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Selbstumbau: Mittlerweile noch machbar?

Themenstarteram 6. Oktober 2018 um 18:30

Moin,

ist ein Selbstumbau in der heimischen Garage und die anschließende Abnahme beim TÜV oder einem Gasumrüster noch machbar?

Was sind die Voraussetzungen?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 7. Oktober 2018 um 15:02:35 Uhr:

Die Anlagen werden nicht mehr beim TÜV vorgeführt, sondern der Umrüstbetrieb (muss GSP berechtigt sein) erhält von Anlagenlieferanten ein ECE115 Gutachten für das FZ welches den §19/2 beim TÜV erspart.

Die GSP darf aber nur der Umrüster für die selber verbaute Anlage erstellen - somit hast als Bastler ohne GSP Zulassung ein Problem.

TÜV macht es nicht, Umrüster darf/wird es nicht machen. Und idR bekommst so eine Anlage gar nicht erst.

Stimmt so nicht...

Er kann sich eine passende ECE R115 ner Anlage besorgen und einbauen, sofern er das gebacken bekommt..

Die GSP macht dann der TÜV.

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Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 7. Oktober 2018 um 15:02:35 Uhr:

Die Anlagen werden nicht mehr beim TÜV vorgeführt, sondern der Umrüstbetrieb (muss GSP berechtigt sein) erhält von Anlagenlieferanten ein ECE115 Gutachten für das FZ welches den §19/2 beim TÜV erspart.

Die GSP darf aber nur der Umrüster für die selber verbaute Anlage erstellen - somit hast als Bastler ohne GSP Zulassung ein Problem.

TÜV macht es nicht, Umrüster darf/wird es nicht machen. Und idR bekommst so eine Anlage gar nicht erst.

Stimmt so nicht...

Er kann sich eine passende ECE R115 ner Anlage besorgen und einbauen, sofern er das gebacken bekommt..

Die GSP macht dann der TÜV.

Hat sich nicht geändert. Hängt einzig und allein von der Abgasnorm ab. Euro2 und D3/D4 sind ohne Probleme möglich, ab Euro3 ist's Essig mit dem Selbstumbau...

VG

Themenstarteram 7. Oktober 2018 um 9:49

Woran hängt's bei ab Euro 3?

Die Anlagen werden nicht mehr beim TÜV vorgeführt, sondern der Umrüstbetrieb (muss GSP berechtigt sein) erhält von Anlagenlieferanten ein ECE115 Gutachten für das FZ welches den §19/2 beim TÜV erspart.

Die GSP darf aber nur der Umrüster für die selber verbaute Anlage erstellen - somit hast als Bastler ohne GSP Zulassung ein Problem.

TÜV macht es nicht, Umrüster darf/wird es nicht machen. Und idR bekommst so eine Anlage gar nicht erst.

Oder anders gesagt, TüV und Dekra stellen keine AGG für Fahrzeuge höher Euro 2 mehr aus, was bis Oktober 2017 noch der Fall war.

Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 7. Oktober 2018 um 15:02:35 Uhr:

Die Anlagen werden nicht mehr beim TÜV vorgeführt, sondern der Umrüstbetrieb (muss GSP berechtigt sein) erhält von Anlagenlieferanten ein ECE115 Gutachten für das FZ welches den §19/2 beim TÜV erspart.

Die GSP darf aber nur der Umrüster für die selber verbaute Anlage erstellen - somit hast als Bastler ohne GSP Zulassung ein Problem.

TÜV macht es nicht, Umrüster darf/wird es nicht machen. Und idR bekommst so eine Anlage gar nicht erst.

Stimmt so nicht...

Er kann sich eine passende ECE R115 ner Anlage besorgen und einbauen, sofern er das gebacken bekommt..

Die GSP macht dann der TÜV.

Zitat:

@ICOMworker schrieb am 8. Oktober 2018 um 14:22:38 Uhr:

Er kann sich eine passende ECE R115 ner Anlage besorgen und einbauen, sofern er das gebacken bekommt..

Die ECE R115-Anlage mit Einbauanleitung reichen dann oder braucht es da noch das von MrFleetwood erwähnte ECE115-Gutachten?

Zitat:

@redstar18 schrieb am 8. Oktober 2018 um 18:18:36 Uhr:

Zitat:

@ICOMworker schrieb am 8. Oktober 2018 um 14:22:38 Uhr:

Er kann sich eine passende ECE R115 ner Anlage besorgen und einbauen, sofern er das gebacken bekommt..

Die ECE R115-Anlage mit Einbauanleitung reichen dann oder braucht es da noch das von MrFleetwood erwähnte ECE115-Gutachten?

In den neuen KBA Listen, sind ja jetzt alle verfügbaren Bauteile des Herstellers aufgelistet...

Es kann also alles variabel je nach Erfordernis Verwendung finden...

Nachteil für den Unbedarften, er muss wissen was er da tut und verwenden kann/will, ist also sein eigener Kapellmeister...

Dies heißt auch, es sind keine Einbauanleitungen mehr notwendig und teilweise gibt es gar keine...

Nehme ich jetzt zum Beispiel die KBA von Mercedes oder BMW, kann ich diese für alle darin gelisteten Fahrzeuge benutzen, muss sie halt nur kopieren für die Eintragung im Schein und die Zulassungsstelle prüft nach meinen Angaben auf Richtigkeit...

Zumindest ist es mit Vialle so.

Wer das jetzt nicht zur Verfügung hat , muss sich halt mal beim Kraftfahrbundesamt durchwühlen, da stehen irgendwo die Genehmigungslisten...

Da die GSP der TÜV macht, listet auch der TÜV die einzelnen R 67-01 Bauteilenummern, die natürlich in der KBA-Liste zu finden sein müssen...

Interessant. Ich dachte immer, dass die Einbaupositionen der Gasanlagenkomponenten zwingend einzuhalten sind.

Zitat:

@redstar18 schrieb am 8. Oktober 2018 um 19:30:46 Uhr:

Interessant. Ich dachte immer, dass die Einbaupositionen der Gasanlagenkomponenten zwingend einzuhalten sind.

Ist Quatsch ...

Man muss nicht alles nachmachen, was irgend welche Sesselfurzer sich ausgedacht haben... :-)

Andere Länder andere Sitten und es geht weit besser und effektiver...

Die Normalos haben eh kaum einen blassen Dunst, andererseits muss auch ein Monteur das einbauen können...

Das war und ist ja das Problem warum viele zugemacht haben, die haben einfach Standard eingebaut und dies knapp so wie sie es verstanden haben... Im Nachhinein war der Hof zwar voll, doch diese Nachtreparaturen fraßen den Geldbeutel leer...

Themenstarteram 8. Oktober 2018 um 18:20

Klingt sehr sexy...

Mit ein klein wenig Vorbereitung steht dem Heimumbau ab Euro drei doch nichts im Weg.

Danke vielmals für die Infos, die sind Gold wert.

Wir tun was wir können ;)

Ist also das ECE115-Gutachten gar nicht existent?

Doch, und das brauchst du mit deiner Fahrgestellnummer drauf incl der passenden Gutachtennummer und Typenschild.

Was die Zulassungsbehörde dazu sagt, wenn du das alles selber erstellst....soll dir wer Anders erläutern :-)

Nicht zuletzt steht im Gutachten ja der Schlüssel für die CO2 Minderung unter V7 (die man sich wohl auswürfeln soll :-) ), die Leergewichterhöhung (zu dem verwendetem Tank) usw.....

Erfahrungsgemäß prüfen die Zulassungsbehörden nicht mehr viel - sie übernehmen die Daten aus der GSP mit den darin aufgeführten Änderungsvorschlägen zu P3, 10, V7 und das wars. Evtl noch ein kurzes: Fz wurde mit einer Gasanlage Nach ECE115...nachgerüstet.

Für die nächste GAP stehen die Bauteile ja auf dem Typenschild.

Für einen Großteil der Prins Kits bekommst schöne Einbauanleitungen, und zur Aktivierung des SG läd man sich das entsprechende file vom Server - so wie es halt sein soll.

Keine Flickschusterei. Daher dauert es auch immer, bis so eine Applikation fertig ist- steckt einfach gut Arbeit drin.

Im Anhang mal die erste Seite von so einem Gutachten für die, die sowas noch nie gesehen haben :-) Es ist auch ein Hologrammaufkleber drauf um das Ganze fälschungssicher zu gestalten. Das komplette Gutachten umfasst mehrer Seiten die sich zB uA auf die Bauteile beziehen.

Also: Gibt es, braucht man - und zwar für sein FZ. Alles andere dürften halbseidene Wege sein, Notlösungen.

Die GSP dazu mag/kann der TÜV machen, ob der Großhändler die Anlage überhaupt so verkauft...? Möglich, hab ich mich noch nie mit befasst, wozu?

Ece115-t6leer
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