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Serviceintervall

Mercedes
Themenstarteram 15. Januar 2015 um 13:11

Mein Wagen meldet A1 Inspektion.

Mal eine Frage. Wie lange kann ich überziehen.

An Tagen bzw. Km ohne Probleme mit MB wegen der Kulanz bzw. Garantie zu bekommen.

Danke für die Antworten.

Beste Antwort im Thema

Soo.. erst mal Danke für die Korrektur meiner Aussage. Ich lass mich gern eines Besseren belehren wenn ich falsch liege ;)

Ich war gestern mit einem Freund bei MB um seinen Wagen abzuholen, und da hab ich dann natürlich mal nachgehakt.

Es verhält sich wohl folgendermaßen:

Sollte eine Garantie, egal ob JS oder MB100/80, bestehen, ist es wie in den Garantiebedingungen festgehalten, dass man 1 Monat und 1000km überziehen darf ohne Probleme zu bekommen und der Zyklus verschiebt sich tatsächlich um diesen einen Monat nach hinten.

Sollte keinerlei Garantien mehr bestehen kann man den KD bis zu 3 Monate und 3000km überziehen, ohne das Mobilo (Mobilitätsgarantie) verfällt und der Zyklus verschiebt sich um 3 Monate nach hinten.

So könnte man, wollte man es denn, den Zyklus tatsächlich irgendwann überlaufen sofern man den Wagen solange hält.

Ich für meinen Teil werde meine KDe ganz normal weiter im Zeitrahmen vornehmen lassen. Dass kann ja jeder für sich entscheiden.

17 weitere Antworten
17 Antworten

Ohne Gewähr:

1.000 km bzw. ein Monat bilde ich mir ein gelesen zu haben

Zitat:

@WA999 schrieb am 15. Januar 2015 um 14:23:11 Uhr:

Ohne Gewähr:

1.000 km bzw. ein Monat bilde ich mir ein gelesen zu haben

Bei mir ist es auch bald soweit und hatte genau aus dem Grund angerufen und der Serviceberater meinte 1000km oder 1 Monat.

Zitat:

@Jorgo100 schrieb am 15. Januar 2015 um 14:39:54 Uhr:

Zitat:

@WA999 schrieb am 15. Januar 2015 um 14:23:11 Uhr:

Ohne Gewähr:

1.000 km bzw. ein Monat bilde ich mir ein gelesen zu haben

Bei mir ist es auch bald soweit und hatte genau aus dem Grund angerufen und der Serviceberater meinte 1000km oder 1 Monat.

Genau das Gleiche hat mir mein Serviceberater auch gesagt! Ich hatte mal während der 2 Jahresgarantie gefragt da ich die Km noch nicht erreicht hatte, jedoch die Zeit abgelaufen war.

Er sagte mir, dass es diese "ungeschriebenen Grenzen" gebe ohne dass Garantie- / Kulanzansprüche des Herstellers entfallen würden.

Trotzdem: ohne Gewähr..

Ich nutze diesen Spielraum auch aus...

Was macht man da eigentlich bei einem nur 8 Monate angemeldeten Cabrio? Zeigt es da im Frühjahr den Service schon mit überzogenem Termin auf oder wie stellt sich MB dazu? Hatte das jemand mit einem im Winter erstzugelassenen Auto?

Zitat:

@aku06 schrieb am 15. Januar 2015 um 21:36:40 Uhr:

Was macht man da eigentlich bei einem nur 8 Monate angemeldeten Cabrio? Zeigt es da im Frühjahr den Service schon mit überzogenem Termin auf oder wie stellt sich MB dazu? Hatte das jemand mit einem im Winter erstzugelassenen Auto?

Ja. Alle 12 Monate muss man zum Service. Auch wenn du nur 1km gefahren bist.

Zitat:

@Bruno_Pasalaki schrieb am 15. Januar 2015 um 22:41:33 Uhr:

Zitat:

@aku06 schrieb am 15. Januar 2015 um 21:36:40 Uhr:

Was macht man da eigentlich bei einem nur 8 Monate angemeldeten Cabrio? Zeigt es da im Frühjahr den Service schon mit überzogenem Termin auf oder wie stellt sich MB dazu? Hatte das jemand mit einem im Winter erstzugelassenen Auto?

Ja. Alle 12 Monate muss man zum Service. Auch wenn du nur 1km gefahren bist.

Das heißt übersetzt, ein im Winter abgemeldetes Auto kann nicht zum Service, sobald es wieder zugelassen ist, sondern muss per Kurzzeitkennzeichen oder Autotransporter dahin? Sonst Garantieverlust?

Wenn das so stimmt: Wem wäre das wohl bewusst und wer von euch hat daran nie gedacht und erfährt das im Garantiefall?

Zitat:

@aku06 schrieb am 15. Januar 2015 um 22:56:12 Uhr:

Zitat:

@Bruno_Pasalaki schrieb am 15. Januar 2015 um 22:41:33 Uhr:

 

Ja. Alle 12 Monate muss man zum Service. Auch wenn du nur 1km gefahren bist.

Das heißt übersetzt, ein im Winter abgemeldetes Auto kann nicht zum Service, sobald es wieder zugelassen ist, sondern muss per Kurzzeitkennzeichen oder Autotransporter dahin? Sonst Garantieverlust?

Wenn das so stimmt: Wem wäre das wohl bewusst und wer von euch hat daran nie gedacht und erfährt das im Garantiefall?

Hab kein Saisonkennzeichen aber ist das nicht ein etwas akademischer Fall, hoffe ich? Zumindest würde ich mir in diesem Fall dann wünschen, dass man sich mit der NL einigen kann und man seinen ersten Service dann auf den Saisonbeginn verlegen kann. Bei allen folgenden Services würden es dann ja automatisch wieder passen.

Hallo und guten Abend

Als ich meinen Wagen im Oktober als JS übernommen habe sprach der Verkäufer von 90 Tagen die überzogen werden dürften, sofern die 25.000 Km noch nicht erreicht sind. Kann das jemand bestätigen?

Selbst wenn das hier jemand bestätigen kann, würde ich es mir schriftlich geben lassen bei MB oder vor Ort persönlich nachfragen, weil auch Telefon oft viel Mist erzählt wird.

Ich finde ,das es absoluter blödsinn ist, einmal im Jahr oder 25.000 KM Öelwechsel ,wenn man nur ca. 12.000 km im Jahr fährt. Bei den Modellen vorher ,waren die Intervale 15.000 oder alle zwei Jahre.

Ich mußte im letzten Jahr ,bei 40.000 Km Getriebeoel wechseln lassen ,da es jetzt so vorgeschrieben ist.

Das hat MB beim CLK ,bei gleichem Getriebe ( Automatik ) nie vorgeschrieben.

Gleiches Problem!

Im vergangenen Januar gekauft mit neuer Inspektion, aber erst im März angemeldet von 3 - 10.

Nun kann ich erst im März Inspektion durchführen mit 5000 km Laufleistung.

Würde bedeuten, dass es keine Kulanz und Rostgarantie gibt, da 50 Tage zu spät in die Inspektion.

Klar gibt es gewisse spannen bei der Inspektion. ABER....viele die schonmal was grösseres hatten haben hier auch schon berichtet dass sich Daimler auch ganz schön blöd anstellen kann, selbst wenn nur ne Woche überzogen wurde.

Problem 2: Auto wird geholt..2 Jahre Garantie bzw JS Garantie. Das bedeutet dass unter Umständen die Garantie abgelaufen ist bevor der Wagen dann zum 2. Service geht. Kommt da was....ist Mercedes schön raus. Es empfiehlt sich daher da genau drauf zu achten....gerade wenns um die überzogenen Tage geht! Denn selbst wenn man die Neuwagengarantie verlängert...muss man sich drüber im Klaren sein, dass eine Anschlussgarantie beiweitem nicht das abdeckt wie die NW Garantie.

Das mit dem Jährlichen Service....naja...wurde hier im Forum schon soviel zu gesagt....da erübrigt sich jeder Kommentar. Ist meines erachtens Abzocke. Punkt.

Ab welcher Überschreitung, zeitlich wie auch laufleistungsbezogen, Garantieansprüche verfallen ist klar in §4a der

Garantiebedingungen

festgehalten. JS entspricht der MB 100.

Kulanz ist sowieso eine Sache auf die man in den seltensten Fällen Anspruch hat, da sie freiwillig und abhängig von Händler und MB ist, und das kann schon bei einem schlechten Tag eines :) hinfällig sein.

Auch wenn jemand eine mündliche Zusage über eine 90 Tage Frist bekommen hat, so würde eine garantiebezogene Bearbeitungsstelle im Falle eines (Garantie-) Falles die deutliche Überziehung als Gegenargument hernehmen und diese möglicherweise verweigern.

Auch bringt der Gedanke die KD Intervalle durch die monatliche Verzögerung jeweils um 1 Monat (oder gar 3Mon.) nach hinten zu verschieben, um irgendwann den Zyklus zu überlaufen, nichts, da der Intervallzeitpunkt wieder auf den ursprünglich nächsten Standardtermin gesetzt wird.

am 20. Januar 2015 um 7:54

Das eine Inspektion alle 12 Monate fällig ist unabhängig von der Laufleistung ist sicherlich fraglich.

Aber den Ölwechsel alle 12 Monate habe ich bisher bei allen meinen Wagen machen lassen. Kostet nicht die Welt und der Wagen dankt es einem auf lange Sicht!

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