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Selbstständig ohne Meistertitel eine Werkstatt führen - wie es geht und was ich darf?!

Hallo Leute,

ich habe seit längerem vor mit nem Kumpel ein Gewerbe anzumelden um nebenher etwas zu verdienen.

An folgende Dinge hab ich so gedacht.
-Klein Arbeiten wie Inpektionen, Ölservice und Karosseriearbeiten...
-Fahrzeugbeklebung
-Und natürlich die Pflege von Fahrzeugen

Ich weis das Werkstätten offiziel nicht an Sicherheitsrelevanten Dingen wie der Bremse und dem Airbag arbeiten dürfen.

Nun habe ich mich mal auf der Seite der Stuttgarter Handwerkskammer erkundigt, dass ein solches Gewerbe einer Meisterpflicht unterliegt.
Anderseits lese ich oft und bekomme auch von Freunden und Bekannten mit das dies auch ohne dem Meistertitel geht...?

Nun was ist jetzt Fakt will ich wissen!

Und wie sieht es aus wenn man noch Azubi ist? Also noch nicht Geselle ist. Gut ich bin natürlich nicht begabt oder so nur ich wage jetzt schon den Schritt, weil ich momentan mit nem Kumpel zusammen die Möglichkeit habe das durchzuziehen!

Ich hoffe ihr könnt mir das etwas weiterhelfen

Danke und Grüße aus Stuggi

Janni

Beste Antwort im Thema

Der TS fragt immer weiter bis er Antworten nach seinem Geschmack erhält.
Ich will dann mal nicht so sein 😉

Klar kannst Du Dich als Azubi mit einer Werkstatt selbständig machen.
Die Ausbildung solltest Du aber vorher abbrechen, das ist nur Zeitverschwendung.
Geld benötigst Du auch keines, die Werkstatt kannst Du in die heimische Einfahrt verlegen, potentielle Kunden sehen das als Qualitätsmerkmal und werden Dir ab dem ersten Tag die Bude einrennen.

Ausbildungs- und Qualifikationsnachweise wie der Meisterbrief sind nur bedrucktes Papier und sind die Mühen nicht wert.

Nach 5 Jahren verfügst über eine Werkstattkette in der Größenordnung von ATU und PIT-Stop.
Mit 30 bist Du Millionär und kannst andere für Dich arbeiten lassen.

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Natürlich sind in meiner Generation Pfeifen ohne Ende unterwegs, die nix anderes als Computerspiele, Smartphones und Party im Kopf haben... Das hat das von Euch eingeführte Bildungssystem und Eure Erziehung halt so hervor gebracht.

Aber nichts destotrotz gibt es auch andere...

Wie es unter den "Altmeistern" auch andere gibt. Da kenne ich viele, die von moderner Betriebsführung und Fahrzeugelektronik keinen blassen Schimmer haben und die bis heute nicht wissen, wofür ein Luftmassenmesser da ist und wie man den prüft...

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86


Natürlich sind in meiner Generation Pfeifen ohne Ende unterwegs, die nix anderes als Computerspiele, Smartphones und Party im Kopf haben... Das hat das von Euch eingeführte Bildungssystem und Eure Erziehung halt so hervor gebracht.

Nun ja, ab einem gewissen Alter ist man durchaus für sich selber verantwortlich und kann nicht mehr alles auf die bösen Eltern schieben. Gleichwohl gebe ich dir hinsichtlich des eher verkorksten Bildungssystems recht, und muß anmerken, daß amn derzeit dabei ist, das ganze weiter zu verschlimmern.

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86


Aber nichts destotrotz gibt es auch andere...

Wie es unter den "Altmeistern" auch andere gibt. Da kenne ich viele, die von moderner Betriebsführung und Fahrzeugelektronik keinen blassen Schimmer haben und die bis heute nicht wissen, wofür ein Luftmassenmesser da ist und wie man den prüft...

So ist es.

Und wenn nun einer so eine Werkstatt aufmachen will und sich sicher ist, das zu schaffen, dann soll er es tun. Trotz aller Warnungen. Und dann berichten, wie es geklappt hat. Oder warum nicht.

Zitat:

Original geschrieben von servicetool


Klar kannst Du Dich als Azubi mit einer Werkstatt selbständig machen.
Die Ausbildung solltest Du aber vorher abbrechen, das ist nur Zeitverschwendung.
Geld benötigst Du auch keines, die Werkstatt kannst Du in die heimische Einfahrt verlegen, potentielle Kunden sehen das als Qualitätsmerkmal und werden Dir ab dem ersten Tag die Bude einrennen.

Ausbildungs- und Qualifikationsnachweise wie der Meisterbrief sind nur bedrucktes Papier und sind die Mühen nicht wert.

Nach 5 Jahren verfügst über eine Werkstattkette in der Größenordnung von ATU und PIT-Stop.
Mit 30 bist Du Millionär und kannst andere für Dich arbeiten lassen.

Selbstverständlich ist mir klar, dass diese Antwort sehr ironisch gemeint ist, aber zu Deinem Bedauern, muß ich einwerfen, dass das auch funktionieren kann, denn wenn er ohne Ausbildung in einer Hinterhofwerkstatt, trotzdem eine bessere Qualität liefern kann, als eine Meisterwerkstatt und sich sein Kundenstamm über Mund zu Mund Propaganda entwickelt ... naja, er wäre nicht der erste, der mit Schwarzarbeit reich wird.

Wichtig ist "lass Dich nicht erwischen" !

Sieh zu, dass Du von jedem Kunden den Vornamen kennst und ihn/sie auch nur so anredest, offiziell sind dass alles Freunde und Bekannte von Dir, die Du ohne dass Geld fließt, bedienst.

Das ist Onkel Hermann, der bezahlt mich mit ner Kiste Bier.
Das is Tantchen Erna, die backt mir für die neuen Bremsen einen Kuchen .... usw..

Wer viel fragt, bekommt viel verboten, so wars schon immer, lass die Engstirnigen hinter Dir und schei* aufs System - wenns Dir und Deinem Glück im Weg steht, warte bis keiner kuckst, und steig drüber weg.

Aber bitte üb vorher erstmal nur an Deinem Eigenen Auto xD

Verdammt, über diesen Thread ist schon Gras gewachsen und nun kommt ein Rindvieh und frisst es wieder runter 🙂

Zitat:

Wichtig ist "lass Dich nicht erwischen" !

Oder er geht aus moralischen Gründen ins Ausland, macht dort eine Ausbildung, und eröffnet hier eine Werkstatt. Als Firmensitz aber das Ausland, wo keine Meisterpflicht besteht.

Denn EU-Bürger dürfen in keinen Land benachteiligt werden.

Wenn es in einem EU-Land keine Meisterpflicht gibt, dann darf der dortige KFZ-Mechaniker auch hier in Deutschland arbeiten. Also z.B. eine Filiale hier eröffnen.

Ein Gasinstallateur hat es natürlich einfacher, der braucht keine Werkstatt. Der kann mobil arbeiten.

Kann hier ohne (eigenen) Meister(titel) einfach Gasinstallationen vornehmen.

Das gleiche bei Strom und Wasser.

Übrigens, JEDER darf Strom privat und unentgeltlich für andere velegen, nur bei Wasserleitungen ist theoretisch sogar das im eigenen Haus verboten.

Evtl. hat man Angst dass Legionellen (wegen falscher Rohrdurchmesser, nur selten durchspülten Leitungen etc.) etc. aus einem Haus ins andere gelangen. Keine Ahnung ob das möglich ist.

Ich glaube in einer NCIS-Folge (oder Numb3rs?) haben Terroristen Gift gegen den Leitungsdruck rausgepumpt. Die Nachbarn erhielten es so aus der Wasserleitung.

Vergleichbar mit Stromeinspeisung, nur dass es keinen "schlechten Strom gibt" :-) .

Neid, Mißgunst, Halbwissen, Stammtisch-Weisheiten.

Zusammenfassung und weitere Diskussion siehe dieser Thread.

Zitat:

@bvdb schrieb am 20. Februar 2016 um 14:37:29 Uhr:


Neid, Mißgunst, Halbwissen, Stammtisch-Weisheiten.

Zusammenfassung und weitere Diskussion siehe dieser Thread.

Gerade war ein bissel Gras drüber gewachsen. Aber der Thread musste unbedingt nochmal nach oben geholt werden.

Zitat:

Gerade war ein bissel Gras drüber gewachsen. Aber der Thread musste unbedingt nochmal nach oben geholt werden.

Hm naja warum nicht? Ich hab diesen thread hier zufällig gefunden und gelesen, auch wenn das meiste davon, die Prophezeiung des gnadenlosen Untergangs an den TE war(villeicht auch berechtigt), zwischen den Zeilen findet man aber doch vereinzelte gute Infos.
Vom TE seid Ewigkeiten keine Spur, warscheinlich hat der Junge es gewagt und steckt seitdem bis zum Hals in Aufträgen, vom Urlaub träumt er nur noch für internet und Foren keine Zeit 😁🙄

Aber mal zurück zum Ernst, denn ich hätte Fragen zum Thema...nehm ich doch diesen Thread, denn ich denke, schon wieder "Selbständig", schon wieder "Kleinhändler", schon wieder "ohne Meisterbrief" braucht nicht einen weiteren neuenn Thread dazu.

Mich beschäftigt das Thema Selbständigkeit auch schon länger, dazu will ich vorab sagen, nein ich habe nicht vor, morgen Gewerbe anmelden um mit einer Riesen Werkstatt durch zu starten und nein ich habe auch nicht vor Hinterhofwerkstatt-Millionär zu werden, ich bin auch kein naiver Azubi und mir ist vollkommen klar, wie schnell ein solcher Schuss mit Selbständigkeit nach hinten los gehen kann. Hobby gerät in den Hintergrund und wird schnell zum Kampf und Krampf. Von Frau und Kindern ganz zu schweigen, das ist mir alles bewusst.
Aber dadrum geht es nicht....

Villeicht kann mir jemand der damit Erfahrung hat und nicht komplett vom Konkurrenzdenken eingenommen ist, ein paar Sachen dazu sagen.

Und zwar mal ganz frei gesponnen, ich melde mich als Kfz-Kleinhändler an, jetzt kaufe ich billig drei KFZ im Monat, die ich inundauswendig kenne und will sie auf vordermann bringen um sie gewinnbringend zu verschieben. Soweit sogut, jetzt dürfte ich diese kFZ Theoretisch für mich selbst reparieren, keine KFZ-Werkstatt, kein Meister also keine Reparaturen an dritte, soweit auch logisch und nachvollziehbar.
Und genau hier krieg ich das ganze noch nicht in eine Tüte verpackt 😕

Ich kauf ja nicht (überspitzt ausgedrückt) Bastlerschrott um es als Bastlerschrott gewinnbringend zu verkaufen...ich muss ja eine Möglichkeit haben das Fahrzeug wieder als Fahrtüchtig usw. zu bewerben?
Wie sähe hier der "Gesetzliche-Bogen" aus den ich machen müsste, sofern es die Möglichkeit gibt??
Darf ich Kaufen, für mich selber dran Reparieren es dann anschliessend als Abgemeldetes, Fahrtüchtiges KFZ anbieten??
Nein es geht mir nicht um irgendwelche linken Machenschaften ohne Meisterbrief und ich habe, weiss Gott nicht vor, an Sicherheitsrelevanten Bauteilen rum zu murksen, um sie anschliessend an Ahnungslose Käufer zu verscherbeln.

Jetzt nochmal (wirklich 😁) frei erfundene Situation: Ich kaufe als Kleinhändler, billig drei Fahrzeuge, Defekte ZKD-Dichtung, Querlenker, Auspuff undicht und sonstige Defekte, allgemein sind die Fahrzeuge runtergerockt. So, für mich selber darf ich sie reparieren. Mir steht nur eine kleine Hobbygarage zur Verfügung...aber das ist ja irrelevant solange ich keine Werkstatt betreibe soweit richtig?
Die Fahrzege hab ich repariert und sie stehen blitzeblank da und summen, dem Alter entsprechend wie ne eins. Nun will ich sie wieder verkaufen, welche Möglichkeiten gäbe es da ohne irgendwie mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten oder, dass mir die HWK gleich die Blutgrätsche macht??

Oder wäre es eh Gesetzlich im Rahmen, so wie ich es oben geschildert habe??

Könnte mal jemand der damit Erfahrung hat, sein Wissen teilen? Ansonsten gern auch per PN

Danke
MFG

Zitat:

@RatFink-Jap schrieb am 2. März 2017 um 23:12:44 Uhr:


Darf ich Kaufen, für mich selber dran Reparieren es dann anschliessend als Abgemeldetes, Fahrtüchtiges KFZ anbieten??

kein Problem, das darfst Du genau so machen. Habe ich auch jahrelang nebenberuflich so gemacht. Gewerbe anmelden und ab dafür.

Zitat:

@RatFink-Jap schrieb am 2. März 2017 um 23:12:44 Uhr:


Oder wäre es eh Gesetzlich im Rahmen, so wie ich es oben geschildert habe??

ja. Du musst halt nur beim Verkauf Gewährleistung geben, was gerade bei älteren Autos nicht unproblematisch ist

Zitat:

@RatFink-Jap schrieb am 2. März 2017 um 23:12:44 Uhr:


...
Jetzt nochmal (wirklich 😁) frei erfundene Situation: Ich kaufe als Kleinhändler, billig drei Fahrzeuge, Defekte ZKD-Dichtung, Querlenker, Auspuff undicht und sonstige Defekte, allgemein sind die Fahrzeuge runtergerockt. So, für mich selber darf ich sie reparieren.
...

was ich jetzt noch nicht verstanden habe: willst du das REGELMÄßIG machen, oder hast du gerade die Möglichkeit, drei Fahrzeuge günstig zu "schiessen" und traust dir die Instandsetzung zu?

Im letzteren Fall gar kein Problem, das kannst du sogar als Privatmensch machen, ohne Gewerbe. Einfach anoncieren, verkaufen, sich freuen.

Wenn du das REGELMÄßIG machen willst, dann erfolgt das gewerbemäßig, d.h. die die Gewinne müssen versteuert werden, du brauchst einen Gewerbeschein und musst Gewährleistung für die verkauften Autos geben. Dann wird es wirtschaftlich schwierig für eine kleinen "Fähnchenhändler" wie dich.

Hallo,

erstmal herzlichen Dank für eure Antworten.

Zitat:

was ich jetzt noch nicht verstanden habe: willst du das REGELMÄßIG machen, oder hast du gerade die Möglichkeit, drei Fahrzeuge günstig zu "schiessen" und traust dir die Instandsetzung zu?

Nein das mit den drei Fahrzeugen war wie gesagt, frei erfunden, ein Fall wie er evntl. sein könnte.
Aber um mal deine Frage zu beantworten @dermondeoreiter, wenn überhaubt dann würde ich es mit Gewerbeschein machen und da müssten dann aber min. zwei drei mehr gemacht werden 😉

Mir geistert die Selbständigkeit halt seid langer Zeit im Kopf rum und ist bisher alles nur Theorie. Es fehlt halt der letzte Schritt. Risiko gehört immer dazu, es gibt einem niemand die Garantie, dass etwas klappt. Meine Jugendliche Naivität ist vor einigen Jahren verflogen 😁 und "FiftyFifty" das Ersparte auf RussischRoulette zu legen mach ich nicht 🙄
Zu dem meisten hab ich mich eingelesen, wie Gewerbeschein, Kleinhändler usw. und denke da auch alles soweit verstanden zu haben.

Nur war eben immer diese Wissenslücke, welche Möglichkeiten man hat, bei Einkauf von PKW mit kleineren Defekten, die man dann selber repariert ohne eine Werkstatt für dritte zu betreiben, um sie dann zu verkaufen.

Kai R. hat angedeutet, dass es möglich ist womit ich schon sehr viel weiter komme.
Habe mich dann nochmals dazu eingelesen, mit der Gewährleistung wird wohl viel "schindluder" betrieben, hier müsste ich aufpassen und z.B. §475 nicht wissentlich umgehen wollen.

Das heisst, (ohne den Text hier unnötig lang zu ziehen) praktisch gibt es für Kleinhändler ohne Werkstatt/Brief, zwei möglichkeiten: 1.Möglichkeit, wenn die Gewährleistung weg fallen soll, muss ein solches Fahrzeug auch als Defekt/Nicht Verkehrsfähig angezeigt werden, auf defekte Hinweisen, dann könnte man die Gewährleistung ausschliessen.
2.Möglichkeit Die Fahrzeuge erstmal "für sich selber" repariert, dürfen aber anschliessend auch verkauft werden, jedoch ist hier die Gewährleistung quasi unumgänglich.

Soweit richtig?🙂😁

Zitat:

@RatFink-Jap schrieb am 3. März 2017 um 14:05:28 Uhr:


zwei möglichkeiten: 1.Möglichkeit, wenn die Gewährleistung weg fallen soll, muss ein solches Fahrzeug auch als Defekt/Nicht Verkehrsfähig angezeigt werden, auf defekte Hinweisen, dann könnte man die Gewährleistung ausschliessen.
2.Möglichkeit Die Fahrzeuge erstmal "für sich selber" repariert, dürfen aber anschliessend auch verkauft werden, jedoch ist hier die Gewährleistung quasi unumgänglich.

nicht richtig. Wer die FZ repariert ist eigentlich egal. Du musst für Mängel einstehen, die das FZ beim Verkauf gehabt hat, auch verdeckte. Problem: während der ersten 6 Monate, liegt die Beweislast, dass ein Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war, bei Dir. Das ist oft schwierig. Verschleiß ist von der Gewährleistung allerdings ausgenommen und Du hast in jedem Fall ein Nachbesserungsrecht. Und natürlich sind angezeigte Mängel ausgenommen, allerdings kannst Du für FZ mit epischer Mängelliste wohl kaum einen guten Preis erzielen.

Umgehen kann man die Gewährleistung z.B. indem man getarnt "im Kundenauftrag" von privat verkauft oder indem man nur an gewerbliche Kunden verkauft. Oder man muss das Risiko halt nehmen.

Natürlich muss man dem Käufer gegenüber auch nicht unbedingt offenlegen, dass man gewerblich handelt. Wenn man keinen Platz und kein Büro hat, von dem man verkauft und alles sehr "privat" aussieht, wird der das kaum merken können. Wenn er es aber herausbekommt, hängt man halt drin. Ist ein bisschen Risiko dabei.

Man kann das Risiko legal sehr begrenzen. DatAutohus verkauft nur mit Gebrauchtwagengutachten an Privatkäufer und der muss das neben dem Kaufpreis auch bezahlen. Da stehen dann halt alle Mängel drin. Die sind der vertragsgemäße Zustand. Da braucht man dann auch nicht diese illegale Betrügerei mit "im Kundenauftrag" usw. abziehen. Mich wundert es sehr, dass das nicht längst von allen "Fähnchenhändlerb" gemacht wird.

Die können es machen weil Sie ihr Geld nicht mit Privatkunden machen sondern mit anderen Händlern die gleich mal ganze LKW voll kaufen.

Die verkaufen das als zusätzliches Qualitätsmerkmal. Das könnte jeder Dödel so machen und der Markt würde es auch applaudierend annehmen.

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