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Audi S8 D4/4H
Themenstarteram 2. Januar 2021 um 15:56

Hallo liebe Gemeinde,

zu erst wünsche ich euch ein frohes neues Jahr und viel Gesundheit sowie allzeit gute Fahrt.

 

Wie ihr aus meinem Betreff entnehmen könnt habe ich mehrere Fragen.

 

Fahrzeug: S8 +; aktueller km 86400; bj 09/2017

 

1. Ich habe zu den Serviceintervallen nichts gefunden. Könnt ihr mir sagen wie diese sind?

 

2. was beinhaltet der kleine und der große Service?

 

3. Ich habe bei 84.200 km von Audi Wiesbaden bei der Übergabe Ende November den großen Service bekommen laut Aussage. Entsprechend wurde das Öl nachgefüllt. Ich habe nun knapp 2.000 km runter und der Ölstand ist bei ca 70%. Ist das normal?

 

Lg Eddy

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39 Antworten
Themenstarteram 6. Juni 2021 um 9:12

Zitat:

@2Ghost schrieb am 6. Juni 2021 um 11:11:40 Uhr:

Wenn es sich um eine Verlängerung der Audi Neuwagengarantie geht diese mit folgenden Ausnahmen (siehe XIII der Bedingungen) an den Neubesitzer über:

https://garantie.vwfs.de/.../?...

Nicht abrufbar..

 

Edit: hat geklappt

 

Die Ausnahmen treffen auf mich nicht zu. Bin privat Person und Auto ist in nrw.

Zitat:

@2Ghost [url=https://www.motor-talk.de/.../...rauch-serviceinhalt-t7012473.html?...]

Warum die Garantie bei Audi auf "inaktiv" steht hast Du nicht gefragt?

Themenstarteram 6. Juni 2021 um 9:31

Doch, natürlich. Der Verkäufer hat mir gesagt, das Audi die Garantie als „inaktiv“ gesetzt hat. Er war mir keine große Hilfe.

 

Ich weiß nicht, ob ich jetzt zum Anwalt muss. Alles ein bisschen kurios.

 

Der Hintergrund, das wahrscheinlich der Motor gewechselt werden muss und das ein paar Euros kostet. (Aussage Serviceberater Audi Partner)

 

Lg

Dann würde ich das erstmal mit Audi klären (Kundenbetreuung oder Händler).

Themenstarteram 6. Juni 2021 um 12:52

Werde ich dann wohl machen müssen

am 10. Juni 2021 um 9:35

Zitat:

@Eddy6969 schrieb am 6. Juni 2021 um 11:31:47 Uhr:

Doch, natürlich. Der Verkäufer hat mir gesagt, das Audi die Garantie als „inaktiv“ gesetzt hat. Er war mir keine große Hilfe.

Ich weiß nicht, ob ich jetzt zum Anwalt muss. Alles ein bisschen kurios.

Der Hintergrund, das wahrscheinlich der Motor gewechselt werden muss und das ein paar Euros kostet. (Aussage Serviceberater Audi Partner)

Lg

Aus mehrfacher persönlicher Erfahrung, vertraue nicht auf alles, was der/die Verkäufer/Berater vor Ort dir erzählen.

Mir wurden auch Dinge versprochen und nichts eingehalten. Aber zur Garantie ist nicht plausibel, dass diese an die Person gebunden sein soll. Eine Garantie ist stets ans Produkt gebunden und nicht an eine gewisse Person.

Konkrete Dinge fahrzeugspezifische Angelegenheiten würde ich immer mit dem Hersteller klären. Dieser ist auch für die Abwicklung der Garantieleistung verantwortlich.

Mal ein Beispiel, das die Bindung der Garantie nicht an eine Person gebunden sein kann. Ich gehe in den Elektromarkt und kaufe ein Radio, bezahle es in bar und bekomme einen Kassenbon, der als Nachweis (Beginn Garantielaufzeit) gilt. Dieses Radio verschenke ich samt Kassenbon. Das Radio geht nach 3 Monaten kaputt und der/die Beschenkte geht mit dem Radio samt Kassenbon in den Elektromarkt und macht Ansprüche geltend oder direkt dem Hersteller gegenüber. In beiden Fällen ist es völlig egal welche Person handelt.

Und wenn man ein Fahrzeug mit Garantie an einen Wald- und Wiesenhändler, dann wird der Hersteller keine Kenntnis erhalten, dass der vorherige Besitzer das Fahrzeug verkauft hat. Der Käufer des Fahrzeugs vom Wald- und Wiesenhändler wird demnach auch die Garantie bekommen bzw. übernimmt diese einfach.

Aus den AGB

Neuwagengarantie der AUDI AG

...

2. Die zweijährige Laufzeit der Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs durch

die AUDI AG bzw. durch einen von der AUDI AG autorisierten Partner an den Erstkäufer ....

Richtig: sie beginnt ab Übergabe an den Erstkäufer. Wann denn sonst? Enden tut sie da deswegen aber noch lange nicht.

am 10. Juni 2021 um 14:36

Zitat:

@micha204 schrieb am 10. Juni 2021 um 16:22:05 Uhr:

Richtig: sie beginnt ab Übergabe an den Erstkäufer. Wann denn sonst? Enden tut sie da deswegen aber noch lange nicht.

Genau so sieht es aus. Bei VW steht übrigens der gleiche Passus 1 zu 1 in den AGB.

Alles andere wäre auch unlogisch. Wenn sich nämlich Opa Horst mit 85 Jahren nochmal einen Neuwagen gönnt, 3 Wochen später verstirbt, dann stirbt ja die Garantie nicht mit ihm...

Ihr kennt Euch aber aus.

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