Schwieriger Fall bei der Versicherung
Hallo!
Ich hoffe hier kennen sich einige mit Versicherungen aus und können mir bei meinem Problem helfen.
Mein Bruder ist gestern mit seinem Auto meinem Vater hinten drauf gefahren. Da aber beide Autos auf den Namen von meinem Vater versichert sind, weigert sich die Versicherung zu zahlen.
Kann mir jemand sagen, ob die Versicherung zahlen muss oder was man machen kann, falls die Versicherung nicht zahlt.
Vielen Dank schonmal!
MfG
Thomas
19 Antworten
das deckt sich mit meiner Erinnerung (ohne Fakten in der Hand zu haben).
Schon seit Urzeiten rieten wir - auf Anraten des Versicherungsagenten - unseren Mitarbeitern zu Messen, Veranstaltungen (und überhaupt) immer so zu fahren, dass immer mindestens ein Auto dazwischen fährt (also keine geschlossene Kolonne zu bilden).
Wird wohl blöd für Euch ausgehen.
Schau mal hier:
gefunden auf www.huk.de mit der Suchefunktion bei Eingabe von
versicherungsbedingungen unfall gleicher halter
Zitat:
§ 11 AusschlüsseAusgeschlossen von der Versicherung sind:
...
2. Haftpflichtansprüche des Versicherungsnehmers, Halters oderEigentümers gegen mitversicherte Personen wegen Sach- oderVermögensschäden;
Grüßle
Chris
Ich sehe das unabhängig von einem gleichen Versicherungsnehmer.
Sobald zwei Fahrzeuge von Familienmitgliedern (auch bei unterschiedlichen Versicherungsnehmer und Versicherungen) in einen Unfall verwickelt sind, wird die Versicherung des Schadensverursachers von einem Vorsatz ausgehen.
Deshalb, wie bereits oben geschrieben, auch bei Familien-Kolonnen-Fahrten (geiles Wort 😁) immer den entsprechenden Abstand halten, damit Unfälle zwischen den Fahrzeugen vermieden werden.
Zitat:
Original geschrieben von Bleman
Sobald zwei Fahrzeuge von Familienmitgliedern (auch bei unterschiedlichen Versicherungsnehmer und Versicherungen) in einen Unfall verwickelt sind, wird die Versicherung des Schadensverursachers von einem Vorsatz ausgehen.
Das stimmt nicht, es geht nur darum, dass sich ein und dieselbe Person nicht haftpflichtig machen kann.
Bei Vater und Sohn geht das sehr wohl, die Versicherung müßte dann den Vorsatz beweisen. Wäre ja noch schöner wenn Man(n)/Frau seine unschuld beweisen müßte, noch ist es zum Glück andersherum oder habe ich wieder was verpaßt.
Diesen Fall hatte ich schon Sohn Halter/ Versicherungsnehmer des einen Fahrzeuges und Vater logischerweise auch Halter/ Versicherungegsn. sogar gleiche Gesellschaft und der Schaden wurde bezahlt.
Christo
Zitat:
Original geschrieben von Gott78
Diesen Fall hatte ich schon Sohn Halter/ Versicherungsnehmer des einen Fahrzeuges und Vater logischerweise auch Halter/ Versicherungegsn. sogar gleiche Gesellschaft und der Schaden wurde bezahlt.
Ich, als Versicherung, würde den Schaden besonders unter die Lupe nehmen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein Fall wie jeder "normale" abgewickelt wird. So abwegig wäre ein Versicherungsbetrug ja nicht.
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Die Bleman Versicherungs AG *gg*
Ich hätte gern ein Angebot für meinen auf 500 PS gechipten Corrado (natürlich nicht abgenommen und gemeldet oder so'n Quatsch), den 9er BMW und meinen kleinen Phaeton.
Alles nur Haftpflicht - und naja gut.... Ne Teilkasko, weil, was ist, wenn ich die Anlagen daraus gecklaut beckomme? Beckomme ich dann die nicht nachweisbaren Ckosten von 15.000 Euro wieder?
Achso - ich fahre mit denen immer in Kolonne - meine Freunde sind Frisch-Abiturienten
(aber damits billiger wird, nur Fahrer >23 nehmen)
Wieviel macht das?
@Meistro: Egal wieviel, du gehst drunter, gell? *gggg*
Grüße
Schreddi
PS: Aber gut, dass mich mein Gefühl net getäuscht hat in der Sache 🙂