Sehr günstiges Auto kaufen, stehen lassen, damit die SF-Klasse steigt. Möglich?

Hallo,
bin mittlerweile Mitte 20 und so langsam wird es Zeit, ein eigenes Fahrzeug zu kaufen (und zu versichern). Dieses Vorhaben hätte ich lieber schon mit 18 machen sollen, aber jetzt bin ich auch nicht wirklich viel später dran.
Also, bisher bin ich mit Fahrzeugen gefahren, die nicht auf mich liefen und auch nicht auf mich versichert waren.
SF-Klasse von Familienangehörigen zu übernehmen ist ausgeschlossen. Heißt also, dass ich von 0 auf anfangen muss. Ich hatte vor, mein eigentliches Fahrzeug Teilkasko zu versichern (da gibt es ja keine SF-Klassen) und dann ein sehr günstiges Fahrzeug mit TÜV (so für 1-3k €) zu kaufen, auf mein *privates* Grundstück abzustellen und dann die Vollkasko Beiträge zu bezahlen, damit die SF-Klasse steigt. Würde das so klappen? Später abgelaufenes TÜV sollte ja egal sein, da das Fahrzeug eh nur auf einem privaten Grundstück steht.

34 Antworten

Früher hat man einen alten 125er Motorradrahmen gekauft, versichert und auf dem Dachboden zwischengelagert. Heute denkt man drüber nach, ein komplettes Auto zu kaufen, VK zu versichern und nicht zu nutzen. Und auch nicht erst mit 25 ( schon 7 Jahre verschenkt). Wie viele Jahre soll das Fahrzeug denn noch rumstehen? Und dann mit 30 und ca SF5 einsteigen? Milchmädchenrechnung, sag ich mal ganz wertfrei.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 18. März 2025 um 20:22:46 Uhr:



kann man sich ja durchaus so einen Schrotthaufen in die Garage stellen.

Für den man dann eine gültige HU nachweisen muss.

Die man dann verfallen lassen kann

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. März 2025 um 09:33:37 Uhr:

Zitat:

Für den man dann eine gültige HU nachweisen muss.

Aber nicht für einen Roller mit Versicherungskennzeichen, von welchem ich schrieb.
Jetzt haben wir wieder das Problem von zwei verschiedenen Fragestellungen un einem Thread.

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Sammelt man mit einem Freiwillig zugelassenen KleinKraftrad SF Klassen?

50er Roller oder Mofa oder sowas bis 45/50 Km/h mit Versicherungskennzeichen. Ob das mittlerweile alle Versicherungen so machen, weiß ich aber nicht.
In den AKB steht explizit "Versicherungskennzeichen".

Im letzten Jahrtausend konnte man n. m. K. keine SF mit Versicherungskennzeichen runterfahren und ich hatte damals mit der Klasse 4 sofort einen Roller mit V-KZ, später mit 18 sofort ein Auto.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 19. März 2025 um 10:36:15 Uhr:


50er Roller oder Mofa oder sowas bis 45/50 Km/h mit Versicherungskennzeichen. Ob das mittlerweile alle Versicherungen so machen, weiß ich aber nicht.

Bei der WgV geht es wohl
Zitat
3.Bessere Einstufung für Ihr Auto
Wenn Sie Ihr Moped innerhalb von drei Jahren zwei Jahre lang schadenfrei bei uns versichert haben und dann einen Pkw auf sich zulassen, stufen wir diesen in die Schadenfreiheitsklasse 2 anstatt 0 ein.

Was dann aber wirklich nur vor der WgV gilt. Es dürfte eine Sondereinstufung sein, für die sich andere Versicherungen später eher nicht interessieren, oder?

Deshalb habe ich dem hier Fragenden geraten bei der Versicherung seines geringsten Misstrauens nachzufragen, ob sie die Möglichkeit anbietet.
Du hast Recht, im letzten Jahrtausend gab es sowas noch nicht, das gibt es erst seit Mitte der 2010er Jahre. Und ja, es ist bei allen Versicherern eine Sondereinstufung. Welche Versicherungen das anbieten, kann man u.a. bei den Versicherungsvergleichen der Finanztest (jetzt Stiftung Warentest FINANZEN) nachlesen.

@windelexpress
Ich habe u. a. 2 zugelassene Motorräder in der Garage. Bei beiden ist die HU jeweils vor Jahren abgelaufen. Das interessiert niemanden.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 16. März 2025 um 14:27:49 Uhr:


Das macht doch keinen Sinn, Beiträge zahlen für Dinge, die nicht gebraucht werden.
Hast du schon mal bei der Versicherung deiner Eltern nachgefragt, dort werden Kinder versicherter Kunden i.d.R. günstiger eingestuft. Ich denke, mindestens SF2 sollte möglich sein, vielleichst sogar bis SF4.

Deren Versicherung werde ich nicht nehmen

Zitat:

@Datschi0825 schrieb am 16. März 2025 um 14:38:24 Uhr:



Warum willst Du Vollkaskobeiträge bezahlen, wenn im Fall der Fälle die SF-Jahre von der Haftpflicht übernommen werden können?

Noch ein Hinweis:
Fz. auf Deinem wirklich privaten Gelände abzustellen ist ggf. problematisch, da das Gelände dazu geeignet sein muss etc.
Auch kann es problematisch werden wenn Dein "böser" Nachbar Dein Fz mit Kennzeichen und abgelaufenen TÜV erblickt und das anzeigt... Hier bitte lieber Kennzeichen entfernen.

Das mit den Vollkaskobeiträgen wusste ich nicht, dass das so möglich ist.

Und danke für den Tipp mit dem privaten Gelände.

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 16. März 2025 um 15:22:51 Uhr:


Wenn man sowas schon macht, dann stellt man sich das am billigsten zu versichernde Fahrzeug hin, dass SF runterfährt und das sind eher kleine Motorräder/Roller mit weißen Kennzeichen. Die damit runtergefahrenen Jahre kann man sich später auf die Autoversicherung umschreiben lassen. Nebeneffekt: man kann dann sogar mit niedrigsten Kosten z. B. einen kleinen Roller nutzen - Sprit- und umweltschonend

Zitat:

@Zimpalazumpala schrieb am 19. März 2025 um 09:29:35 Uhr:


Früher hat man einen alten 125er Motorradrahmen gekauft, versichert und auf dem Dachboden zwischengelagert. Heute denkt man drüber nach, ein komplettes Auto zu kaufen, VK zu versichern und nicht zu nutzen. Milchmädchenrechnung, sag ich mal ganz wertfrei.

Ich wusste ja nicht einmal, dass so etwas überhaupt möglich ist. Ich dachte halt, dass der günstigste Weg über den billigsten Wagen ist.
Aber ja, sonderlich früh bin ich leider nicht wirklich mehr dran (aber auch nicht so spät, wie ich finde).

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 19. März 2025 um 17:45:38 Uhr:


@windelexpress
Ich habe u. a. 2 zugelassene Motorräder in der Garage. Bei beiden ist die HU jeweils vor Jahren abgelaufen. Das interessiert niemanden.

Solange es nicht auffällt, magst Du Glück haben

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