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sehr knurrender busracer

Themenstarteram 2. Oktober 2006 um 10:29

hallo leute,

wollt euch mal fragen, was würdet ihr denn sagen was ich hier ersteigert habe???

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

36 Antworten

@ busracer

Kannst du mal die genauen Längenangaben der Bouwdenzüge schreiben. Ich hab einen für den 2,0 und der ist 60 cm lang.

Vieleicht hast du ja auch einen 2,0 erwischt.

MfG wartburg

Themenstarteram 4. Oktober 2006 um 20:49

also hier ist nochmal ein bild. erst von einem zum anderen pfeil genau 70 cm lang. und soll laut verkäufer von einem 2,5er V6 stammen. na ich weiss ja nich.

ja opel hatte leider nur die neuen teilenummern.

die nummer von diesem bowdenzug lautet: 25311909

vielleicht kann ja mal ein 2,5 l V6 fahrer nachmessen dann weisst du es genau.

MfG Wartburg

Themenstarteram 5. Oktober 2006 um 16:09

ja das wäre schön. :D

hallo an alle 2,5er V6 fahrer.... haaaallllloooooooo vielleicht kann mal einer den tempomatbowdenzug nachmessen wie lang der ist. wäre echt voll nett. aber bitte so messen wie ich, siehe bild.

bin euch schonmal sehr dankbar

gruß0 busracer

am 5. Oktober 2006 um 17:23

Zitat:

Original geschrieben von busracer

hallo an alle 2,5er V6 fahrer.... haaaallllloooooooo vielleicht kann mal einer den tempomatbowdenzug nachmessen wie lang der ist.

Hmm... ich würd ja gern, aber ohne Tempomat ein wenig schwierig ;).

Sorry, konnt nicht anders... *g*

Liebe Grüße

Lil

Themenstarteram 11. Oktober 2006 um 10:03

su nun nochmal zu dem bowdenzug, dank des autohauses am nordring konnten wir feststellen, das der bowdenzug von einem vectra b 2,0 16V ist und nicht von einem omega b 2,5 V6 wie in der auktion beschrieben. ich geh jetzt ran an den speck, komm mir ziemlich veralbert vor.

gruß busracer

Dann kannst Du das Teil ja ohne Probleme zurückgeben.

Auch sonst hättest du IMHO übrigens den Kaufvertrg anfechten können, da bei Dir ein sog. "Erklärungsirrtum" vorliegt, da Du und der Verkäufer keine übereinstimmenden Willenserklärungen abgegeben habt.

Eine solche Anfechtung hättest du aber unverzüglich nach Bemerken des Irrtums erklären müssen, dafür wäre es jetzt auch schon etwas spät. Die Beweislast für Deinen Irrtum liegt aber bei Dir.

Dies soll keine Rechtsberatung von mir sein und ist auch nur "aus dem Gedächtnis", für (in Deinem fall sowieso nicht nötige) weitergehende Infos müsste man mal etwas Literatur wälzen.

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