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Sekundenschlaf mit Unfall muss ich mich um den Führerschein sorgen?

hallo, hatte gestern um so 3 uhr morgens wegen sekundenschlaf einen unfall gebaut. bin auf die linke seite in graben gekommen dort hob mein polo ab, bin dann mit der tür über eine parkplatzeinfahrt drüber in nächsten graben und hab mich dort mehrmals überschlagen. heute standen 2 polizeibeamten bei mir vor der tür und sagten zum einen das es ein ordnungswidrigkeitsverfahren gibt weil ich auf die linke seite gekommen bin. und zum anderen wollten sie noch wissen wie es zu dem unfall gekommen ist. da ich nicht in schwierigkeiten gekommen will hab ich wieder keine angaben gemacht. ich habe bei dem unfall niemanden gefährdet und war alleine unterwegs. ich kam nur zur gesundheitskontrolle ins krankenhaus, mir is nichts passiert. meine fragen sind : ist es auch eine ordnungswidrigkeit nach links zu kommen wenn keiner gefährdet wird? und die andere is wenn ich eine aussage mach, eventueller sekundenschlaf als ursache, was kommt auf mich zu? bin um jeden rat dankbar was ich machen kann.

Beste Antwort im Thema

In den vier Jahren seit dem letzten Posting wird er wohl mind. 1x ausgeschlafen haben.

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ich muss den Thread hier noch einmal ausbuddeln, weil hier wirklich viel gefährlicher Unfug steht und jemand tatsächlich über die Suche den Thread finden könnte. Tatsächlich war es das Beste, was der TE tun konnte, hier keine Angaben zu machen. Einschlafen am Steuer reicht für eine Straßenverkehrsgefährdung nach §315c - eine astreine Straftat, für die man ein knappes Jahr seinen Führerschein verliert.
Ohne Angaben zum Sekundenschlaf ist es sicher bei der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit geblieben. Man muss keine Angaben bei der Polizei machen und in den allermeisten Fällen ist das auch das Beste was man tun kann.

Manchmal schließe ich während der fahrt mein rechtes Augenlid, um meinen Beifahrer zu verarschen...
@Kai R. Gut zu wissen. Danke.

Die Strecke kenn' ich im Schlaf....

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen:
Macht der Polizei gegenüber keinerlei Aussage!
Ich war so dumm und ehrlich und habe zugegeben, das ich kurz weggenickt bin.
Ende vom Lied:
Meinen FS haben die direkt an Ort und Stelle beschlagnahmt.
ca. 1 Woche später kam die Anklageschrift vom Staatsanwalt, wegen §315c.
Man wird nicht anders behandelt, wie ein unter Alkohol- oder Drogenstehender Fahrer.
Die Auswirkungen sind genauso.
"Angeboten" wurden mir vom StA 9 Monate Fahrverbot, mein RA hat aber 1 Monate Fahrverbot + sehr empfindliche Geldstrafe ( 3 Monatsgehälter) rausgeholt.
Zusätzlich gab es die Höchstpunktzahl in Flensburg.
Also nochmal:
Keinerlei Angaben zum Hergang machen!

Zitat:

Also nochmal:
Keinerlei Angaben zum Hergang machen!

Vollkommen richtig.

Wer zugibt eingenickt zu sein, kann gleich den Lappen in die Hemdtasche des Beamten stecken.

Das kann man eigentlich generell sagen.
Wann immer es um einen Anzeige (Straftat) geht sollte man es tunlichst bemeiden den Behörden irgendetwas zu sagen.
Vorladungen der Polizei werden abgesagt (am besten schriftlich - dann lässt man sich am Telefon nicht dazu verleiten doch etwas falsches zu sagen) und auch wenn sie vor der Tür stehen - Angaben zur Person selbst - aber nicht mehr... schließlich hat man ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Aber auch wenn es vorerst nur eine Ordnungswiedrigkeit ist sollte man keine Aussage machen...der Übergang von Owi zur Straftat (§315c) ist fließend und sehr eng beieinander...
Das Klasseische "Aussage gegen Aussage" gibt es übrigens nicht.
Vor Gericht ist einzig und allein die Glaubwürdigkeit ausschlaggebend darüber ob man nun als Unschuldiger oder Schuldiger aus so einem Verfahren geht...
Ich möchte nicht Wissen wie viele unschuldige hier zu schuldigen werden...

Zitat:

@Chris492 schrieb am 26. Mai 2015 um 20:46:45 Uhr:


Ich möchte nicht Wissen wie viele unschuldige hier zu schuldigen werden...

Ja ich.

:(

Zwar nur eine Kleinigkeit (leichter Verkehrsunfall) vor ein paar Jahren aber der Richter wollte mir nicht glauben, obwohl der Taxifahrer zugegeben hat mit rund 120 Km/h im Tunnel wo TL 80 Km/h gilt gefahren zu sein. Verurteilt wurde ich zwar nicht, dafür habe ich aber 2 Punkte bekommen und musste einiges bezahlen. Recht haben und Recht bekommen sind nun einmal zwei Paar Schuhe.

Dieser Fall hat meine Sichtweise auf Polizei und Justiz Grundlegend verändert.

Es wird ja nicht umsonst seit Jahrzehnten (!) gepredigt, regelmäßige Pausen zu machen, um die Fahrtüchtigkeit zu erhalten, damit man eben nicht in solche prekären Situationen kommt. Leider wird das Thema immer noch von vielen Zeitgenossen auf die leichte Schulter genommen - bis es sie irgendwann selbst erwischt...

Tja... die einen werden dazu genötigt (Chef usw.) und die anderen überschätzen sich und ihre Fähigkeiten.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 26. Mai 2015 um 20:56:24 Uhr:


Es wird ja nicht umsonst seit Jahrzehnten (!) gepredigt, regelmäßige Pausen zu machen, um die Fahrtüchtigkeit zu erhalten, damit man eben nicht in solche prekären Situationen kommt. Leider wird das Thema immer noch von vielen Zeitgenossen auf die leichte Schulter genommen - bis es sie irgendwann selbst erwischt...

Das sind absolute Parolen, die null Gültigkeit haben.

Das Problem dabei ist, es gibt keine Allgemeingültigkeit.

Mir sind auch schon nahezu die Augen zugefallen nach 2 Minuten nach Fahrtantritt ... also wie dem TE und ich habe schon 10h Fahrt am Stück komplett entspannt hingelegt.

Pausen sind extrem individuell anzupassen und keinesfalls nach starren Takten zu planen.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 26. Mai 2015 um 21:15:35 Uhr:


Pausen sind extrem individuell anzupassen und keinesfalls nach starren Takten zu planen.

Logisch. Ich habe auch nichts Gegenteiliges behauptet.

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