertrag auch Verschleissteile?

Der Servicevertrag beinhaltet ausschließlich Service und Verschleißteile (außer Reifen).

Zitat:

Original geschrieben von teddy7500

5. Gibt es Ausschlüsse von Leistungen (vor allem, nach Ablauf der Garantiezeit) ?

Der Servicevertrag hat absolut nichts mit der Gewährleistung, Garantie oder dem Servicevertrag Garantie zu tun.

Themenstarteram 3. Dezember 2006 um 18:25

Ich habe mir die AGB dazu mal durchgelesen. Wenn ich das richtig deute, darf ich keine Reparaturen von einer anderen Werkstatt druchführen lassen, nur von DC.

Das ist schon ein Hammer.

Zitat:

Original geschrieben von teddy7500

Ich habe mir die AGB dazu mal durchgelesen. Wenn ich das richtig deute, darf ich keine Reparaturen von einer anderen Werkstatt druchführen lassen, nur von DC.

Das ist schon ein Hammer.

Warum auch? :confused:

Alle Verschleißreparaturen und Inspektionen sind durch den Vertrag abgedeckt und kosten keinen cent extra. ;)

Themenstarteram 4. Dezember 2006 um 12:39

Warum wohl. Ist doch klar, wenn ich einen Unfall habe, möchte ich nicht gezwungen sein bei DC reparieren lassen zu müssen.

am 4. Dezember 2006 um 13:25

und was kostet dieser service vertrag?

Themenstarteram 4. Dezember 2006 um 18:14

Guckst du hier http://www.mercedes-benz.de/.../service-vertrag.html

Da kannst du dir das Individuell ausrechnen.

am 9. Dezember 2006 um 10:34

service

 

Hallo

also um es klar zu stellen

Service Vertrag umfasst:

Alle Reparaturen die im Rahmen von Verschleiss oder regulärem Service anfallen (auch öl nachfüllen wischer wechseln etc) ausgenommen Reifen und Spur einstellen

Desweiteren ist der Servicevertrag als Garantie erweiterung zu sehen denn nach 2 Jahren Garantie wird alles erdenkliche was nur kaputt gehen kann voll ersetzt!!!

Preis: Bsp B200 CDI 15000 Km 48 monate 39.77€

Also ich verkaufe den SV super gerne und mit reinem Gewissen da es für den Kunden nur Vorteile bringt monatliche berechnenbare Kosten Garantie während Laufzeit etc

 

ach ja is jeder zeit auflösbar (für den fall Totalschaden etc)

und Übertragbar da Vertrag auf Auto ausgestellt

wenns noch Fragen gibt....

Re: service

 

Zitat:

Original geschrieben von falcon1984

Desweiteren ist der Servicevertrag als Garantie erweiterung zu sehen denn nach 2 Jahren Garantie wird alles erdenkliche was nur kaputt gehen kann voll ersetzt!!!

Nein, ist er nicht.

Die Garantieerweiterung ist der sogenannte "Service Vertrag Garantie" und ist nicht im "Service Vertrag" inbegriffen - diese beiden Verträge können getrennt (oder auch zusammen) abgeschlossen werden!

am 9. Dezember 2006 um 12:15

Re: Re: service

 

Zitat:

Original geschrieben von boborola

Nein, ist er nicht.

Die Garantieerweiterung ist der sogenannte "Service Vertrag Garantie" und ist nicht im "Service Vertrag" inbegriffen - diese beiden Verträge können getrennt (oder auch zusammen) abgeschlossen werden!

Dies kann sein arbeite hier in Luxembourg möglich dass der Deutsche SV sich unterscheidet

ServiceVertrag + Garantie

 

Hi,

ich möchte das mal richtig stellen ;-)

Der ServiceVertrag beinhaltet alle Wartungen und Verschleissreparaturen ohne Räder/Reifen etc...

Weiterhin sind alle unvorhersehbaren Reparaturen enthalten, also die in den ersten beiden Jahren durch Herstellergarantie abgedeckten Reparaturen. Der ServiceVertrag beinhaltet also alles!!!! Ab dem ersten Monat bis zu 5 Jahre.

Der ServiceVertrag Garantie ist eine Garantieverlängerung.

Alle elektrischen und mechanischen Bauteile sind abgedeckt. Ab dem 25. Monat!!! Keine Wartung, kein Verschleiß.

Dies deckt der ServiceVertrag über seine Laufzeit schon ab.

Es macht also keinen Sinn, beide Verträge parallel abzuschließen.

Es macht Sinn, den ServiceVertrag Garantie im Anschluss an den ServiceVertrag abzuschließen, um die unvorhersehbaren Reparaturen - also kl. Garantiereparaturen - weiterhin abzudecken.

Die Prämien sind m.E. echt günstig und stehen im Vergleich - sieh mal bei Ford vorbei ;-) - sehr gut da.

PS: unter www.mercedes-benz.de im Bereich PKW / Service könnt Ihr euch mal die Kundenbroschüren und Vertragsbedingungen ansehen - liegt alles oofen rum!

Grüße aus Berlin

Re: ServiceVertrag + Garantie

 

Zitat:

Original geschrieben von MikMo

PS: unter www.mercedes-benz.de im Bereich PKW / Service könnt Ihr euch mal die Kundenbroschüren und Vertragsbedingungen ansehen - liegt alles oofen rum!

Da haben die wohl etwas geändert an den Bedingungen - leider finde ich aber auf den ersten Blick auf der Website nur die Kurzübersicht. Die genauen AGB muß man sich einmal anschauen.

Mitte 2004 war definitiv nur die Wartung eingeschlossen, d.h. nach 3 Jahren zahlt man seinen Getriebeschaden selbst.

Es scheint sich da etwas geändert zu haben - das wäre ja schon gut so... ;)

Themenstarteram 13. Dezember 2006 um 17:35

Die AGB´s gibts dort auch. Sind aber leider etwas schwammig vormuliert.

Zitat:

Original geschrieben von teddy7500

Die AGB´s gibts dort auch. Sind aber leider etwas schwammig vormuliert.

Hm - so schwammig finde ich das garnicht.

Da steht unter §4 Serviceumfang:

1. Wartung

2. Verschleireparaturen

3. Abschleppleistungen

Das war's.

 

Und bei einem Motorschaden wird man dann vor Gericht streiten, ob das "Verschleiß" ist oder nicht... ;)

Die Antwort kennt man aber eigentlich...

Themenstarteram 13. Dezember 2006 um 20:32

Zitat:

Original geschrieben von boborola

 

Und bei einem Motorschaden wird man dann vor Gericht streiten, ob das "Verschleiß" ist oder nicht... ;)

Die Antwort kennt man aber eigentlich...

Das war das, was ich mit schwammig meinte. Es muss dann durch ein Gericht geklärt werden, ob es dazu gehört oder nicht.

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