Sechs Leute im Auto?

VW Vento 1H

Was passiert, wen wir mit Sechs Leuten im Golf 3 Angehalten werden?

Hab irgendwo mal gelesen das man nur alle vorhandenen anschnall Gurte benutzen muss.
Also könnte man jetzt doch wenn das zulässige gesamt Gewicht nicht überschritten wird auch zu sechst Fahren? *nichterschlagen*

30 Antworten

http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=12027&forum=4

ist recht verantwortungslos wie hier manche über solche dinge diskutieren ohne sich wirklich auszukennen!!
wenn man bei solchen dingen nur ein gefährliches halbwissen hat sollte man sich besser mit seiner aussage zurück halten und nicht irgendwelche leute dazu verleiten grob fahrlässig zu handeln!!!!!

dieser beitrag ist echt der hammer *kopfschüttel*
wie kann man nur so etwas verbreiten ohne genau bescheid zu wissen??????

Zitat:

Original geschrieben von m4g1c


habe gehört, dass wenn 5 leute im fahrzeugschein eingetragen sind, alle personen angeschnallt sein müssen. Also bei 5leuten 5 angeschnallt. Bei 6 Leuten fällt der 6. unter zuladung. Also so ich das gehört habekannst also so viele leute mitnehmen wie du willst, hauptsache das zulssige gesamt gewicht ist nicht überschritten und alle anschnall gurte sind in benutzung....

in dem sinne mfg

hier eine stelle aus der STVO

Zitat:

Auf der Ladefläche von Lastkraftwagen dürfen nur bis zu 8 Personen mitgenommen werden, wenn sie die Ladung begleiten müssen, auf der Ladefläche zu arbeiten haben oder wenn sie mit dem für ihren Arbeitgeber eingesetzten Fahrzeug zu oder von ihrer Arbeitsstelle befördert werden. Auf der Ladefläche von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

Autobild hat mal einen Artikel dazu gepostet, in dem geschrieben wurde, dass es zulässig ist mehr Leute als eingetragen mitzunahmen. Alle vorhandenen Gurte müssen angelegt werden (sowieso).

http://www.radarforum.de/messages/3/4826.html

Ähnliche Themen

Wie unverantwortlich ist das denn?
zu 6. oder 7. in einem Auto fahren das für max. fünf gedacht ist. Wenn da nur ein kleiner Unfall passiert fliegen alle durch die Windschutzscheibe oder kugeln im Kofferraum rum. das könnt ich nicht verantworten

Zitat:

Original geschrieben von jones`da


war das nicht sogar ne frage in der theorieprüfung?
ich erinnere mich auch daran, dass man leute auf der ladefläche mitnehmen darf, gerade weil es so absurd ist.

Das gilt nur, wenn du mit dem Transporter auf dem Weg zum Arbeitsplatz oder zurück bist (Baustelle oder so in der Art).

wir sind mal mit 10 mann/frau im twingo durch die feldmark um ins nächste kaff zu kommen nachts^^ das war ne fahrt.....ein fahrer, beifahrer 2 hinten 6 (jeder einen aufm schoß) und kofferraum einer^^

ich mag sowas auch überhaupt nicht und würde das als fahrer selbst auch nicht machen 😉 allerdings saß ich mal mit 5 weiteren leuten in einem fiat panda 😁 das war kuschelig 😁 waren zum glück nur 6km fahrt 😉 bis der auf 50km/h war, vergingen bestimmt 20 sekunden *g* werde ich auf jeden fall net wieder machen... dann lieber taxi fahren! 😉

Hallo,

ich kann nur sagen, die Polizei sieht das alles in klein wenig anderst, die lassen einen in einer Kontrolle nur mit sovielen Leuten weiterfahren, wie es Sitzplätze gibt!

Auch ist diese verhalten der Polizei meiner Meinung nach absolut angebracht, denn wirklich mal überlegen, was ist wenn was passiert!!!

Zitat:

Original geschrieben von Spatwitz


Loool! Der 6. gilt als Zuladung. Dann kann ich den ja bei 220 auf der AB theoretisch auch aufs Dach binden. Also das ja nu echt Blödsinn.

dann darf er aber nich mehr als 75 kilo wiegen, weil sonst die dachtlast überschritten wird... ;-)

Hallo,
ich habe in meinem Kombi eine Klappsitzbank und 7 Personen eingetragen. In einem ohne sind 5 Personen eingetragen. Wenn man also den Kofferraum mit lebender menschlicher Ladung zuknallen dürfte, dann würde doch sicherlich nicht diese Differenz entstehen. Von dem Mehraufwand der dafür getrieben wird ganz zu schweigen....
MfG Zahn

Hey, will net "rumprollen" oder so...

jeder war/is mal jung und baut Scheiße...wir warn auch schon zu 7 im IIIer un zu 8 im IVer...blöde Idee...zum Glück is keinem was passiert...

also net nachmachen!!!

KunDa

Also was hier geschrieben wird, da stehen mir die Haare zu berge...

Man darf nur soviele Leute mitnehmen wie im Schein steht und maximal soviele, wie es Sicherheitsgurte gibt.
Ist der hintere mittlere Beckengurt warum auch immer kaputt, darf man also nur 4 Leute mitnehmen.

Das mit den zusätzlichen Leuten bezieht sich auf Landwirtschaft und Bauwesen...

siehe:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§21 Personenbeförderung

(1) Es ist verboten, Personen mitzunehmen,

1.

auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
2.

auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
3.

in Wohnwagen mit nur einer Achse oder mit Doppelachse hinter Kraftfahrzeugen.

(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Das gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder auf Rücksitzen ohne Sicherung durch Rückhalteeinrichtungen befördert werden, wenn wegen der Sicherung von anderen Personen für die Befestigung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit mehr besteht.

(2) Auf der Ladefläche von Lastkraftwagen dürfen nur bis zu 8 Personen mitgenommen werden, wenn sie die Ladung begleiten müssen, auf der Ladefläche zu arbeiten haben oder wenn sie mit dem für ihren Arbeitgeber eingesetzten Fahrzeug zu oder von ihrer Arbeitsstelle befördert werden. Auf der Ladefläche von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

(3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch die Radverkleidung oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.

Bei einer Abifeier sind im Nachbardorf mal 2 Leute mit im Kofferraum mitgefahren, die Polizei hat sie angehalten, da war die Hölle los. Insbesondere für den Fahrer als verantwortlicher. Ich weiß aber nicht mehr ob der Führerschein entzogen wurde...
Theoretisch kann der Führerschein ohne große Probleme auf Dauer entzogen werden..siehe:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 69 Entziehung der Fahrerlaubnis

(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.

(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen

1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c),

2. der Trunkenheit im Verkehr (§ 316),

3. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder

4. des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht,

so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.

(3) Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.

Zitat:

Original geschrieben von KunDa


Hey, will net "rumprollen" oder so...

jeder war/is mal jung und baut Scheiße...wir warn auch schon zu 7 im IIIer un zu 8 im IVer...blöde Idee...zum Glück is keinem was passiert...

also net nachmachen!!!

KunDa

sorry, ich habe zwar auch schon viel mist gebaut, aber so einen scheiß echt nicht...

Tja...zum Glück haben wir alle einen unterschiedlichen Charakter...

aber das wird sicher net wieder vorkommen...

ich würde niemals so viele in meine Karre hocken, allein schon weil`s en 2Sitzer is und das Fahrwerk da sicher streiken würde 😉

...Thema ist besprochen kann also geschlossen werden...

KunDa

Ähnliche Themen