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Sehe ständig Mercedes mit einem Nebelscheinwerfer an, was ist das?

Themenstarteram 24. November 2006 um 20:29

Moin ihr Benzfahrer!

Hab da nur mal ne kleine Frage. In letzter Zeit seh ich ständig Mercedes, die nur den linken Nebelscheinwerfer an haben. Zunächst dachte ich der rechte ist wohl einfach kaputt, aber dafür ist mir das mittlerweile zu oft aufgefallen als das man noch auf ein Defekt schließen könnte.

Also klärt mich auf, was ist das? So ne Art Kurvenlicht?

25 Antworten

Nein, Abbiegelicht.

Bis zu einer Geschwindigkeit von ca. 40 km/h schaltet sich bei eingeschaltetem Blinker bzw. entsprechendem Lenkradeinschlag ein Nebelscheinwerfer zu. (=Abbiegelicht)

Beim anderen System (aktives Kurvenlicht) schwenken die Scheinwerfer in Kurven um 12-15° mit dem Lenkradeinschlag.

Und was ist das, wenn mir Leute mir Standlicht und Nebelscheinwerfer entgegenkommen??

Ich dachte immer das sei "COOLNESS", aber einer hat mal behauptet das sei legales Taglicht.

Wirklich??

Nebelscheinwerfer sind kein Ersatz für Tagfahrleuchten! Und mit Standlicht zu fahren ist nicht erlaubt (Warum heisst es wohl "Standlicht"?).

Wer trotz gutem Wetter mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern unterwegs ist, scheint demnach irgendwie oder irgendwo umnebelt zu sein und benötigt somit dringend ärztliche Hilfe. ;)

Hast schon recht, aber man sieht echt viel so rumfahren.

Und die Grünen machen da auch nichts hab ich das Gefühl.

Ist es eigentlich verboten mit Nebelsch. bei Tage zu fahren??

am 25. November 2006 um 18:33

§ 17 StVO Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

Im Klartext: Bei Nebel, Schneefall oder Regen, darf mit Standlicht und Nebelscheinwerfern gefahren werden, wenn die Sicht erheblich eingeschränkt ist.

Im übrigen beziehen sich diese Absätze auf "während der Dämmerung", auch Nummer 2. Das heisst, dass man nachts nicht mit Standlicht fahren darf. Vom Tag steht da nichts. Es ist also nicht verboten am Tag mit Standlicht zu fahren.

Ich übernehme natürlich keine Garantie für meine Aussage. Allerdings sagte mir das ein Fahrschullehrer auch schon mal so.

MfG Felix

Zitat:

Original geschrieben von FelixSYTD

Es ist also nicht verboten am Tag mit Standlicht zu fahren.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

;)

Bei starker wetterbedingter Sichtbehinderung darf mit Neblern und Standlicht gefahren werden. Sind keine Nebelscheinwerfer vorhanden oder sind diese defekt, ist mit Abblendlicht zu fahren. Nachts sowieso.

Anmerkung:

Es werden aber nur die wenigsten bei starker Sichtbehinderung auf ihr Abblendlicht verzichten wollen... :D

am 25. November 2006 um 21:12

Zitat:

Original geschrieben von dc-viper

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

(2) gilt in Verbindung mit (1) und bezieht sich rein auf "Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern"

Ergo darf, wenn die Sichtverhältnisse es nicht erfordern (also am Tag) mit Standlicht gefahren werden.

MfG Felix

Zitat:

Original geschrieben von FelixSYTD

Ergo darf, wenn die Sichtverhältnisse es nicht erfordern (also am Tag) mit Standlicht gefahren werden.

MfG Felix

Dieser Kollege meinte das gleiche: Klick mal...

Gruß

dc

am 25. November 2006 um 21:46

Ob der Polizist wirklich recht hatte, steht auf einem anderen Blatt ;)

Aber eigentlich kann es mir/uns ja egal sein, ich/wir fahren ja nicht mit Standlicht am Tag.

MfG Felix

und wenn man mit "Standlicht" alleine fährt kann man auch bei einem nicht verschuldetem unfall mindestens eine teilschuld bekommen. komm grad nicht auf den paragraphen aber ich habe davon auszugehen das sich jeder verkehrsteilnehmer an die stvo und stvzo hält. soll heissen wenn da was mit standlicht ist dann geh ich davon aus das der steht. fahren darf er ja laut stvo nicht damit. damit ist er mindestens teilschuld an dem unfall.

anders sieht das mit den nebelscheinwerfern aus. die dürfen laut stvo nur bei sichtbehinderung benutzt werden. wenn der beginn der lichtaustrittsfläche der scheinwerfer nicht weiter als 400 mm von der aussenkante des fahrzeugs eintfert ist dann dürfen sie in verbindung mit dem standlicht benutzt werden. über 400 mm "muß" das abblendlicht eingeschaltet sein.

in beiden fällen darf der nsw keinesfalls mit dem fernlicht zusammen eingeschaltet werden.

haben wir früher in der ausbildung immer ne ganze batterie relais zu eingebaut damit der fahrer nicht manuell schalten muss.

Was ist denn der Nutzen von nur Standlicht fahren? Hmm..interessant das man sowas überhaupt diskutieren muss.

hat übrigens mal jemand drauf geachtet, welch klientel fahrzeugführer nur mit standlicht und oder nsw eingeschaltet durch die gegend fahren. hab mehrere von der grünen truppe in meiner familie und das war auch einmal thema. es sind z.t. leute, die einfach mit der technik im auto überfordert sind. die fahren noch mit standlicht rumm wenn es schon mitternacht ist(dunkel) und meckern dann noch rum das die strassenlaternen so dunkel sind.

meist sind es aber jugendliche erwachsene die es einfach nur cool finden. Zitat " wenn ich die jungs anhalte fang ich mir meist nen dummen comment ein und da hab ich einfach keine lust drauf. dazu kommtdan noch die berichteschreiberei nach dienstschluß und die zeit heb ich mir leiber für richtige verbrecher auf".

da hat er ja auch nicht so unrecht. wenn jeder angehalten würde der mit falsch eingeschaltetem licht fährt dann wäre ja keine zeit mehr um die richtigen verkehrsrowdies zu erwischen. und was bringt wohl mehr geld in die kassen? standlichtfahrt oder überholverbot-verstoß?

fazit für mich: wems spass macht. ändern kann ich eh nix dran.

odermacht sich jemand hier die arbeit und schreibt jeden verkehrssünder auf und meldet ihn der polizei?

ich hab jedenfalls wichtigeres zu tun.

übrigens ist das ja eigentlich nicht das thema dieses freds.

die frage war doch eindeutig gestellt und ist auch eindeutig beantwortet worden.

am 27. November 2006 um 20:30

Zitat:

Original geschrieben von BananaJoe

Was ist denn der Nutzen von nur Standlicht fahren? Hmm..interessant das man sowas überhaupt diskutieren muss.

Tagfahrlicht ist auch nicht recht viel anders.

MfG Felix

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