Seitliche Reflektoren
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob beide seitliche Reflektoren am Motorrad (EZ 2013) Pflicht sind.
Konkret geht es um einen Road King und um die Reflektoren an den Koffern.
Diese würde ich gerne (vorübergehend) abkleben.
Sind ja dann immer noch die gelben Reflektoren an der Gabel vorhanden.
Gruß
D.Mon
34 Antworten
Ich treibe mich 170 km südlich von Wien rum
Hab die orangen Reflektoren an der gabel meiner Roadster gegen weiße mit E-Zeichen getauscht. Legal, sichtbar und passen sogar schön "unauffällig".
Gruß Michi
Weiße sind seitlich erlaubt?
Bist Du Dir sicher?
Weißt Du auch, wo das steht?
Würde ich dann evtl. auch machen.
Ich weiß das NULL 😁 😁 😁 . Aber sie reflektieren, haben ein E-Zeichen und passen von der Form. Wer soll da was sagen? Schaut sogar original aus. Und weiß macht vorne sogar mehr Sinn als orange finde ich...
Ähnliche Themen
Zitat:
@michi1276 schrieb am 29. März 2018 um 19:05:59 Uhr:
...
Wer soll da was sagen?
...
Der TÜV ?!
Der Trachtenverein ?!
Ich hatte mal ein Auto, wo der Vorbesitzer in die kleinen Zusatzscheinwerfer (Tagfahrlicht gab´s da noch nicht) blaue Birnen eingesetzte hatte.
Hat mir der TÜV als Mangel aufgelistet, den ich beheben musste.
Hinten habe ich rote Blinkergläser, die gelb blinken;
Wird auch nicht abgenommen und muss daher temporär zurückgebaut werden.
Zitat:
@michi1276 schrieb am 29. März 2018 um 19:01:09 Uhr:
Hab die orangen Reflektoren an der gabel meiner Roadster gegen weiße mit E-Zeichen getauscht. Legal, sichtbar und passen sogar schön "unauffällig".Gruß Michi
Na das is doch nun Quatsch!
Die E-Norm bestätigt, das es sich um einen geprüften Reflektor handelt
...und bestätigt nicht, das man ihn falsch montieren darf.
Glaubst Du vielleicht auch, das man den Scheinwerfer an der Gabel durch ein Rücklicht ersetzen könnte, weil es eine E-Norm hat?
...oder durch einen Auspuff mit E-Norm, hi, hi..
Also bei "mit ohne Reflektor" erwischt zu werden, könnte man ja noch behaupten: Beim Prüfen der Lichtanlage vor Fahrantritt waren die geklebten Dinger noch dran.
Bei falschen Reflektoren geht das wohl nicht, das wird dann nämlich "Vorsatz" genannt.
Zum Glück wird das Wetter langsam wieder besser,......
Die orangen Reflektoren fand ich schrecklich und ich denke bei den weißen (als Alternative zum komplett weglassen) tatsächlich an den Sicherheitsaspekt. Und der ist da auch gegeben. Bei Kontrollenschauen die aufs E-Zeichen. Die Form passt perfekt. Denke nicht, dass das bei irgendeiner Kontrolle Probleme gibt, werde aber berichten wenn das doch mal pasieren sollte.
Gruß Michi
Die Position (bzw. deren Ausrichtung in Kombination mit Farbe) der Rückstrahler (Reflektoren, Katzenaugen) ist vorgegeben.
nach vorne = weiß
seitlich = gelb
hinten = rot
Ich hatte immer nur den Rückstrahler hinten. Darauf wurde beim TÜV sehr viel wert gelegt. Die seitlichen Strahler (die ich gar nicht hatte) waren ihnen völlig egal.
Viele neuere Maschinen (vor 2016) haben ab Werk gar keine Reflektoren an der Gabel. (z.B. BMW)
Also meine habe ich auch schon lange verloren...
Den TÜV interessiert das überhaupt nicht. Aber wehe der Rückstrahler fehlt ! 😛
Um meine Eingangsfrage mal selbst zu beantworten.
Nach aktuellen EG Bestimmungen muss am Motorrad je Seite mindestens ein Reflektor und dürfen je Seite max. zwei Reflektoren vorhanden sein. Insofern ist das Abkleben von roten Reflektoren an den Koffergriffen (oder das Abnehmen der Koffer) zulässig, wenn die Regierung Reflektoren an der Gabel noch vorhanden sind. Je nach Baujahr (bzw. Zuteilung der Betriebserlaubnis) können natürlich noch andere Vorschriften gelten.
Gruß
D.Mon
Ich habe hinten den roten und seitlich am Koffer auch je einen roten. Habe inzwischen 2x TÜV und eine Kontrolle der Rennleitung hinter mir und noch nie Probleme gehabt.
Aber der TÜV war immer beim Schrauber. Wer geht schon selber zum Schlachter....😉
Zitat:
@MontyW163 schrieb am 30. März 2018 um 11:29:14 Uhr:
Zum Glück wird das Wetter langsam wieder besser,......
Ja, es bessert sich aber so langsam, das es niemand bemerkt. Wem nützt das?
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ich konnte dem Gesetz ja auch entkommen, damals aufm Kopfsteinpflaster, ohne Gurt. Aber war es das wert? Der Körperstress, der Adrenalinüberschuß, der gewaltige Blutdruck? Inzwischen ist die Tat verjährt. Bleibt noch zu hoffen, das meine Nachbarn nie davon erfahren.
Selbst wenn Du nicht erwischt wirst, dann mußt Du den Rest Deines Lebens mit dieser Tat leben. Die Tragweite solch scheinbar unbedeutender Vergehen läßt sich oft kaum überblicken. Wenn der Gefahrgut-Transporter wegen Deiner Strahler, im Glauben, ihm käme ein Fahrzeug entgegen.....wer will sich das ausmalen?
Im Hinblick auf diese möglichen Folgen wäre es vielleicht ganz sinnvoll, wenn Dich der Beamte am Straßenrand darauf hinweist, das er sich nicht mit Hilfe von E-Norm und Passform von Dir "arglistig täuschen" lassen wird...und wegen der von Deinem Krad ausgehenden Gefahr...wollen wir uns wieder nicht ausmalen.
...meine Fantasie überrascht mich bisweilen selbst
Der Harley-Fahrer möchte gern als Individualist wahrgenommen werden. Deshalb sind vermutlich 90% der Harleys nicht so ganz gesetzeskonform. Manipulierte oder demontierte Reflektoren, zu kleine Spiegel, in denen man nix sehen kann, nahezu unsichtbare Blinker sind ja ganz übliche Beispiele.
Wie individuell ist man denn aber eigentlich, wenn man den Unfug macht, den 90% der Anderen auch machen??
Zitat:
@D.Mon schrieb am 30. März 2018 um 20:22:45 Uhr:
Um meine Eingangsfrage mal selbst zu beantworten.
Nach aktuellen EG Bestimmungen muss am Motorrad je Seite mindestens ein Reflektor und dürfen je Seite max. zwei Reflektoren vorhanden sein. Insofern ist das Abkleben von roten Reflektoren an den Koffergriffen (oder das Abnehmen der Koffer) zulässig, wenn die Regierung Reflektoren an der Gabel noch vorhanden sind. Je nach Baujahr (bzw. Zuteilung der Betriebserlaubnis) können natürlich noch andere Vorschriften gelten.Gruß
D.Mon
Jetzt müssen wir noch jemanden finden, der die unterschiedlichen Gesetze für die jeweiligen Baujahre aufdröseln mag.
Meine Motorräder dürfen zB noch mit nur einem Rückspiegel, ohne hintere Blinker und möglicherweise noch ohne Bremslicht gefahren werden.
Also ich habe mal im I-Net recherchiert. Seitliche Reflektoren sind in der ECE R53 Pkt. 6.12. geregelt und für die Zulassung von Fahrzeugen ab 2013 anzuwenden. D.h. man würde wohl seine Betriebserlaubnis verlieren, wenn sie abgebaut werden ?
Auszug:
6.12. SEITLICHE, NICHT DREIECKIGE RÜCKSTRAHLER
6.12.1. Anzahl je Seite
Einer oder zwei.
6.12.2. Anbau
Keine besondere Vorschrift.
6.12.3. Anordnung
6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.
6.12.3.2.
In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.12.3.3. in Längsrichtung: derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des Fahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden.
6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel
? = 30 ° nach vorn und nach hinten.
Vertikalwinkel
? = 15 ° über und unter der Horizontalen.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist.
6.12.5. Ausrichtung
Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein. Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit dem Lenkeinschlag mitschwenken.
Gruß Michel