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seitlicher Unterfahrschutz ja oder nein ?
Hallo
Leider hatte ich, als Radfahrer, vor kurzem Kontakt mit einem LKW, genauer gesagt mit einem Sattelauflieger und der hatte keinen seitlichen Unterfahrschutz am Anhänger. Die Polizei sagte mir später: "Sattelzugmaschienen seien davon befreit". Das scheint wohl auch so irgendwo zu stehen aber meine Verletzungen habe ich dem Anhänger(Auflieger) zu verdanken, ist der denn auch befreit ?
Gruß
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64 Antworten
Frag mal @Matze oder @Scaniacris. Ja es gibt befreiungen aber ich kann dir leider nicht weiter helfen. Tja ein LkW nimmt man mit vorsicht.
mfg gute besserung Bernie
Nach § 32 c Abs. 3 Nr. 2 braucht es bei Sattelzugmaschinen keinen seitlichen Unterfahrschutz. Allerdings sind die Auflieger grundsätzlich nicht davon ausgenommen.
Es geht bei der ganzen Sache um "... (1) Seitliche Schutzvorrichtungen sind Einrichtungen, die verhindern sollen, daß Fußgänger, Rad- oder Kraftradfahrer seitlich unter das Fahrzeug geraten und dann von den Rädern überrollt werden können. ...".
Wenn es um Geld geht wird immer wieder Juristisch Sicherheit unterlaufen ist so weil wir hier in einem sehr Kapitalistischem Regime leben
moin,
also ich kenne nur, das ein KIPPER keinen unterfahrschutz braucht (ist vom gesetz ausgenommen) und das bei einem älterren auflieger vor baujahr xy auch keiner drann sein muss
Es geht bei der ganzen Sache um "... (1) Seitliche Schutzvorrichtungen sind Einrichtungen, die verhindern sollen, daß Fußgänger, Rad- oder Kraftradfahrer seitlich unter das Fahrzeug geraten und dann von den Rädern überrollt werden können. ...".
Leider ist mir genau das passiert und wenn ich genau diese Formulierung lese kriege ich Gänsehaut. Ich hätte niemals gedacht das es hier Ausnahmen und Befreiungen gibt, ich kann mir keinen vernünftigen Grund vorstellen der es rechtfertigt ohne diese Dinger zu fahren.
Ausnahmen gibt es vor allem wenn es technisch nicht realisierbar ist. Dazu gehört z. B. der Bereich um die Sattelplatte oder wenn man die Höhe wegen der Beweglichkeit (z. B. im Gelände) braucht oder wenn man es um Auflieger für überlange Güter geht.
Sollte ein solches System verbaut sein, macht es durchaus Sinn die Wirksamkeit zu hinterfragen. Fakt ist aber: Einen hunderprozentigen Schutz gibt es nicht, es sei denn man verbannt alles bewegliche von der Straße - aber dann braucht man auch keine Straße mehr.
Es gibt da auch die verschiedenen Anforderungen. Bei einem rückwärtigen Unterfahrschutz, muss dieser klappbar ausgeführt sein, wenn er stören würde. Beim seitlichen Unterfahrschutz, gibt es eine solche Regelung nicht.
Weißt Du denn, um welchen Typ von Auflieger es sich gehandelt hat und welches Baujahr das in etwa hatte? Dann kann ich mal sehen, ob es da altersbedingte Ausnahmeregelungen gibt.
Hallo
Bei den Typen kenn ich mich nicht aus, aber ich versuch ihn mal zu beschreiben. Also Sattelzugmaschiene ist klar, der Auflieger im Prinzip wie eine Riesen-wanne die warscheinlich Schüttgüter Transportiert. Von der Bauart gehe ich davon aus das der kippbar ist um die Ladung nach hinten auszukippen. Diese Bauart habe ich schon in verschiedenen längen gesehen und dieser war keiner von den Kurzen.
Gruß aus St Ingbert
hi nochmal,
heute früh war ich nen bissl im stress,
mir tut es aufrechtig leid was dir da wiederfahren ist das wünsche ich keinem, aber wie ich sehe lebst du noch sonst könntest du den beitrag ja nicht schreiben das ist ja schon mal etwas.
wie ist es denn zu dem unfall gekommen????
an einer ampel???
wollte der lkw rechts abbiegen????
bist du geradelt oder gelaufen???
und was mich intressieren würde, wie ist es abgelaufen(??)
z.b
ist der lkw um die kurve gefahren, du konntest nicht mehr bremsen (radl) und bist dem lkw voll auf der höhe der antriebsachse dagegen gefahren und dadurch umgerissen und er is noch weitergefahren nen meter und hat dann angehalten oder so???
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Eine Ausrichtung mit Seitlicher Schutzvorrichtung
ist bei folgenden Fahrzeugen nicht nötig:
» Sattelzugmaschinen
» Fahrgestelle zur Überführung
» Zentralachsanhänger
» Anhänger für unteilbare, sehr lange Ladungen
» Zweiseitenkipper bis 7500 mm lichte Länge
der Kippbrücke
» Dreiseitenkipper bis 7500 mm lichte Länge
der Kippbrücke
Eine Ausrüstung mit Seitlicher Schutzvorrichtung
ist bei folgenden Fahrzeugen gesetzlich
vorgeschrieben:
» LKW im Geländeeinsatz
» LKW mit Wechselaufbauten
» alle übrigen LKW
» Hinterkipper
» Abroll/Absetzkipper
(so wie du das fahrzeug beschrieben hast handelt es sich um eines der fett, kursiv markierten dinge)
Hallo
Naja, aber du hast recht ich lebe noch, das ist die Hauptsache. Passiert isses ganz dumm und ganz schnell. Der LKW stand auf der Straße und ich radelte auf dem Gehweg an ihm vorbei, ich weiss zwar immernochnicht warum, aber ich verlor die Kontrolle über mein Rad und machte nen Riesen-schlenker nach links, dort hin wo der Unterfahrschutz des Anhängers alles verhindert hätte. Leider fuhr der Laster in dem Moment wieder an und überrollte mein Bein. Die Situation spielte sich unhektisch ab, soll heißen ich bin nicht gerast aber trotzdem gings ganz schnell.
Ich mache niemandem als mir selbst einen Vorwurf das der Unfall passierte aber mit nem Unterfahrschutz wärs halt nicht passiert. Die Polizei sagte der Fahrer hat davon nix gemerkt und nur angehalten weil er das krachen des Fahrrades hörte als er es überrollte.
Ich glaube in deiner Auflistung kommts auf den Hinterkipper raus.
oh,
der auflieger ist über dein bein gerollt????
das ist jetzt wohl matsch oder?????
hast du nicht zufällig nen foto von dem teil???
bild sattel 1
bild sattel 2
Hallo
Ja das Bein war "Matsch", 8mal gebrochen, alle Bänder, Sehnen usw ab, Weichteilzerquetschungen das volle Programm.
Der vom Bild 1 sieht so aus, allerdings hab ich den Abstand zwischen den Rädern größer in Erinnenrung, vielleicht hatte der nur 2 Achsen hinten statt 3 oder war länger ?
Gruß
so bildorgie die 2.
Bild Sattel1
bordwände links und rechts, 3-seiten kipper ----> kein unterfahrschutz....
Bild Sattel2
1-seiten kipper (nach hinten), langer sattel -----> unterfahrschutz
Sattel Bild3
1-seiten kipper (nach hinten), langer sattel -----> unterfahrschutz
War Dir das in Dengmat passiert? (Hab' das noch geschrieben gesehen, aber man spricht es doch so aus. )
Gab' es ein Gutachten?
wo, wie, was is dengmat