Seitenmarkierungsleuchten vom V40 in den V70 transplantieren?

Volvo V70 2 (S)

Hallo,

mit dem Beginn der langen Nächte erinnere ich mich wieder an eine Sache, die ich mal abgedacht hatte. Mein V70 II Vorfacelift hat naturgemäß keine SML. Ich hätte aber gerne welche. Ich will aber keine häßlichen Nachrüst-Dinger dranpfriemeln, es soll schon Volvo-like aussehen.

Da kam mir die Idee, die SML des V40 müssten doch hervoragend in die Leisten des V70 einpaßbar sein. Geschaltet wie an Standlicht, eh klar. Aber: darf ich das auch? Muss das eingetragen werden? Oder hat jemand eine andere Idee?

Grüße, pgs

26 Antworten

Zitat:

@SirDeedee schrieb am 20. Oktober 2014 um 21:21:18 Uhr:


Nun ja, den Mutigen gehört die Welt.
Wenn Du alles mit irgendeinem § wegdiskutieren willst - dann verkauf die Karre und nimm den Bus... 🙂

Wie das auch bei den Gesetzen so ist... es kommt immer darauf an wie man das betrachtet und auslegt (und ab und zu dem Scheriff gegenüber argumentiert...).
Solange Du vorne noch dein EU-Standlicht hast - ist das eine Ansichtssache - gehört es zum Seiten- oder noch zum Frontlicht? - letztendlich bläst sie nur mit 5 W daher - also blendet auch niemanden.
Im Grunde genommen ist auch in D bei den SML kein rotes Licht (hinten) erlaubt... und...? die ersten Hersteller (MB, BMW...) haben sich penibel danach gehalten - und was fährt jetzt halt rum??
Zeig mir einen der neuen (MB, BMW...) der hinten noch was Gelbes zur Seite hat... (welchen Gesetzgeber kümmert es - Lobby sei dank - und welche Rennleitung geht dagegen vor? - Streng genommen müssten sie aber...)
Genauso verhält es sich hat mit dem gelben Zeug nach vorne - es ist inzwischen ein Teil der FZG-Optik geworden und ein flüssiger Übergang von Seite zur Front. Böse Zungen würden behaupten, der hat eine rote SM-Leuchte - die Hersteller argumentieren, das ist aus Designgründen ein langgezogenes Hecklicht... und nun?? Die Zulassung haben sie ja bekommen...

Alles ist eine Frage der Zeit - wie war das mit der dritten Bremsleuchte? Zunächst verteufelt (wer den ersten Strafzettel bezahlt hat, der kennt den Schmerz und fragt sich heute - was geht??), dann geduldet, später erlaubt - und nun Pflicht - schöne verarsche - mag sich der eine oder Andere denken...

Wie gesagt - dies ist die vernünftigste Lösung in meinen Augen - kostet nicht viel Geld und keine Arbeit - und sollte einer tatsächlich seinen Recht durchsetzen wollen/müssen (oder auch Dir langweilig werden) - ist im nu wieder zurückgebaut... sogar an Ort und stelle...
Tja, die Entscheidung liegt bei jedem einzelnen - ich zeige nur auf was möglich ist - das wurde auch hier gefragt. Letztendlich sind wir auf hoher See, vor Gericht und der Rennleitung in Gottes Händen... ...und hier weiß ich, wovon ich spreche - glaube mir... 🙂

Gruß
SD

Mit Verlaub - Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen!

Die von Dir angesprochenen neuen Fahrzeuge haben, wie Du sehr richtig erkannt hast, eine Betriebserlaubnis. So, wie sie sind.

Mitunter erlangen KFZ-Hersteller auch Sondergenehmigungen.

Anders verhält es sich aber bei Veränderungen gegenüber dem Serien-Originalzustand,

für diesen Zustand -und nur für diesen- hat das KBA eine Betriebserlaubnis für Dein Auto ausgestellt.

Bei Veränderungen erlischt u.U. die Betriebserlaubnis, jedenfalls dann, wenn für diese Veränderung weder eine ABE, noch ein Änderungsgutachten vorliegt.

Im Übrigen wünsche ich Dir viel Erfolg bei der Argumentation gegenüber der Rennleitung,
die Jungs schlafen nämlich auch nicht auf dem Baum!

Eines noch:
Die Beleuchtungsanlage ist, so wie sie am Fahrzeug verbaut ist, bauartgeprüft, zu erkennen an der E-Prüfnummer. Wird die Beleuchtungsanlage nun in der Art verändert, dass Lichtscheiben nachträglich getönt, umgefärbt, oder sonstwie verändert werden, erlischt die Genehmigung für dieses Teil.
So verhält es sich auch, wenn andere Leuchtmittel verbaut werden, als diejenigen, mit denen dieses Teil der Beleuchtungsanlage geprüft wurde.
Soll heissen, dass es auch illegal ist, wenn die herkömmlichen Leuchtmittel der Kennzeichenbeleuchtung gegen Leuchtdioden ausgetauscht werden -
jedenfalls dann, wenn die entsprechende Leuchte mit einem herkömmlichen Leuchtmittel geprüft wurde und damit die Bauartgenehmigung erlangt hat.
Soweit noch nachvollziehbar?
OK, dann sollte es auf der Hand liegen, dass es schlicht illegal ist, wenn man nun Doppelfadenbirnen mit entsprechenden Fassungen verbaut!
Es stellt eine -in der BRD- unzulässige Veränderung der Beleuchtungsanlage dar - basta!

Und bitte rede sowas nicht klein, oder stell es als "semi-legal" hin,
es könnte unbedarfte User geben, die Deinen Worten Glauben schenken und anschliessend viel Ärger und Punkte bekommen!

Nun ja, die Diskussion auf dieser Ebene ist mit zu Öde.

Komisch nur, dass die Umpflanzung der Seitenmarkierleuchten wie der Themenstarter dies vor hat, für Dich ok ist und die ABE nicht erlischt... denn dagegen gehst Du nicht vor - ich rede hier von "aktivieren" vorhandenen Funktionen - die ja vom Hersteller mit dem Fahrzeug geprüft waren - nur zum Zeitpunkt im Verkaufsland nicht erlaubt waren - und ich habe auch die E-Nummer drauf, die zum Fahrzeug passt. Was mit Sicherheit schlimmer ist, wenn Leute umbauten selbst vornehmen - dann kann nämlich alles schief laufen... aber egal, drücke Dir die Daumen für die Juraprüfung.

Aber wenn der Neid die Mutlosen packt...
........

UPDATE für alle Gesetzestreuen:
war mit meiner Kuh beim TüV (mit der Standlichtfunktion im Blinker).
Alles OK und keine Probleme...

Gruß
Didi

Neid?😰
Wo?
Worauf?
Auf wen?
😁

Wenn ich soetwas hätte haben wollen, hätte ich es bereits -
dessen darfst Du Dir sicher sein!

Was ich von nachträglich drangebastelten Seitenmarkierungsleuchten halte, kannst Du Dir sicherlich denken. Aber das ist auch noch eine Geschmacksfrage.

Grundsätzlich kann von mir aus jeder machen, was er für toll oder notwendig befindet,
solange er andere, respektive mich, damit nicht gefährdet und / oder belästigt.
Jeder wie er mag, macht Ihr mal!😉

Nur sollte man sich nicht wie ein beleidigtes Schulkind verhalten,
wenn man Dummfug hier verbreitet und daraufhin jemand die "Frechheit" besitzt,
die aktuelle Rechtslage in Deutschland dahingehend etwas zu erörtern um nichtsahnenden Mitlesern / Nachahmern eventuellen Ärger zu ersparen!

Im Übrigen interessiert es die "Rennleitung" im Zweifelsfall nicht die Bohne,
ob Dein Sachverständige bei der HU ein Auge zu gedrückt hat.

Bzgl. meines "Jurastudiums" kannst Du Deinen wieder Daumen entlasten,
man braucht für manche Dinge kein Jurastudium, sondern lediglich etwas gesunden Menschenverstand und die Motivation, das Internet nach Informationen zu durchforsten - auch wenn man dabei Gefahr läuft etwas zu lesen, was einem nicht so ganz in´s Konzept passt.
Schönen Tag Dir noch!

Darf ich das Thema nochmal kurz hochholen?
(Es gibt sonst wenig zu SML)

Ich hab mir vor 2 Jahren meine rechte untere Rückleuchte geschrottet, (V70II, Bj 04, Mj 05), also Klarglas.
Art-Nr dürfte VO 30655377 sein.
Das waren aber ein paar große Splitter, die sich fast unsichtbar wieder einkleben ließen. Trotzdem hat Dekra/Werkstatt gemosert und "neues Rücklicht" eingebaut. Materialkosten ~125 netto.
Da bin ich eigentlich von einem komplett neuen Licht ausgegangen, da das Zeug ja heute meist mit dem Reflektor verklebt ist. Wäre dann der Preis realistisch, oder haben die mir nur das Glas ausgetauscht?

HIntergrund ist nämlich, dass (schon vor dem Unfall) die rechte SML nicht funktioniert hat, auch nach dem "Rücklichtwechsel" immer noch nicht.
Und ich würde gerne mal ansatzweise wissen, wo ich mit der Spurensuche anfange....
Ein Rücklicht habe ich jetzt schon mal in USA gefunden. Auf der Zeichnung ist auch ein Bauteil 15 zu erkennen, das dürfte wohl die LED-Platine sein. Davon hab ich allerdings noch keine Nummer gefunden, und deren Defekt wird doch auch wohl eher unwahrscheinlich sein?

Peter

Ähnliche Themen

Hallo Peter,
die Teilenummer kann ich dir nicht verraten für die LEDplatine, aber ich habe diese bei mir tauschen müssen. Kostenpunkt rund 60,00€. Die Platine ist nicht bei neuen Rückleuchten inkludiert.
Das Teil verbirgt sich unter einer Metallpatte im Lampengehäuse.

Ich danke dir
Was sind das doch für Schnarchzapfen!
Da haben die mir wohl tatsächlich ein komplett neues Lampengehäuse eingebaut, denn: statt den LEDs sieht man nur in schwarze Löcher :-((
Das muß doch bei denen auch irgendwo in der Montageanleitung stehen?

Ich würde evtl. über eine Nachrüstung nachdenken, dafür muß aber wohl das ganze Gehäuse weg?
Und wohl davor auch das obere Lampengehäuse? Und damit die Innenverkleideung der D-Säule?

Peter

Du kannst von innen durch das Lautsprecherloch für das obere Licht, das untere ist durch die klappe zu erreichen.
Wenn du die Verkleidung abnehmen möchtest ist das aber nicht so wild.

1. Da fängst du mit dem Mittelteil an wo die Kofferraumbeleuchtung drin steckt, von dieser nimmst du die Streublende ab darunter ist eine Schraube.
2. Dann Arbeitest du dich zur Seite oben weiter, wieder nur eine Schraube.
3. Seite unten, auch nur eine Schraube.
ansonsten wird alles per clip gehalten.

Die Lampen werden per Stecknuss abgeschraubt, ich glaube größe 11 oder 12. Die größte gefahr besteht herausfallen der Mutter aus der Nuss in die Tiefen der Karosserie. Ich hatte mir dafür etwas Isolierklebeband in die Nuss gelegt dann klemmt sich die Mutter sanft ein und wiedersteht dem Newtonschen Gesetz.

Danke schon mal für die Tips!
Ob ich den Aufwand jetzt allerdings treibe ?
Werde jetzt erst mal versuchen, so ein LED-Modul aufzutreiben.
Dann mal überlegen, ob der Aufwand lohnt.

Grüße
Peter

Wer SML haben will könnte auch die Scheinwerfer vom FL einbauen, Passform ist die gleiche, nur der Stecker muss geändert werden.

@Humnelbrumm:

Hast du eine Lösung gefunden?

Ich stehe vor dem gleichen Problem mit der SML...

Nein, habe noch keine SML auf dem Markt gefunden. Müsste mal zum :-) gehen und nach einer Nummer fragen. Dann kann ich auch gleich bei ihm bestellen, und lass ihn am Besten sein Versäumniss auch selber ausmerzerzen. (Aber bitte ohne Montagekosten für mich!)

Gibt also nix Neues

Hier die Teilenummer von Volvo: 8663867

Ich hoffe ich konnte damit ein wenig helfen, das Teil ist für ca. 60,--€ zu bekommen ;-)

Deine Antwort
Ähnliche Themen