Schuldfrage unklar - trotzdem Gutachten machen lassen?
Hallo,
ich bin ziemlich überfordert mit meiner Situation. Ich hatte einen Unfall und nun ist die Schuldfrage etwas unklar. Die Polizei und die Fahrerin sagen, es wäre meine Schuld. Ein Zeuge auf dem Gehweg sagt, ich wäre im Recht. Ich war auch beim Anwalt gerstern. Er hat mir gesagt, ab 1000€ bräuchte er einen Gutachten. Der Schaden beläuft sich auf über 1000€.
Meine Angst ist nun, dass ich im schlimmsten Fall nicht recht bekomme und dann auf den Kosten vom Gutachten sitzen bleibe (laut Internet fängt das ab 500€ an). Die Anwaltskosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung.
Ich hoffe, jemand kann mir irgendwo helfen.
Danke im voraus.
Beste Antwort im Thema
Ich sage mal so: Wahrscheinlich wird das (Du hast ja gar nicht geschrieben, was eigentlich passiert ist) so ausgehen, dass Du die Gesamtschuld trägst, bestenfalls wird es eine Teilschuld. Je teurer das wird, desto mehr wird es Dich treffen.
Dein Anwalt wird Dir mehr dazu sagen können, Zeugen sind immer so eine Sache, sich auf deren Aussagen zu verlassen kann böse daneben gehen.
Ich würde (sofern das Fahrzeug noch verkehrssicher ist) erst mal gar nichts machen lassen. Das mit dem Anwalt war eine gute Idee.
92 Antworten
Zitat:
@birscherl schrieb am 8. Januar 2018 um 10:25:04 Uhr:
Bist du der TE oder ein Moderator, dass du entscheiden kannst, wann hier ein Schloss drankommt?Wenn "die Restfrage" (was auch immer das sein mag) geklärt wurde, kann der TE ja gern die Lösung öffentlich posten, er hat die Frage ja auch öffentlich gestellt.
Ist aber leider oft so in Foren: Wenn gemerkt wird, dass man falsch liegt bzw. Unhaltbares behauptet, wird schnell versucht, den thread zu schließen. Billige Masche, sonst nix.
das endresultat werde ich bekannr geben. aber bitte antworte nicht mehr auf meine antworten bzw. aussagen. ich möchte mit dir nichts zu tun haben und bitte dich, mich in ruhe zu lassen.
ps: wenn es etwas neues gibt, werde ich es hier bekannt geben.
mfg
Ich schreibe hier in einem Forum und nicht dir privat, daher ist deine Bitte, dich "in Ruhe zu lassen", völlig absurd. Wenn du dich von Antworten gestört fühlst, solltest du entweder keine threads eröffnen oder auf dir unliebsame posts einfach nicht antworten. Oder du könntest einfach Fakten posten …
Im Übrigen steht es jedem frei, andere Poster auf Ignorieren zu setzen. Dann müsst ihr euch nicht hier bekriegen.
@ TE
Bei aller Liebe, aber es geht wirklich einiges durcheinander, weil du die Fakten einfach nicht nennst.
Einerseits schreibst du, dass der Anwalt ein Gutachten will, um die Schadenshöhe zu ermitteln. Andererseits, dass der Gutachter sagt, dass der Schaden nicht zum Unfallhergang passt.
Welche Art von Gutachten war es denn nun bitte? Ein Gutachten für die Schadenshöhe hat nix mit Unfallhergang zu tun.
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In manchen Schadensgutachten wird allerdings vermerkt, dass der (vom Kunden) beschriebene Unfallhergang zum Schadenbild passen kann.
Bei einem reinen Schadensgutachten kann ich mir nicht vorstellen, dass der Gutachter sagt, so muss es gewesen sein und nicht anders. Letztendlich ist es aber auch nicht wichtig, da sich die Versicherung bestimmt auf den ersten Unfallbericht bzw. Anzeige stützen wird und die Zahlung somit weiterhin verwehren wird. Es folgt ein Rechtsstreit in dem man sich dann mit irgendeiner Quote einigt oder ein weiteres Gutachten zur Rekonstruktion des möglichen Unfallgeschehens und ob man da den wirklichen Unfallhergang ermitteln kann, liegt auch an der eigenen Beweissicherung vor Ort zum Zeitpunkt des Unfallgeschehens.
Zitat:
@Frada84 schrieb am 8. Januar 2018 um 12:33:02 Uhr:
Es folgt ein Rechtsstreit in dem man sich dann mit irgendeiner Quote einigt oder ein weiteres Gutachten zur Rekonstruktion des möglichen Unfallgeschehens
Wozu das denn? Es gibt doch einen unabhängigen Zeugen. Dessen Aussage, so sie denn schlüssig etwas zum Unfallhergang enthält, wird ausschlaggebend sein.
Zitat:
Bei einem reinen Schadensgutachten kann ich mir nicht vorstellen, dass der Gutachter sagt, so muss es gewesen sein und nicht anders.
Meine jüngsten Erfahrungen mit zwei Versicherungsgutachten durch die DEKRA zeigen jedenfalls, dass bei diesen Gutachten der Auftrag u.a. auch war, den Schaden auf Plausibilität zur Unfallschilderung zu prüfen. Von selbst beauftragten Gutachten kenne ich das aber auch nicht so.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 8. Januar 2018 um 12:41:35 Uhr:
Zitat:
@Frada84 schrieb am 8. Januar 2018 um 12:33:02 Uhr:
Es folgt ein Rechtsstreit in dem man sich dann mit irgendeiner Quote einigt oder ein weiteres Gutachten zur Rekonstruktion des möglichen Unfallgeschehens
Wozu das denn? Es gibt doch einen unabhängigen Zeugen. Dessen Aussage, so sie denn schlüssig etwas zum Unfallhergang enthält, wird ausschlaggebend sein.
Keiner kennt die Aussagen des Zeugen, die Polizei kennt diese jedoch schon, weil die bereits vor Ort aufgenommen werden und dennoch kam die Polizei anhand der Schäden, evtl. Unfallspuren, der Unfallbeschreibung der Beteiligten und der Zeugenaussage erstmal zum Schluß, dass es anders als der TE berichtet gewesen sein muss. Wenn sich die Beamten also nicht einfach bei der Vergabe von 01 und 02 vertan haben, sollte man also eventuell nicht so viel Gewicht auf die Zeugenaussage legen.
Aber da hier nichts weiter vorliegt, sind das eh alles Spekulationen die einem nicht wirklich weiterhelfen. Der Anwalt wird schon den richtigen Weg einschlagen und hoffentlich zu einem für den Mandanten gutes Ergebnis kommen.
Ich würde jetzt mal pauschal allen Foristen empfehlen, sich zurückzuhalten. Es hat keinen Zweck. Nur die Spekulationen werden immer mehr ins Kraut schießen, und die üblichen Verdächtigen werden sich auf die übliche Art äußern. Laaaangweilig.
Der TE hat das weitere Vorgehen in die Hände seines RA gelegt. Wünschen wir ihm, dass dieser seinen Job versteht und das für den TE bestmögliche Ergebnis rauskommt.
Der TE hat bereits zugesagt, uns dann weiter zu informieren. Danke dafür.
Hallo,habe heute eine sehr erfreulichr nachrichten erhalten. aber irgendwie will die versicherung den preis drücken (nachricht hab ich hochgeladen).
mein wagen war zwar in der werkstatt aber ich habe es halt deutlich günstiger alles bekommen. mein gutachter hat ein schaden von 3200brutto raus und die versicherung 2800 brutto.
ich hab ne stoßstange erworben und für das montieren, für die sachen hab ich ne rechnung. was sollte ich tun?
Zitat:
@reigns schrieb am 2. Februar 2018 um 14:55:43 Uhr:
Hallo,habe heute eine sehr erfreulichr nachrichten erhalten. aber irgendwie will die versicherung den preis drücken (nachricht hab ich hochgeladen).mein wagen war zwar in der werkstatt aber ich habe es halt deutlich günstiger alles bekommen. mein gutachter hat ein schaden von 3200brutto raus und die versicherung 2800 brutto.
ich hab ne stoßstange erworben und für das montieren, für die sachen hab ich ne rechnung. was sollte ich tun?
Du hast ein Gutachten über 3.200 €, das ist die Summe. Da solltest du weiter machen an der Stelle mit deinem Anwalt.
Ist halt die Frage, ob dir der weitere Rechtsstreit 400 € wert ist ... wobei genau das die Taktik der gegnerischen Versicherung sein dürfte.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 2. Februar 2018 um 16:10:12 Uhr:
Zitat:
@reigns schrieb am 2. Februar 2018 um 14:55:43 Uhr:
Hallo,habe heute eine sehr erfreulichr nachrichten erhalten. aber irgendwie will die versicherung den preis drücken (nachricht hab ich hochgeladen).mein wagen war zwar in der werkstatt aber ich habe es halt deutlich günstiger alles bekommen. mein gutachter hat ein schaden von 3200brutto raus und die versicherung 2800 brutto.
ich hab ne stoßstange erworben und für das montieren, für die sachen hab ich ne rechnung. was sollte ich tun?
Du hast ein Gutachten über 3.200 €, das ist die Summe. Da solltest du weiter machen an der Stelle mit deinem Anwalt.
Ist halt die Frage, ob dir der weitere Rechtsstreit 400 € wert ist ... wobei genau das die Taktik der gegnerischen Versicherung sein dürfte.
eiglt nicht. oder kann man die 400€ auch ohne rechnung erhalten? also für mich liest es sich jetzt so, dass die gegnerin 100% schuld ist und es kein gerichtsverfahren geben wird?
Die Versicherung zahlt dir auch keine 2800 Euro, sondern abzüglich Umsatzsteuer ca. 2350 Euro. Aber eigentlich sollte dir dein Anwalt erklären, was Sache ist. Mir scheint, ihr kommuniziert nicht sonderlich gut.....
Dass das Argument der Versicherung "wir kennen da eine Werkstatt, die das billiger macht" ein schlechter Witz ist, sollte der Anwalt eigentlich wissen. Ich verstehe nicht, wofür er eine Rechnung haben will, anstatt einfach auf das Gutachten zu verweisen. Und du solltest dir für ein paar Euro vom Gutachter eine Bestätigung holen, dass das Fahrzeug instandgesetzt ist. Damit kann dein Anwalt dann auch den Nutzungsausfall geltend machen.
Rechnungen würde ich der Versicherung keine zeigen, ist aber auch nicht mein Schaden.
Auch von mir die Frage: Was sagt dein Anwalt dazu?
Soche Versuche der gegnerischen Versicherung abzuwehren ist seine Aufgabe!
Von wem kam der Brief?
Das liest sich für mich weder nach Anwalts- noch nach Versicherungsgeschreibsel.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 3. Februar 2018 um 08:46:06 Uhr:
Von wem kam der Brief?
Das liest sich für mich weder nach Anwalts- noch nach Versicherungsgeschreibsel.
von meinem anwalt