seltsames Gebaren des RA
Hallo, Forum-Gemeinde,
Anfang des Jahres wurde ich schuldlos in einen Unfall verwickelt. Ich beauftragte einen Rechtsanwalt (Empfehlung des ADAC), die Sache mit der gegnerischen Versicherung (HUK) abzuwickeln. Hat bisher auch recht problemlos und zügig mit der Abwicklung geklappt; jetzt bekomme ich ein Schreiben des RA, daß seine angesetzten Kosten nicht in voller Höhe von der gegnerischen Versicherung anerkannt werden und will mir die aufdrücken. Dies widerspricht meinem Rechtsempfinden. Angeblich haben sich irgendwelche Abrechnungsmodalitäten zwischen den RA und den Versicherungen geändert seit Anfang 2004. Ich sehe dies nicht als mein Problem. Natürlich habe ich dummerweise keine Rechtsschutzversicherung.
Was meint ihr?
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52 Antworten
Zitat:
DAV-Abkommen zu Kfz-Haftpflichtschäden nicht mehr gültig
Aufgrund des ab 01.07.2004 geltenden RVG sind die Empfehlungen von DAV und GdV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) zur Abwicklung von Kfz-Haftpflichtschäden für nach dem 30.06.2004 erteilte Mandate zurückgezogen worden.Seit 1991 wurden Unfallschadenregulierungen aus Kfz-Unfällen außergerichtlich nach dem sog. DAV-Abkommen mit einer Reihe von Haftpflichtversicherern abgerechnet.
Unabhängig von den tatsächlich entstandenen Gebühren zahlte der Haftpflichtversicherer an den Rechtsanwalt einen Pauschalbetrag in Höhe von 15/10 des Erledigungswertes.
Durch das RVG ist die außergerichtliche Anwaltsvergütung neu geregelt und damit die Geschäftgrundlage für das Abkommen entfallen. Die Geschäftsgebühr liegt nunmehr gemäß Ziff. 2400 RVG-VV zwischen 0,5 und 2,5, wohingegen es keine Besprechungsgebühr mehr gibt.
Ob eine Gebührenpauschalierung in der Zukunft möglich ist und eine Folgeregelung mit den Kfz-Haftpflichtversicherern erfolgt, bleibt abzuwarten. Bis dahin ist die Vergütung für die außergerichtliche Unfallregulierung nach den Gebührentatbeständen des RVG zu berechnen.
Im Zusammenhang mit den berufsrechtlich bedenklichen Rationalisierungsabkommen der Rechtsschutzversicherer wird auf den Offenen Brief der BRAK hingewiesen, den Sie in unserer Rubrik Gebührenrecht abrufen können. Es besteht bei den Abkommen die Gefahr der Gebührenunterschreitung.
Fragen? 😉
Die Versicherungswirtschaft strebt auch in der Haftpflichtversicherung die keinesfalls unproblematisch zu betrachtende Direktregulierung an.
das heisst nur, das nach der alten gebührenordnung eben pauschal 15/10 abgerechnet wurden (eben bis 30.06.2004), damit es dahingehend keine streitereien gibt.
und nachdem dieses abkommen aufgehoben wurde, hat sich mittlerweile für die neue gebührenordnung der gebührensatz von 1,3 eingependelt...manche versicherer versuchen natürlich auch nur 1,0 zu zahlen...
aber eine neue abmachung gibt es bislang -noch- nicht.
talla,
wo bleiben denn Deine ursprünglichen Widersprüche ... 😉
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
talla,
wo bleiben denn Deine ursprünglichen Widersprüche ... 😉
nuja, was es mal gab, spielt ja keine rolle, weils niemanden weiterhilft....
es ist kein wiederspruch, wenn ich sage: es gibt (aktuell) keine abmachungen...
dann könnt man auch sagen: früher wurde mit naturalien gezahlt 😉
und vielleicht noch als ergänzung: die versicherer versuchen hie und da 1,0 abzurechnen, und die anwälte versuchen 1,5 durchzuboxen...
die PKV hatte ich von 1984 bis 1995
ich bin selbständig
also bald 10 Jahre nicht versichert
80.000 Euro gespart
meine Ausgaben für Ärzte und Medikamente belaufen sich auf < 500 Euro im jahr!
2009 ist mein Haus komplett bezahlt
noch Fragen?
Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
die PKV hatte ich von 1984 bis 1995
ich bin selbständig
also bald 10 Jahre nicht versichert
80.000 Euro gespart
meine Ausgaben für Ärzte und Medikamente belaufen sich auf < 500 Euro im jahr!
2009 ist mein Haus komplett bezahlt
noch Fragen?
...und 2010 wirst Du schwer krank (was ich Dir nicht wünsche!), und dann gibtst Du entweder den Löffel ab oder doch lieber das gesparte Geld und das Haus.......
Gruß, Jens
Nein, aber eine Anmerkung:
Es interessiert niemanden 10mal, wann dein Haus abbezahlt ist *lol*
...ganz abgesehen von der Tatsache, dass es das womöglich nicht sein wird falls dir (was ich nicht wünsche!) doch mal was schlimmeres geschieht.
Grüße
Schreddi
PS: Hattest du auch nicht irgendwann mal geschrieben das Haus wäre schon dein? Oh Mann....
Du magst selbstständig sein,
Kaufmann eher weniger.
1 Haus ist wenig und einseitig investiert.
Ein ordentliches Portfolio ist diversifiziert (Meine Liquidität, meine Geldwerte, meine Sachwerte).
Die höheren medizinischen Kosten (Faktor 5 bis 10) fangen durchschnittlich so mit 55 bis 60 an, 50 % der Krankheitskosten entstehen in den letzten Lebensjahren eines Menschen.
Die PKV kauft man solange man gesund ist, später bekommt man Sie u.U. nicht mehr.
In die GKV muss man, oder man kommt ebenfalls nicht rein.
Intelligente Selbstständige kaufen eine PKV mit hohem SB um so das Kostenrisiko für teure Risiken (Diabetis, Nierenwäsche etc.) für einen kleinen Preis abzudecken.
120 Beiträge zu 640 EUR = 80.000 EUR.
Stolzer Preis, solide und mit SB ausgewählt hättest Du bei einem Eintritt 1985 keine 150 EUR mtl. bezahlt.
Dumme rechnen sich schlau und prahlen mit ihren scheinbaren Erfolgen. Landen Sie auf dem Bauch jammern sie über die Ungerechtigkeit der Welt.
Sein KA ist ja auch unter dem Lack vergoldet,
er steht eben auf Understatement.
Und kleine Erinnerungslücken hat doch jeder mal 😉
Leute, schreibt es Euch auf, oder sucht in meinen alten Beiträgen:
das vermietete Haus in GL ist mein und schuldenfrei
das Haus in K, in dem ich wohne, ist hoffentlich bis 11/2009 abbezahlt (zum Teil aus den Mieten aus GL)
klar, wenn ich schwer krank werden sollte, dann bezahle ich die Ärzte bar und belaste das Haus in GL
dann würde ich sogar den KA verkloppen und wieder mein Rennrad fahren (Herkules Toledo)
und wenn ich gesund bleibe, dann setze ich mich 2020 zur Ruhe mit dann 3 Häusern
und einer alten Amazone oder einer ID19
toi toi toi
wer nicht wagt, der nicht gewinnt
ich gebe zu, daß ich u.a. das Haus in GL schuldenfrei von meiner Tante geerbt habe
wen interessiert die hütte, oder die meinung über ne KV?
hier gehst um rechtsanwaltsgebühren und nicht um nen schwanzvergleich...
ich wollte nur gewissen Leuten die Gedächtnislücken füllen
Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
ich wollte nur gewissen Leuten die Gedächtnislücken füllen
War nicht nötig - in deinen "Beiträgen" sieht sowie keiner mehr durch *lol*
Grüße
Schreddi
Wer leidet hier unter Gedächtnisstörungen?
Von sich selbst in der dritten Person Mehrzahl zu sprechen ist schizophren.
Das Faible für einen ID19 könnt ich sogar teilen.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Von sich selbst in der dritten Person Mehrzahl zu sprechen ist schizophren.
Einfach köstlich *rofl*
Gruß
capri