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seltsames Gebaren des RA

Hallo, Forum-Gemeinde,

Anfang des Jahres wurde ich schuldlos in einen Unfall verwickelt. Ich beauftragte einen Rechtsanwalt (Empfehlung des ADAC), die Sache mit der gegnerischen Versicherung (HUK) abzuwickeln. Hat bisher auch recht problemlos und zügig mit der Abwicklung geklappt; jetzt bekomme ich ein Schreiben des RA, daß seine angesetzten Kosten nicht in voller Höhe von der gegnerischen Versicherung anerkannt werden und will mir die aufdrücken. Dies widerspricht meinem Rechtsempfinden. Angeblich haben sich irgendwelche Abrechnungsmodalitäten zwischen den RA und den Versicherungen geändert seit Anfang 2004. Ich sehe dies nicht als mein Problem. Natürlich habe ich dummerweise keine Rechtsschutzversicherung.
Was meint ihr?

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52 Antworten

irgendwie seid ihr ganz schön empfindlich..
ich habe nur geschrieben was ich es erlebt habe ...

also lassen wir das thema....

Zitat:

Original geschrieben von kathrinmaria


ja genau das steht in der "in" liste der bravo.

 

Die Zielgruppe der Bravo Leser müßte so zwischen 10-14 Jahren angesiedelt sein.Bist Du Abonnent ?*lol*

...also lassen wir das Thema 😛

Gruß
capri

nein, leider bezahlen mir mami und papi nur das wendy abo ... ;-)

Auch wenn der Thread zum Schluß etwas in die OT-Ecke abgedriftet ist, möchte ich ihn nochmal nach oben holen.

Die Problematik besteht darin, daß seit 1.7.2004 die früher geltende "BRAGO" als Grundlage für die Gebührenberechnung durch das sog. "RVG" = Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgelöst wurde.

Nach der BRAGO hatten sich gewisse Abrechnungsgrundsätze herausgebildet, es gab die oben schon erwähnten Regulierungsabkommen und alles funktioniert. Dann kam das RVG und gewährte den Anwälten, deren Gebühren seit 1994 gleich geblieben waren, die längst fällig Anpassung der Honorare (Achtung, meine subjektive Meinung 😉)

Das wollten die Versicherer - sei es Haftpflicht- oder Rechtsschutz - nicht ohne weiteres mitmachen und versuchten und versuchen immer noch, niedrigere Honorar als eigentlich gesetzlich vorgesehen durchzudrücken, in dem massiv gekürzt wird.

Der Anwalt hat jetzt das Problem, das er keinen direkten Anspruch gegen den Versicherer hat, sondern nur gegen seinen Mandanten. Er muß also überlegen, ob er sich mit dem gekürzten Honorar zufrieden gibt (sollte er nicht - wehret den Anfängen...) oder aber die Sache seinem Mandanten gegenüber offen legt.

Ich handhabe es so, daß ich - wenn nicht die Korrespondenz mit dem Versicherer schon zum Erfolgt führt - den Mandanten, dessen Rechtsschutzversicherer mein Honorar kürzt, selber verklage. Aber natürlich nur nach vorheriger Absprache! Bisher habe alle Verfahren dazu geführt, daß das verlangte Honorar vomn Gericht bestätigt wurde, und der betroffene Versicherer gezahlt hat, weil er ja dem Versicherungsnehmer (also meinem Mandanten) dazu verpflichtet ist. Kosten für den Mandanten null, der Versicherer zahlt nun nicht nur das ursprünglich verlangte Honorar, sondern auch noch die Kosten des Folgeprozesses.

Natürlich ist das weder für den Anwalt noch für die Versicherung wirtschaftlich, sondern die Folge eines "Zähnefletschens", wer den nun bei der Gebührenberechnung Recht hat. Es sieht so aus, als würde die Versicherer diese Kräftemessen verlieren, weil die Anwälte nicht klein beigeben.

Ich will nicht verschweigen, daß es auch Anwälte gibt, die - bewußt oder unbewußt - falsch abrechnen. Da muß man sich natürlich zur Wehr setzen.

Gruß, Hagen

Zitat:

Original geschrieben von D5MÄN


Ich handhabe es so, daß ich - wenn nicht die Korrespondenz mit dem Versicherer schon zum Erfolgt führt - den Mandanten, dessen Rechtsschutzversicherer mein Honorar kürzt, selber verklage. Aber natürlich nur nach vorheriger Absprache! Bisher habe alle Verfahren dazu geführt, daß das verlangte Honorar vomn Gericht bestätigt wurde, und der betroffene Versicherer gezahlt hat, weil er ja dem Versicherungsnehmer (also meinem Mandanten) dazu verpflichtet ist.

Da frage ich mich jetzt nur, warum der Kollege, von dem der Threadersteller berichtete, dieses Verfahren nicht angewandt hat. Scheint sich wohl in der Branche noch nicht herumgesprochen zu haben.

....und wenn wir hier grad mal nen Vertreter der Branche hier haben:

Um wieviel Prozent sind seit 1994 Eure Kosten gestiegen (Papier/Benzin)? Wurde das nur aufgewogen durch die neue Regelung?

Wirklich mal interessehalber - ich kenn zwar die allgemeinen Sachen dazu aber das Detail würde mich mal interessieren.

Grüße
Schreddi

im durchschnitt sind die gebühren durch die RVG um etwa 22% gestiegen (nach aussagen der rechtschutzversicherer 😉 ) wieviel die kosten für den ra, keine ahnung...

aber, inwiefern gibt es denn konkrete probleme mit der honorarabrechnung? ist doch "ähnlch" wie früher mit der brago, es hat sich für standartfälle die "1,3" durchgesetzt, oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von talla


aber, inwiefern gibt es denn konkrete probleme mit der honorarabrechnung? ist doch "ähnlch" wie früher mit der brago, es hat sich für standartfälle die "1,3" durchgesetzt, oder nicht?

Im Prinzip ja, nach Auffassung der meisten Amtsgerichte und auch der Rechtsanwälte. Nach Auffassung der Rechtsschutzversicherer hat sich angeblich eine Mittelgebühr von 0,9 eingebürgert - reines Wunschdenken.

Kostensteigerung seit 1994 für mich etwas schwer nachzuvollziehen, da viele Faktoren (mehr Personal, größere Autos 😉 ) hereinspielen.

Aber allein schon beim Personal bleibt viel Geld auf der Strecke, unsere Damen haben jedenfalls nicht 10 Jahre auf Gehaltserhöhungen verzichtet. Wenn man nun bedenkt, daß wir mit einer Kostenquote von ca. 55 % Prozent arbeiten, davon etwa die Hälfte Löhne und Gehälter, dann wirkt sich das schon aus.

Gruß,Hagen

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