Schwellerbeleuchtung mit LEDs

Mercedes C-Klasse W203

Hallo alle zusammen!

An so saumäßigen Tagen wie heute kommen mir öfters Umbauideen für unseren schönen W203 200K.
Heute ist es folgendes: Eine Schwellerbeleuchtung mit LEDs.

Natürlich habe ich schon, wie immer, das Internet durchforstet und bin auch fündig geworden:
Schwellerbeleuchtung MB-Treff

Was haltet ihr von diesen LED-Leuchten:
Dealextreme LEDs

Folgende Fragen hab ich eigentlich:
1) Wie sieht es rechtlich/TÜV-mäßig aus? Darf man die LEDs anbringen, wenn sie an der Deckenbeleuchtung hängen und ja bei der Fahrt eigentlich nicht angehen? Reicht es einfach einen Kippschalter zum unterbrechen anzubringen (für den TÜV), so wie es bei MB-Treff beschrieben ist?

2) Wie verlegt man ein Kabel vom Spiegel nach außen? Also wie komme ich vom Himmel runter zum Fußboden?

Danke euch vielmals!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von he2lmuth


... habe ich keine Lust jedesmal ausführlich zu antworten. Mir muß das Forum ja auch Spaß machen 😉

Nix für Ungut Hellmuth, aber ausführlich sind Deine Beiträge äußerst selten und Dein größter Spaß scheint darin zu bestehen auf die Suchfunktion zu verweisen. Leicht erkennbar an diesem 😁 und anderen Smileys in Deinen Beiträgen.

mfg aus München

Pippo

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Wie kommt man auf so etwas? Das ist doch kein 3er Golf sondern eine C-Klasse.

Jedem das seine.

Strom könnte man eventuelle vom Zigarettenanzünder holen und einen Schalter dazwischen bauen. Ist vielleicht der kürzeste Weg zur "schwellerbeleuchtung"

Aber bitte mach es nicht 🙂

lg andy

Willst du aus dem W203 eine Checkerkiste machen???
Furchtbar😕😕😰
Leute gibt es, da kann man nur noch den Kopf schütteln!
Aber jedem das seine🙂😁

Ich will einfach nur sowas wie von Brabus hier haben. Nur ist das doch ein wenig zuuu teuer...

Hallo,

Zu 1:

Jede Veränderung der Außenbeleuchtung lässt die Betriebsgenehmigung erlöschen, auch wenn die Lampen während der Fahrt nicht leuchten.

Grüße
Hellmuth

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Zitat:

Original geschrieben von he2lmuth


Hallo,

Zu 1:

Jede Veränderung der Außenbeleuchtung lässt die Betriebsgenehmigung erlöschen, auch wenn die Lampen während der Fahrt nicht leuchten.

Grüße
Hellmuth

Genau das denke ich ja eigentlich auch - aber warum darf Brabus das dann?

So etwas darf man die meisten MB-Fahrer nicht fragen!

Aber: http://www.mb-treff.de/anleitungen/w203/schwellerbeleuchtung/index.php

MfG.: HUKoether

Zitat:

Original geschrieben von richardtr



Zitat:

Original geschrieben von he2lmuth


Hallo,

Zu 1:

Jede Veränderung der Außenbeleuchtung lässt die Betriebsgenehmigung erlöschen, auch wenn die Lampen während der Fahrt nicht leuchten.

Grüße
Hellmuth

Genau das denke ich ja eigentlich auch - aber warum darf Brabus das dann?

Weil Brabus sich wahrscheinlich die Mühe gemacht hat, diese "Kirmes"-Beleuchtung incl der weiteren Umbauten abnehmen zu lassen und dies entsprechend zu dokumentieren. Dies schlägt sich dann auch entsprechend im Preis nieder...

Zitat:

Original geschrieben von lw4701



Zitat:

Original geschrieben von richardtr


Genau das denke ich ja eigentlich auch - aber warum darf Brabus das dann?

Weil Brabus sich wahrscheinlich die Mühe gemacht hat, diese "Kirmes"-Beleuchtung incl der weiteren Umbauten abnehmen zu lassen und dies entsprechend zu dokumentieren. Dies schlägt sich dann auch entsprechend im Preis nieder...

Und was ist damit?!

KLICK!

lese mal was da groß in ROT oben steht! (nicht zugelassen im bereich der STVO)

es gibt aber möglichkeiten das Eintragen zu lassen habe ich damals (ca 3 Jahre) in meine Bastelpfase auch machen lassen solltest aber mit dem TÜV´er Rücksprache halten unter welchen Bedingungen er es einträgt bei mir ging es damals über die Handbremse das es nur Funktioniert wenn die Handbremse angezogen ist.

LG Christian

Zitat:

Original geschrieben von U_Loony_U


lese mal was da groß in ROT oben steht! (nicht zugelassen im bereich der STVO)

Richtig: das trifft auf die blaue Ausführung zu.

Hier nochmal besser nachzulesen: "Hinweis: mit TÜV-Teilegutachten! (weißes Licht als Türeinstiegsbeleuchtung)" unter KLICK!

Teilegutachten heißt ja nicht gleich das er es dir einträgt meiner war da recht skeptisch ob ich nicht doch irgend wo noch nen Schalter habe um die im Verkehr an zu machen da mein Auto der tiefer härter breiter Sektion entsprach mit Staren peer Knopfdruck usw.
wie gesagt am besten vorher die Herren fragen und dann wird das schon gehen wenn du es machst gebe mir mal bitte bescheid würde mich interessieren was die gesagt haben und wie es aussieht.

LG

Ok. Danke
Ich werd die Dinger für 30€ mal bestellen, mal zu meinem TÜV-Mensch gehen und mal nachfragen. Sag dir bescheid.

Hallo zusamen,

spontan fällt mir zu diesem Thema nur die GTI -Fraktion ein...
...........hhhmm...und steht GTI nicht für GehirnToteInsassen??

Viele Grüße
Sancho deluxe

Leute, Leute, das ist ja schon sehr bedenklich was hier so zu lesen ist! 😕

Ist man als Mercedes-Fahrer so zur Seriösität und Konservatismus verpflichtet das man noch nicht mal mehr über den geistigen Tellerrand der Kreativität blicken darf? Ich meine, denken wir uns doch mal den schnöden Zierrat wie Sterne, Gölfchen's GTI-Embleme, Vorurteile usw. weg. Was haben wir dann? Ich verrate es Euch: einfach nur Autos. Und wenn man viel kreative Phantasie hat, sind das sogar welche ohne Statussymbol. Sollen wir Mercedes-Fahrer nicht doch mal wieder zu unseren Ahnen zurückkehren: einen 200D-8 fahren, so mit Schottenkappe und ner Bummel auf'n Kopf und gehäkeltem Toilettenpapierrollenmäntelchen auf der Hutablage? Das waren doch noch Zeiten, was?
Heute wünscht man sich ja schon eine einfache sachliche Antwort und keine unnötigen Volksreden über Sinn und Unsinn der genannten Idee. Ist das wirklich der Geist dieses Forums? Leider steigt diese, ich nenn es einfach mal Unsitte, Art der Antwortbeiträge hier immer weiter an.
Gebt Hilfestellungen und Euch wird gedankt.
Es klapt, probiert es ruhig mal.

Mit freundlichen Grüßen
Ewmotec

PS. Fachliche Kritik ist natürlich immer erwünscht. Dabei trennt sich aber bekannter Maßen die Spreu vom Weizen.

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