Service Vertrag
Hatte heute ein interessantes Gespräch mit einem Mitarbeiter aus dem Hause DC bzgl. dem Service Vertrag.
Würde der Motor oder das getriebe kaputt gehen, wäre dieser nicht im Service Umfang enthalten, da es sich hierbei nicht um Verschleiß Teile handelt. Um einen solchen Fall abzudecken, müsste man den "Service Vertrag Garantie" ab dem dritten Jahr abschliessen, da die ersten zwei Jahre die MB Gewährleistung greift.
Dieser liegt preislich bei meinem B180CDI bei 169 Euro für das dritte Jahr. Schliesst man den gleich für das 3. und 4. Jahr ab, wären es 299 Euro. Jedes weitere Jahr (5. - 10.) liegt dann konstant bei 269 Euro, sofern es keine Preiserhöhungen gibt. Verkauft man das Fahrzeug, wird der Service Vertrag mit dem Fahrzeug abgegeben, da dieser an das Auto gebunden ist. Will man das Auto privat verkaufen, ist das eine zusätzliche Garantie für den zukünftigen Besitzer.
Ansonsten sind im Service Vertrag alle Verschleiß Teile, also auch Wischerblätter enthalten.
Was haltet Ihr von dem Service Vertrag oder dem Service Vertrag Garantie?
15 Antworten
Hallo,
hast Du die AGB's gelesen? Auf der Internetseite wird von DC immer wieder darauf verwiesen, zu finden sind sie aber nur für den Service - Vertrag (nicht für den Service-Vertrag Garantie). Die AGB's für die Garantie gibt's dann beim Freundlichen.
Ich habe mir beide Varianten durchgerechnet und bin zu dem Ergebnis gekommen, den Service Vertrag Garantie zu nehmen.
- Ich werde ca 20.000 KM p.a. fahren. Monatlich sind das 65,49 EUR bei einer Laufzeit von 5 Jahren ( so lange möchte ich den 200 CDI fahren). Ergibt in 5 Jahren die stolze Summe von 3929,40 EUR. Wenn ich mir die Kosten ansehe, die unser Sportcoupe in den 3 Jahren seiner bisherigen Existenz verursacht hat ( ist ein 2 Ltr. Benziner, aber dafür auch C-Klasse ), lohnt sich der Vertrag für mich nicht.
Da DC seiner Kundschaft sicher nichts schenken möchte, sondern immer verdienen will, sieht der Service-Vertrag m.E. zunächst gut aus, ist jedoch wahrscheinlich nur bei einer bestimmten Kilometer- / Laufzeitkombination eine wirklich günstige Alternative.
- Beim Servicevertrag Garantie sehe ich das aus Erfahrung etwas anders: Mein letzter Wagen (Passat) hat nach 40.000 KM ( 4 Wochen nach Garantieende ) mit Ausfall des Turboladers seinen Geist aufgegeben: 1.500 Euro waren fällig. Habe jetzt ja auch wieder einen Turbo unter der Haube. Geht der hops, sind die 568 EUR bis zum Ende des 5ten Jahres gut angelegt.
Das "rundum Sorglospaket" würde mich für 5 Jahre knapp 4.500 Euro kosten. Da ich auf die Qualitätsverbesserung von DC vertraue ( habe schließlich keine E-Klasse gekauft ), lege ich einen Teil des Geldes doch für den nächsten (B* ?) zurück.
Ich habe mich für den Service-Vertrag entschieden, weil meine B-Klasse Automatikgetriebe hat. Folglich ist mit einem höheren Bremsenverschleiss zu rechnen, die Bremsbeläge wären mit dem Service-Vertrag abgegolten und daher für Autotronic-Fahrer meiner Meinung nach lohnenswert.
@ funok
Da hat dir der Freundliche aber was Falsches erzählt.
Der Service-Vertrag beinhaltet grundsätzlich alles, im Prinzip sämtliche Kosten die beim Betreten einer Mb - Werkstatt anfallen.
Wartungsarbeiten und jegliche Art von Reparaturen.
Ausgenommen sind hier nur:
Reifen
sowie
Öl nachfüllen zwischen zwei Service-Intervallen.
Logischer Weise auch Unfallschäden, Sachbeschädigungen etc., das ist klar.
Es ist im Prinzip eine Vollgarantie incl. aller Wartungskosten.
Ob sich das lohnt, hängt sicher viel auch von der Kilometerleistung und den daraus resultierenden Kosten ab.
Man kann ihn sicherlich als eine Art Rundum-Sorglos-Paket betrachten.
Interessant ist auch, daß man nach Ablauf dieses Service-Vertrages auf den Service-Vertrag - Garantie wechseln kann.
gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von frank-vie
Es ist im Prinzip eine Vollgarantie incl. aller Wartungskosten.
Das ist meines Wissens nach nur die Service Vetrag
undService Vertrag Garantie! Aber nur mit dem Service Vertrag hast Du keine Vollgarantie.
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Zitat:
Original geschrieben von frank-vie
@ funok
Es ist im Prinzip eine Vollgarantie incl. aller Wartungskosten.
@ frank-vie
Hallo,
ich finde, Du hast eine falsche Interpretation der AGB's:
§4 "Serviceumfang" enthält ausdrücklich den Begriff Verschleißreparatur. D.h. es ist nur enthalten, was dem Verschleiß unterliegt, wie z.B. Bremsen, Bremsbelege oder die Kupplung. Ein Getriebe oder ein Turbolader sind keine Verschleißteile und somit nicht enthalten.
Zitat:
Original geschrieben von frank-vie
@ funok
Logischer Weise auch Unfallschäden, Sachbeschädigungen etc., das ist klar.
§5 enthält Ausschlüsse im Leistungsumfang. Unter Punkt 1 z.B.
Gewalt- oder Unfallschäden.
Wollte die AGB's anhängen, geht aber nicht durch unsere Firewall. Deshalb für alle die sie lesen möchten:
http://www.mercedes-benz.de/.../service-vertrag.0002.html
Wenn ich mir die AGB's anschaue, wird es wohl wirklich so sein, dass ein Motor- oder Getriebeschaden nicht mit dem Service Vertrag abgedeckt wird. Im Service Vertrag Garantie (SVG) aber schon. Sollte in den ersten zwei Jahren etwas passieren, wird das DC vermutlich problemlos richten, bei Audi war das zumindest so. Im dritten Jahr wird es schwieriger, weil man da auf den good will, also der Kulanz hoffen muss. Daher werde ich im dritten Jahr den Garantie Vertrag abschliessen und evtl. den Service Vertrag kündigen, was nach zwei Jahren geht.
Egal wie, es wird immer ein dafür oder dagegen geben. Hat man keinen Service Vertrag und nur den Garantieschein und wird ein Verschleissteil während einer Inspektion getauscht, dann bleibt man auf sämtliche Kosten sitzen. Beispielsweise muss die Bremsscheibe und die Beläge getauscht werden, dann wird das schon recht teuer, vor allem beim B180CDI, der ja die grosse Bremsanlage drin hat. Geht hingegen ein Airbag kaputt, dann wird das durch den SVG abgedeckt. Angeblich hat der freundliche eine Liste mit den Teilen, die abgedeckt sind.
Im neuen Mercedesmagazin 04/2005 ist ein Bericht zum Service-Vertrag-Garantie unter der Überschrift
"Airbag für Reparaturkosten" abgedruckt
Zum Inhalt:
- Im Vertrag sind die Kosten für Löhne und Ersatzteile zu 100% abgedeckt
- Ab einer Laufleistung von 100.000 KM muß der Kunde einen Teil der
Materialkosten übernehmen.
- Vertragsabschluß innerhalb der ersten 24 Monate nach EZ für das dritte und vierte Jahr in einem möglich
danach besteht die Möglichkeit einer jährlichen Verlängerung
Einzige Bedingung ist jedoch:
- die Laufleistung des Wagens darf 200.000 KM nicht überschreiten oder
- der Wagen darf nicht älter als 10 Jahre sein
Der Vertrag soll besonders günstig sein, wenn er für das dritte und vierte Jahr zusammen abgeschlossen wird.
Da die Garantie an das Fzg. gebunden ist, geht sie beim Verkauf des Fzg. auf den neuen Halter über
(sofern es sich hierbei um eine private Nutzung handelt)
skysurfer5
§3
1. Ist eine wirtschaftliche Instandsetzung von Aggregaten nicht
gewährleistet, so wird DaimlerChrysler die Kosten für die
erforderlichen Tauschaggregate VOLL übernehmen
-----------------------------------------------------------------------
Es wird erst versucht zu reparieren(motor,getriebe )
und wenn das nichtmachbar ist , dann gibt es tausch Aggregat
------------------------------------------------------------------------
Ich bin der meinung das ich mit meinem Service vetrag gut fahre
motor ist doch ein aggregat...oder?????
Zitat:
Original geschrieben von bonaca
§3
1. Ist eine wirtschaftliche Instandsetzung von Aggregaten nicht
gewährleistet, so wird DaimlerChrysler die Kosten für die
erforderlichen Tauschaggregate VOLL übernehmen
-----------------------------------------------------------------------
Es wird erst versucht zu reparieren(motor,getriebe )
und wenn das nichtmachbar ist , dann gibt es tausch Aggregat
------------------------------------------------------------------------
Ich bin der meinung das ich mit meinem Service vetrag gut fahremotor ist doch ein aggregat...oder?????
Aus welchen Vertragsbedingungen ist denn der §3?
In den AGB's die im Internet zum Service Vertrag zu finden sind ist dieser Text in §3 nicht zu finden. Die Bedingungen werden wahrscheinlich in den Ländern unterschiedlich sein.
Hallo balu41 und bobby79de
Ich habs mir selber noch mal durchgelesen und hatte dann auch meine Zweifel.
Ein Anruf bei der Niederlassung selber brachte dann folgendes Ergebnis: (so wie ihr es schon sagtet)
Beim reinen Servicevertrag sind nur VERSCHLEISSPARATUREN abgedeckt.
Fliegt dir also im Extremfall nach 4 Jahren der Motor um die Ohren, wird man zwar mitleidig schauen, dir aber eine nette Rechnung präsentieren.
Die zweite Alternative wäre dann der Service-Vertrag - Garantie
der dann zwar diese Bereiche, aber NICHT die Verschleißreparaturen abdecken würde.
Die Kosten für diesen Service-Vertrag-Garantie belaufen sich für einen B200 auf:
3. Jahr 119,- €
jedes weitere Jahr: 269,-€
oder direkt 3. und 4. Jahr zusammen für 299,-€
und danach dann jedes weitere jahr die 269,-€
Ein Rundumsorglospaket wäre also tatsächlich nur die Kombination beider Verträge, die dann aber recht kostenintensiv wird.
"Etwas" enttäuscht über die Fehlinformation meines Vertragshändlers hatte ich dann dort Gesprächsbedarf.
Immerhin hat man sich 25000 mal entschuldigt "man häte das Kleingedruckte noch nicht so richtig gelesen gehabt etc"..............mir dann aber letztlich ein , wie ich denke , faires Angebot gemacht.
Ich behalte meinen Service-Vertrag und der Händler zahlt mir wegen seiner vorherigen Fehlinformation die Kosten fürs 3. und 4. Jahr Servicevertrag-Garantie.
Allen ein schönes Wochenende und gute Fahrt
Frank
@balu41
§3
ist aus meinem Service vertrag abgeschlossen Nov.2004
DCNL Berlin.
vertrags dauer 5 jahre und 75000km
Auch ich habe angerufen bei der NL und die sagten mir
der motor ist mittdrin(fals nicht mehr reparabel)
Scheinbar gibt es mehrere varianten
p.s.werde versuchen d,vertrag zu scannen!!!
es gibt naturlich auch Taxi varianten
Wenn man dann ab dem 4. Jahr den Garantie-Vertrag anschliesst, muss man sich dann darum streiten, was ein Verschleissteil ist und was nicht?
Zählt beispielsweise der Airbag als Verschleissteil, irgendwann muss der ja auch getauscht werden und in zwei Audi's hatte ich bereits jeweils einen defekten Fahrerairbag und Kosten von je 500 Euro.
Anscheinend sollen die NL genaue Listen mit Umfängen und Teilen haben, die unter die jeweiligen Verträge fallen.
[Ergänzung]
Ach so, man darf bei Abschluss eines Service Vertrages keine Änderung am Fahrzeug vornehmen. Versichert wird nur der Auslieferungs Zustand. Also Hände weg vom Chip Tuning. Wenn man eine Standheizung nachrüsten möchte sollte man vorher mit NL und Leasing Gesellschaft sprechen, damit es nicht zu Problemen im Fall der Fälle kommt 🙂
Zitat:
Original geschrieben von funok
Also Hände weg vom Chip Tuning. Wenn man eine Standheizung nachrüsten möchte sollte man vorher mit NL und Leasing Gesellschaft sprechen, damit es nicht zu Problemen im Fall der Fälle kommt 🙂
Das ist aber unabhängig vom Service Vertrag - bei einem Fahrzeug muß man immer der Eigentümer fragen bei Veränderungen, und dies ist bei Leasing die Leasing-Gesellschaft und nicht der Fahrzeughalter!
Zitat:
Original geschrieben von boborola
Das ist aber unabhängig vom Service Vertrag - bei einem Fahrzeug muß man immer der Eigentümer fragen bei Veränderungen, und dies ist bei Leasing die Leasing-Gesellschaft und nicht der Fahrzeughalter!
Stimmt. Aber wenn du finanzierst oder das Fahrzeug bar bezahlt hast, dann kannst du auch den Service Vertrag abschliessen. Mit Vertrags Abschluss bist du dann aber ebenfalls daran gehalten, dein Fahrzeug im originalen Auslieferungs-Zustand zu belassen, oder einen Umbau vorher schriftlich genehmigen zu lassen (z.B. Standheizungseinbau). Jeder Schaden am Fahrzeug muss, wie auch beim Leasing, an die DC Services GmbH gemeldet werden.