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Seitenmarkierungsleuchten vom V40 in den V70 transplantieren?

Volvo V70 2 (S)
Themenstarteram 15. Oktober 2014 um 12:35

Hallo,

mit dem Beginn der langen Nächte erinnere ich mich wieder an eine Sache, die ich mal abgedacht hatte. Mein V70 II Vorfacelift hat naturgemäß keine SML. Ich hätte aber gerne welche. Ich will aber keine häßlichen Nachrüst-Dinger dranpfriemeln, es soll schon Volvo-like aussehen.

Da kam mir die Idee, die SML des V40 müssten doch hervoragend in die Leisten des V70 einpaßbar sein. Geschaltet wie an Standlicht, eh klar. Aber: darf ich das auch? Muss das eingetragen werden? Oder hat jemand eine andere Idee?

Grüße, pgs

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26 Antworten

Rein rechtlich ist das eine Veränderung der äußeren lichttechnischen Einrichtung und somit erstmal nicht zulässig. Über Einzelabnahme könnte was gehen.

Zum Vergleich: bei den von Volvo zugelassenen Zusatz-Frontscheinwerfern wäre das wieder was anderes, da direkt von Volvo als Option vorgesehen und somit erlaubt.

Ganz anders betrachtet interessiert das vermutlich nicht mal den TÜV-Mann, sofern die Dinger funktionieren. Unsere Volvos sind halt im allgemeinen betrachtet in Deutschland eher selten.

Themenstarteram 15. Oktober 2014 um 14:05

Uoh. Well, es muss für mich rechtlich einwandfrei sein. Dann muss ich mir doch was universelles suchen. wenn die nur nicht so häßlich wären. Oval...

Moment! Guck mal hier auf Seite 12.

Wenn die Abstände passen und die sonstigen Regeln (Farbe, Leuchtkraft, etc.) eingehalten werden, scheint das doch BEI SITEMARKERN erlaubt zu sein. Und das tun die vom V40 mit Sicherheit.

Schau mal hier. Da hat einer die SML vom V40 in einen Skoda (Pfui, wie kann dieser Bösewicht nur...) transplantiert und ne Klasse Anleitung verfasst. Vielleicht dient ja das ein- oder andere als Anregung.

Erkundige Dich zuerst beim TÜV, denn da ist was rechtlich geändert worden. Die "Begrenzungslichter" sind eigentlich nicht mehr erlaubt.

Themenstarteram 16. Oktober 2014 um 9:47

Zitat:

@Owlmirror schrieb am 15. Oktober 2014 um 21:44:22 Uhr:

Erkundige Dich zuerst beim TÜV, denn da ist was rechtlich geändert worden. Die "Begrenzungslichter" sind eigentlich nicht mehr erlaubt.

Das kann ich nicht nachvollziehen. Was meinst du mit "Begrenzungslichter"? SML sind nach wie vor zulässig (StVZO §51a). Aber auch Umrißleuchten sind nach wie vor zulässig bzw. sogar vorgeschrieben.

mfg, pgs

Themenstarteram 17. Oktober 2014 um 11:18

Gestern beim Tanken fiel mir was auf: Kann es sein, dass der V70 hinten schon SML hat, und zwar welche, die "mit der Schlussleuchte, Umrissleuchte, Nebelschlussleuchte oder Bremsleuchte zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut" (§51a [6] StVZo) sind? Siehe Bilder.

Dann dürfte ich nämlich nur vorne noch so eine gelbe nachrüsten.

Wie ist denn das bei den Facelift-Rückleuchten? Das sind die, die explizit SML integriert haben, nämlich in Form roter LED. Haben die diese Aussparung auch? Wenn nicht, wäre das ein Indiz dafür, dass die Aussparung bei den Vorfacelift-Leuchten als SML fungiert.

Haben die Faclift-Modelle mit Halogenscheinwerfern vorne SNL integriert? Google liefert leider nix brauchbares.

mfg, pgs

Dsc-0181
Res-dsc-0146

Jetzt, wo Du es sagst....

Mutters XC70 MJ01 hat weise LED Sidemarker (original, 4 LEDs). Zur Verdeutlichung, siehe Anhang.

In welcher Farbe die leuchten (rot oder weis), kann ich Dir jetzt gar nicht sagen.

Ruecklicht-v70
Themenstarteram 17. Oktober 2014 um 12:12

Zitat:

@eet2000 schrieb am 17. Oktober 2014 um 13:29:35 Uhr:

Jetzt, wo Du es sagst....

Mutters XC70 MJ01 hat weise LED Sidemarker (original, 4 LEDs). Zur Verdeutlichung, siehe Anhang.

In welcher Farbe die leuchten (rot oder weis), kann ich Dir jetzt gar nicht sagen.

Die leuchten rot, definitiv.

mfg, pgs

Hi,

für den V70 II kannst Dir beim Händler (Kostenpunkt ca. 13 €/St.) komplette Glühbirnen (Zweifaden) mit der Fassung (die ist wichtig) erwerben. Tauschst die aus und Deine Bilnker haben auch gelbe Seitenmarkierung drinn. Die Zuleitung (bis zu dem Sockel hat drei Kabeln - nur der Sockel ist aus der "ALT-Germanen-Zeit" und daher fehlt dirt der dritte PIN.

Komplett beide Seiten austauschen und Du hast für 26 € elegante Lösung - und jederzeit wieder ohne Aufwand rückgängig machbar... (muss nichts freigeschaltet werden o.ä.)

Gruß

SD

am 20. Oktober 2014 um 16:01

Und was sagt die Rennleitung dazu?

Wird wohl´n Grund haben, warum die Fassung für tyske Versionen so ausgelegt sind.

Themenstarteram 20. Oktober 2014 um 18:35

Die Zweifadenbirnenlösung im V70-Blinker ist in D nicht zulässig, da das SM-Licht nicht nach vorne abstrahlen darf. - Wobei ich mich gerade frage, wie das beim FL ist. Da sieht man ein kleines Loch im gelben Reflektor. Ist das eine SML?

Nun ja, den Mutigen gehört die Welt.

Wenn Du alles mit irgendeinem § wegdiskutieren willst - dann verkauf die Karre und nimm den Bus... :)

Wie das auch bei den Gesetzen so ist... es kommt immer darauf an wie man das betrachtet und auslegt (und ab und zu dem Scheriff gegenüber argumentiert...).

Solange Du vorne noch dein EU-Standlicht hast - ist das eine Ansichtssache - gehört es zum Seiten- oder noch zum Frontlicht? - letztendlich bläst sie nur mit 5 W daher - also blendet auch niemanden.

Im Grunde genommen ist auch in D bei den SML kein rotes Licht (hinten) erlaubt... und...? die ersten Hersteller (MB, BMW...) haben sich penibel danach gehalten - und was fährt jetzt halt rum??

Zeig mir einen der neuen (MB, BMW...) der hinten noch was Gelbes zur Seite hat... (welchen Gesetzgeber kümmert es - Lobby sei dank - und welche Rennleitung geht dagegen vor? - Streng genommen müssten sie aber...)

Genauso verhält es sich hat mit dem gelben Zeug nach vorne - es ist inzwischen ein Teil der FZG-Optik geworden und ein flüssiger Übergang von Seite zur Front. Böse Zungen würden behaupten, der hat eine rote SM-Leuchte - die Hersteller argumentieren, das ist aus Designgründen ein langgezogenes Hecklicht... und nun?? Die Zulassung haben sie ja bekommen...

Alles ist eine Frage der Zeit - wie war das mit der dritten Bremsleuchte? Zunächst verteufelt (wer den ersten Strafzettel bezahlt hat, der kennt den Schmerz und fragt sich heute - was geht??), dann geduldet, später erlaubt - und nun Pflicht - schöne verarsche - mag sich der eine oder Andere denken...

Wie gesagt - dies ist die vernünftigste Lösung in meinen Augen - kostet nicht viel Geld und keine Arbeit - und sollte einer tatsächlich seinen Recht durchsetzen wollen/müssen (oder auch Dir langweilig werden) - ist im nu wieder zurückgebaut... sogar an Ort und stelle...

Tja, die Entscheidung liegt bei jedem einzelnen - ich zeige nur auf was möglich ist - das wurde auch hier gefragt. Letztendlich sind wir auf hoher See, vor Gericht und der Rennleitung in Gottes Händen... ...und hier weiß ich, wovon ich spreche - glaube mir... :)

Gruß

SD

Hatte vor vielen Jahren mal eine VW Bora und habe sie SML vom V40 drangebaut, ist damit sogar problemlos durch den TÜV gekommen.

Danach hatte ich die original VW-SML an einen Golf GTI gebaut, auch problemlos beim TÜV.

Irgendwann war ich dann raus aus dem Alter bzw. hatte lange Zeit Volvos, mit serienmäßiger SML :D

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