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seitlicher Unterfahrschutz ja oder nein ?

Themenstarteram 8. Januar 2008 um 21:21

Hallo

Leider hatte ich, als Radfahrer, vor kurzem Kontakt mit einem LKW, genauer gesagt mit einem Sattelauflieger und der hatte keinen seitlichen Unterfahrschutz am Anhänger. Die Polizei sagte mir später: "Sattelzugmaschienen seien davon befreit". Das scheint wohl auch so irgendwo zu stehen aber meine Verletzungen habe ich dem Anhänger(Auflieger) zu verdanken, ist der denn auch befreit ?

Gruß

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64 Antworten

Dengmat ist der Begriff der Eingeweihten für St. Ingbert.

am 9. Januar 2008 um 18:50

gut gut .....

wobei ich schon mal mitten in st ingerbt gestanden bin auf der durchfahrtsstraße an ner ampel und habe den kleinen einlernvorgang gemacht weil das MANUELLE getriebe nich so wollte wie ich und kein gang mehr angenommen hat

Themenstarteram 9. Januar 2008 um 19:18

Hallo

In deiner 2.Bilderorgie kommt der 2. meinen Erinnenrungen entgegen, ja so einer wars.

Nein nicht in dingmat passiert sondern kurz vor Blieskastel, Gutachten wurde nicht erstellt weil die Polizei überhaupt nicht ermittelt oder angezeigt hat, denn: "Sattelzugmaschienen sind ausgenommen". Ist natürlich Quatsch weils doch der Auflieger war. Ist alles jetzt schon 4 Monate her, aber geklärt ist da noch gar nix und ich weiss noch nichtmal ob ers überhaupt brauchte oder nicht. Jedenfalls hab ich jetzt erstmal etwas Insiderwissen.

Gruß

am 9. Januar 2008 um 19:24

wenn der auflieger vor xy 1992 zugeslassen wurde braucht er keinen unterfahrschutz

Wie Du sagst, war es wohl ein Kipper. Der muss zumeist keinen seitlichen Unterfahrschutz haben.

Vielleicht solltest Du mit Deinem Rechtsanwalt mal versuchen, ein Gutachten zu bewirken. Wenn dem Fahrer ein Schuld nachgewiesen wird - dafür werden mich jetzt viele hier steinigen (!!!) - wäre wenigstens Schmerzensgeld drin. Das kann Dir zwar nicht Dein Leid und natürlich auch nicht die körperlichen Schäden ersetzen, aber wenigstens wären die Kosten damit etwas erträglicher.

am 9. Januar 2008 um 20:00

so wie er es beschrieben hat hat er mit seinem fahrrad das esp ausgeschalten und ist ins schleudern gekommen, und hat sich vor den auflieger gelegt und in dem moment schaltet die ampel auf grün und der lkw fährt los, und der fahrer muss auch mal nach vorne schauen und kann nicht nur in den spiegel schauen....

(müsstest du eigentlich wissen chris) weil wenn du nur nach rechts schaust un der pkw vor dir würgt seine kiste ab krachts noch mal ....

aber wie gesagt trotzdem mal zum rechtsanwalt ...

Bevor ich losfahre habe ich alles unter Kontrolle. Wenn ich nämlich den Radfahrer, der vor meinen Aufliegerreifen liegt, nicht bemerke ist das grobe Pflichtverletztung und die ziehen mich nackig aus, worauf ich keine Lust habe.

Der Dingmater soll das aber mal mit seinem Anwalt klären. Am liebesten einen, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Der kann die Sachlage eruieren und die notwendigen Schlüsse daraus ziehen.

am 9. Januar 2008 um 20:20

chris wenn er sich erst hingefetzt hat wo der lkw schon losgefahren is bzw grad losfahren wollte und schon beim kupplungs kommenlassen war schaust du auch nich in spiegel sondern beobachtest den verkehr vor dir....

oder schaust du in spiegel und von rechts kommt nen krankenwagen und du fährst halt weiter weil du musst in spiegel schauen ?

In Deiner Beurteilung befindet sich zuviel Hypotetisches! Der Dingmater hat zu wenig erzählt, als dass man so konkret darüber diskutieren könnte. Dann fängst Du an, Situationen zusammen zu dichten. Das bringt nichts.

Wenn Dir der Job als Kraftfahrer nicht mehr gefällt, würde ich Dir eine Bewerbung bei so einem hochauflagigen Tagesblatt vorschlagen. Wie war der Slogan noch: B. sprach mit den Toten zuerst!

am 9. Januar 2008 um 20:39

quark

Ich glaube nicht, daß die Pflichten soweit gehen, daß man bis zur letzten Sekunde vor grün kontrollieren muß, ob ein telefonierender Radler unterm Auflieger verschwindet.

Andreas , auch Hobby-Radfahrer

am 9. Januar 2008 um 20:41

Zitat:

ob ein telefonierender Radler unterm Auflieger verschwindet.

telefoniert hat er ja mal nich ....

er hat blos das esp ausgeschaltet :D

Zitat:

Original geschrieben von angoldor

Ich glaube nicht, daß die Pflichten soweit gehen, daß man bis zur letzten Sekunde vor grün kontrollieren muß, ob ein telefonierender Radler unterm Auflieger verschwindet.

Andreas , auch Hobby-Radfahrer

Als Profi am Lenkrad MUSS man ALLES mitbekommen! Wenn Du auf meine Worte nicht vertrauen willst, schau' Dir mal die Rechtsprechung bei Berufskraftfahrern an. Dort wird eine klare und eindeutige Sprache gesprochen.

Sobald ein Gutachter den Passus "... hätte der Fahrzeugführer bemerken/erkennen/sehen müssen ..." kriegt der professionelle Kraftfahrer die volle Schuld! Was nach Gutachtermeinung als darunter fällt, da schütteln so ziemlich viele Leute, die wirklich Ahnung haben, den Kopf.

Die berufliche Teilnahme ist mit einem ungleich höheren Risiko behaftet, als die private.

am 9. Januar 2008 um 21:13

chris du weist ganz genau wie es is draußen, du schaust auch nicht die ganze zeit in spiegel

 

Zitat:

chris wenn er sich erst hingefetzt hat wo der lkw schon losgefahren is bzw grad losfahren wollte und schon beim kupplungs kommenlassen war schaust du auch nich in spiegel sondern beobachtest den verkehr vor dir....

oder schaust du in spiegel und von rechts kommt nen krankenwagen und du fährst halt weiter weil du musst in spiegel schauen ?

Hier geht es nicht darum, was man tatsächlich tut, sondern um das, was man hätte tun müssen! Da liegen leider Welten dazwischen. Vernachlässigst Du etwas, packt Dich der nächste Richter am Arsch und macht Dich unglücklich für den Rest Deines Lebens. Genau deswegen verstehe ich nicht, warum viele die beruflich unterwegs sind, keine Rechtschutzversicherung haben.

Wenn's nach den Gutachtern geht, müssen wir Übermenschen sein und das Gericht schließt sich dieser Meinung an!

Das ist ja auch so eine Sache mit dem neuen Spiegelrecht. Jeder befürwortet das, ohne die Folgen zu bedenken. Jetzt HAST Du den Überblick. Wenn trotzdem etwas passiert, gibt's kein Pardon mehr!

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