seitlicher Unterfahrschutz ja oder nein ?

Hallo
Leider hatte ich, als Radfahrer, vor kurzem Kontakt mit einem LKW, genauer gesagt mit einem Sattelauflieger und der hatte keinen seitlichen Unterfahrschutz am Anhänger. Die Polizei sagte mir später: "Sattelzugmaschienen seien davon befreit". Das scheint wohl auch so irgendwo zu stehen aber meine Verletzungen habe ich dem Anhänger(Auflieger) zu verdanken, ist der denn auch befreit ?

Gruß

64 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Zoker


was irgend ein Hersteller erzählt ist egal.

alles was man wissen muss steht in der Stvzo

na eben nicht

in

§32c StVZO

sind recht wenig Aussagen drin!

Steht doch alles drinn?

Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Kraftfahrzeuge, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells den Lastkraftwagen oder Zugmaschinen gleichzusetzen sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und ihre Anhänger müssen, wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht jeweils mehr als 3,5 t beträgt, an beiden Längsseiten mit seitlichen Schutzvorrichtungen ausgerüstet sein.

Absatz 2 gilt nicht für

land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und ihre Anhänger,

Sattelzugmaschinen,

Anhänger, die besonders für den Transport sehr langer Ladungen, die sich nicht in der Länge teilen lassen, gebaut sind,

Fahrzeuge, die für Sonderzwecke gebaut und bei denen seitliche Schutzvorrichtungen mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar sind.

Von den Abmasen einer Kipperbrücke wird da nichts erwähnt, das stimmt, fällt das Fahrzeug aber unter eine der oben genannten Ausnahmen braucht es keinen Seitenunterfahrschutz. Erfüllt es keine der oben erwähnten ausnahmen braucht es einen Seitenunterfahrschutz.

das ist mir für meine Arbeit aber zu oberflächlich! 😉
was ich halt wissen woltle wo er die Angaben zu den Längen usw. her hat

An die Stvzo müssen sich alle Hersteller halten, auch wenn die Oberflächlich erscheint ist damit eigentlich alles geregelt.

Alles was nicht der Stvzo entspricht braucht eine Ausnahmegenemigung, dazu wirst du aber relativ wenig im Netz finden. Da must du dich schon an die Hersteller der Fahrzeuge wenden. 😉

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naja, die StVZO ist ne Zusammenfassung und basiert teilweise auf zig EWG/EG/EU Richtlinien
und da steht das dann auch alles mehr oder weniger drin!
mich interessiert hier aber in welcher ich da suchen muß
weil die RiLi teilweise über 160 Seiten haben!

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