Seitenmarkierungsleuchten

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo in die Runde,

dank der elektronischen Aufrüstung unserer Tiguans bin ich etwas skeptisch bei der Nachrüstung von elektrischen Bauteilen.

Ich möchte meinen Tiguan mit Seitenmarkierungsleuchten (SML) ausrüsten. Hat das hier schon mal jemand gemacht? Gibt es Probleme, wenn ich die LED SML einfach auf die Belechtung aufklemme?

Vielen Dank

Rainer

*Tiguan Track & Field TDI 170 PS 11/2009

Beste Antwort im Thema

Hallo Ulrich,

in meinem zweiten Beitrag, habe ich sehr deutlich zur Kenntnis gebracht, dass ich zugelassene SML montieren will und auch sehr genau weiß, was die StVZO zulässt.

Trotzdem hielt es Nite fly für angebracht, mich als Verkehrsrowdy zu brankmarken - und darüber habe ich mich geärgert. Wohl auch zu recht.

Damit wir uns richtig verstehen: Jeder hat hier in diesem und in anderen Foren das Recht, seine Meinung und seine Kenntnisse zum Besten zu geben. Selbst wenn sie grob fehlerhaft sein sollten. Daraus kann man ja immer noch lernen.
Aber das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet nicht das Recht, jemanden, den man nicht kennt und der eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass er StVZO konform Seitenmarkierungsleuchten installieren will, als Verkehrsrowdy zu brandmarken ist von dem Recht auf freie Meinungsäußerung nicht mehr gedeckt.
Mir ist einfach schleierhaft, wieso Nite fly mich da angegriffen hat.

Viele Grüße

Rainer

PS: <Ironie ein> Das Quanität automatisch gleich Qualität ist, werde ich wohl noch lernen müssen.<Ironie aus>

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Sowas gibt es für Kanada, USA und Mexico übrigens serienmässig. Allerdings blinken die dann auch meines Wissens mit.

Ansonsten denke ich mal, wenn Du eine Selbstbastel-Lösung anstrebst, würde ich darauf achten, daß die LEDs keinen Parallelwiderstand haben. dann müsste man sie am Fahrlicht mit anschliessen können... (ohne Gewähr!)

Gruß
Nite_Fly

Hallo,

würde auch gerne SML nachrüsten. Leider noch keinen vernünftigen Einbauort gefunden, der wirklich gut aussieht.
Für vorne gibt es ja die US Variante, wo bei der Einbau auf Grund des erforderlichen Ausschnittes an der Stoßstange ganz genau ausgeführt werden muß, und die SML kein EU Prüfzeichen haben.

Anschließen würde ich die LED-Leuchten am Standlichtstromkreis, da die Leuchten ja eine geringe Stromaufnahme haben.

MfG

Hallo,

Danke für die Antworten.

Ich denke dabei an die HELLA SML (2PS 008 138-821), die ein Prüfzeichen haben.

Schwierig ist es zweifelsohne einen geeigneten Einbauort, der ausreichend eben ist und der zugelassenen Einbaulage entspricht.

Meine Frage bezog sich auf die Kompabilität mit der Bordelektrik. Da gibt es aber wohl keine Probleme. Ich habe eine SML mal (ohne mechanischen Einbau) angeschlossen: funktionierte wie es sollte und es gab auch keine Störmeldung.

Dass die SML auch blinkt ist nach meinem Kenntnisstand nach unserer STVZO nicht zugelassen. Wenn man die Masseseite der SML auf den Blinker legt, blinkt sie schön im Wechsel zum Serienblinker.

Schönes Wochenende noch

Rainer

Zitat:

Original geschrieben von RHW


Dass die SML auch blinkt ist nach meinem Kenntnisstand nach unserer STVZO nicht zugelassen. Wenn man die Masseseite der SML auf den Blinker legt, blinkt sie schön im Wechsel zum Serienblinker.

Die blinkt auch nur in der entsprechenden America-Variante, denn da ist sie dann "richtig" am Steuergerät angeschlossen.

Die STVZO lassen wir lieber gleich mal aussen vor, denn mit einer Änderung an der beleuchtungstechnischen Einrichtung erlischt die Betriebserlaubnis sowieso erstmal.

Das fängt bei den diversen LED-Leuchten für Nummernschilder, Standlichtern etc. an, und hört bei den NSW als Tagfahrleuchten noch lange nicht auf... (Da gibt es noch wahre fahrbare LED-Christbäume auf den Strassen, die die früher üblichen Fuchsschwänze, und Heckspoiler, die nicht mal eine Cessna als Heckleitwerk brauchen könnte, ersetzt haben.)
Das ergibt im angenehmsten Fall ärgerliche Diskussionen beim TÜV, aber im schlimmsten Fall kann sich die Versicherung herausreden, wenn ein Schaden eintritt: Denn ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis ist nicht versichert. Egal, warum die Betriebserlaubnis erloschen ist: Im Zweifelsfall ist die Versicherung da immer fein raus...

Doch das ist allen hier scheinbar wohl bekannt und ein wohl kalkuliertes Risiko.

Allerdings frage ich mich, ob jemand, der sein Auto derart verändert hat, der dann möglicherweise meine Kinder über den Haufen fährt, und die Versicherung dann die Zahlung verweigert, auch genug Geld auf der Kante hat, um aus seinem Privat-Vermögen für den Schaden aufzukommen...

Diese Diskussion ist wahrscheinlich so alt, wie das Forum selbst, doch deswegen noch lange nicht auf die leichte Schulter zu nehmen! Wenn die Versicherung absolut nicht zahlen will, hat sie alles Recht auf ihrer Seite... Und bei einem folgenschweren Schaden wird sie auch nicht zahlen, denn die haben auch kein Geld zu verschenken....

Gruß
Nite_Fly

Zitat:

Original geschrieben von nite_fly


Denn ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis ist nicht versichert. Egal, warum die Betriebserlaubnis erloschen ist: Im Zweifelsfall ist die Versicherung da immer fein raus...

Richtig ist natürlich, daß ein Fahrzeug IMMER versichert ist, solange die Versicherungsbeiträge gezahlt werden. Alles andere, und das gilt auch für die BE, hat auf den Versicherungsschutz aber auch nicht den geringsten Einfluß. Sorry, aber warum schreibt man zu einem Thema, von dem man absolut keine Ahnung hat?

Zitat:

Allerdings frage ich mich, ob jemand, der sein Auto derart verändert hat, der dann möglicherweise meine Kinder über den Haufen fährt, und die Versicherung dann die Zahlung verweigert, auch genug Geld auf der Kante hat, um aus seinem Privat-Vermögen für den Schaden aufzukommen...

Wenn ich derartigen Unsinn lese, dann frage ich mich immer, wo hier das Problem liegt. Ist es mangelnde Bildung, einfach nur Dummheit, oder der verzweifelte Versuch sich wichtig zu machen?

Zur Information: Die Haftpflicht ist gesetzlich zur Zahlung verpflichtet, Ausnahmen davon gibt es nicht. Allerdings besteht unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, den Versicherten in Regress zu nehmen. Vorraussetzung dafür wäre etwa eine unzulässige Veränderung am Fahrzeug, die NACHWEISLICH ursächlich für das Unfallgeschehen ist. In dem Fall müßte die Versicherung zwar für den Schaden haften, könnte sich aber anschließen bis zu 5.000,-€ vom Versicherungsnehmer zurückholen.

Hallo Nite Fly,

Dein Text fordert eine Antworrt ja geradezu heraus:

Die STVZO lassen wir lieber gleich mal aussen vor, denn mit einer Änderung an der beleuchtungstechnischen Einrichtung erlischt die Betriebserlaubnis sowieso erstmal.

Diese Behauptung ist so erst einmal nicht richtig. Im Rahmen der Festsetzungen der StVZO kannst Du vieles an der Beleuchtung Deines Fahrzeugs ändern, ohne dass die Betriebserlaubnis erlischt. (1) Die Änderung muß für die Fahrzeugart zulässig sein: z.B. Umrißleuchten sind erst ab einer bestimmeten Fahrzeugbreite zulässig. (2) Die einzubauenden Teile müssen, soweit erforderlich eine Bauartgenehmigung / Prüfzeichen haben und im Rahmen der Einbaueinweisungen eingebaut werden: z.B. müssen für die SML definierte Abstände nach vorne und hinten sowie Mindest- und Maximalhöhen eingehalten werden.
Die verkehrt eingebaute Doppelwendel für Brems- / Schlußlicht entspricht nicht der Bauartgenehmigung, zieht aber kein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich.

Das fängt bei den diversen LED-Leuchten für Nummernschilder, Standlichtern etc. an, und hört bei den NSW als Tagfahrleuchten noch lange nicht auf... (Da gibt es noch wahre fahrbare LED-Christbäume auf den Strassen, die die früher üblichen Fuchsschwänze, und Heckspoiler, die nicht mal eine Cessna als Heckleitwerk brauchen könnte, ersetzt haben.)
Das ergibt im angenehmsten Fall ärgerliche Diskussionen beim TÜV, aber im schlimmsten Fall kann sich die Versicherung herausreden, wenn ein Schaden eintritt: Denn ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis ist nicht versichert. Egal, warum die Betriebserlaubnis erloschen ist: Im Zweifelsfall ist die Versicherung da immer fein raus...

In dieser Weise pauschal eine Rundumschlag zu tätigen hilft weder in der Sache noch stärkt es die Sensibilität für das, was erlaubt oder nicht erlaubt ist.

Doch das ist allen hier scheinbar wohl bekannt und ein wohl kalkuliertes Risiko.

Die Unkenntnis über den rechtlichen Rahmen ist trotz Fahrschule eher unterenwiclelt, wie auch das Risikobewußtsein. Wobei nicht jede unzulässige Änderung gleich mit einem Risiko verbunden sein muß.

Allerdings frage ich mich, ob jemand, der sein Auto derart verändert hat, der dann möglicherweise meine Kinder über den Haufen fährt, und die Versicherung dann die Zahlung verweigert, auch genug Geld auf der Kante hat, um aus seinem Privat-Vermögen für den Schaden aufzukommen...

Deine verkürzte Schlußfolgerung, wer SML nachrüstet, handelt entgegen der StVZO und gefährdet Deine Kinder, empfinde ich in dieser Form unerträglich und durch nichts gerechtfertigt. Es wäre schön hier beim Thema bleiben zu können.
Die Nachrüstung von typgeprüften SML an Pkw ist, soweit sie der Anbauanleitung entsprechend montiert sind (auch durch den Fahrzeughalter) rechlich zulässig. Insofern ist Dein Beitrag hier völlig fehl am Platz.
Zu dem Unsinn, den Du in Sachen Versicherung geschrieben hast, gab es ja schon eine profunde Antwort. Da wäre lediglich noch zu ergänzen, dass die Vollkaskoversicherung leistungsfrei ist. Wobei aber auch hier noch wieder einige Differenzierungen notwendig wären.

Einen schönen Sonntag noch

Rainer

Zitat:

Original geschrieben von RHW


Hallo Nite Fly,
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Deine verkürzte Schlußfolgerung, wer SML nachrüstet, handelt entgegen der StVZO und gefährdet Deine Kinder, empfinde ich in dieser Form unerträglich und durch nichts gerechtfertigt. Es wäre schön hier beim Thema bleiben zu können.
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Einen schönen Sonntag noch

Rainer

Hallo Rainer, ich bin der Meinung, dass "unerträglich" in diesem Zusammenhang doch ziemlich übertrieben ausgedrückt ist. Du hast hier 3 Beiträge ins Forum gestellt und greifst Nite_Fly an (So sehe ich das!), der mit über 1000 Beiträgen vielen hier im Forum schon geholfen hat. Und er wird ja hier seine Meinung äußern dürfen (auch wenn sie in diesem Fall wohl nicht korrekt war). Und ich glaube auch er hat hier schon Hilfe erhalten.

Grundsätzlich hat hier jeder das Recht seine Meinung zu posten. Schön ist es natürlich, wenn dies auch immer Hand und Fuß hat. Da gibt es andere, die da einfach ins Blaue schießen und ihr wirkliches Halbwissen Kund tun.

Ich schätze die Beiträge von Nite_Fly sehr und hoffe er wird auch weiter alle hier technisch unterstützen. Gleiches gilt für seine nicht technischen Beiträge zum Forum. Wie ich am Verlauf im Forum gesehen habe, hat er dies auch schon getan 😉.

Ach ja zum Thema! Er hat sicherlich im ersten Step recht, dass ich nur etwas verbauen darf, wenn es mit einer entsprechenden ABE, TÜV Zulassung, ... versehen ist. Er wollte auf die Konsequenzen hinweisen, wenn man sich nicht entsprechend absichert. Da ich die Materie selbst nicht gut kenne, werde ich auch nicht mehr dazu sagen.

Hallo Ulrich,

in meinem zweiten Beitrag, habe ich sehr deutlich zur Kenntnis gebracht, dass ich zugelassene SML montieren will und auch sehr genau weiß, was die StVZO zulässt.

Trotzdem hielt es Nite fly für angebracht, mich als Verkehrsrowdy zu brankmarken - und darüber habe ich mich geärgert. Wohl auch zu recht.

Damit wir uns richtig verstehen: Jeder hat hier in diesem und in anderen Foren das Recht, seine Meinung und seine Kenntnisse zum Besten zu geben. Selbst wenn sie grob fehlerhaft sein sollten. Daraus kann man ja immer noch lernen.
Aber das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet nicht das Recht, jemanden, den man nicht kennt und der eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass er StVZO konform Seitenmarkierungsleuchten installieren will, als Verkehrsrowdy zu brandmarken ist von dem Recht auf freie Meinungsäußerung nicht mehr gedeckt.
Mir ist einfach schleierhaft, wieso Nite fly mich da angegriffen hat.

Viele Grüße

Rainer

PS: <Ironie ein> Das Quanität automatisch gleich Qualität ist, werde ich wohl noch lernen müssen.<Ironie aus>

Hallo Rainer, abmildernd kann man jetzt sicher anfangen Verkehrsrowdy mit unerträglich zu vergleichen. Sollten wir aber nicht machen. Bleiben wir also beim Thema. Wer da jetzt auch immer helfen kann. Ich hoffe es gibt für Dich eine Lösung für den Einsatz der SML und vielleicht kann Nite_Fly am Ende auch da helfen. Wenn nicht er, dann vielleicht jemand anderes 😉.

Dein PS kann ich unterstützen. Ich habe ja keine qualitative Wertung zu Deinen bzw. Nite_Fly's Posts abgegeben.

Klaus würde jetzt wissen, welche Art Grüße ich drunter setzen sollte, drum einfach Gruß an Dich!

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