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Selbstgebautes Auto

Moin, angenommen man baut sein eigens Auto oder modifiziert eins so dass es keine Zulassung usw mehr bekommt, wo könnte man das auto dann fahren. Gibt es dafür tracks oder ist das auf denen auch verboten?

Vielen dank im vorraus.

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31 Antworten

Auf deinem Grundstück oder auf sonstigem Gelände im Privaten Besitz mit Erlaubnis des Eigentümers. (Auch Tracks sind Privatgelände, z. B. Von der Nürburgring GmbH). Da hier jeder Track seine eigenenRegeln aufstellen kann, kommst du nicht drumherum alle abzuklappern

Zitat:

@Krizzzzz schrieb am 28. Februar 2022 um 20:42:17 Uhr:

Auf deinem Grundstück oder auf sonstigem Gelände im Privaten Besitz mit Erlaubnis des Eigentümers.

Es gibt Stammtischweisheiten, die sich partout nicht ausrotten lassen.

Das ganze hat nichts, aber auch gar nichts , mit den Eigentumsverhältnissen zu tun.

Denn jedes Gelände, auch in Privtbesitz, das für jedermann zugänglich ist, ist öffentlicher Verkehrsraum, daher gelten dort StVO und StVZO. So z.B. Tankstellen, Supermarktparkplätze usw.

Für dein Vorhaben müßte das Gelände tatsächlich abgesperrt sein, also Zaun drumrum oder "Zugang nur für bestimmten Personenkreis", z.B. Schranke mit Pförtnerhäuschen etc.

Da drin darfst du ohne Zulassung fahren, ohne Führerschein, ohne TÜV und gerne auch betrunken.

Die meisten Track's haben heute sogar schon Limitiertung bei der Lautstärke. Bei Touristenfahrten müssen die Fahrzeuge meist zugelassen sein.

Bleibt nur Grundstück kaufen, Zaun drumherum ziehen und dort fahren.

Oder das Auto so umbauen,dass es noch StVZO konform ist,dann kann man überall fahren

Zitat:

Bei Touristenfahrten müssen die Fahrzeuge meist zugelassen sein.

Auf dem Nürburgring müssen die Fahrzeuge definitiv eine Zulassung haben und das ist auch gut so!

am 28. Februar 2022 um 20:17

Zitat:

@nogel schrieb am 28. Februar 2022 um 20:50:01 Uhr:

Zitat:

@Krizzzzz schrieb am 28. Februar 2022 um 20:42:17 Uhr:

Auf deinem Grundstück oder auf sonstigem Gelände im Privaten Besitz mit Erlaubnis des Eigentümers.

Es gibt Stammtischweisheiten, die sich partout nicht ausrotten lassen.

Das ganze hat nichts, aber auch gar nichts , mit den Eigentumsverhältnissen zu tun.

Denn jedes Gelände, auch in Privtbesitz, das für jedermann zugänglich ist, ist öffentlicher Verkehrsraum, daher gelten dort StVO und StVZO. So z.B. Tankstellen, Supermarktparkplätze usw.

Für dein Vorhaben müßte das Gelände tatsächlich abgesperrt sein, also Zaun drumrum oder "Zugang nur für bestimmten Personenkreis", z.B. Schranke mit Pförtnerhäuschen etc.

Da drin darfst du ohne Zulassung fahren, ohne Führerschein, ohne TÜV und gerne auch betrunken.

Das trifft aber auf (fast) jede Rennstrecke/Rundstrecke zu, oder kennst Du welche, wo man nicht Eintritt zahlen muss?

Deswegen hat @Krizzzzz schon recht.

Dass man auf dem öffentlich zugänglichen "privaten" Supermarktparkplatz, oder Tankstellengelände nicht mit Fahrzeugen ohne Zulassung fahren darf ist doch logisch und muss nicht extra erläutert werden :rolleyes:

Die Frage des TE lautete:

Zitat:

 

wo könnte man das auto dann fahren

Und die Antwort war:

Zitat:

 

Auf deinem Grundstück oder auf sonstigem Gelände im Privaten Besitz

Und das ist nunmal: falsch!

am 28. Februar 2022 um 20:43

Ja Du hast recht und kriegst jetzt ein Leckerli dafür :D

Zitat:

@Tete86 schrieb am 28. Februar 2022 um 21:16:58 Uhr:

Zitat:

Bei Touristenfahrten müssen die Fahrzeuge meist zugelassen sein.

Auf dem Nürburgring müssen die Fahrzeuge definitiv eine Zulassung haben und das ist auch gut so!

Nein, das finde ich absolut schlecht. Warum soll ich auf einem abgesperrten Gelände die gleichen Bedingungen erfüllen wie im öffentlichen Straßenverkehr? Dann kann ich auch auf ner leeren AB ohne TL langheizen. Ich bin auch schon lange auf der Suche nach einem großen, abgesperrten Areal auf dem man Fahren kann wie man will (ohne Zulassung, ohne Führerschein, besoffen etc.), z. B. Alter Flugplatz o. Ä., aber konnte bisher nicht ums verrecken was finden.

Zitat:

@nogel schrieb am 28. Februar 2022 um 21:36:24 Uhr:

Die Frage des TE lautete:

Zitat:

@nogel schrieb am 28. Februar 2022 um 21:36:24 Uhr:

Zitat:

 

wo könnte man das auto dann fahren

Und die Antwort war:

Zitat:

@nogel schrieb am 28. Februar 2022 um 21:36:24 Uhr:

Zitat:

 

Auf deinem Grundstück oder auf sonstigem Gelände im Privaten Besitz

Und das ist nunmal: falsch!

Nicht falsch, höchstens unvollständig ;) dass damit nicht der Lidl-Parkplatz gemeint war, dürfte klar sein.

Zitat:

@RegenskcerD schrieb am 28. Februar 2022 um 22:01:12 Uhr:

 

Warum soll ich auf einem abgesperrten Gelände die gleichen Bedingungen erfüllen wie im öffentlichen Straßenverkehr?

Weil es der Besitzer der Strecke so will! Und weil es gute Gründe gibt das zu verlangen.

Seine Strecke,seine Regeln.

Zitat:

@RegenskcerD schrieb am 28. Februar 2022 um 22:01:12 Uhr:

Nein, das finde ich absolut schlecht. Warum soll ich auf einem abgesperrten Gelände die gleichen Bedingungen erfüllen wie im öffentlichen Straßenverkehr?

Bei Touristenfahrten ist doch auf dem Nürburgring öffentlicher Straßenverkehr?!

Zitat:

Ich bin auch schon lange auf der Suche nach einem großen, abgesperrten Areal auf dem man Fahren kann wie man will (ohne Zulassung, ohne Führerschein, besoffen etc.), z. B. Alter Flugplatz o. Ä., aber konnte bisher nicht ums verrecken was finden.

Hast du mal bei der Nürburgring GmbH angefragt, ob du nicht eine der Strecken exklusiv für dich mieten kannst? Allerdings denke ich, dass die bei "besoffen" auch nicht einfach so mitspielen werden.

Ansonsten gibt es ja viele Test- und Rennstrecken in Deutschland, oder zum Beispiel auch eine Filmautobahn. Aber auch die wollen vermutlich mehr oder weniger viel Geld für die Benutzung ihrer Einrichtungen sehen, und man steht halt in (auch zeitlicher) Konkurrenz mit zahlungskräftigen Stammkunden.

am 1. März 2022 um 7:25

Zitat:

@RegenskcerD schrieb am 28. Februar 2022 um 22:01:12 Uhr:

 

Nein, das finde ich absolut schlecht. Warum soll ich auf einem abgesperrten Gelände die gleichen Bedingungen erfüllen wie im öffentlichen Straßenverkehr? ...

Weil jeder vernünftig denkende Besitzer eines abgesperrten Geländes keine Bock auf Regressansprüche durch dritte Personen oder die aufwändige Beseitigung von Umweltschäden o.ä. im Falle von Unfällen hat. Ein StVO-konformes Auto gibt ihm dabei grundsätzlich mehr Sicherheit als irgendein zusammengeschweißtes Teil.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. Februar 2022 um 22:40:22 Uhr:

Zitat:

@RegenskcerD schrieb am 28. Februar 2022 um 22:01:12 Uhr:

 

Warum soll ich auf einem abgesperrten Gelände die gleichen Bedingungen erfüllen wie im öffentlichen Straßenverkehr?

Weil es der Besitzer der Strecke so will! Und weil es gute Gründe gibt das zu verlangen.

Seine Strecke,seine Regeln.

Ja, natürlich kann er das verlangen, ist nur aus „Kundensicht“ irgendwie dämlich.

Zitat:

@RegenskcerD schrieb am 1. März 2022 um 08:50:34 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. Februar 2022 um 22:40:22 Uhr:

 

Weil es der Besitzer der Strecke so will! Und weil es gute Gründe gibt das zu verlangen.

Seine Strecke,seine Regeln.

Ja, natürlich kann er das verlangen, ist nur aus „Kundensicht“ irgendwie dämlich.

Bis Dir als Kunde einer ohne Zulassung = ohne jegliche Versicherung in Deinen Wagen fährt bei einer gemeinsamen Runde und Dich von der Strecke schiebt. Dann kannst Du Dich mit allen Möglichen auseinander setzen, wer denn nun haftet. Bis hin zu "Pech gehabt". Es ist nicht dämlich, sondern im Gegenteil zum Schutz von Kunde und Veranstalter.

Aber Du kannst mWn diverse Strecken exklusiv anmieten. Und wenn Du dann noch die Haftung für eventuelle Schäden übernehmen kannst für den Fall des Unfalls - dann kann es los gehen.

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