schwarz lasierte Rückleuchten

Audi A6 C6/4F

Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob der Austausch der serienmäßigen Rückleuchten beim 4F Limousine gegen schwarz lasierte ( vom Fachmann - ohne Zulassungsgarantie von ihm ) so möglich ist -- ich meine damit ob dann die ABE erlischt oder der TÜV oder " andere " monieren ???
Danke für die Antwort !

Euch allen immer eine unfallfreie Fahrt mit diesem wunderbaren Automobil !

Gruß an alle A6 - Fahrerinnen und Fahrer !!!

Beste Antwort im Thema

Hallo,
wenn man solche Rückleuchten als Hersteller/Inverkehrbringer/Verkäufer zum Einbau legal anbieten will, muss man bei einem Sachverständigen/Institut ein lichttechnisches Gutachten erstellen lassen und dieses beim KBA für die allgemeine Zulassung (ABE / ECE --> E-Prüfzeichen) für den Einbau in bestimmte genau bezeichnete Fahrzeuge einreichen. Die Helligkeit und der sichtbare Lichtkegel müssen bestimmten Anforderungen beim Einbau in ein Fahrzeug entsprechen. Dies muss bei der Konstruktion durch entsprechenden Einbau/Auswahl der Lichtquellen und unter Berücksichtigung der Abschwächung durch den Kunststoff gegeben sein, sonst ist es "nur für Showzwecke" und illegal auf deutschen Strassen. Wichtig ist, dass eben nicht nur das ausgestrahlte Licht mitzählt, sondern auch die Reflektoren (Katzenaugen). Wenn diese zu stark abgedunkelt werden, wird es problematisch mit der Zulassung und erfordert dann unter Umständen zusätzliche Reflektoren z.B. an der Stossstange. Dies wird teilweise von manchen Anbietern "vergessen" zu erwähnen, da der Einbau für die "Dunkellichtfans" dann unattraktiv würde.

Lasieren wird niemals gleichmässig und gleicht auch den Helligkeitsverlust nicht aus, daher ist Lasieren niemals zulässig und gefährlich. China-Schrott mit irgendeiner "E-Nummer" ist unter Umständen genauso wenig zulässig, nur weil es aus einer 1:1 nachgemachten Form mit E-Zeichen gepurzelt ist (Billigkopie). Dass TÜV-Prüfer solch einen Mangel schon mal übersehen, mindert nicht das Risiko ohne Versicherungsschutz unterwegs zu sein und selbst bei einem geparkten Fahrzeug, dass verunfallt, auf dem Schaden sitzen zu bleiben (Rückstrahler zu dunkel!). Gerade bei allgemeinen Verkaufsplatform-Angeboten wäre ich sehr vorsichtig, weil man als Laie kaum erkennen kann, was legal ist. Wenn man nicht ein Stück Papier bekommt, wo die Einbauanleitung oder die Zulassung hervorgeht, dann ist das bereits ein Indiz für ein mögliches Risiko.

Daher mein Tip:
Finger weg von solchem Bastelschrott, man könnte selbst in dem Auto sitzen, das wegen mangelhafter Rücklichter/Bremslichter (zu dunkel) einen Unfall hat und lebenslang darunter leiden. Daran ändert auch eine ausländische Zulassung nichts.

Gruss Neo

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Hallo,
wenn man solche Rückleuchten als Hersteller/Inverkehrbringer/Verkäufer zum Einbau legal anbieten will, muss man bei einem Sachverständigen/Institut ein lichttechnisches Gutachten erstellen lassen und dieses beim KBA für die allgemeine Zulassung (ABE / ECE --> E-Prüfzeichen) für den Einbau in bestimmte genau bezeichnete Fahrzeuge einreichen. Die Helligkeit und der sichtbare Lichtkegel müssen bestimmten Anforderungen beim Einbau in ein Fahrzeug entsprechen. Dies muss bei der Konstruktion durch entsprechenden Einbau/Auswahl der Lichtquellen und unter Berücksichtigung der Abschwächung durch den Kunststoff gegeben sein, sonst ist es "nur für Showzwecke" und illegal auf deutschen Strassen. Wichtig ist, dass eben nicht nur das ausgestrahlte Licht mitzählt, sondern auch die Reflektoren (Katzenaugen). Wenn diese zu stark abgedunkelt werden, wird es problematisch mit der Zulassung und erfordert dann unter Umständen zusätzliche Reflektoren z.B. an der Stossstange. Dies wird teilweise von manchen Anbietern "vergessen" zu erwähnen, da der Einbau für die "Dunkellichtfans" dann unattraktiv würde.

Lasieren wird niemals gleichmässig und gleicht auch den Helligkeitsverlust nicht aus, daher ist Lasieren niemals zulässig und gefährlich. China-Schrott mit irgendeiner "E-Nummer" ist unter Umständen genauso wenig zulässig, nur weil es aus einer 1:1 nachgemachten Form mit E-Zeichen gepurzelt ist (Billigkopie). Dass TÜV-Prüfer solch einen Mangel schon mal übersehen, mindert nicht das Risiko ohne Versicherungsschutz unterwegs zu sein und selbst bei einem geparkten Fahrzeug, dass verunfallt, auf dem Schaden sitzen zu bleiben (Rückstrahler zu dunkel!). Gerade bei allgemeinen Verkaufsplatform-Angeboten wäre ich sehr vorsichtig, weil man als Laie kaum erkennen kann, was legal ist. Wenn man nicht ein Stück Papier bekommt, wo die Einbauanleitung oder die Zulassung hervorgeht, dann ist das bereits ein Indiz für ein mögliches Risiko.

Daher mein Tip:
Finger weg von solchem Bastelschrott, man könnte selbst in dem Auto sitzen, das wegen mangelhafter Rücklichter/Bremslichter (zu dunkel) einen Unfall hat und lebenslang darunter leiden. Daran ändert auch eine ausländische Zulassung nichts.

Gruss Neo

Zitat:

Original geschrieben von JagX308


Bei dem weissen von Kicherer find ich das es gut passt. Eben auch wegen der Farbe und weil sie nur dunkler sind und nicht ganz schwarz.
Tüv.... sehr schwierig bis unmöglich. Früher hatte es der Tüv ab und an mal eingetragen wenn es nicht zu dunkel war. Da dann aber immer wieder ein paar schlaue gekommen sind und es später viel dunkler gemacht haben hat sich das erledigt.
Bei uns fahren einige deutsche mit tiefschwarz gesprühten Rücklichtern rum ohne das Sie Probleme mit der Polizei haben. Aber nur weil das Auto in Frankreich zugelassen ist. Aber nicht wegen dem PKW Tuning, sondern aus steuerlichen Gründen. Also nicht die PKW Steuer.

Hat eigentlich einer mal bei Kicherer nachgefragt zwecks den Rückleuchten? Also ob sie gesprüht sind. Irgend jemand muss es ja mal als erster fertigen lassen mit schwarzem Kunstoff.

kicherer ist in stockach 20 km weit weg von mir und die rückleuchten sind eingefärbt!ohne tüv!!

und live sieht es billig aus!

http://kicherer.net/cms/index.php?id=79&L=0

Wenn das Auto im ausland zugelassen ist und es dort keine so vorschriften gibt wie bei uns, dann erlischt zumindet nicht der Versicherungsschautz. Falls sie nur leicht abgedunkelt sind dann sieht man auch alles. Bei den Franzosen bei uns war das aber noch nie "leicht" sondern pechschwarz.

Wenn man sich irgendwo billig Rückleuchten von eine nicht bekannten Marke kauft dann sollte man zumindet mal nachhaken ob ein ABE dabei ist.

Ich finde aber die Serien RL schon mal schön weil kein Gelb oder wie auch immer dabei ist. Zwingend erforderlich auf schwarz um zu rüsten ist nicht nötig. Bei manchen älteren Autos kann ich es aber verstehen.

Zitat:

Original geschrieben von JagX308


Wenn das Auto im ausland zugelassen ist und es dort keine so vorschriften gibt wie bei uns, dann erlischt zumindet nicht der Versicherungsschautz. Falls sie nur leicht abgedunkelt sind dann sieht man auch alles. Bei den Franzosen bei uns war das aber noch nie "leicht" sondern pechschwarz.

Ich denke, die Vorschriften bezüglich Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen (E-Zulassung) sind inzwischen EU sei Dank einheitlich geregelt, auch wenn man es im Ausland vielleicht beim Einbau/ mit der Fahrzeugprüfung nicht so ernst nehmen könnte, wie in DE.

Allerdings ändert das nichts an den möglichen gesundheitlichen Folgen eines Unfalles, weil der Hintermann die Bremslichter aufgrund ihrer "Dunkelheit" übersehen hat. In solch ein nachtblindes Fahrzeug setze ich mich zumindest nicht.

Solch einen potentiellen Unfallkandidaten hatte ich neulich vor mir, da war die funzlige Kennzeichenbeleuchtung deutlich heller, als die Bremslichter, so dass ich mich spontan fragte, ob der Fahrer geistig ebenfalls solch eine trübe Funzel sei (und das ist freundlich ausgedrückt). Das dessen lasierte Blinker farblich eher als Freudenhausbeleuchtung durchgehen würden, muss man kaum erwähnen...

Gruss Neo

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*g*
Ja, die Rücklichter so schwarz das man nichts sieht und dann von den nachträglichen Ebay LED Kennzeichenleuchten geblendet. Boahhh EYYY *lach*

Wenn die Rücklichter leicht abgedunkelt sind wie die von Kicherrer dann sehe ich das noch nicht als potenziellen Unfallkandidaten. Die sieht man nachts nahezu genauso gut. Gibt ja für andere hersteller welche mit Tüv die dunkler sind. Da aber Lasiert = kein Tüv, sollte man es auch bleiben lassen wenn es nur wenig dunkler ist.

Früher hat man das auch deutlich öfter gemacht mit dem lasieren da es damals nicht so viel Zubehör Lichter gab. Ich weis nicht wie der Lack heute ist, aber früher sah das immer so matt und nicht schön aus. Geschweige denn vom Farbverlauf wenn die Lichter an sind. Sah oft nur von weitem gut aus und wenn die Lichter aus sind. Und Anfälliger was die Oberfläche angeht sowieso.

Wenn mal jemand andere Rückleuchten für den 4F mit Tüv sieht könnte man es ja posten.

Zitat:

Original geschrieben von JagX308


Wenn man sich irgendwo billig Rückleuchten von eine nicht bekannten Marke kauft dann sollte man zumindet mal nachhaken ob ein ABE dabei ist.

Was soll man mit einer ABE für Rückleuchten anfangen?

Damit die Leuchten für einen Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, benötigen sie eine Bauartzulassung (E-Prüfnummer).

Ne Prüfnummer ist klar. Sonst könnte man es ja nirgens zuordnen.
Glaubst du ne Prüfnummer ohne ein Prüfbericht oder ABE genügt aus? Das war ne Frage.

Man muss doch in DE wenn was nicht eingetragen werden muss für alles ne ABE mitführen. Z.B. für die Brembo oder ATE Bremsscheiben mit den Rillen drin, für Tönungsfolie, Endrohre, usw. Also ich hab auch schon Rückleuchten gesehen bei denen ne ABE dabei war. Kann mir nicht vorstellen das ein Prüfzeichen, das jeder Chinese machen kann, alleine ausreicht.

Zitat:

Original geschrieben von JagX308


Glaubst du ne Prüfnummer ohne ein Prüfbericht oder ABE genügt aus?

Ja, das reicht aus, weil die Prüfnummern beim KBA zentral gelistet werden und dort abgerufen werden können.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von JagX308


Glaubst du ne Prüfnummer ohne ein Prüfbericht oder ABE genügt aus?
Ja, das reicht aus, weil die Prüfnummern beim KBA zentral gelistet werden und dort abgerufen werden können.

Das reicht aber nur, wenn die E-Prüfnummer zurecht auf diesem Teil angebracht ist. Ich würde da eher nicht so ohne weiteres Vertrauen,ob man bei Verkaufplatformen nicht auch Ware mit gefälschten/kopierten Nummern bekommt. Gerade aus Fernost kommt viel billig kopiertes in beliebig schlechterer Qualität.

Wie soll ein normal sterblicher denn überprüfen, ob die Ware zurecht das Zulassungszeichen trägt, wenn keine E-Prüfzeichen Übereinstimmungserklärung dabei ist?

Gruss Neo

Zitat:

Original geschrieben von Nomen_est_Omen


Wie soll ein normal sterblicher denn überprüfen, ob die Ware zurecht das Zulassungszeichen trägt, wenn keine E-Prüfzeichen Übereinstimmungserklärung dabei ist?

Anfrage bei einer der Prüforganisationen. Die haben alle Zugriff auf die Datenbank des KBA.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Nomen_est_Omen


Wie soll ein normal sterblicher denn überprüfen, ob die Ware zurecht das Zulassungszeichen trägt, wenn keine E-Prüfzeichen Übereinstimmungserklärung dabei ist?
Anfrage bei einer der Prüforganisationen. Die haben alle Zugriff auf die Datenbank des KBA.

Nur das dies ein Normalkunde nicht macht. Also in den aller seltensten Fällen, vor dem Kauf.

Also ich hatte kurz nach meinem Post bei Kicherer angefragt und folgende Antwort erhalten:

Zitat:

Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

wir bedanken uns für die nette Mail von heute.

Leider gibt es für die Variante keine ABE.

Bis dato hatten unsere Kunden allerdings keine Probleme.

Entschuldigen Sie wenn ich Ihnen keine besser Antwort geben konnte.

Ich freue mich bald wieder von Ihnen zu hören und verbleibe

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Anfrage bei einer der Prüforganisationen. Die haben alle Zugriff auf die Datenbank des KBA.

Und damit sieht man was? Man erhält bestenfalls eine Bestätigung, das irgendwer eine Rückleuchte mal zugelassen hat, und das auch nur, wenn das KBA auf die Unterlagen Zugriff hat, was schnell mal nicht geht, wenn die Zulassung im Ausland erfolgte.

Aber: Damit ist keinesfalls gesagt, dass die gelieferte Leuchte das Zulassungszeichen zurecht trägt. Weiterhin steht in der Zulassung normalerweise genau für welche Fahrzeuge (Typ, Baujahr, etc.) und unter welchen Umständen/Einschränkungen das Ausstattungsteil zu verbauen ist. Wenn dies nicht mitgeliefert wird, ist doch in meinen Augen schon was faul an der Sache.

Klar sind namenhafte Hersteller um ihren Ruf bemüht und setzen sich nicht dem Vorwurf der Urkundenfälschung aus, aber ein zweifelhafter Anbieter aus Fernost schert sich doch vermutlich einen Dreck um sowas. Daher ist es für verlässliche Anbieter meist die Regel, dass so etwas mitgeliefert wird. Ich sehe daher jeden Lieferanten in der Pflicht, die Ware mit den entsprechenden Papieren zu liefern, wenn er mein Geld möchte.

Gruss Neo

Zitat:

Original geschrieben von xzpsycco


Also ich hatte kurz nach meinem Post bei Kicherer angefragt und folgende Antwort erhalten:

Zitat:

Original geschrieben von xzpsycco



Zitat:

Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

wir bedanken uns für die nette Mail von heute.

Leider gibt es für die Variante keine ABE.

Bis dato hatten unsere Kunden allerdings keine Probleme.

Entschuldigen Sie wenn ich Ihnen keine besser Antwort geben konnte.

Ich freue mich bald wieder von Ihnen zu hören und verbleibe

Hört sich so an als ob sie nur gesprüht sind und nie eingetragen waren.

"unsere Kunden" in der Mehrzahl. Verbauenm die das öfter obwohl kein TÜV?

Kling nicht sonderlich seriös.

Es gibt sie auf jeden Fall nicht mit Tüv.

Zitat:

Original geschrieben von Nomen_est_Omen


...und das auch nur, wenn das KBA auf die Unterlagen Zugriff hat, was schnell mal nicht geht, wenn die Zulassung im Ausland erfolgte.

???

Das System wurde EU-weit eingeführt. Daher werden natürlich die Bauartzulassungen aus allen EU-Staaten gelistet.

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