Schutzbrief / Automobilclub oder was ist gut?
Hallo,
passend zum heutigen Problem habe ich eine Frage. Heute fuhr ich zwecks Schulung in einen 42km entfernten Ort.
10km vorm Ziel ging mir mein Auto aus und lies sich nicht starten. Naja, einen Kollegen angerufen, der mich abgeholt und ans Ziel gebracht hat.
Zurück mit meinem Bruder, der auch die Abschleppstange von zu Hause mitbrachte. Auto ist wieder daheim und ich habe den Fehler "gefunden".
So: Bei einem 20 Jahre alten Auto sollte man mit Ausfällen rchnen. Nur was ist nun das hilfreichste?
Habe bei der WGV, meiner Versicherung angerufen, und gefragt wie es denn aussehen würde, wenn ich den 18€/a teuren Schutzbrief hätte.
--> Pannenhilfe vor Ort, falls nicht möglich Transport in die nächste Werkstatt
--> Mietwagen nur, wenn 50km vom Schadensort entfernt.
Grob gesagt: Hätte mir heute nichts genützt. Wie ich weiterkomme... tjo, mein Problem. Auto wäre nur zur nächsten Werke gebracht. nützt mir als bekennender Selberschrauber auch nicht viel.
Beim ADAC lese ich ähnliches:
Zitat:
Das ist passiert:
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug eine Panne oder einen Unfall und brauchen Hilfe an Ort und Stelle.Das leisten wir:
Pannen- und Unfallhilfe in Deutschland an Ort und Stelle und Kostenübernahme bis zu
300 Euro
Abschleppen und Kostenübernahme nach Panne oder Unfall zur nächsten geeigneten Werkstatt/Fachwerkstatt bis zu 300 Euro inkl. Gepäck und Ladung
Zitat:
Das ist passiert:
Ihr Fahrzeug ist in Europa aufgrund einer Panne - mindestens 50 km vom Wohnort entfernt - oder eines Unfalls ausgefallen und kann auch am folgenden Tag nicht mehr fahrbereit gemacht werden. Die Leistung erhalten Sie auch, wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde.
Das leisten wir für Plus-Mitglieder:
mietkostenfreies ADAC ClubMobil (ADAC eigener Mietwagen) für max. 7 Tage in Deutschland oder
Vermittlung eines Mietwagens für bis zu 7 Tage à 52 EUR oder
Übernahme von Mietwagenkosten im europäischen Ausland für die direkte Heimreise zum Wohnsitz bis zu 500 EUR oder
Übernahme von Bahnfahrtkosten 1. Klasse oder von Flugkosten (Economyclass, ab einer Entfernung von 1.200 km vom Wohnsitz) zum Wohnsitz
Kostenübernahme für Kurzfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxi bis 50 EUR
Also auch hier: Schau zu wie du weiter kommst und dein Auto bringen wir zur nächsten Werke.
Gibt es auch Clubs/Dienstleister, wo das anders ist?
Denn gerade das weiterkommen wäre mir wichtig. Und bei Entfernungen bis 50km vom Wohnort auch ein Fzg.-Rücktransport zum Wohnort.
Beste Antwort im Thema
ADAC Plus.
Kostet 108€ im Jahr. Schleppen dich in die Werkstatt deiner Wahl. Oder wenn gewollt nach Hause. Egal wo du bist in D. Habe Plus mit Familie. Meine Frau und die Kids ( sind 5 und 7 ) haben ihre eigenen Mitgliedskarten.
Gruß,
der_Nordmann
33 Antworten
Ein Abschleppen ist an sich nur begrenzt zulässig. Anders gesagt, einfach mal mit Seil oder Stange durch halb Deutschland abschleppen ist nicht erlaubt (warum braucht man sicher nicht erläutern?).
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 28. Juli 2016 um 10:22:59 Uhr:
Ein Abschleppen ist an sich nur begrenzt zulässig. Anders gesagt, einfach mal mit Seil oder Stange durch halb Deutschland abschleppen ist nicht erlaubt (warum braucht man sicher nicht erläutern?).
Das ist nirgendwo geregelt. Ich darf nur keine Autobahn befahren.
Zitat:
@Günter schrieb am 28. Juli 2016 um 09:57:27 Uhr:
Fahrschule nicht aufgepaßt?
Gruß
Offensichtlich. Abschleppen soll nur bis zum nächst gelegenen (!) "Hilfeort" zulässig sein. Etwa eine geeignete Werkstatt (die nächst gelegene!!!!), Verladestation, Schrottplatz usw.
Bei ca. 50 km soll die Schmerzgrenze liegen (Urteile selber suchen - habe Verbindliches nicht gefunden. Deshalb "soll"😉.
Auch auf der Autobahn darf abgeschleppt werden (bis zur nächsten Ausfahrt, nicht auffahren).
EDIT: Da soll man was finden (selbst nicht gelesen): OLG Hamm VRS 30 137, OLG Düsseldorf VM 77 93, Bayerisches Oberstes Landesgericht VRS 65 304, Bayerisches Oberstes Landesgericht VRS 11 308,, OLG Frankfurt/M VR 166 179, OLG Koblenz NZV 98 257".
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 27. Juli 2016 um 16:00:06 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 27. Juli 2016 um 15:43:27 Uhr:
ADAC Plus.
Kostet 108€ im Jahr. Schleppen dich in die Werkstatt deiner Wahl. Oder wenn gewollt nach Hause. Egal wo du bist in D. Habe Plus mit Familie. Meine Frau und die Kids ( sind 5 und 7 ) haben ihre eigenen Mitgliedskarten.Gruß,
der_NordmannDas stimmt nicht. Der ADAC schreibt klar in seinen Bedingungen:
"Wir erstatten in Deutschland die Kosten des Abschleppens bis zu insgesamt 300,– € durch einen
ADAC Vertragspartner bis zur nächsten geeigneten Werkstatt oder zu einem gewünschten, in gleicher
Entfernung liegenden Ort."Freibriefe gibt es meines Wissens bei keiner dieser Versicherungen.
Ich geb zu, dass die Entscheidung bei den Preisen nicht mehr einfach ist, wenn die Autos einfach länger halten.
Beim BG haben sie mich durch halb Deutschland nach Hause gebracht. Vorher eigentlich auch immer dorthin, wohin ich wollte, also nix mit bis nächster Werkstatt, es war immer die Heimatwerkstatt oder eine meiner Wahl.
Beim B6 brauchte ich nur mal den ADAC bei einer heftigen Reifenpanne auf der Autobahn, wo auch das Pannenset machtlos war.
Ich fand den ADAC immer bei den Entscheidungen beweglich, auch wenn es ob der Sonderwünsche einiger Verhandlung am Telefon bedurfte. Aber vielleicht war es auch ein Treuebonus.
Ähnliche Themen
bei über 50 km Abschleppen ist es kein Abschleppen mehr sondern Schlelppen, dazu brauchst eine GEnehmigung, ansonsten wird es teuer, so wie im Osten wo man den W50 durch die halbe Republik über die AB abschleppte darf es nicht mehr sein.
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 28. Juli 2016 um 13:26:10 Uhr:
bei über 50 km Abschleppen ist es kein Abschleppen mehr sondern Schlelppen, dazu brauchst eine GEnehmigung, ansonsten wird es teuer, so wie im Osten wo man den W50 durch die halbe Republik über die AB abschleppte darf es nicht mehr sein.
Quatsch...
Schleppen ist etwas komplett anderes.
Zitat:
@Wimbowambo schrieb am 28. Juli 2016 um 13:52:47 Uhr:
Quatsch...Schleppen ist etwas komplett anderes.
*seufz* So autoritär und doch so falsch... ^^
Zitat wiki:
In Deutschland ist die Abschleppung in § 15a StVO normiert. Abschleppen ist generell nur erlaubt, wenn ein Nothilfegedanke zugrunde liegt, also das liegengebliebene Fahrzeug z. B. im Verkehrsraum eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Liegt der Nothilfegedanke nicht zugrunde, handelt es sich um „Schleppen“. Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.
In der Wikipedia darf jeder schreiben. Auch wenn er keine Ahnung hat. In den Artikel muss noch rein, dass für wichtige Aussagen - zum Beispiel diese - Belege fehlen. Ohne die darf man glauben - muss aber nicht.
Ich habe zu Urteilen, welche die Ansicht des Artikels untermauern könnten, leider nur Sekundärquellen gefunden. Die helfen ja nicht weiter.
Zitat:
@MausHause schrieb am 28. Juli 2016 um 13:55:59 Uhr:
Zitat:
@Wimbowambo schrieb am 28. Juli 2016 um 13:52:47 Uhr:
Quatsch...Schleppen ist etwas komplett anderes.
*seufz* So autoritär und doch so falsch... ^^
Zitat wiki:
In Deutschland ist die Abschleppung in § 15a StVO normiert. Abschleppen ist generell nur erlaubt, wenn ein Nothilfegedanke zugrunde liegt, also das liegengebliebene Fahrzeug z. B. im Verkehrsraum eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Liegt der Nothilfegedanke nicht zugrunde, handelt es sich um „Schleppen“. Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.
Wieso? Das Fahrzeug war doch nicht mehr fahrbereit 😉
Abschleppen = Nothilfe
Schleppen = Fahrzeug von A nach B verbringen
Nothilfe ist zur nächstgelegenen Werkstatt, bzw. Verlademöglichkeit. Wenn Du daran vorbeifährst schleppst Du nicht mehr ab, sondern Du schleppst...
Ist jetzt aber alles Wortklauberei und führt letzten Endes zu nichts, ausser das es mit der ursprünglichen Frage so gar nichts mehr zu tun hat.
im Kommentar der StVO sind 45 km genannt, ab dann ist es Schleppen, du brauchst dann Führerscheinklasse E und eine Schleppgenehmigung.
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 28. Juli 2016 um 14:08:11 Uhr:
im Kommentar der StVO sind 45 km genannt, ab dann ist es Schleppen,
Und wie weist man nun nach, dass die 45 km bereits überschritten sind ?
Zitat:
@blogreiter schrieb am 28. Juli 2016 um 12:30:01 Uhr:
Ich geb zu, dass die Entscheidung bei den Preisen nicht mehr einfach ist, wenn die Autos einfach länger halten.
Beim BG haben sie mich durch halb Deutschland nach Hause gebracht. Vorher eigentlich auch immer dorthin, wohin ich wollte, also nix mit bis nächster Werkstatt, es war immer die Heimatwerkstatt oder eine meiner Wahl.
Beim B6 brauchte ich nur mal den ADAC bei einer heftigen Reifenpanne auf der Autobahn, wo auch das Pannenset machtlos war.
Ich fand den ADAC immer bei den Entscheidungen beweglich, auch wenn es ob der Sonderwünsche einiger Verhandlung am Telefon bedurfte. Aber vielleicht war es auch ein Treuebonus.
Ich habe ja schon gesagt, dass Reden in aller Regel möglich ist. Nur ein Recht drauf hat man eben nicht und wo dann am Ende die Grenze liegt ... ja, auch das steht in den Sternen.
Ansonsten schleppen sie alle bis zu einem gewissen Maß gerne einen nach Hause, denn wenn man mehr als 50km entfernt liegen bleibt, dann gibt es den Leihwagen für max. 7 Tage. Der kostet auch wieder Geld, was entfällt, wenn man zu Hause landet.
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 28. Juli 2016 um 14:08:11 Uhr:
im Kommentar der StVO sind 45 km genannt, ab dann ist es Schleppen, du brauchst dann Führerscheinklasse E und eine Schleppgenehmigung.
Dann zeig mir den Kommentar doch mal bitte, ich kann ihn in der StVO grad nicht finden.
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 28. Juli 2016 um 14:08:11 Uhr:
im Kommentar der StVO sind 45 km genannt, ab dann ist es Schleppen, du brauchst dann Führerscheinklasse E und eine Schleppgenehmigung.
Mir hat man mal 100 km durchgehen lassen, war aber schon hart an der Grenze.
Welche Strecke vor der Kontrolle schon zurückgelegt wurde, das verschweige ich mal besser, war auch dank Seil und 1 Liter Hubraum nicht wirklich entspannt. 😉
Genial finde ich das Verwarngeld für Abschleppen ohne Warnblinker. 😰