seltsames Gebaren des RA
Hallo, Forum-Gemeinde,
Anfang des Jahres wurde ich schuldlos in einen Unfall verwickelt. Ich beauftragte einen Rechtsanwalt (Empfehlung des ADAC), die Sache mit der gegnerischen Versicherung (HUK) abzuwickeln. Hat bisher auch recht problemlos und zügig mit der Abwicklung geklappt; jetzt bekomme ich ein Schreiben des RA, daß seine angesetzten Kosten nicht in voller Höhe von der gegnerischen Versicherung anerkannt werden und will mir die aufdrücken. Dies widerspricht meinem Rechtsempfinden. Angeblich haben sich irgendwelche Abrechnungsmodalitäten zwischen den RA und den Versicherungen geändert seit Anfang 2004. Ich sehe dies nicht als mein Problem. Natürlich habe ich dummerweise keine Rechtsschutzversicherung.
Was meint ihr?
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52 Antworten
Das Problem liegt weniger beim RA als bei der HUK.
Die HUK (und ein paar andere Versicherer mehr) versuchen die Kosten für Gutachter und RAe zu drücken.
Der Witz dabei:
Du mußt den RA bezahlen und anschließend die HUK auf die Restkosten verklagen.
Jep, schlecht...
Mal bei der gegnerischen Versicherung anrufen und fragen worum es eigentlich geht - vielleicht hilft das schon was.
Grüße
Schreddi
sicher das eine haftung von 100% des unfallgegeners vorliegt?
wurden alle grltend gemachten schäden in voller höhe bezahlt?
letztendlich steht dem anwalt nur das zu, was die gebührenordnung vorsieht. wenn die gegnerische versicherung alle kosten in voller höhe übernommen hat, übernimmt sie auch die gerechtfertigten kosten des anwaltes. oder wurde mit dem anwalt ein bestimmtes honorar vereinbart?
da scheint also noch irgendwas im busch zu sein...
Ein paar mehr Details zum angesprochenen Fall wären zur Beurteilung hilfreich.
Zitat:
Original geschrieben von talla
sicher das eine haftung von 100% des unfallgegeners vorliegt?
Ja, sicher. Die Sache war so eindeutig, daß hierüber kein Streit entstand.
wurden alle grltend gemachten schäden in voller höhe bezahlt?
Ja, und das sogar unerwartetermaßen relativ flott und ohne Gezicke.
letztendlich steht dem anwalt nur das zu, was die gebührenordnung vorsieht.
Das scheint der casus knacksus zu sein, die Gebührenordnung ist wohl seit einiger Zeit geändert und nicht mehr eindeutig. Aber ich bin Laie und weiß das nicht genau.
wenn die gegnerische versicherung alle kosten in voller höhe übernommen hat, übernimmt sie auch die gerechtfertigten kosten des anwaltes.
Über das Wort "gerechtfertigt" ist wohl der Streit entstanden.
oder wurde mit dem anwalt ein bestimmtes honorar vereinbart?
Keine Ahnung.
da scheint also noch irgendwas im busch zu sein...
Eigenartig - i.d.R. greift doch hier die Gebührenordnung Brago...
Mal kurz dazu - hat bei mir letztens gar auf den Cent gestimmt (Arbeitsrechtsstreit in Familie): Brago
--> hat dir dein Anwalt schon den konkreten Streitpunkt zwschen ihm und der Versicherung genannt?
Über normale Gebühren dürfte kein Streit entstehen, wenn er ein Guter ist.
Schon selbst bei gegnerischer Versicherung angerufen?
Grüße
Schreddi
Es ist so wie oben von mir aufgeführt.
Die BRAGO hilft aufgrund von Sondervereinbarungen nur eingeschränkt weiter.
Der RA kann Dir das näher erklären.
Die Brago greift net?
Hab doch letztens den Fall gehabt - aber okay, von einer Sondervereinbarung hatte ich nix gelesen.
In dem Fall Asche aufs Haupt 😉
Grüße
Schreddi
wie hoch war der streitwert? dann kann ich mal nachsehen, wie hoch die gebühren des anwaltess sein müssten. edit: ah, seh, grad, da hat ja jemand nen link zu nem gebühren rechner gestellt...
es ist richtig, dass sich die gebührenordnung geändert hat, ist aber schon länger her... ich vermute mal, der ra versucht ne höheren gebührensatz abzurechnen.
wenn es ein "normaler" unfall war, dann ist ein gebührensatz von 1,0 - 1,3 okay...wenn er jetz nun 1,5 verlangt, sagt die versicherung natürlich: nö, wir zahlen nur 1,3, weil mehr ist nicht gerechtfertigt.
Etwas ähnliches hat mal eine Zahnärztin mit mir probiert, nach dem Motto: Alles, was die PKV als ungerechtfertigt ablehnt, sollte ich privat zahlen ...
probieren kann man's ja mal
Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
Etwas ähnliches hat mal eine Zahnärztin mit mir probiert, nach dem Motto: Alles, was die PKV als ungerechtfertigt ablehnt, sollte ich privat zahlen ...
probieren kann man's ja mal
Ich denke du hast keine Krankenversicherung?
Die Differenzen können aber durchaus enstehen, da viele ( günstige ) Versicherungen Ihre Leistungen auf einen bestimmten Gebührensatz ( 2,3 ) beschränken und Ärzte ohne Begründung bis zum 3,5-fachen abrechnen können. Günstig ist nicht immer gut versichert.
Christo
Zur Erläuterung des Threadthemas:
Zwischen Versicherungswirtschaft und Anwaltschaft gibt es Vereinbarungen.
oT Thema Zahnärztin.
Bei Kassenpatienten besteht ein Vertrag zwischen GKV und Arzt, bei allen anderen (PKV und Unversicherte) ist entscheidend welcher Vertrag zwischen Arzt und Patient geschlossen wird.
Die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) kann dabei vereinbart werden muss aber nicht.
Es ist hier also Sache des Patienten darauf zu achten was vereinbart wird.
Der Erstattungsanspruch gegen eine evt. bestehende PKV hat also nichts mit der Arztvereinbarung zu tun.
Ein Privatversicherter sollte im Vorfeld darauf achten was seine Versicherung ihm erstattet.
Bei größeren Behandlungen und OPs sowie bei Zahnärzten empfiehlt es sich vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan einzuholen und den von seiner PKV auf Erstattungsfähigkeit überprüfen zu lassen.
Ripper beweist hier einmal mehr, dass er eigentlich nur provozieren will.
Typischer Beleg sind widersprüchliche Aussagen:
Mal hat er eine, mal hat er keine Krankenversicherung.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Zur Erläuterung des Threadthemas:
Zwischen Versicherungswirtschaft und Anwaltschaft gibt es Vereinbarungen.
so, welche denn?
es gibt die gebührenordnung, sonst nichts. und die gilt nicht nur zwischen anwalt und versicherung...
mag sein, dass einzelen versicherungen mit einzelenen anwälten verträge haben, das sind aber die ausnahmen...