Seitenmarkierungs gelb reflektor

Volvo S60 1 (R)

Hallo,

Ist es möglich dieses gelbe teil
Glaube heißt seitenmarkierungsleuchte
Zu entfernen oder sowas
Das es halt weg ist weil mir persönlich gefällt das orange garnicht und passt auch nicht zum Wagen
Hat damit jemand schon erfahrung
Ist das einfach ein Einsatz den man rausnehmen kann oder ist das teil des glasses
Kann man es eventuell folieren oder sowas

Bitte hilfe & Tipps

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39 Antworten

Zitat:

@hudemcv schrieb am 12. November 2019 um 14:35:27 Uhr:


Es geht mir nicht um die rechtlichen Aspekte. Der Scheinwerfer hat danach immernoch alle Prüfziffern usw.
woher soll ein Prüfer denn nun wissen, was richtig oder falsch ist?

Der Prüfer, der das aber vielleicht doch mal weiß, könnte Dir aber auch die Karre stilllegen...
Ob es das wert ist?

Zitat:

@volvocarl schrieb am 12. November 2019 um 14:42:20 Uhr:



Zitat:

@hudemcv schrieb am 12. November 2019 um 14:01:38 Uhr:


Also ich sage mal so.
Er könnte die da rauspopeln, denn nirgendwo steht, dass sie da dran sein müssen.
Auch steht keine Prüfziffer da drauf, die behauptet, dass das Eck da gelb sein muss.

Und genau das ist der Denkfehler.
Der Scheinwerfer hat die Bauartzulassung, wie er ist. Ohne was extra dran oder was extra ab.
Wer mich kennt, weiß, daß ich das nicht so genau sehe. Aber rechtlich ist das so.
Wenn er das gelbe Plastikzeug so rausfummeln kann, daß man nicht sieht, daß da mal was war, ist das sicherlich ok. Nicht rechtlich, aber optisch 🙂.

Nochmal, wie das rechtlich ist, ist jedem klar. Und dein letztler Satz sagt doch genau das, was ich vorher gesagt habe.
Ihr wärt erstaunt, was in Sachen Licht alles geht ohne gegen Rechtliches zu verstoßen. 😉

Vito-hecktraeger-mit-rad-und-fahrrad

Also, ich denke mal, der TE hat nun auch genügend Informationen zum Für und Wider seines Wunsches nach optischer Veränderung der Frontansicht seines Volvos, um eine Entscheidung zu treffen.

Mal sehen, was da kommt ...

es ist doch eigentlich ganz einfach: sämtliche beleuchtungseinrichtungen am fzg. müssen funktionieren! wenn bei der HU festgestellt wird, daß irgendetwas nicht leuchtet,aber müßte, gibt es einen mängelbericht.

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Zitat:

@biltema schrieb am 12. November 2019 um 15:26:18 Uhr:


es ist doch eigentlich ganz einfach: sämtliche beleuchtungseinrichtungen am fzg. müssen funktionieren! wenn bei der HU festgestellt wird, daß irgendetwas nicht leuchtet,aber müßte, gibt es einen mängelbericht.

Und woher weiß der Prüfer, dass am S60 FL da an der Seite was leuchten müsste/könnte?
Außer vielleicht er hat selbst einen.

viele autofahrer halten die prüfer für blöder, als sie selbst sind.

Zitat:

@biltema schrieb am 12. November 2019 um 15:30:08 Uhr:


viele autofahrer halten die prüfer für blöder, als sie selbst sind.

Erzähl mir mehr.

Zitat:

@SirDeedee schrieb am 11. November 2019 um 22:43:27 Uhr:


...“nicht mal gegen“...mich..
wow... Danke Elchsocke850....

Vorstehend eine doppelte Verneinung - also eigentlich liebt er Dich. 😉😛

.... jaaaaa, die Negation der Negation...
😁 😁

Gruß der sachsenelch

Ja, ja ist schon klar Jungs - deshalb fühle mich auch irgendwie mal ...geehrt... 😉

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