Selbstumbau: Mittlerweile noch machbar?
Moin,
ist ein Selbstumbau in der heimischen Garage und die anschließende Abnahme beim TÜV oder einem Gasumrüster noch machbar?
Was sind die Voraussetzungen?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@MrFleetwood schrieb am 7. Oktober 2018 um 15:02:35 Uhr:
Die Anlagen werden nicht mehr beim TÜV vorgeführt, sondern der Umrüstbetrieb (muss GSP berechtigt sein) erhält von Anlagenlieferanten ein ECE115 Gutachten für das FZ welches den §19/2 beim TÜV erspart.
Die GSP darf aber nur der Umrüster für die selber verbaute Anlage erstellen - somit hast als Bastler ohne GSP Zulassung ein Problem.
TÜV macht es nicht, Umrüster darf/wird es nicht machen. Und idR bekommst so eine Anlage gar nicht erst.
Stimmt so nicht...
Er kann sich eine passende ECE R115 ner Anlage besorgen und einbauen, sofern er das gebacken bekommt..
Die GSP macht dann der TÜV.
152 Antworten
Was @MrFleetwood zeigt, ist eine simple Einbaubescheinigung, die ein Umrüster erstellt , die der Kunde mit der KBA der Zulassungsstelle vorlegt zur Eintragung in den Schein, WENN ER DIE GSP SELBST AUSFÜHRT, also ohne Begutachtung eines technischen Vereins (TÜV)
Da muss der Kunde eben darauf vertrauen, dass das was der Umrüster da installiert auch OK ist , ansonsten fällt der mögliche Mist erst wieder beim nächsten TÜV auf...😁
Ist aber am Thema des Selbsteinbaus vorbei...
Nehmen wir an, für den Selbsteinbau am Fahrzeug X, gibt es eine Auflistung in der KBA des Kraftfahrbundesamtes in der ECE R 115er Liste ...
Ist eine passende Anlage vorhanden, die für das Fahrzeug X zusammengestellt ist und die verwendeten Bauteile sind in der ECE R 115er Liste aufgeführt, kann der Einbau erfolgen.
Eine Einbaubaubescheinigung kann der Selbsteinbauer selbst erstellen, dafür gibt es Formblätter, die vorgeben, was da eingetragen wird. Er darf auch unterschreiben, nur hat diese keine Gültigkeit bei der Zulassungsstelle.
Jetzt kommt der TÜV ins Spiel, denn die TÜV-Ingenieure dürfen die GSP ausführen...
Der TÜV prüft jetzt die verwendeten Bauteile Anhand ihrer Zertifizierung und Prüft in der KBA gegen.
Wie dann sowas aussieht im Bild... (Selbsteinbau eines Kunden)
Hier fällt auf, dass der TÜV den relevanten Text, für den Eintrag der Zulassungsstelle, Hilfsweise vorgefertigt hat. Die eigene Einbaubescheinigung gilt ja nicht amtlich, diente lediglich Hilfsweise fürs auffinden in der KBA, also zur Erleichterung.
Getankt muss er halt noch sein, damit die Dichtigkeitsprüfung auch gemacht werden kann...
Laut Gesetzt , mindestes Halb Voll...
Der Selbsteinbauer schlägt also mit seinem Fahrzeugschein, der KBA und der GSP vom TÜV, auch mit SEINER Einbaubescheinigung, in der Zulassungsstelle ein und erhält die Eintragung...
Emmissionsschlüssel, Berechnungen über Anlagengewicht Tank mit Füllung u.s.w , steht alles in der KBA
Witzig was du den Leuten alles an Unfug andrehst. KBA scheint ja dein Lieblingswort zu sein- für mich heiß das KraftfahrtBundesAmt, aber dann passt die Bezeichnung "steht in der KBA" irgendwie nicht....
Das gepostete TÜV Geschreibsel....was soll das sein? Kein GSP aber auch kein 19/2 oder /3- mit sowas könnten die hier nix anfangen. Scheinbar gehts woanders nicht so genau.
Selber irgend welche Listen zusammen stellen und dann hausieren gehen :-)
OK, soll jeder Selbstumrüster machen wie du im rätst. Bisher kam dazu aber nix konkretes, ausser x-mal dieser Begriff KBA :-) Kein link dazu der ihnen weiterhelfen würde, nix greifbares.
Ich geh mal davon aus, das du noch kein einziges echtes ECE115 Gutachten in den Händen hattest, ich hab sogar die alten von Öcotec noch hier.
Bevor du wider am Rad drehst- servus, macht keinen Sinn.
:-) Was wehrst Du Dich denn so...
KBA-Liste ist gemeint:
MITTEILUNG ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt
über die Erweiterung der Genehmigung für einen Typ eines LPG-Nachrüstsystems nach der Regelung Nr. 115
Für den Selbstumrüster ist nur wichtig, daß er eine Anlage hat, die in seiner Komponentenzusammenfassung mit seinem Fahrzeug und Motor in der betreffenden KBA-Liste steht und er damit zum TÜV muss um eine GSP machen zu lassen...
Als Umrüster mache ich dies ja auch so...
Ich erhebe die Fahrzeugdaten, schaue in der Betreffenden KBA-Liste nach, ob Hersteller, Hubraum, KW und Nummer der EG-Typgenehmigung passen , stelle das benötigte mit Hilfe der Containerliste aus der KPA-Liste zusammen, baue ein, schreibe die Einbaubescheinigung und das Gewerk ist fertig...
Kunde legt bei der Zulassung die entsprechende KPA-Liste mit meiner Einbaubescheinigung vor und erhält die Eintragung.
Der Selbstumrüster zusätzlich die GSP vom TÜV, weil er selbst die GSP als verantwortliche Person nicht durchführen kann...
Womit hast Du da ein Problem...
Aktuelles Beispiel Peugeot
Was da an Komponentenauswahl geht, steht dann in der Containerliste.
Ist das eine solche Liste: http://www.irmscher.com/.../...0R115%20GENEHMIGUNGSZERTIFIKAT%20E5.pdf ?
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Dies wäre eine, ja .
Gehört zu einer 115er Anlage, zumindest kenne ich es nicht anders...
Vorausgesetzt, das betreffende Fahrzeug ist darin gelistet, sonst nutzt sie nichts...
Ja, in der Tat ist das von MrFleetwood gepostete "Dokument" nur eine Bescheinigung - und kein Gutachten.
Richtig, ich schrieb ja auch, es ist nur die erste Seite - die den ordnungsgemäßen Einbau für die Zulassungsbehörde bescheinigen.
Die folgenden Seiten - das eigentliche Gutachten - zu posten wäre sinnlos, da die FIN quer drüber gedruckt ist- macht man die unkenntlich, ist kaum noch etwas lesbar.
Oder muss man haarspalterisch schreiben - die entsprechenden Auszüge aus dem Gutachten, denn das umfassende Original erhält man ja nicht- wozu auch.
Ich hab heut wieder zwei dieser - von euch ja nicht anerkannten Gutachten erhalten :-) Also macht euch die Welt weiterhin wie sie euch gefällt -bringt den Usern hier viel.
Sers :-)
Zitat:
@MrFleetwood schrieb am 9. Oktober 2018 um 20:27:22 Uhr:
Richtig, ich schrieb ja auch, es ist nur die erste Seite - die den ordnungsgemäßen Einbau für die Zulassungsbehörde bescheinigen.
Die folgenden Seiten - das eigentliche Gutachten - zu posten wäre sinnlos, da die FIN quer drüber gedruckt ist- macht man die unkenntlich, ist kaum noch etwas lesbar.
Oder muss man haarspalterisch schreiben - die entsprechenden Auszüge aus dem Gutachten, denn das umfassende Original erhält man ja nicht- wozu auch.
Ich hab heut wieder zwei dieser - von euch ja nicht anerkannten Gutachten erhalten :-) Also macht euch die Welt weiterhin wie sie euch gefällt -bringt den Usern hier viel.
Sers :-)
Das verstehe jetzt wer will...
Ich kann auf Alle Unterlagen meines verwerteten Produkt online zugreifen und diese audrucken...
Und ja, der Kunde bekommt das Gesamtwerk für die Zulassung.
Bei der neu gefassten ECE R 115, mit ihren Containerlisten, wie z.B. Tank, Gasdüsenauswahl nebst anderem, habe ich natürlich einen Riesen Vorteil, ich kann von Fertigkits der alten ECE R 115 zum Kundenvorteil abweichen und habe viel mehr Handlungsspielraum für Fahrzeuge, wo es keinen Fertigkit gibt.....
Nachteil, brauchst etwas mehr in der Birne, weil Du selbst zusammenstellen musst, was aber Erfahrung ist...
Und ja, ein möglicher Selbstumrüster braucht die gesamten Kunswerke an Papier...
Auch ich, denn der Kunde bekommt sein Fahrzeug Schlüsselfertig...
Na das sind doch mal erfreuliche Nachrichten. Habe überall nur von dieser Panikmache gehört, dass man keine Selbstumbauten mehr eingetragen bekommt. Nach 4 selbst umgerüsteten und getüvten Autos steht bei mir nun wieder ein neuer an. Dann müsste ich mal schauen ob es da was passendes für den Subaru Forester 2.0 mit 158PS gibt. Meine geliebte KME NEVO PRO mit Hanas ist in einigen Shops auch als R115 gelistet. Müsste da nur mal nachfragen wie es mit den Komponenten aussieht.
KME mit 115´er Gutachten ? Haste mal nen Link ?
Zitat:
@S2-Limo schrieb am 29. Oktober 2018 um 07:12:03 Uhr:
KME mit 115´er Gutachten ? Haste mal nen Link ?
Hier
Nur leider keine Exoten wie Subaru dabei... Die Nevo Pro Steuergeräte haben nun auch eine andere Nummer als noch mit der 67R.
Ich seh da bei KME Gutachten das Diego G3 Steuergerät gelistet, wie sollte man damit das Nevo mit anderer Kennung eingetragen bekommen. Ich glaube erst dann, dass es R115 für KME gibt, wenn mir das jemand zeigt.
Zitat:
@mawi2006 schrieb am 30. Oktober 2018 um 14:07:59 Uhr:
Ich seh da bei KME Gutachten das Diego G3 Steuergerät gelistet, wie sollte man damit das Nevo mit anderer Kennung eingetragen bekommen. Ich glaube erst dann, dass es R115 für KME gibt, wenn mir das jemand zeigt.
Es ist egal ob es NEVO oder Dragon oder Diego heißt... Wichtig ist nur die Nummer die dazugeführt.
Das wegen Gibt es für die KME schon seit 2009 R115..
Aber wenn du einen Betrieb hast der dir die GSP für dich durch führt... ist es deutlich angenehmer